Künstliche Intelligenz
3I/ATLAS: Interstellarer Komet ist wohl deutlich älter als das Sonnensystem
Der interstellare Himmelskörper 3I/ATLAS kommt wohl aus den Randbereichen der Milchstraße – der sogenannten dicken Scheibe – und ist vermutlich deutlich älter als die Erde, die Sonne und das gesamte Sonnensystem. Das hat ein europäisches Forschungsteam auf Basis der bislang verfügbaren Daten ermittelt und ihr Vorgehen in einem vorab veröffentlichten Fachartikel dargelegt. Vor allem die hohe Geschwindigkeit des Kometen legt demnach grundlegende Unterschiede zu den beiden bislang beobachteten Vorgängern nahe. Die deute außerdem darauf hin, dass auf 3I/ATLAS mehr Wasser vorkommen dürfte, was bald durch Beobachtungen bestätigen werden könnte.
Etwa doppelt so alt wie das Sonnensystem
Wie die Forschungsgruppe um den Astrophysiker Matthew Hopkins von der University of Oxford in dem Artikel ausführt, liegt 3I/ATLAS bezüglich seiner bislang bekannten Eigenschaften im erwarteten Rahmen. Seine hohe Geschwindigkeit deute darauf hin, dass er aus den Randbereichen der Milchstraße stammt, die sogenannte dicke Scheibe umschließt die dünne Scheibe, die die Hauptmasse unserer Heimatgalaxie enthält. Der interstellare Komet dürfte demnach älter sein als 7,6 Milliarden Jahre, unser Sonnensystem ist dagegen vor etwa 4,5 Milliarden Jahren entstanden. Woher genau er stammt, könne man nicht sagen, klar sei aber, dass er eine andere Herkunft habe als die bisher bekannten Objekte 1I/ʻOumuamua und 2I/Borisov.
Das „beste Bild“ von 3I/ATLAS
(Bild: ESO/O. Hainaut)
Mitte der Woche hat zudem die Europäische Südsternwarte Aufnahmen von 3I/ATLAS veröffentlicht, die den Himmelskörper im Zeitraffer zeigen. Darauf ist zu sehen, wie sich der Komet vor den Sternen bewegt. Die mit dem Very Large Telescope (VLT) gesammelten Beobachtungsdaten hat die Forschungseinrichtung auch übereinandergelegt und daraus das bisher tiefste und beste Bild dieses „fremdartigen Objekts“ erstellt. Dem dürften bald bessere Aufnahmen folgen, immerhin bewegt sich der Himmelskörper noch in unsere Richtung und wird für mehrere Monate zu beobachten sein, bevor er sich zu sehr der Sonne annähert.
3I/ATLAS wurde erst vorige Woche aus Chile mit dem Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System (ATLAS) entdeckt. Im Nachgang wurde das Objekt aber auch auf älteren Aufnahmen nachgewiesen, die bis zum 14. Juni zurückreichen. Dank dieser „Precoveries“ konnte seine Bahn bestimmt und bestätigt werden, dass er nur auf der Durchreise ist. Der Erde wird er sich auf etwa 1,6 Astronomische Einheiten (AE) annähern, von uns also immer weiter entfernt sein, als die Sonne. Es handelt sich um einen mehrere Kilometer großen Kometen, dessen Schweif mehr als 25.000 Kilometer lang ist.
(mho)
Künstliche Intelligenz
FAQ: Sammelklage gegen Meta vor Hamburger Gericht
Nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook vor mehr als sechs Jahren befasst sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am heutigen Freitag (11.00 Uhr) mit dem Fall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will mit einer Musterfeststellungsklage erreichen, dass Betroffene einfacher als bislang Schadenersatz von der internationalen Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland einfordern können.
Nach Vorstellung der Verbraucherzentrale hat Meta gegen das Datenschutzrecht verstoßen, indem es Datendiebstahl ermöglichte. Das Technologie-Unternehmen habe die Nutzer unzureichend geschützt und über das Leck informiert. Die Verbraucherzentrale spricht sich dafür aus, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro erhalten. Je mehr Daten abgegriffen worden seien, desto höher müsse die Zahlung ausfallen.
