Künstliche Intelligenz
YouTube gewinnt Rechtsstreit: Überwachungspflicht hat Grenzen
Ein US-Berufungsgericht in Atlanta hat die Haftungsprivilegien von Online-Portalen mit nutzergenerierten Inhalten gestärkt. Im Fall Athos Overseas Limited gegen YouTube hat der US Court of Appeals for the Eleventh Circuit konkret die Anforderungen an den „Safe Harbor“-Schutz im Sinne der US-Copyright-Gesetzgebung präzisiert und die Position von Plattform-Betreibern gefestigt.
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In dem Rechtsstreit warf Athos als Inhaber der Rechte an zahlreichen mexikanischen und lateinamerikanischen Filmklassikern YouTube vor, nicht genug gegen illegale Kopien auf dem Videoportal zu unternehmen. Zwar löschte der Betreiber Inhalte, für die Athos Löschanfragen stellte. Doch der Kläger führte ins Feld, dass YouTube durch diese Hinweise und die vorhandenen Filtertechnologien wie die fehleranfällige Lösung Content ID zwangsläufig Kenntnis von weiteren, ähnlichen Urheberrechtsverletzungen haben müsse.
Das Gericht wies diese Argumentation in seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 7. Januar zurück und bestätigte, dass YouTube weiterhin den Schutz des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) genießt (Fallnr.: 23-13156). Die Entscheidung dreht sich primär um den Schutzstatus, der Plattformen vor Schadensersatzforderungen bewahrt, solange sie nach Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung zügig handeln.
Keine allgemeine Überwachungspflicht
Athos versuchte nachzuweisen, dass YouTube entweder tatsächliche Kenntnis von den Verstößen hatte oder zumindest Alarmsignale hätte erkennen müssen. Besonders die Filterwerkzeuge standen im Fokus: Athos behauptete, die Google-Tochter könne durch den Abgleich digitaler Fingerabdrücke (Hashes) automatisch alle Kopien eines Films identifizieren. Sie müsse diese daher auch ohne explizite Aufforderung löschen.
Die Berufungsinstanz folgte dieser Sichtweise nicht und stellte fest, dass die bloße Existenz von Filtertechnologien keine allgemeine Überwachungspflicht begründet. YouTube konnte überzeugend darlegen, dass Instrumente wie Content ID nicht vollautomatisch über die Rechtmäßigkeit eines Videos entscheiden können. Ein technischer Treffer bedeutet nicht zwangsläufig eine Copyright-Verletzung. Dem Richterspruch zufolge könnten Ausnahmen wie das Zitatrecht oder Lizenzen vorliegen, die eine rechtliche Prüfung erforderten. Da YouTube diese juristische Einzelfallprüfung nicht für Millionen von Uploads leisten könne, müssten Rechteinhaber weiterhin konkrete Verstöße melden.
Zudem stellte das Gericht klar, dass für den Verlust des Haftungsprivilegs eine Kenntnis von spezifischen Rechtsverletzungen vorliegen muss. Eine vage, allgemeine Wahrnehmung, dass auf einer Plattform auch urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis geteilt werden, reicht nicht aus, um den Betreiber haftbar zu machen. Damit bleibt laut dem Fachblog The IPKat das Gleichgewicht gewahrt, das der US-Gesetzgeber mit dem DMCA beabsichtigt habe: Plattformen sollen innovative Dienste anbieten können, ohne durch immense Kosten für eine lückenlose Vorab-Überwachung in ihrer Existenz bedroht zu werden.
EU-Rechtslage führt zu Upload-Filtern
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Für Rechteinhaber bedeutet die Ansage, dass sie das „Whack-A-Mole-Spiel“ – das mühsame Melden jeder einzelnen Kopie – in den USA nach wie vor durchziehen müssen, sofern sie nicht die von den Plattformen angebotenen Management-Tools nutzen. Athos hatte die Nutzung von Content ID aufgrund der Vertragsbedingungen abgelehnt und stattdessen eine Anwaltskanzlei mit der manuellen Suche beauftragt. Die Richter heben hervor, dass ein solches Vorgehen die Beweislast für eine vermeintliche Untätigkeit der Plattform nicht auf den Betreiber verschieben kann.
