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30 Jahre PlayStation: Sony übernimmt das Steuer


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.


Update

29.09.2025,

10:31

Uhr

Vor 30 Jahren, am 29. September 1995, erschien zehn Monate nach dem Verkaufsstart in Japan die erste Playstation auch in Europa und den USA. Während die Konsole in den Vereinigten Staaten zu einem regelrechten Kampfpreis von 299 US-Dollar auf den Markt kam, kostete sie anfangs in Deutschland 599 D-Mark. Sony senkte jedoch weltweit die Preise in den nächsten beiden Jahren stark und setzte Nintendo und Sega damit unter Druck, was letztlich stark zum Erfolg der Konsole beitrug. Zum europäischen Jubiläum der Playstation veröffentlichen wir unsere Rückschau auf den Start in Japan und die Geschichte der ersten Sony-Konsole erneut.

Während man in diesen Tagen nocht nicht überlegt, was unter den Weihnachtsbaum kommt, so ist die Entscheidung vor 30 Jahren noch viel einfacher: Wenn Konsole, dann bitte Sonys brandneue PlayStation! Jedes Jahrzehnt hatte in den ersten dreißig Jahren digitaler Spiele die eine Konsole, die eine Marke, die es ausmacht. In den Siebzigern ist es das Atari. In den Achtzigern ist es das Nintendo. Und in den Neunzigern ist es die Playsi. Die PSX. Der Codename, einem Schlachtruf gleich.

Es ist die erste Konsole, die sich 100 Millionen Mal verkauft. Der Außenseiter Sony zieht mit Spielen wie „Ridge Racer“ an den Veteranen Nintendo und Sega vorbei und übernimmt die Marktführerschaft, was später auch Microsoft ermuntert, eine Konsole zu entwickeln. Die Generation Nintendo der achtziger Jahre ist erwachsen geworden; und sie findet mit der PlayStation eine erwachsene Konsole. Mit schnellen 3D-Grafiken und einem fetzigen Sound.



Das Grau der Konsole übertüncht Sony in manchen Pressebildern mit den typischen Pastellfarben der 1990er Jahre.

(Bild: Sony Computer Entertainment)

Animes und Mangas wie „Sailor Moon“, „Dragonball“ und „One Piece“ werden in den neunziger Jahren international erfolgreich – und wecken die Neugierde, mehr über japanische Kultur zu erfahren.

Viele wollten nicht darauf warten, bis die PlayStation im September 1995 nach Deutschland kommt. Manche fliegen gar nach Japan, um sich eine Konsole und Spiele zu besorgen. Das Internet macht es später leichter: Versandhändler wie Lik-Sang mit Sitz in Hongkong verschicken in die ganze Welt. Es gibt so viele Gründe für einen Import: Die amerikanische und japanische TV-Norm NTSC läuft mit 60 Hertz, das europäische PAL mit 50. Viele Spiele kommen erst viel später oder gar nicht oder schlecht umgesetzt oder geschnitten oder werden indiziert (wie „Resident Evil 2“). Import-Profis haben Spiele eher und besser – und machen sich über die „Palis“ lustig, was für das europäische Fernsehsystem „PAL“ steht.


(Bild:

Sony

)

Die PlayStation ist eigentlich nicht besonders innovativ, denn nur wenige Tage zuvor erscheint der gleichwertige Sega Saturn. Sie macht nur alles richtig. Sie wird zu einem Kampfpreis angeboten – 299 Dollar in den USA; in Deutschland zunächst 599 Mark, später 399. Sie ist eine reine Spielmaschine, keiner der vielen Multimedia-Player, die zu jener Zeit vorgestellt werden, für Fotos, Spielfilme und Lexika.



Eine Konsole für die ganze Familie mit Renn-Action im Splitscreen. Mit der PlayStation werden Spiele erwachsen.

(Bild: Sony Computer Entertainment)

Der berauschende Platz einer CD-ROM, die sich zu jener Zeit erst langsam auf dem PC etabliert, mit Vorzeige-Titeln wie „Rebel Assault“, wird für anderes eingesetzt: für bessere und schönere Spiele. Mit Sprachausgabe, Video-Sequenzen und Audio-Tracks. Viele Discs kann man in einen CD-Player einlegen und unabhängig von der Konsole anhören. Und das lohnt sich, denn zum ersten Mal kann man bekannte Künstler originalgetreu in die Spiele einbetten. Etwa die Chemical Brothers und The Prodigy in der „WipeOut“-Serie. Dabei ist es praktisch, dass der Sony-Konzern auch eine Plattenfirma besitzt.

