Künstliche Intelligenz
Yamaha PW-X4: Neuer E-MTB-Antrieb auf der Eurobike
Auf der Eurobike in Frankfurt fehlen in diesem Jahr einige große Namen, trotzdem gibt es spannende Neuheiten. Yamaha zeigt mit dem PW-X4 seinen bisher stärksten Motor für elektrische Mountainbikes. Eingebettet ist er in ein neues, größeres System.
Mit den Eckdaten reiht sich der Yamaha PW-X4 in den aktuellen Trend zu immer mehr Power ein. Maximales Drehmoment von 100 Nm und bis zu 800 Watt Spitzenleistung muss man als Systemanbieter im Jahr 2025 bieten können. Yamaha liegt damit auf einer Höhe mit dem aktuellen Antrieb von Bosch sowie dem Qore-System des kürzlich von Yamaha übernommenen Herstellers Brose. Der Yamaha-Motor bleibt dabei mit 2,6 Kilo recht leicht, die Zero-Cadence-Funktion verspricht direktes Ansprechverhalten.
Auf dem Messegelände in Frankfurt konnten wir den neuen Antrieb in einem E-MTB der Firma Raymon aus Schweinfurt kurz probefahren. Der PW-X4 schiebt vor allem in der vierten und fünften Unterstützungsstufe mächtig an, bleibt dabei aber angenehm leise. Die erste, stromsparende Antriebsstufe ist in der Standardeinstellung wiederum sehr dezent, wenn es bergauf geht, werden die meisten Radler mindestens in die dritte von fünf Stufen schalten. Bis hinauf in den fünften Stock eines Parkhauses brachte uns das Rad mühelos, den zehnsekündigen Boost hat es dafür nicht gebraucht.
Der neue Motor PW-X4 von Yamaha
(Bild: heise online/sht)
Vernetzung mit Partner
Der neue Motor ist Teil des ebenfalls zur Eurobike präsentierten Gesamtsystems PW-Link. Dazu gehören mit dem 2 Kilo leichten und 60 Nm starken PW-L1 und dem Allrounder PW-S3 (2,8 Kilo, bis zu 85 Nm) zwei weitere Antriebe sowie Akkus, Displays und Bedieneinheiten, die miteinander frei kombinierbar sind. Zum Marktstart, den Yamaha für das Frühjahr 2026 anpeilt, soll auch die neue PW-Link-App bereitstehen, die die einzelnen Komponenten verzahnt.
Für die Konnektivität und den Diebstahlschutz hat sich Yamaha das estnische Unternehmen Comodule als Partner an die Seite geholt. Dessen Companion-App wird in PW-Link integriert und erweitert das System um Live-Ortung, digitales Schloss, Wegfahrsperre und weitere IoT-Funktionen.
(sht)
Künstliche Intelligenz
Kleiner, später, nicht mehr „Made in USA“: T1 Phone nach unten korrigiert
Wird das T1 Phone der Trump Organization wirklich in den USA gebaut? An der Behauptung der hinter dem Handy stehenden Trump Organization gibt es massive Zweifel, die sich nun offenbar bestätigen: Die Trump Organization hat die Aussage, das Handy sei „Made in the USA“, von der Webseite des T1 Phones entfernt.
Das ist eine von mehreren heimlichen Änderungen, die unter anderem dem Technik-Magazin The Verge aufgefallen sind. So sei auf der Shop-Seite des „Trump-Handys“ ursprünglich etwa ein großes Banner mit dem Schriftzug „MADE IN THE USA“ zu sehen gewesen, das offenbar in den vergangenen Tagen entfernt wurde. Mittlerweile finden sich dort nur noch vage Andeutungen und Absichtsbekundungen. Das Handy sei „proudly american“, heißt es dort etwa, also „stolz amerikanisch.“ Oder: Das Handy sei mit „amerikanischen Werten“ designt worden.
Plötzlich ein kleineres Display
Obwohl die Webseite des Trump-Phones geändert wurde, beharrt ein Sprecher der Trump Organization gegenüber CNBC darauf, dass das Handy in den USA hergestellt werde. Das gilt aber als ausgeschlossen: Es gibt schlicht keine entsprechende Infrastruktur in den USA. Apple lässt die Komponenten für seine Handys unter anderem in Taiwan, China und Indien bauen. Mit einem Schlag Fabriken, Know-how und Arbeitskraft für die Fertigung in den USA aus dem Boden zu stampfen, ist praktisch unmöglich. Immerhin sollte das Smartphone laut Ankündigung bereits im September auf den Markt kommen.