Musterfeststellungsklagen, etwa bekannt aus dem VW-Abgasskandal, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Geschädigte zu klagen. Im Fall einer erfolgreichen Klage können Verbraucher sich auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen – etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt.
Um welchen Datendiebstahl geht es?
Der Vorfall liegt Jahre zurück: Im April 2021 wurden Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Darknet verbreitet. In Deutschland sollten laut Verbraucherzentrale rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. Der Datendiebstahl war möglich, weil Profile auf dem sozialen Netzwerk je nach Einstellungen über Telefonnummern gefunden werden konnten. Auf diese Weise wurden etwa Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Land und Geschlecht mit der Telefonnummer verknüpft. Die Daten wurden von Januar 2018 bis September 2019 abgeschöpft.
Welche Folgen hatte die Datenpanne für Meta?
Die zuständige irische Datenschutzbehörde verhängte 2022 nach einer Prüfung eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited. In Deutschland gab es Tausende Klagen gegen Meta, wobei das Unternehmen in den Vorinstanzen viele Verfahren gewann. Lange war strittig, unter welchen Voraussetzungen Kläger Schadenersatz geltend machen können. November vergangenen Jahres entschied dann der Bundesgerichtshof, dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu gehören.
Wie viele Bürger beteiligen sich an der Sammelklage?
Die Verbraucherzentrale teilte mit, bis Anfang Oktober hätten sich mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Wer Ansprüche anmelden möchte, kann seine Daten auf der Website des Bundesamts für Justiz hinterlegen, um sich in das Verbandsklageregister eintragen zu lassen. Eine Anmeldung ist nachträglich bis spätestens drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Interessierte können über die Verbraucherzentrale im Internet prüfen lassen, ob sie von der Datenpanne betroffen waren.
Was ist von der Verhandlung am Freitag zu erwarten?
Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass sich das Gericht am Freitag zunächst mit formellen Fragen beschäftigen werde. Laut dem Hanseatischen Oberlandesgericht soll darüber gesprochen werdne, ob das Gericht überhaupt für die Klage zuständig sei. Wie lange verhandelt werde, könne nicht abgesehen werden. Am Ende der Sitzung am Freitag sei jedenfalls nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Ein gesonderter Verkündungstermin solle bekanntgegeben werden. Die Verhandlung ist öffentlich.
(emw)
Künstliche Intelligenz
Strengere EU-Regeln für politische Werbung treten in Kraft
Ab sofort gelten in der EU neue Regeln für kostenpflichtige politische Werbung. Alle politischen Anzeigen müssen nun eindeutig als solche gekennzeichnet sein und darüber informieren, wer wie viel dafür bezahlt hat, wie die EU-Kommission mitteilte.
Zudem müssten Informationen dazu enthalten sein, ob sich die Werbung an ein bestimmtes Publikum richtet. Die Verordnung soll auch verhindern, dass Drittstaaten Einfluss auf Wahlen in Europa nehmen.
Die neue Regulierung schütze sowohl die Meinungsfreiheit als auch die Informationsfreiheit, hieß es von der Brüsseler Behörde. Sie helfe den Bürgern, bezahlte politische Werbung zu erkennen und etwa von redaktionellen Inhalten oder persönlich geäußerten politischen Meinungen zu unterscheiden. Die neuen Regeln stärkten damit die Integrität von Wahlprozessen. Am Mittwoch hatte die EU-Kommission einen Leitfaden zur Umsetzung der Regeln, die für online und analog geschaltete Anzeigen gelten, veröffentlicht.
