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Zu Schadenersatz verpflichtet: Teilerfolg für Hoteliers gegen Booking.com
Der langjährige Rechtsstreit über die Geschäftspraktiken der weltweit führenden Buchungsplattform Booking.com hat eine erneute Wende genommen. Die Zivilkammer 61 des Landgerichts Berlin II entschied am Dienstag, dass der Amsterdamer Mutterkonzern und seine deutsche Tochtergesellschaft grundsätzlich zum Schadensersatz gegenüber den Betreibern von Unterkünften verpflichtet sind. Von dem Urteil profitieren insgesamt 1099 Kläger, die sich gegen die sogenannten Bestpreisklauseln des Portals zur Wehr gesetzt hatten (Az.: 61 O 60/24 Kart).
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Hintergrund des Verfahrens ist die über Jahre praktizierte Strategie des Portals, Hotels und Pensionen strenge Regeln für ihre eigene Preisgestaltung aufzuerlegen. Bis zum Sommer 2015 nutzte das Unternehmen „weite“ Bestpreisklauseln. Diese verlangten von den Unterkünften, auf Booking.com stets den absolut niedrigsten Preis anzubieten – unabhängig vom gewählten Vertriebskanal. Ab Juli 2015 folgten „enge“ Auflagen, die es den Hoteliers zumindest untersagten, auf der eigenen Webseite günstigere Preise anzubieten als auf dem Vermittlungsportal. Das Bundeskartellamt hatte diese Praxis bereits Ende 2015 als kartellrechtswidrig untersagt, was der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte 2021 letztinstanzlich bestätigte.
Das Berliner Landgericht schloss sich laut einer Mitteilung nun dieser Rechtsauffassung an. Es stellte fest, dass beide Arten der Klauseln den Wettbewerb massiv beschränkten. Die Richter betonen, dass den Hoteliers durch die Preisbindung die Freiheit genommen wurde, ihre Betriebskostenersparnisse im Direktvertrieb an die Kunden weiterzugeben. Da im Eigenvertrieb keine Vermittlungsprovisionen von durchschnittlich 10 bis 15 Prozent anfallen, hätten die Betreiber diesen Spielraum für günstigere Angebote nutzen können. Dies sei ihnen durch das Geschäftsgebaren von Booking.com effektiv untersagt worden. Auch die flexible Vermarktung von Last-Minute-Kapazitäten hätten die Auflagen erheblich erschwert.
Rund 190 Klagen abgewiesen
Juristisch interessant ist die Entscheidung der Kammer zur Zulässigkeit der Feststellungsklage. Eigentlich müssen Kläger ihre Forderungen präzise beziffern, wenn dies möglich ist. Da die Hoteliers jedoch argumentierten, dass die jahrelange Marktmanipulation durch Booking.com zu einer verstärkten Konzentration und der Bildung eines Oligopols geführt habe sowie diese Effekte bis heute nachwirkten, hielten die Richter die Klage für zulässig. Ein abgeschlossener Sachverhalt liege bei der Marktentwicklung noch nicht vor, sodass eine genaue Schadensberechnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlangt werden könne.
Dennoch konnten die Kläger nicht in allen Punkten einen Sieg erringen. Das Gericht wies den Antrag ab, die Rückzahlung bereits geleisteter Buchungsprovisionen festzustellen. In diesem Punkt hielten die Richter die Klage für unzulässig, da es sich hierbei um abgeschlossene Vorgänge handele, die die Hoteliers direkt hätten beziffern und einklagen müssen. In 70 Fällen scheiterte die Klage zudem, weil eine ordnungsgemäße Vollmacht gefehlt habe. Bei 118 Klägern konnte die Kammer nicht nachvollziehen, dass sie von dem Kartellverstoß betroffen waren. In einem Fall war die Klage aus anderen Gründen unzulässig.
Der Richterspruch bedeutet noch nicht, dass unmittelbar Geld fließen wird. In dem jetzigen Verfahren ging es lediglich um die grundsätzliche Feststellung der Haftung. Die konkrete Höhe des Schadens und die Frage, ob die Klauseln im Einzelfall tatsächlich ursächlich für finanzielle Einbußen waren, müssen in künftigen Verfahren geklärt werden.
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Berufung ist möglich – geteilte Reaktionen
Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Es ist damit zu rechnen, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht. Booking.com hat nun einen Monat Zeit, Berufung beim Berliner Kammergericht einzulegen. Angesichts der hohen Streitwerte und der grundsätzlichen Bedeutung für die gesamte Reisebranche gilt das Einlegen von Rechtsmitteln als wahrscheinlich.