Das ist eine weitere Änderung, die The Verge aufgefallen ist: Das Release-Datum wird nun weniger konkret angegeben. Anstelle von „September“ heißt es auf der Webseite des T1 Phones nun, das Handy werde „später in diesem Jahr“ auf den Markt kommen. Sogar die Hardware-Spezifikationen des Handys haben sich verändert. Der Bildschirm des Handys schrumpfte dem Datenblatt zufolge plötzlich von 6,8 auf 6,25 Zoll. Zudem wird der Arbeitsspeicher gar nicht mehr angegeben. Angaben zum Prozessor macht die Trump Organization nach wie vor nicht.
Das T1 Phone hat die Trump Organization Mitte Juni gemeinsam mit einem Mobilfunktarif vorgestellt. Auch zu diesem Tarif bleiben viele Fragen offen. So ist aktuell noch immer nicht bekannt, welcher Mobilfunkprovider das Netz für den Trump-Tarif stellt. Die Trump Organization ist eine Holding-Gesellschaft für mehrere Geschäfte und Immobilien von US-Präsident Donald Trump.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Breitband: Provider liefern mehr Leistung – oft aber noch nicht die bezahlte
Die Bundesnetzagentur meldet Fortschritte bei den jährlich vorgelegten Ergebnissen der Breitbandmessungen, die Nutzer mit der offiziellen App der Regulierungsbehörde durchführen. Im Festnetz erhielten laut dem aktuellen 9. einschlägigen Bericht 86,5 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate im Download. Das bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024. In der Vorjahresperiode 2022/2023 lag der Wert noch bei 85,5 Prozent. Bei 45,2 Prozent der Nutzer – gegenüber 43,5 Prozent im 8. Bericht – wurde diese Geschwindigkeit im Netz voll erreicht oder überschritten.
Zwischen Stadt und Land gibt es dabei Unterschiede, geht aus der Analyse hervor. Im urbanen Bereich erreichten 62,6 Prozent der Nutzer mindestens 90 Prozent der vermarkteten Datenübertragungsrate, in halbstädtischen Gegenden 59,1 und in ländlichen Gebieten 58 Prozent. Über alle Bandbreitenklassen und Anbieter hinweg erhielten zudem im Upload im aktuellen Berichtszeitraum 90,7 Prozent der Nutzer (2022/2023: 88,8 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit. Bei 43,5 Prozent der Nutzer (2022/2023: 41,8 Prozent) wurden die entsprechenden Zusagen voll eingehalten oder übertroffen.
Mit 79,6 Prozent waren die meisten Kunden auch im aktuellen Berichtsjahr mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden und vergaben dafür Schulnoten zwischen 1 bis 3. 10 Prozent der Kunden bewerteten ihre Internetverbindung aber erneut mit einer 5 oder 6. Insgesamt basiert der Bericht im Bereich des Festnetzes auf 276.081 Messungen, während es vormals 305.035 waren.
5G treibt die Resultate für den Mobilfunk voran
Der Mobilfunk schnitt in den vergangenen Jahren bis Mitte 2022 notorisch schlecht ab. Über die volle vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate konnten sich im mobilen Internet damals nur drei Prozent freuen. Mit dem Ausbau von 5G hat sich das grundlegend geändert. Die fünfte Mobilfunkgeneration ermögliche es, „sehr hohe Datenübertragungsraten zu erzielen“, heißt es. Diese gingen teils „deutlich über das jeweilige vertraglich vereinbarte geschätzte Maximum des Tarifs hinaus“. Bei einem Großteil der im Markt befindlichen Tarife orientiere sich dieses noch an den mit 4G potenziell erreichbaren Geschwindigkeiten. Vor allem bei der Deutschen Telekom, Vodafone und Telefónica führe dies dazu, „dass diese die erreichbaren Datenübertragungsraten nicht beschränken, sondern die Tarife bei 5G-Nutzung nach ‚oben‘ öffnen“.
Laut dem Bericht ist der Anteil von 5G-Messungen nun erneut – und zwar deutlich – angestiegen. Im aktuellen Zeitraum lag dieser demnach bei rund 44 Prozent aller berücksichtigten Messungen, während es zuvor nur 28,5 Prozent waren. Insgesamt wurden für mobile Breitbandanschlüsse 562.305 valide Messungen berücksichtigt.
Hiervon entfallen 315.974 auf 4G und 246.331 auf 5G. Rund 83,5 Prozent der 5G-Messungen liegen in sehr hohen Bandbreitenklassen 200 MBit/s bis kleiner 500 MBit/s und 500 MBit/s. Bei 4G sind die Ergebnisse bezogen auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsraten in den drei oberen Bandbreitenklassen indes schlechter ausgefallen.