Musikspiele werden erst auf der PlayStation zu einem eigenen Genre. Man denke an das putzige „Parappa the Rapper“, an „Beatmania“ mit seinem Plattenteller-Controller und natürlich an „Dance Dance Revolution“ mit einer Tanzmatte. „Guitar Hero“ und „DrumMania“ fügen Gitarre und Schlagzeug hinzu.



Musikspiele wie hier „Dancing Stage“ animieren noch vor der Nintendo Wii zum Sport mit der Konsole.

(Bild: Sony Computer Entertainment)

Den entscheidenden Vorteil einer CD-ROM gegenüber einem Steckmodul für die Spieler darf man nicht unter den Tisch kehren: Sie lässt sich leicht kopieren. Wohl prüft die Konsole, ob ein Spiel ein Original ist, doch man findet schnell Lösungen, um den Test zu überlisten. Bei der ersten Revision mit dem „Swap-Trick“: Man legt ein Original in die Konsole und ersetzt es nach dem Check durch eine Kopie. Später mit einem „Mod-Chip“, den zahlreiche Dienstleister für wenig Geld einbauen und der dafür sorgt, dass die Konsole Kopien liest. Es ist Fluch und Segen zugleich, dass sich viele eine PlayStation wohl auch deswegen anschaffen, weil die Spiele, nun ja, weil die Spiele umsonst sind. Vorausgesetzt, man hat Zugriff auf einen der damals noch sündteuren CD-Brenner samt PC.



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Temu, Shein und Co: Zollfreigrenze soll schon 2026 fallen


Die EU-Finanzminister haben beschlossen, die 150-Euro-Zollfreigrenze zwei Jahre früher aufzuheben als geplant. „Wir stellen sicher, dass Zölle ab dem ersten Euro bezahlt werden und schaffen so gleiche Voraussetzungen für europäische Anbieter und beschränken den Zufluss von Billiggütern“, erklärte die dänische Finanzministerin Stephanie Lose am Donnerstag in Brüssel.

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Bislang galt: geringwertige Warensendungen mit einem Wert von weniger als 150 Euro durften unverzollt die Grenzen passieren. Was zu einer Flut von solchen Kleinsendungen in die EU geführt hatte: insgesamt 4,6 Milliarden dieser Sendungen kamen 2024 in die EU. Einen beträchtlichen Anteil daran haben Händler, die über Onlineversandhandels-Plattformen ihre Waren in Europa feilbieten, 91 Prozent der Warensendungen kamen nach EU-Angaben aus China.

Durch diese massenhaften Einzelsendungen florierte zwar die Logistikbranche – doch für die Marktüberwachungsbehörden, die eigentlich beim Zoll ankommende Waren stichprobenhaft auf die Einhaltung von Vorschriften prüfen sollen, ist die Paketflut eine Denial-Of-Service-Attacke: Sie erstickten förmlich in Sendungen und können ihrem Kontrollauftrag kaum mehr nachkommen.

Und den Staatskassen entgingen auf diese Weise bislang massiv Einnahmen: 65 Prozent der Pakete, so Schätzungen der EU, seien unzutreffend deklariert. Wertvollere Produkte würden als geringwertige Güter angegeben, und so die eigentlich fällige Einfuhrumsatzsteuer umgangen. Pro Paket können das zwar wenige Euro sein – bei Milliarden an Sendungen kommt hier jedoch einiges zusammen.

Eigentlich sollte deshalb die Zollfreigrenze erst 2028 gestrichen werden: Dann will die EU ein neues, einheitliches und volldigitales Zollanmeldesystem einführen. Doch darauf wollten die Finanzminister nicht mehr warten und die bisherige Zollfreigrenze schon 2026 abschaffen – dafür soll nach der heutigen Einigung schnellstmöglich eine temporäre Lösung gefunden werden.

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Die für Digitales und die größten Marktplätze zuständige EU-Vizekommissionspräsidentin Henna Virkkunen erklärte auf Bluesky, sie sei mit der nun im Wirtschafts- und Finanzministerrat (Ecofin) getroffenen Einigung sehr zufrieden. Es handele sich um einen „wichtigen Schritt in Richtung eines fairen und nachhaltigen E-Commerce.“

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I am very pleased about the agreement reached at the ECOFIN Council today: The customs duty exemption for consignments below 150€ will be abolished in early 2026 – two years sooner than originally foreseen. An important step towards ensuring fair and sustainable e-commerce.

— Henna Virkkunen (@hennavirkkunen.bsky.social) 13. November 2025 um 17:03

Für Verbraucher in der EU bedeutet das vor allem zwei Dinge: Künftig könnten mehrere Bestellungen wieder häufiger in einem Paket oder aus EU-Lagern geliefert werden. Und der Fernostdirektimport könnte preislich künftig um einige Prozente weniger attraktiv sein.