In der EU ist die Rechtslage strenger. Während YouTube in den USA nach dem DMCA primär erst nach einem konkreten Hinweis reagieren muss („Notice-and-Takedown“), sieht die EU-Urheberrechtsrichtlinie eine direktere Verantwortlichkeit vor. Prinzipiell gelten große Plattformen damit rechtlich selbst als „Nutzer“ der Inhalte.
Sie sind also grundsätzlich verpflichtet, Lizenzen für die hochgeladenen Werke zu erwerben. Können sie keine vorweisen, haften sie in der Regel für Urheberrechtsverletzungen. Ausnahme: Sie können „bestmögliche Anstrengungen“ nachweisen, um die Verfügbarkeit geschützter Inhalte zu verhindern. In der Praxis führt dies in der EU fast unweigerlich zum Einsatz von Upload-Filtern. Die Betreiber wollen damit proaktiv verhindern, dass bereits gemeldete Werke erneut hochgeladen werden.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Android ermöglicht Mitschnitt von Anrufen
Mit einer neuen Funktion in Android ermöglicht Google, laufende Anrufe aufzuzeichnen. Wie im September 2025 angekündigt, soll die Funktion in allen Ländern verfügbar sein, „in denen Pixel unterstützt wird“. Laut Google soll das Feature aber auch auf Geräten anderer Hersteller bereitgestellt werden.
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Anrufaufnahmen mit Bordmitteln
Für Google stellt die Integration der Anrufaufzeichnung in gewisser Weise eine Kehrtwende dar: Denn im Jahr 2022 hatte der Hersteller sämtliche Drittanbieter-Apps mit diesem Feature aus dem Play Store geworfen. Hintergrund war damals, dass Anbieter von Anrufaufnahme-Apps eine Accessibility-Schnittstelle (API) ausnutzen. Laut Google dürfen jedoch nur Anwendungen diese API nutzen, die nachweislich Menschen mit Behinderung helfen.

Einstellungen der Anrufaufnahme in der Android-Telefon-App.
(Bild: heise medien)
Nun bringt der Hersteller die Anrufaufnahmefunktion selbst: Sie wird Teil der Telefon-App, scheint derzeit hierzulande jedoch nur für Betatester bereitzustehen, wie anfänglich etwa auch die iPhone-ähnlichen „Kontaktposter“. Die neue Funktion zur Aufnahme von Telefonanrufen wurde uns gestern auf einem Pixel 10 Pro angeboten, später auch auf einem Pixel 8. Offenbar wird sie aber auch schon für Geräte anderer Hersteller freigegeben. Ein Leser von Stadt-Bremerhaven.de will die Funktion schon auf seinem Fairphone 6 gesehen haben.

Vor der Anrufaufnahme erscheint ein großer Warnhinweis.
(Bild: heise medien)
Nutzer der Phone-App können die Anrufaufnahmef direkt über ein Auswahlfenster während eines Anrufs aktivieren. In den App-Einstellungen steht Nutzern zudem die Möglichkeit zur Wahl, sämtliche Anrufe von unbekannten Nummern aufzuzeichnen. Ebenso kann man für bestimmte Rufnummern festlegen, dass Anrufe automatisch aufgezeichnet werden. Die aufgezeichneten Anrufe sind direkt in der Anrufübersicht anhör- und auch teilbar. Laut Google bleiben die gespeicherten Anrufe nur lokal auf dem Gerät und werden nicht extern gesichert. Um den Speicher zu schonen oder Daten zu schützen, können Nutzer in den Einstellungen festlegen, ob Aufnahmen nach 7, 14 oder 30 Tagen automatisch gelöscht werden sollen.
