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Datenschutz & Sicherheit

Zwischen Vergeltungsdrohungen und Australiens Jugendschutz-Experiment



Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.

Obwohl es seit Oktober einen neuen DSC-Beirat gibt – dem auch ich wieder angehören darf –, konnte er seine Arbeit noch nicht aufnehmen. Das ist ungünstig, denn es ist viel passiert: Die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) ist in eine entscheidende neue Phase getreten, transatlantische Spannungen nehmen weiter zu und Australien hat beim Thema Altersverifikation einen drastischen neuen Weg eingeschlagen, der auch in Europa Anklang findet. Darum gibt es heute ein Update aus der Welt der Plattformregulierung, bevor der neu besetzte DSC-Beirat am 27. Januar zum ersten Mal tagt.

Neuer Beirat, neue Sorgen

Mit viel Verzögerung wurde der Beirat des deutschen DSC am 16. Oktober vom Deutschen Bundestag neu besetzt. Dabei ist einiges beim Alten geblieben und gleichzeitig wird das Gremium in Zukunft grundlegend anders aussehen.

Das fängt bei der Größe des Beirats an. Das Digitale-Dienste-Gesetz sieht vor, dass der Beirat aus 16 Personen besteht – davon acht Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, vier Repräsentant:innen der Wirtschaft und vier Forschende. In dieser Legislatur schrumpft der Beirat auf 12 Personen. Das liegt am gesellschaftlichen Rechtsruck und der AfD, die ihrer gewachsenen Fraktionsstärke entsprechend vier Beiratsmitglieder vorschlagen durfte.

Diese Vorschläge – darunter die Initiatorin der rechtsextremen Buchmesse „Seitenwechsel“, der Leiter des Landesfachausschusses für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien der AfD Sachsen sowie ein geschichtsrevisionistischer Landtagsabgeordneter der AfD in Baden-Württemberg wurden von den demokratischen Fraktionen des Bundestages abgelehnt. Das sind gute Nachrichten und es zeigt, dass zumindest hier noch fraktionsübergreifende Zusammenarbeit gegen eine rechtsextreme Partei möglich ist.

Der Beirat ist allerdings nicht gleichmäßig geschrumpft. Für ihre vier Slots hat die AfD in drei Fällen „zivilgesellschaftliche“ Kandidat:innen vorgeschlagen, weshalb diese Gruppe im neuen Beirat mit nur fünf statt vorgesehenen acht Plätzen repräsentiert ist und damit am stärksten dezimiert wurde. Generell scheint Zivilgesellschaft ein dehnbarer Begriff zu sein, wie die erneuten Nominierungen eines ehemaligen Präsidenten einer Landesmedienanstalt und eines Oberstaatsanwalts nahelegen. Von der gesetzlich angedachten Stärke der Zivilgesellschaft im Beirat des DSC ist nicht viel übrig geblieben.

Angesichts der enormen Expertise vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bereich Plattformregulierung ist das ein großer Verlust: Zahlreiche bisherige Aufsichtsverfahren und private Klagen gehen auf die Initiative zivilgesellschaftlicher Organisationen zurück oder stützen sich auf deren Beweiserhebungen. Mit dem Beirat wird eine europaweit beispiellose Chance geschaffen, dieses Fachwissen direkt in die Durchsetzung des DSA einfließen zu lassen. Darüber hinaus ist es für Aufsichtsstrukturen essenziell wichtig zu verstehen, mit welchen Herausforderungen, Einschüchterungsversuchen und Repressalien Zivilgesellschaft und Wissenschaft in ihrer Arbeit zur Durchsetzung des DSA konfrontiert sind.

Vergeltungsschlag nach X-Bußgeld?

Von Wissenschaft und Zivilgesellschaft über ihren Umgang mit diesen Herausforderungen zu lernen, wird in Zukunft wohl auch für Aufsichtsbehörden selbst immer relevanter werden. Dafür sprechen die Reaktionen der Trump-Regierung auf die lang erwartete Entscheidung der EU-Kommission, die ein Bußgeld von 120 Millionen Euro für Verstöße gegen den DSA gegen X verhängt hat.