(mho)



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Idealo-Verfahren: Richter sehen Schaden durch Google


Im Verfahren des Preisvergleichsdienstes Idealo gegen den US-Suchmaschinenriesen scheint eine Verurteilung Googles zu Schadenersatz wahrscheinlich. Doch nicht nur bei der angemessenen Höhe gibt es viele offene Fragen.

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Es ist ein am Ende vielleicht gar nicht mehr so komplizierter Prozess, der nun seit Jahren läuft. Als am Morgen die Parteien zur mündlichen Verhandlung im Auktionssaal des Amtsgerichts aufeinandertreffen, den das für Zivilstreitigkeiten zuständige Landgericht Berlin II aufgrund des großen Interesses an dem Verfahren nutzt, wissen beide Parteien nicht, was sie erwartet.

Der Fall des Preisvergleichsanbieters Idealo, der zum Axel-Springer-Universum gehört, hat viele Facetten. Idealo will 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz. Der Vorwurf: Google habe seine eigenen Preisvergleichsdienste bevorzugt und andere Anbieter wie eben Idealo trotz marktbeherrschender Stellung rechtswidrig behindert. 2,7 Milliarden Euro seien der beantragte Mindestschaden, machen die Idealo-Vertreter am Morgen noch einmal klar. Google sieht keinerlei Schaden und auch kein schuldhaftes Fehlverhalten, so die Argumente der Anwälte

Der Vorsitzende der Richter im Landgericht, Michael Vogel, nimmt sich am Morgen Zeit, den zahlreichen Rechtsvertretern beider Parteien mit einigen Ausführungen Hinweise zu geben, was die Kammer am Landgericht erwägen würde.

Weil ein Beschluss der EU-Kommission von 2017, in dem ein die Google-Wettbewerber behinderndes Verhalten bei Preisvergleichsdiensten festgestellt wurde, als endgültig anzusehen ist – nachdem alle juristischen Einwände Googles bei den europäischen Gerichten erfolglos blieben – gebe es für das Gericht hier keine Spielräume. Das Gericht habe „nichts daran zu kritisieren oder davon abzuweichen“, erläutert Vogel. Erst für die danach liegende Zeit würden die Richter eine eigene Würdigung vornehmen. Zumindest an einem Punkt scheint die Linie deutlich: „Wenn Traffic entzogen worden ist, muss man annehmen, dass hier ein Schaden entstanden sein kann.“

Immer wieder gibt Vogel Hinweise an die Prozessbeteiligten, was das Gericht als Rechtsauffassung und -folge für plausibel erachtet. Vieles scheint während der mündlichen Verhandlung in Berlin dafürzusprechen, dass das Landgericht einen von Google beziehungsweise Alphabet zu verantwortenden Schaden bei Idealo sieht, aber eine Verhandlung ist noch lange kein Urteil.

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Die eigentliche Krux, wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellt, besteht in zwei Dingen: Wie bemisst man den Schaden richtig, der Idealo und anderen entstanden ist? Was Schadensberechnung und Schadenshöhe betrifft, haben beide Seiten umfangreiche Gutachten für das „kontrafaktische Szenario“ vorgelegt, wie sich die Suchmaschine wohl entwickelt hätte, wenn Google sich nicht selbst bevorzugt hätte.

Die Kammer lässt offen, was das Gericht für plausibel hält, gibt hier aber auch der Klägerseite von Idealo einen Hinweis. So hegt das Gericht wohl Zweifel, dass aus jeder Produktsuche auch ein potenzieller Preisvergleichsnutzer zu berechnen sei, wenn Google nach dem Ende des erfolglosen Froogle-Produkts nicht angefangen hätte, den Preisvergleich in die Ergebnisseiten einzubauen. „Wenn man sich das jetzt wegdenkt, ob dann in jedem Fall der Nutzer tatsächlich bei einem Vergleichsdienst gelandet wäre: Vielleicht, vielleicht auch nicht“, sagt Michael Vogel.

Das Gericht wird sich darüber eigene Gedanken machen müssen, wenn die Parteien sich nicht doch noch vergleichen. Das aber schien zumindest während der Verhandlung unwahrscheinlich.

Strittig blieb neben der möglichen Schadenshöhe vor allem auch die Schadensdauer. Vor allem relevant: Wie ist der Zeitraum zu beurteilen, ab dem Google die Darstellung von Preisen über den Suchergebnissen infolge der Beanstandungen durch die EU-Kommission geändert hat? Dass die EU-Kommission die Änderungen nicht beanstandet habe, heiße nicht, dass keine wettbewerbswidrige Situation vorgelegen habe.