Keine Parteienwerbung mehr bei YouTube, Facebook und Instagram
Der Facebook- und Instagram-Konzern Meta kündigte bereits im Juni an, wegen der EU-Regeln keine politischen Anzeigen mehr auf den eigenen Plattformen zu schalten. Ab Oktober werde Meta in Europa „aufgrund der undurchführbaren Anforderungen und rechtlichen Unsicherheiten“ durch die EU-Verordnung keine Anzeigen zu politischen, wahlbezogenen und sozialen Themen mehr zulassen, heißt es auf der Website des US-Unternehmens.
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Auch Google hatte an der EU-Verordnung Kritik geübt und im September angekündigt, nur noch bestimmte politische Inhalte auf seinen Plattformen, etwa YouTube, zuzulassen. Demnach sollen offizielle Stellen von EU-Mitgliedsstaaten, die EU selbst oder andere öffentliche Einrichtungen noch Werbung schalten können. Parteien oder Politikerinnen und Politiker haben diese Möglichkeit ansonsten nicht mehr.
Einige Elemente der Verordnung bereits 2024 in Kraft getreten
Die Grünen-Politikerin Alexandra Geese, die als Abgeordnete im EU-Parlament mit dem Thema befasst ist, kritisierte, Meta und Google weigerten sich, die neuen Regeln umzusetzen. Sie forderte, die EU-Kommission müsse statt kleiner Sonderlösungen das eigentliche Problem angehen und etwas gegen die toxischen Algorithmen der Konzerne tun.
Die EU-Verordnung über „die Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ war im vergangenen Jahr beschlossen worden. Einige Regeln waren bereits vor den EU-Wahlen 2024 in Kraft getreten.
(afl)
Künstliche Intelligenz
„Battlefield 6“ angespielt: Peng, du bist tot!
In den vergangenen Jahren ging es hoch und runter für Electronic Arts‘ Military-Shooter-Reihe „Battlefield“. Ein Riesenerfolg mit „Battlefield 1“, danach Ernüchterung auf hohem Niveau mit „Battlefield 5“. Der ganz große Schritt aus dem Schatten des großen Konkurrenten „Call of Duty“ gelang bisher nicht. „Battlefield 6“ geht deshalb in die Vollen, enttäuscht aber bei der lieblosen Einzelspielerkampagne.
Sinnfreies Actionspektakel
Zugegeben, es sieht spektakulär aus. Wenn ich als Soldat den Stützpunkt der bösen Privatarmee Pax Armata sprenge, lässt eine Explosion den Horizont erstrahlen, Trümmer fliegen mir um die Ohren, und aus den Boxen dröhnt das effektvolle Kugelgewitter. Kein anderes Spiel schafft dieses Mittendrin-Gefühl, kein anderes Spiel feiert Krieg so sehr als spannungsgeladenen Abenteuerurlaub, Hurrapatriotismus inklusive.

In der rund sechsstündigen Einzelspielerkampagne von „Battlefield 6“ führen wir Ende der 2020er Jahre Krieg gegen die Privatarmee Pax Armata, die das Weltgefüge zerstören will. Die NATO ist zusammengebrochen und überall flammen Konflikte auf. Als US-amerikanische Spezialeinheit führen wir Häuserkämpfe in Brooklyn, walzen in Ägypten mit dem Panzer alles nieder und lassen einen Staudamm krachend in die Luft fliegen. Jeder Schauplatz ist scheinbar willkürlich ausgewählt, irgendwo gibt es immer Verräter und abtrünnige Söldner.
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Wir kennen diese Story aus fast jedem Military-Shooter oder früher aus dem hintersten Videothekenregal. Die Figuren haben Namen, aber keine Persönlichkeit. Originalität und eine noch so forcierte dramatische Wendung suchen Spieler hier vergeblich. Wo ein „Call of Duty: Black Ops“ zumindest einen Hauch Kritik am Geschehen zeigt, geht in „Battlefield 6“ alles in einem Mix aus Durchhalteparolen, Blut und Ehre-Metaphern und Hurrapatriotismus unter.