In dem Verfahren geht es um Verstöße gegen DSA-Verpflichtungen, Forschenden Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten zu geben und Transparenz zu Werbeanzeigen über eine dezidierte Werbebibliothek zu schaffen. X hatte Forschenden systematisch Zugang zu Daten verwehrt, indem es beispielsweise Scraping verhinderte. X’ Werbebibliothek weist strukturelle Zugangsbarrieren auf, wie übermäßige Verzögerungen bei der Verarbeitung von Anfragen. Außerdem fehlen zentrale Informationen wie der Inhalt und das Thema einer Anzeige sowie die juristische Person, die dafür bezahlt. Zusätzlich legt die Europäische Kommission den sogenannten blauen Haken auf X als irreführende Designpraxis aus. Der Haken, der früher dafür stand, dass ein Konto verifiziert war (und der damit zum heißbegehrten Symbol für Relevanz und Glaubwürdigkeit wurde), ist inzwischen käuflich zu erstehen und macht es so Nutzenden schwer, die tatsächliche Authentizität eines Accounts zu beurteilen.

Der vorläufige Abschluss des Verfahrens gegen X markiert genau das: den Abschluss eines administrativen Akts gegen einige der offensichtlichsten DSA-Verstöße. Keiner der hier thematisierten Verstöße betrifft die Meinungsfreiheit von Nutzenden oder lässt darauf schließen, dass X ins Visier genommen wurde, weil es ein US-amerikanisches Unternehmen ist. Trotzdem wird das Bußgeld gegen X als Beweis für „Civilizational Erasure“ gesehen, also die eigene Auslöschung der europäischen Zivilisation durch angebliche Zensurmaßnahmen wie den DSA. Dieser Ausdruck stammt aus der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie der USA, die eine klare Abkehr von vormals zumindest ansatzweise geteilten transatlantischen Vorstellungen und Werten ausdrückt.

Mit den angekündigten Visa-Beschränkungen für Menschen, die zu Inhaltemoderation, Factchecking oder Compliance mit Plattformregulierung arbeiten, ist klar, dass die Drohgebärden der Trump-Administration schon lange keine reinen Gebärden mehr sind, sondern konkrete Auswirkungen für die Durchsetzung von Gesetzen wie dem DSA haben.

Zudem kommt das Bußgeld der Trump-Regierung gelegen, um den transatlantischen Handelsstreit weiter zu eskalieren. So wurden inzwischen Vergeltungsmaßnahmen gegen europäische Unternehmen wie Mistral, Spotify oder Siemens angekündigt, falls die EU nicht ihre Digitalregulierung abbaut und Verfahren gegen US-Unternehmen einstellt. Musk hat derweil die Werbekonten der EU-Kommission auf X sperren lassen.

Das Gebaren der US-Regierung ist auch eine weitere Bestätigung des enormen Einflusses der Silicon-Valley-Tech-CEOs in Trumps Weißem Haus. Dabei geht es schon lange nicht mehr nur um die persönliche Unterstützung Trumps durch Millionenspenden, sondern um eine gemeinsame Durchsetzung ihrer Interessen.

Noch ist unklar, ob die Europäische Kommission sich von den angekündigten Repressalien gegen europäische Unternehmen beeindrucken lassen wird. Die nächste Eskalation wartet derweil schon: Sollte sich Musks Ansage bewahrheiten, das Bußgeld gegen X nicht zu bezahlen, wird sich die Frage stellen, wie weit die Europäische Kommission gehen wird, um das Recht durchzusetzen. Neben weiteren Maßnahmen und höheren Bußgeldern kann die Kommission als letztes Mittel auch zu Netzsperren greifen – ein tiefer Einschnitt und kaum geeignet, um Akzeptanz für den DSA zu erhöhen. Angesichts der engen Beziehungen zwischen Trump und weiteren Tech-CEOs, deren Plattformen Gegenstand von Durchsetzungsverfahren sind, wird sich zeigen, wie weit Trumps Einschüchterungsversuche gehen werden und welche Seite zuerst Tatsachen schaffen wird.