Booking.com hob in einer ersten Reaktion hervor, dass das Urteil noch „keinerlei Feststellungen“ über potenzielle Schäden durch die früheren Klauseln getroffen habe. Das könne nur in komplexen, technischen Prozessen nach fachkundiger Analyse erfolgen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sprach dagegen von einem wegweisenden Beschluss des Landgerichts. Dieser verleihe auch einer parallelen Sammelklage, die mehr als 15.000 europäische Hotels vor wenigen Monaten beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben haben, zusätzlichen Rückenwind.
(mho)
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Rückgrat der KI-Ära: Moderne Vektordatenbanken im Marktüberblick
Vektordatenbanken sind spezialisierte Systeme zum Speichern und Durchsuchen hochdimensionaler Vektor-Embeddings. Sie ermöglichen beispielsweise semantische Suche, Recommendation Engines und Retrieval Augmented Generation (RAG). Während traditionelle relationale oder dokumentenorientierte Datenbanken vor allem strukturierte Daten verwalten, speichern Vektordatenbanken numerische Repräsentationen – erzeugt aus Texten, Bildern, Audio oder Code. Die Nähe zwischen zwei Vektoren lässt sich über Distanzfunktionen wie Kosinus- oder euklidische Distanz berechnen. Suchanfragen liefern daher semantisch ähnliche Ergebnisse statt exakter Schlüsselworttreffer.
Die Entwicklung ist eng mit dem Durchbruch großer Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) verbunden. LLMs erzeugen Embeddings, die das Wissen in numerische Räume abbilden. Für personalisierte Antworten müssen Chatbots Dokumente nach Relevanz durchsuchen und den Kontext an das Modell anhängen. Daten liegen jedoch in unstrukturierten Formaten vor. Hier bietet eine Vektordatenbank eine persistent verfügbare, skalierbare Infrastruktur, die eingehende Texte automatisiert vektorisiert und mit Metadaten verknüpft, um schnelle Ähnlichkeitssuchen zu ermöglichen.
- Vektordatenbanken speichern und verwalten Informationen in Vektoren.
- Sie eignen sich besonders für KI-Anwendungen, bei denen eine semantische Suche in einer großen Menge unstrukturierter Daten wie Texten, Bildern und Audiodaten nötig ist.
- Wichtige Kriterien für die Wahl einer Vektordatenbank sind Skalierbarkeit, Performance, Sucharten, Multitenancy, Sicherheit und Compliance.

Dr. Fabian Deitelhoff ist IT-Leiter Head of Software Development und Head of Product bei der Education Partners GmbH. Zudem ist er als Autor, Dozent und Softwareentwickler tätig.
Bloße Vektorindizes wie Faiss sind nicht mit Vektordatenbanken gleichzusetzen. Faiss ist eine C++-Bibliothek von Meta für effiziente Ähnlichkeitssuche, die unter anderem CPU- und GPU-beschleunigte Indizes bereitstellt. Vollwertige Vektordatenbanken wie Pinecone, Weaviate, Qdrant, Milvus und Chroma bauen auf solchen Indexalgorithmen auf, bieten jedoch zusätzlich CRUD-Schnittstellen, Skalierung, Zugriffskontrollen und Integrationen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Rückgrat der KI-Ära: Moderne Vektordatenbanken im Marktüberblick“.
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Großangelegter Online-Betrug: Erneut vier Personen in China hingerichtet
In China sind erneut vier Menschen hingerichtet worden, die für verschiedene Verbrechen und Online-Betrug in Verbindung mit Scam-Zentren in Myanmar verurteilt worden waren. Das hat die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua publik gemacht und erklärt, dass die Todesstrafen diesmal in der Metropole Shenzhen vollstreckt wurden. Laut Associated Press waren im November ursprünglich fünf Mitglieder einer kriminellen Bande zum Tode verurteilt worden. Eine Person sei danach aber krankheitsbedingt verstorben. Erst vorige Woche waren in Wenzhou elf Personen für ähnliche Vergehen hingerichtet worden. Die Strafen sind Teil eines entschiedeneren Vorgehens Pekings gegen Scam und die dafür verantwortlichen kriminellen Organisationen.
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Harte Bestrafung stößt auf Zustimmung
Die Verbrechen der jetzt hingerichteten Personen „waren außergewöhnlich abscheulich, mit besonders schwerwiegenden Umständen und Konsequenzen, die eine enorme Gefahr für die Gesellschaft darstellten“, zitiert AP aus dem Urteil. Konkret wurden sie schuldig befunden, den Betrug in großen Arealen im Norden Myanmars organisiert zu haben. Dort sind demnach sechs chinesische Staatsbürger gestorben, weitere wurden verletzt, ergänzt die dpa. Auch Spielkasinos haben die Verurteilten betrieben und einer wurde noch für die Produktion und den Handel von elf Tonnen Methamphetamin verurteilt. Insgesamt sollen die Verurteilten umgerechnet 3,5 Milliarden Euro erbeutet haben. Die Todesstrafe wurde mit der Schwere der Vergehen begründet, eine Berufung dagegen war gescheitert.