Abwechslungsarme Einzelspielerkampagne
Spielerisch fällt den „Battlefield Studios“, immerhin ein Zusammenschluss der Entwicklungsstudios DICE, Motive und Criterion Games, nichts ein. Wir übernehmen die Rolle eines Spezialisten in einer Squad und ballern uns durch die Feinde. Die Kampfgebiete wechseln von der Kanalisation zur großen Wüstenschlacht und bieten theoretisch verschiedene Wege, die aber nicht nötig sind. Die Feinde warten nämlich wie Schaufensterpuppen auf den Abschuss, reagieren teilweise nicht, wenn unser Soldat ihnen direkt ins Gesicht blickt.
In den Missionen geht es meist um die Zerstörung eines bestimmten Ziels. Am Ende verteidigen die Soldaten ein Gebiet, bis sie abgeholt werden. Abwechslung entsteht vor allem durch die Wahl der Waffen. Da einmal mit dem schweren Maschinengewehren die Feinde niedermähen, mit der Drohne die Feinde auskundschaften oder dort eine kleine Panzerschlacht führen. Das sieht toll aus, bietet aber im Vergleich zu der abwechslungsreichen Kampagne von „CoD: Black Ops 6“ keine spielerische Herausforderung.
Große Schlachten im Mehrspieler
Neben der Einzelspielerkampagne bietet „Battlefield 6“ zahlreiche Multiplayer-Modi, die für die meisten Fans den eigentlichen Reiz dieses Action-Spektakels ausmachen. Auf insgesamt neun Karten führen die Spieler in „Eskalation“ große Schlachten. In „Durchbruch“ werden unter Zeitdruck Ziele erobert und in „Rush“ müssen Funkstationen zerstört werden. Dazu kommen klassische Spielmodi wie „Deathmatch“, bei dem nur das Überleben zählt. Insgesamt können 16 bis 64 Spieler gegeneinander antreten.
Wie schon bei den Vorgängern sorgt ein Karrieremodus für Motivation. Die Spieler können in den Klassen Assault, Support, Recon oder Engineer aufsteigen. Neue Ränge bescheren den Spielern neue Ausrüstung und Gadgets, die das Spiel abwechslungsreicher gestalten.
Zum neuen Baukasten-Modus „Portal“ hatten wir in der Testphase keinen Zugang. Er wird laut Publisher zum Release freigeschaltet. Damit können die Spieler ihre eigenen Karten und Spielmodi durch zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten erstellen. Wie das genau funktioniert und welche Auswirkung es auf die Zukunft des Spiels hat, können wir nicht einschätzen.
Ähnliches gilt für den Mehrspieler-Modus. Zwar konnten wir „Escalation“ & Co. testen, doch bietet der Kampf in einem beschränkten Spielerumfeld und gegen zahlreiche Bots keine Rückschlüsse auf die Server-Stabilität zum Release, wenn Tausende von Spielern loslegen. Zumindest ist die spielerische Basis für zahlreiche Spielstunden vorhanden. Nach der Veröffentlichung wird das Spiel mit weiteren Karten ergänzt.
Zwischenfazit
Im Westen nichts Neues. Die Battlefield Studios liefern eine 08/15-Einzelspielererfahrung, die nur auf der visuellen Ebene überzeugt, aber keine Spannung oder spielerische Abwechslung bietet. Ärgerlich ist nicht nur das einfältige Gegnerverhalten, sondern auch der naiv-pathetische Umgang mit dem politisch brisanten Szenario.
Dagegen bietet der Mehrspieler-Modi das gewohnte „Battlefield“-Gefühl. Riesige Schlachten und spektakuläre Action, gemixt mit ein wenig Chaos, wenn Spieler einfach mal so in die Schlacht steigen. Zusammen mit dem Karrieremodus hat das Potenzial für wochen- oder sogar monatelangen Spielspaß.
„Battlefield 6“ erscheint am 10. Oktober für Windows, PS5 und Xbox Series. USK ab 18. Es kostet ca. 80 €. Für unser Angespielt haben wir ein paar Stunden die PS5-Version gespielt.
(dahe)
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