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Australische Experimente

Tatsachen geschaffen hat Mitte Dezember schon Australien. Dort ist am 10. Dezember ein kontroverses Gesetz in Kraft getreten, das wohl am nächsten an ein aktuell auch in Europa gefordertes Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche herankommt. Unter dem australischen Gesetz wurden eine Handvoll Online-Plattformen als „altersbeschränkte“ Plattformen designiert, darunter Instagram, TikTok und YouTube. Diese Plattformen sind nun verpflichtet, dafür zu sorgen, dass unter 16-Jährige keine neuen Nutzerkonten anlegen können und bestehende Konten gelöscht werden. Wie genau die Plattformen diese Altersbeschränkungen durchführen, ist ihnen selbst überlassen. Das australische Gesetz sieht lediglich vor, dass kein Zwang zur Nutzung von staatlichen Identitätsdokumenten bestehen darf.

Damit ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich in Australien wiederholen wird, was in Großbritannien seit dem Inkrafttreten des dortigen Online Safety Act zu beobachten ist. Dort müssen Nutzer:innen regelmäßig ihr Alter von einer Vielzahl von kommerziellen Anbietern schätzen lassen, um weiterhin Zugang zu den von ihnen genutzten Plattformen zu haben. Die wegen ihrer vermeintlichen Niedrigschwelligkeit besonders häufig genutzte Methode der KI-gestützten Analyse biometrischer Gesichtsdaten funktioniert nachweislich schlechter bei nicht-männlichen, nicht-weißen Personen. Sie ist ungeeignet, um präzise Einschätzungen entlang von rechtlichen Schwellenwerten – zum Beispiel unter oder über 16 – vorzunehmen. Abgesehen von schwerwiegenden Datenlecks hat dies unter anderem dazu geführt, dass Nutzende den Zugriff auf Messaging-Funktionen verloren haben und dass angeblich sensible Inhalte, beispielsweise Beiträge über die Lage in Gaza oder den Krieg in der Ukraine, hinter Altersschranken versteckt wurden.

Ganz unabhängig davon, dass so verfolgte Zugangsverbote massiv in die Grundrechte von jungen Menschen eingreifen, sich online auszudrücken und an der Gesellschaft teilzuhaben, ist es fraglich, ob abstinenzbasierte Ansätze wie der australische ihre Ziele überhaupt erreichen können. Das fängt bereits bei der Robustheit der ergriffenen Maßnahmen an. Jugendliche in Großbritannien konnten durch einfachste Tricks Altersschranken umgehen, VPNs bieten nach wie vor eine einfache Methode, um lokale Altersschranken zu umgehen und australische Teens berichten, die einjährige Umsetzungsfrist des Gesetztes genutzt zu haben, um das in ihren Konten hinterlegte Alter hochzusetzen – oft mit Unterstützung ihrer Eltern. Dazu kommt, dass das australische Gesetz einige der aus Kinder- und Jugendschutzperspektive virulentesten Plattformen wie Roblox, Discord oder Steam explizit nicht umfasst. Gerade also Plattformen, die in der Vergangenheit durch mangelnde Kinderschutzeinstellungen und schlechte Inhaltemoderation Aufsehen erregt haben, sind von den Pflichten ausgenommen.

Aber auch in anderen Bereichen haben Verbote in der Vergangenheit kaum Wirkung gezeigt. Exemplarisch ist die Alkopop-Steuer aus den Nullerjahren, mit der der Konsum von süßen Alkohol-Mischgetränken unter Jugendlichen gesteuert werden sollte. Während die erhöhten Preise für Alkopops deren Konsum tatsächlich zeitweise zurückgehen ließen, führte die Steuer nicht dazu, dass junge Deutsche weniger tranken – sie stiegen schlicht auf andere alkoholische Getränke um. Aktuell sind Alkopops wieder beliebter denn je. Und hochprozentiger – Grund dafür ist die Steuer selbst, die sich an Getränke mit bis zu zehn Prozent Alkoholanteil richtet, und damit aktuelle Alkopops mit exakt zehn Prozent Alkohol nicht erfasst.