Die kriminellen Organisationen, gegen die China jetzt mit großer Härte vorgeht, haben in Myanmar großangelegte Betrugsoperationen etabliert, in denen Hunderttausende Menschen gezwungen werden, Personen in aller Welt über das Internet zu kontaktieren und ihnen mit unterschiedlichen Maschen Geld abzunehmen. Das geschieht in riesigen Anlagen, in denen die Menschen festgehalten und teils misshandelt werden. Begünstigt wird das durch den seit Jahren geführten Bürgerkrieg. Peking hat aber zuletzt Milizen unterstützt, die gegen die Scam-Zentren vorgehen. In Chinas sozialen Netzen wurden die Hinrichtungen jetzt begrüßt, berichtet die dpa. Die Betrugs- und Entführungsfälle hatten dort große Aufmerksamkeit erregt.
(mho)
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Russische Drohnen mit Starlink-Antennen: Gegenwehr laut Musk schon erfolgreich
Schon wenige Tage nachdem die Ukraine mit SpaceX-Chef Elon Musk Kontakt aufgenommen hat, weil russische Drohnen über Starlink ferngesteuert wurden, zeigen erste Gegenmaßnahmen Wirkung. Das hat Musk am Sonntag auf dem Kurznachrichtendienst X publik gemacht und umgehend eine bestätigende Antwort des ukrainischen Verteidigungsministers Mychajlo Fedorow erhalten. Später hat er dort ausgeführt, dass fortan nur noch autorisierte Starlink-Antennen in der Ukraine funktionieren sollen, Nutzer und Nutzerinnen müssten ihre deshalb „in den kommenden Tagen“ authentifizieren. Die restlichen Antennen sollen abgeschaltet werden, womit auch das russische Militär keine mehr einsetzen können dürfte.
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Der Austausch auf X
Hintergrund der raschen Gegenwehr sind Berichte über russische Drohnen, an denen Starlink-Antennen gefunden wurden, die vorige Woche die Runde gemacht haben. Danach hat die ukrainische Regierung Kontakt zu SpaceX aufgenommen und Lösungsvorschläge gemacht. Welche genau, war aber nicht publik gemacht worden. Unklar ist deshalb, was außer der Beschränkung auf autorisierte Starlink-Antennen noch umgesetzt wurde. Musk hatte Kritik anfangs brüsk zurückgewiesen und auch erklärt, dass die angebliche Nutzung durch Russland gegen die Nutzungsbedingungen von Starlink verstoßen würde. Dazu passt, dass er jetzt davon spricht, dass die unautorisierte Nutzung nun verhindert würde. Kyjiw bittet er, sich zu melden, wenn noch mehr getan werden könnte.
Musk als „wahrer Freund der Menschen in der Ukraine“
Fedorow hat dann noch versichert, dass die ersten Schritte „richtige Resultate“ bringen würden. Man arbeite eng mit SpaceX an „wichtigen weiteren Schritten“. Dem US-Milliardär dankt er für die Unterstützung und nennt ihn einen „echten Helden der Freiheit und wahren Freund der ukrainischen Menschen“. Die leiden aktuell besonders, in der bitterkalten Millionenmetropole Kyjiw sind seit Tagen tausende Wohnblöcke ohne Heizung. Russland hat aber zugesichert, vorübergehend keine Angriffe auf Energieanlagen durchzuführen. Die haben sich laut Präsident Wolodymyr Selenskyj stattdessen auf andere Infrastruktur verlagert.
Als Russland jetzt damit begonnen hat, für die Angriffe Starlink einzusetzen, wurde damit eine für die Ukraine besonders wichtige Technik zweckentfremdet. Das Satelliteninternet hat längst einen großen Teil der Kommunikationsinfrastruktur ersetzt, die durch die Kämpfe zerstört wurde. Nicht nur die Truppen des Landes sind auf das Funktionieren der Technik angewiesen, sondern auch Krankenhäuser, Schulen und andere Einrichtungen kommunizieren darüber. Insgesamt hat die Ukraine Zehntausende der nötigen Antennen erhalten, der Großteil wurde von Polen gestellt. Zwischenzeitlich hatte Elon Musk Zweifel an seiner Zuverlässigkeit gestreut, aber das ist längst überwunden.
(mho)
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