Mitschneiden nur mit Erlaubnis
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In Deutschland darf man einen Anruf nicht heimlich und ohne Einverständnis des Gegenübers aufzeichnen: Nach Paragraph 201 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs ist das unbefugte Mitschneiden von Telefongesprächen untersagt – es ist ansonsten eine „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. Um einen Anruf aufzeichnen zu dürfen, benötigt man die explizite Zustimmung des Gesprächspartners. Bei Verstoß drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Die Gesprächspartner werden beim Start „hörbar darüber benachrichtigt, dass der Anruf aufgezeichnet wird“, betont Google. Dieser Hinweis ersetzt keine Einverständniserklärung. Auch beim Beenden der Aufnahme werden laut Google beide Parteien darüber informiert, dass der Anruf nicht mehr aufgezeichnet wird.
Google macht in einem Support-Dokument zur Funktion zudem darauf aufmerksam, dass Nutzer vor der ersten Anrufaufzeichnung darauf hingewiesen wird, dass man die örtlichen Gesetze für die Aufzeichnung von Anrufen einhalten muss.
Einschränkungen
Google macht in dem Dokument zudem deutlich, dass auf unterstützten Pixel-Geräten Android 14 oder neuer installiert sein muss. Zudem funktioniere das Ganze nur ab einem Pixel 6 oder neuer. Überdies müsse die aktuelle Version der Telefon-App vorliegen (derzeit nur Beta), außerdem müsse man sich in einem der Länder oder einer der Regionen befinden, in denen die Anrufaufzeichnung unterstützt werde.
Dass die Funktion auch auf Nicht-Pixel-Modellen unterstützt wird, bestätigt Google in dem Support-Dokument auch. Auf den Smartphones muss mindestens Android 9 oder neuer installiert sein. Wir haben bei Google nachgefragt, ob die Funktion bald für alle freigeschaltet wird.
(afl)
Künstliche Intelligenz
WF-1000XM6: Sonys Premium-In-Ears erscheinen in sechster Generation
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Sony bringt eine neue Baureihe seiner Premium-In-Ears: Die sechste Version der WF-1000-Serie soll ihre Vorgänger vor allem in Sachen aktive Geräuschunterdrückung (Active Noise Cancelling, ANC) und Telefonie übertrumpfen. Der Verkauf soll noch im Laufe dieses Februars beginnen; die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 300 Euro.
Das Versprechen für die sechste Version klingt ähnlich wie jenes, das Sony für die fünfte Generation gab: Telefonie und ANC sollen verbessert worden sein. Während das ANC der Vorgängerversion schon zu den Klassenbesten gehörte, galt das in unserem Test nicht für die Gesprächsqualität bei Telefonaten. Um das zu ändern, spendiert Sony den WF-1000XM6 mehr Mikrofone als dem Vorgänger. Insgesamt acht anstelle der sechs in den WF-1000XM5 sollen für klare Telefonate und wirkungsvolle aktive Geräuschunterdrückung sorgen. Außerdem übernehmen die In-Ears den Noise-Cancelling-Prozessor QN3e des Over-Ear-Modells WH-1000XM6. Laut Sony reduziert die aktuelle Generation Umgebungsgeräusche 25 Prozent besser als die Vorgängerversion. Der aktiven Geräuschunterdrückung stellt Sony zudem eine verbesserte passive Dämmung zur Seite. Die Ohrstöpsel aus Schaumstoff sollen Störgeräusche effektiver maskieren als die Silikonvarianten. Sie liegen in vier verschiedenen Größen bei.
Die In-Ear-Kopfhörer selbst sind ein wenig kleiner als die Vorgänger, allerdings ist das Gehäuse kantiger und damit weniger hosentaschenfreundlich geworden.