Die Trennung nach 4G und 5G nahm die Bundesnetzagentur erstmalig vor. Ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen ist daher nicht möglich. Dem Regulierer zufolge findet eine Auswertung der vertraglich in Aussicht gestellten Leistungen in interaktiver Kartenform auch nur noch für das Festnetz statt. Im Bereich des Mobilfunks würden künftig die gemessenen Datenübertragungsraten für das jeweilige Mobilfunknetz in den Mittelpunkt gestellt. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, freute sich, dass dank des 5G-Ausbaus immer mehr Mobilfunk-Kunden „von den sehr hohen Geschwindigkeiten“ profitierten.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Aussetzung des DMA? – Sorge vor Kuhhandel der EU mit den USA
Laut Berichten etwa des Wall Street Journals fordern die USA im Rahmen der Zollverhandlungen mit der EU, dass letztere auf die Durchsetzung ihrer zentralen Gesetze zur Plattformregulierung zumindest zeitweise verzichtet. Im Fokus stehen dabei demnach vor allem die erweiterten Wettbewerbsregeln im Digital Markets Act (DMA), die viele Big-Tech-Konzerne aus den USA treffen. Das Handelsblatt will in Erfahrung gebracht haben, dass die EU-Kommission weitreichende Zugeständnisse an die US-Regierung plant. Dagegen mehrt sich der Widerstand aus Kreisen von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik.
In einem offenen Brief an die Spitze der Brüsseler Regierungsinstitution wehrt sich etwa der deutsche Startup-Verband gemeinsam mit europäischen Verbündeten etwa aus Frankreich und Italien gegen ein Einlenken. „Einen solchen Kuhhandel darf es nicht geben“, betont die Vorstandsvorsitzende der Vereinigung, Verena Pausder. „Das würde die Bemühungen der EU um eine digitale Souveränität Europas völlig konterkarieren.“ Die Einhaltung europäischer Regeln und Gesetze – und damit die Rechtsstaatlichkeit – dürfe „nicht zur Verhandlungsmasse verkommen“.
Der DMA sei „ein sachgerechtes Instrument, um strukturelle Ungleichgewichte auf digitalen Märkten zu adressieren“, argumentieren die Unterzeichner. Für junge und rasch wachsende Firmen in Europa seien die darin enthaltenen Kartellvorschriften etwa für mehr Interoperabilität elementar, um „faire Wettbewerbsbedingungen, Marktzugang und damit Innovationen zu sichern“. Wer europäische Tech-Champions ermöglichen wolle, „kann nicht gleichzeitig zentrale regulatorische Grundlagen für faire digitale Märkte zur Disposition stellen“. Eine Aussetzung würde „das Vertrauen in die Durchsetzungsfähigkeit europäischer Gesetzgebung und die Verlässlichkeit des europäischen Binnenmarkts als stabilen Rechtsraum nachhaltig beschädigen“.
Einknicken wäre „inakzeptable Kapitulation“
In die gleiche Kerbe schlägt Felix Duffy von der zivilgesellschaftlichen Organisation LobbyControl: „Es ist absolut inakzeptabel, den US-Tech-Konzernen ein Mitspracherecht über demokratisch geschaffene Gesetze zu gewähren.“ Absehbar sei, dass die institutionelle Festschreibung von US-Einfluss die neuen Tech-Regulierungen abschwächen werde. Die EU sollte ihre Gesetze aber unabhängig und konsequent durchsetzen. Die Bundesregierung müsse in Brüssel dafür sorgen, dass der DMA hochgehalten und „nicht im Zollstreit mit den USA geopfert“ werde. Alles andere wäre ein Bruch des Koalitionsvertrages. LobbyControl forderte schon im Januar zusammen mit mehr als 30 Organisationen wie European Digital Rights (EDRi), dem Open Market Institute und Gewerkschaften die Kommission auf, ihre Regeln gegen Tech-Konzerne strikt durchzusetzen.
„Den DMA auf Eis zu legen, um die USA zu beschwichtigen, wäre eine inakzeptable Kapitulation“, warnt auch Stéphanie Yon-Courtin, eine französische EU-Abgeordnete der liberalen Renew-Fraktion. Es würde ihr zufolge einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, wenn die EU zuließe, dass Länder sie zu einer Überarbeitung bereits verabschiedeter Gesetze drängten. „Friedrich Merz droht vor Digitalkonzernen einzuknicken“, moniert Anna Lührmann, grüne Vizevorsitzende des Digitalausschuss des Bundestags, mit Blick auf die vom Bundeskanzler gezeigte Verhandlungsbereitschaft. Der offenbar im Raum stehende Deal ginge „auf Kosten unserer europäischen Souveränität“. Unter dem Deckmantel wirtschaftlicher Kompromisse würde vor allem großen US-Tech-Konzernen der Rücken gestärkt werden.
Die Trump-Regierung wertet erste Geldstrafen auf DMA-Basis gegen Apple und Meta als „wirtschaftliche Erpressung“. Ein Kommissionssprecher wollte Anfang der Woche nicht über ein potenzielles Ergebnis der Zollgespräche spekulieren. „Wir wollen ein faires und ausgewogenes Abkommen finden.“
(mho)
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