Was tatsächlich zum insgesamt rückläufigen Trinkverhalten von Jugendlichen geführt hat? Die Corona-Pandemie, verändertes Freizeitverhalten und ein Wertewandel, in dem der gewachsene Stellenwert von Fitness und Trends wie “clean eating” und “dry January” eine Rolle spielen. Das Beispiel zeigt, dass gesünderes Konsumverhalten nicht unbedingt gesetzlich erzwungen werden kann. Stattdessen sind es langfristigere Ansätze, die Erfolg zu haben scheinen. Übertragen auf das Internet wären also nicht Verbote der Weg nach vorne, sondern Aufklärung, Kompetenzaufbau, kindergerechte Online-Räume und nachhaltige gesellschaftliche Auseinandersetzungen mit verantwortungsvollem Medienkonsum.

Das alles macht Australien zu einem faszinierenden Experiment. Noch nie zuvor war es möglich, die Auswirkungen eines (zumindest teilweisen) Verbots sozialer Medien zu untersuchen. Fürsprecher:innen versprechen Verbesserungen bezüglich der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, weniger Mobbing und Schutz vor Kontaktaufnahme Fremder. Wahrscheinlicher scheint mir, dass australische Kinder und Jugendliche sich weiterhin online ausprobieren, vernetzen und entdecken wollen, und das auch weiterhin auf alternativen Plattformen tun werden. So oder so werden die Auswirkungen des Gesetzes wohl erst in einigen Jahren sichtbar werden.

In der Zwischenzeit besteht die Gefahr, dass Australiens harte Vorgehensweise Schule macht. Auch in Europa werden Rufe nach pauschalen Verboten immer lauter, statt die Geschäftspraktiken anzugehen, mit denen Online-Plattformen so häufig Profite über die Rechte und Bedürfnisse von jungen Nutzenden stellen. Dafür bietet der DSA zwar unperfekte, aber existente Werkzeuge, mit deren konsequenter Durchsetzung einiges zu gewinnen wäre. Noch gibt es eine Chance, nachhaltigere Wege als Verbote einzuschlagen: Lasst uns 2026 dafür streiten.



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Frontex stationiert erstmals Überwachungsflugzeug vor Westafrika


Die EU-Grenzagentur Frontex hat im November ihre Luftüberwachung auf die Gewässer vor Westafrika erweitert. Regelmäßige Einsätze erfolgen seitdem immer wieder von der Insel Santiago, die zu den Kapverden gehört. Für die Stationierung eines Flugzeugs war Frontex-Direktor Hans Leijtens selbst in die kapverdische Hauptstadt Praia gereist. Dort traf sich der Niederländer mit dem Staatsminister, dem Verteidigungs- sowie dem Innenminister und weiteren hochrangigen Regierungsmitgliedern.

Die Luftüberwachung von Praia aus ist der erste derartige Einsatz von Frontex in einem afrikanischen Land. An den Gesprächen zur technischen Umsetzung waren auch Behörden aus Portugal beteiligt – die beiden Länder arbeiten nach der Unabhängigkeit des Inselstaats Kap Verde auch zu maritimer Sicherheit eng zusammen. Nach Angaben eines Frontex-Sprechers stimmt sich die EU-Grenzagentur auch mit spanischen Behörden zu den Flügen ab.

Die zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln sind oft Ziel der Überfahrten von Booten mit Migrant*innen, die von Gambia, Guinea-Bissau, Senegal oder Mauretanien in Richtung Europa ablegen. Auf sie hat es Frontex abgesehen.