Verbesserter Klang
Auch am Klang hat der Hersteller gearbeitet. Neu entwickelte Lautsprechereinheiten sollen einen präziseren, verzerrungsärmeren Klang liefern als beim Vorgänger. In der zugehörigen App steht ein Zehn-Band-Equalizer bereit, um den Klang an die eigenen Vorlieben anzupassen. Die Kopfhörer verstehen neben den Codecs SBC und AAC die hochauflösende Variante LDAC. Per Multipoint-Bluetooth lassen sich zwei Abspielquellen gleichzeitig verbinden. 1,5-mal größere Antennen als im Vorgängermodell sorgen laut Hersteller für eine stabilere Verbindung. Die integrierten Akkus der WF-1000XM6 sollen bis zu acht Stunden mit aktiver Geräuschunterdrückung halten. Das Ladecase hat genug Akkukapazität für zusätzliche 16 Stunden Laufzeit, bevor es ans Ladekabel muss.
(rbr)
Künstliche Intelligenz
„Bethesda Pinball“: Klassische Flipper-Tische erreichen Virtual Reality
Die ungarischen Zen Studios, bekannt für die Flipper-Plattformen „Pinball FX“, „Pinball M“ und „Zen Pinball World“, bringen die aus „Bethesda Pinball“ bekannten Flipper-Tische als DLC-Pack für ihre Plattformen sowie das 2025 erschienene „Pinball FX VR“ auf Meta Quest heraus.
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Der DLC enthält „Fallout Pinball“, „Doom Pinball“ und „Sykrim Pinball“. Jeder Flipper-Tisch greift typische Schauplätze, Figuren und Spielmechaniken der Vorlage auf und übersetzt sie in ein missionsbasiertes Flipper-Erlebnis.
„Fallout Pinball“ führt ins postnukleare Commonwealth, schreibt Zen Studio. Spieler schließen sich Fraktionen an, erfüllen Aufträge und verbessern ihren Charakter. V.A.T.S. verstärkt Angriffe auf Mutanten und Raider, während ikonische Waffen wie der Fat Man für besonders punkteträchtige Momente sorgen. Begleiter, Levelaufstiege und sammelbare Extras sind ebenfalls integriert.
In „Doom Pinball“ führt der Weg auf die von Dämonen überrannte UAC-Marsbasis. Spieler schalten verschiedene Waffen frei und setzen sie situativ ein, darunter auch die legendäre BFG. Ein Deathmatch-Multiball erhöht Tempo und Punktzahl, während Power-ups direkt ins Spielgeschehen eingreifen. Im Finale wartet das Duell mit dem Cyberdemon.
„Skyrim Pinball“ schließlich stellt elf Hauptquests in den Mittelpunkt, die zum Drachen und Endgegner Alduin führen. Neben klassischen Missionszielen gibt es Minispiele wie Schlossknacken sowie ein zufällig generiertes Höhlen-Minispielfeld. Spieler erkunden Himmelsrand, sammeln Beute und entwickeln ihren Charakter, so Zen Studios.
„Pinball FX VR“: Flipper-Tisch im Mixed-Reality-Modus
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Das DLC-Pack erscheint für „Pinball FX“ und „Pinball M“ auf PC und Konsolen, für „Zen Pinball World“ auf iOS und Android sowie für „Pinball FX VR“ auf Meta Quest. Letztere Variante versetzt Spieler in eine immersive Spielhalle mit interaktiven Objekten, Minispielen und einem Kampagnenmodus mit freischaltbaren Belohnungen. Optional lassen sich die Flipper-Tische per Mixed-Reality-Modus auch im eigenen Wohnzimmer platzieren.
Wer „Bethesda Pinball“ in „Pinball FX“ kauft, erhält es automatisch auch für „Pinball M“ und umgekehrt, sofern man beide Spiele auf derselben Plattform nutzt, etwa Playstation, Xbox oder Nintendo Switch.
Update
12.02.2026,
23:19
Uhr
Eine frühere Version dieses Artikels suggerierte, dass die Flipper-Tische zum ersten Mal erscheinen. Tatsächlich wurden sie als DLC-Paket neu aufgelegt. Der Fehler wurde berichtigt.
(tobe)
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