Googles Anwälte argumentierten vor Gericht unter anderem, dass die Firma die Bevorzugung eigener Dienste eingestellt habe. Idealo habe selbst auf die Möglichkeit verzichtet, am System der „Shopping Units“ genannten Boxen, die nach dem Einschreiten der Kommission an die Stelle der alten Preisvergleichsdarstellung getreten war. Das sei ein von Googles sonstigen Prozessen unabhängiger Vermarktungsplatz, auf den alle Preisvergleichsseiten seit Jahren bieten könnten. Und mehr sei europarechtlich auch nicht geboten, so die Anwälte des Konzerns.

Die eigentliche Verhandlung dauerte, nachdem im Vorhinein bereits umfangreiche Schriftsätze ausgetauscht wurden, nur wenige Stunden. Und doch dürften alle Parteien nun klarer sehen, was die Richter als klärungsbedürftig sehen und was nicht. Wie weiter verfahren wird und wann somit vielleicht auch mit einem Urteil in dem Milliardenverfahren zu rechnen ist, dazu will sich die zuständige Kammer am Landgericht Berlin II wohl noch im Laufe des Tages verhalten.

Tatsächlich dürfte der Fall fast schon unabhängig davon, was die Kammer um den vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin II für Recht befindet, mindestens eine weitere Instanz beschäftigen. Sich mit einem Richterspruch abzufinden, dafür geht es für beide Parteien um viel zu viel Geld. Für Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag geht es um nahezu alles. Google habe, sagt er nach der Verhandlung, geradezu perfide versucht, alle anderen Preisvergleichsanbieter in seine Infrastruktur zu zwingen. „Sind wir bescheuert und schicken unser Inventar zu unserem größten Konkurrenten?“, fragt er. „Wie evil geht es denn?“, fragt von Sonntag auf dem Gerichtsflur. Und einen weiteren Trumpf hat er noch: Das 2019 begonnene und jahrelang ausgesetzte Verfahren gegen Google ist auf die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Digital Markets Act begrenzt – weitere Ansprüche seien mit diesem überarbeiteten Wettbewerbsrecht nicht ausgeschlossen.

Immerhin: Eine Zwangsversteigerung, wie sie im Saal in der Littenstraße sonst regelmäßig stattfindet, droht dem US-Unternehmen selbst dann nicht, wenn das Gericht über Idealos Mindestschadensberechnung hinausgehen würde. Alphabet setzte 2024 weltweit 350 Milliarden US-Dollar um.


(mack)



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Matthew McConaughey und Michael Caine lizenzieren ihre Stimme für KI-Unternehmen


Matthew McConaughey wird den von ihm herausgegebenen Newsletter „Lyrics of Livin'“ künftig auf Spanisch vorlesen. Doch der US-Schauspieler spricht gar kein Spanisch. Die Stimme wird von Künstlicher Intelligenz (KI) generiert.

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Dafür arbeitet McConaughey mit dem KI-Audio-Unternehmen ElevenLabs zusammen. Es wird eine künstlich generierte Version von McConaugheys Stimme erstellen, die dann die spanische Version Lyrics of Livin‘ vorträgt. Auf diese Weise könne er ein noch größeres Publikum erreichen, begründete der Schauspieler den Schritt. Er ist schon seit einigen Jahren finanziell an ElevenLabs beteiligt.

Das Unternehmen bietet über sein kommerzielles Angebot, den Iconic Marketplace, die KI-generierten Stimmen an. Kunden können die Stimmen dann für eigene KI-generierte Anwendungen lizenzieren.

Neben McConaughey arbeiten auch weitere Prominente mit ElevenLabs. Dazu gehören etwa die Schauspielerin Liza Minelli, der Musiker Art Garfunkel oder der Schauspieler Michael Caine.

Daneben lässt ElevenLabs auch Verstorbene wieder aufleben. So gehören zum Portfolio etwa die Stimmen des Schauspielers John Wayne, der Flugpionierin Amelia Earhart, des Informatikers Alan Turing oder des Wissenschaftlers J. Robert Oppenheimer.

Das Verhältnis von Hollywood zu KI ist gespalten. Der Schauspieler Morgan Freeman etwa hat gegen eine unerlaubte Nutzung seiner Stimme geklagt. Auch der KI-generierte Charakter Tilly Norwood ist umstritten.

Caine hingegen betont den positiven Aspekt: „Seit Jahren leihe ich meine Stimme Geschichten, die Menschen bewegen – Geschichten über Mut, Witz und den menschlichen Geist, sagte der Brite. „Es geht nicht darum, Stimmen zu ersetzen, es geht darum, sie zu verstärken und Türen für neue Geschichtenerzähler überall zu öffnen. Ich habe mein ganzes Leben lang Geschichten erzählt. ElevenLabs wird der nächsten Generation helfen, ihre Geschichten zu erzählen.“

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(wpl)



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