Hochgerüstete Überwachungsflugzeuge

Mit den ausgeweiteten Flügen ihrer „Multipurpose Aerial Surveillance“ will Frontex die EU-Migrationsabwehr verstärken. Bei privaten Firmen gecharterte Luftfahrzeuge halten dazu Ausschau in den Such- und Rettungsregionen im Atlantik vor Senegal und Mauretanien. Bei Sichtung eines Bootes informiert die Besatzung die zuständigen Behörden der westafrikanischen Länder. Deren Küstenwachen sollen die Menschen abfangen und zurückholen. Ein solches Pullback-System praktiziert Frontex bereits seit 2017 mit der Küstenwache in Libyen.

Allerdings startet die neue Frontex-Mission ohne ein neues Arbeitsabkommen mit den Kapverden. Wie aus einer aktuellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, bezeichnet Frontex den aktuellen Betrieb deshalb als „Phase 1“. In diesem Zeitraum findet demnach kein erweiterter Austausch von Daten aus der Überwachung mit kapverdischen Behörden statt – dies soll erst nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung in „Phase 2“ erfolgen.

Auch ohne Abkommen zum Datentausch können in der „Phase 1“ Informationen zu gesichteten Booten an die Küstenwache der Kapverden übermittelt werden – jedenfalls in einem Seenotfall. Dies könne über das internationale Seerecht erfolgen, das im Rahmen von Such- und Rettungseinsätzen die Benachrichtigung von maritimen Leitstellen benachbarter Staaten vorschreibt, erklärt Frontex.

Kapverden benennen „Eurosur-Koordinierungszentrum“

Nach Unterzeichnung eines Arbeitsabkommens soll dann „Phase 2“ beginnen. Dann würde der Informationsaustausch zu Booten auf dem Weg zu den Kanaren über ein Lagezentrum der Marine erfolgen, das Kap Verde dafür benannt hat. Frontex bezeichnet dieses COSMAR, das Zentrum für maritime Sicherheitsoperationen, als „Eurosur-Koordinierungszentrum“. Eurosur ist das Überwachungsnetzwerk, an das seit 2014 alle Schengen-Staaten mit dem Frontex-Hauptquartier in Warschau vernetzt sind. Dorthin werden auch die von Flugzeugen aufgenommenen Videos in Echtzeit gestreamt.

Die Antwort auf die parlamentarische Anfrage gibt auch Auskunft zur Sensortechnik an dem bei der britischen Firma DEA mit einem Rahmenvertrag gecharterten Flugzeug. Dazu gehören eine giro-stabilisierte elektro-optische und Infrarot-Kamera mit Wärmebildfunktion und Tageslicht-Zoomkamera, außerdem ein AIS-Transponder zur Schiffsidentifikation und ein Seeüberwachungsradar.

Derartige Ausrüstung gilt als Dual-Use-Technik, die auch militärisch verwendet werden kann. Schiffe der zivilen Seenotrettung dürfen sie deshalb nicht erwerben oder einsetzen, ansonsten können sie auch wegen Spionage verfolgt werden.

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„Operative Verbindungsbeamte“ in Warschau

Mit der Anbindung an Eurosur erhalten die „eingebetteten kapverdischen Behörden“ laut Frontex die gleichen Informationen wie Portugal und Spanien. Dazu stationiert die Regierung in „Phase 2“ außerdem „operative Verbindungsbeamte“ in Warschau. Umgekehrt will Frontex aber kein eigenes Personal auf den Kapverden stationieren.

Die Frontex-Mission von den Kapverden aus soll eine Lücke schließen, die gescheiterte Verhandlungen mit Senegal und Mauretanien hinterließen: Die EU-Grenzagentur wollte ursprünglich Statusabkommen mit diesen Ländern schließen, um auch dort operieren zu dürfen. Trotz vorheriger positiver Signale verweigerten die Regierungen jedoch entsprechende Gespräche.

Die Flüge von Praia erfolgen deshalb außerhalb der Zwölfmeilenzone von Senegal und Mauretanien und damit im internationalen Seegebiet. So zeigt es auch ein ADSB-Tracker für das Flugzeug.

Grundrechtsbeauftragter äußert sich kritisch

Auch der Frontex-Grundrechtsbeauftragte Jonas Grimheden hatte sich bereits mit den Flügen von Praia aus beschäftigt – und äußerte sich schon im Planungsstadium kritisch. Denn die Flugzeuge sollen Informationen über entdeckte Migrant*innen an Such- und Rettungsbehörden der betreffenden Staaten weitergeben. In Mauretanien und Senegal gibt es aber Berichte über Defizite beim Schutz der Menschenrechte. Deshalb hätten vor der Inbetriebnahme des Flugdienstes wirksame Schutzmaßnahmen eingeführt werden sollen, meint Grimheden.

Das Büro des Grundrechtsbeauftragten forderte daher einen Aktionsplan, der die Probleme adressiert. Besonders das Verbot des Non-Refoulement – also das Verbot, Menschen in Länder zurückzuschicken, wo ihnen Verfolgung droht – müsse darin berücksichtigt werden, so Grimheden.



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Sicherheitsupdate: Root-Sicherheitslücke bedroht Cisco Meeting Management


Cisco Evolved Programmable Network Manager, Meeting Management, Prime Infrastructure, Secure Web Appliance und TelePresence Collaboration Endpoint sind verwundbar. Sind Attacken erfolgreich, kann Schadcode auf Systeme gelangen. Es kann außerdem zu Abstürzen kommen. Zurzeit gibt es seitens Cisco keine Hinweise darauf, dass Angreifer die Lücken bereits ausnutzen.

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Am gefährlichsten gilt eine Lücke (CVE-2026-20098 „hoch“) in Cisco Meeting Management. Für eine Attacke müssen Angreifer aber bereits authentifiziert sein. Ist diese Hürde genommen, können sie aufgrund von unzureichenden Überprüfungen über präparierte HTTP-Anfragen Systemdateien überschreiben. Klappt eine solche Attacke, sind Angreifer Root-Nutzer und kompromittieren Systeme aus dieser Position vollständig.

Eine DoS-Lücke (CVE-2026-20119) in TelePresence Collaboration Endpoint Software und RoomOS Software ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. An dieser Stelle kann eine manipulierte Meetingeinladung Abstürze auslösen. So wie sich die Beschreibung der Lücke liest, muss ein Opfer dafür nicht mitspielen. Eine Annahme so einer Einladung ist demzufolge nicht nötig.

Nutzen Angreifer die verbleibenden Schwachstellen erfolgreich aus, sind XSS-Attacken (Prime Infrastructure, CVE-2026-20111 „mittel“) und Umleitungen auf eine bösartige Website möglich (Evolved Programmable Network Manager und Cisco Prime Infrastructure, CVE-2026-20123 „mittel“). Zusätzlich ist das Umgehen des Malware-Scanners im Kontext von Secure Web Appliance vorstellbar (CVE-2026-20056 „mittel“).

Weiterführende Informationen zu den Lücken und Sicherheitsupdates finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen. Liste nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert:

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(des)



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Polizeigesetz-Novelle: Auch Thüringen will Verhaltensscanner


Die Thüringer Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD will nun ebenfalls ein High-Tech-Ermittlungsarsenal für ihre Landespolizei. Eine entsprechende Novelle des Polizeigesetzes wurde heute erstmals im Landtag beraten.

Unter den zahlreichen neuen Befugnissen findet sich beispielsweise das Recht zur Nutzung eines Systems, das anhand von Videobildern illegales Verhalten automatisch erkennen soll. Mit solchen Systemen wird für gewöhnlich öffentlicher Raum überwacht, in Thüringen soll der Verhaltensscanner auch in Gefängnissen zum Einsatz kommen dürfen und dort Gefahrensituationen registrieren.

Ein Prototyp einer Verhaltensscanner-Software wird seit 2018 in Mannheim mit den Bildern oft nichts ahnender Passant*innen trainiert. Die Polizei kann keinen einzigen Fall nennen, bei dem es eine Ermittlung unterstützt hätte. Dennoch wollen immer mehr Bundesländer das System einführen. In Hamburg läuft es bereits, Baden-Württemberg und Berlin haben kürzlich die Gesetzesgrundlage dazu geschaffen, in Schleswig-Holstein und Sachsen ist eine solche geplant.

„Wir wären wie eine Insel für Kriminelle“

Der thüringische Innenminister Georg Maier, SPD, sagt zum geplanten polizeilichen KI-Einsatz: „Es wäre fatal, wenn wir als einziges Bundesland darauf verzichten würden. Wir wären wie eine Insel für Kriminelle, die hier geringeren Ermittlungsdruck spüren würden.“

Katharina König-Preuss von Die Linke sagt: „Das Problem ist, wer irgendwann in der Lage sein wird, solche Software zu nutzen.“ Sie verweist beispielhaft auf totalitäre Bestrebungen in den USA. In dem debattierten Gesetzespaket sieht sie einen „massiven Grundrechtseingriff“.

Ähnlich umstritten ist eine weitere Befugnis aus dem geplanten Thüringer Polizeigesetz: das Recht, automatisierte Datenanalysen durchzuführen, wie sie beispielsweise mit Produkten von Palantir möglich sind. Die Einführung dieser Befugnis hatte in Baden-Württemberg viele Menschen im Protest auf die Straße getrieben. In Thüringen scheint sie weniger Interesse zu erregen. Derartige automatisierte Datenanalysen werden in den USA beispielsweise dazu genutzt, um Informationen über Menschen zu sammeln, die deportiert werden sollen. In Thüringen dürfen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch Daten in die Analyse einfließen, die bei der verdeckten Überwachung von Wohnraum oder Privatgeräten zusammengetragen wurden.

Ausschluss des Marktführers

Thüringens Innenminister Maier stellt in der Debatte klar, dass er keine Produkte des verrufenen Software-Herstellers Palantir für derartige Big-Data-Analysen nutzen möchte. Eine andere Firma soll dabei zum Zuge kommen. „Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Firma Palantir wird es mit mir nicht geben“, sagt er.

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Die Novelle des Polizeigesetzes soll den Thüringer Beamt*innen noch weitere datenschutzrechtlich problematische Befugnisse bringen. So sollen beispielsweise Personen, die vom Verhaltensscanner bei einer Straftat ertappt werden, automatisch über mehrere Kameras hinweg verfolgt werden können.

Außerdem soll der Gesetzentwurf den Aufbau einer Gesichtersuchmaschine ermöglichen, die mit frei zugänglichen Bildern aus dem Internet gefüttert wird. Dabei verbietet der AI-Act der EU das Anlegen von Datenbanken, die ungezielt Gesichtsbilder aus dem Internet auslesen. Nach dem Gesetzentwurf dürfte die Polizei auch Stimmen-Samples aus dem Netz extrahieren, um diese automatisiert mit anderen Stimmproben zu vergleichen.

Drohnen, die Handys jagen

Auch den Einsatz von Kennzeichenscannern ermöglicht der Gesetzentwurf. Damit dürften von Fahrzeugen, die zur Kontrolle ausgeschrieben sind, sogar Bewegungsprofile erstellt werden.

Ein weiteres Spielzeug, das das thüringische Innenministerium den Polizist*innen des Bundeslandes zur Verfügung stellen möchte, sind Videodrohnen, die zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt werden sollen. Außerdem könnten dem Gesetz nach Drohnen die Funktion eines IMSI-Catchers übernehmen und Standorte sowie Geräte- und Kartennummern von Mobiltelefonen ermitteln. Derartige Standortabfragen sollen künftig auch bei Mobiltelefonen erlaubt sein, deren Besitzer*innen nicht kriminell sind, sondern als vermisst gemeldet wurden.

Elektronische Fußfesseln sollen dem Gesetz nach nicht nur gegen Sexualstraftäter eingesetzt werden, sondern beispielsweise auch bei Menschen, die „eine Gefahr für Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Demnach könnten die Tracker wohl theoretisch auch Menschen angelegt werden, die planen, eine Straße zu blockieren.

Zudem erlaubt das geplante Polizeigesetz den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, auch Taser genannt. Die werden oft gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen genutzt und führen immer wieder zu Todesfällen.



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