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7-Jähriger bestellt auf Google Play für 34.000 Euro: Papa muss zahlen
Ein deutscher Familienvater bleibt auf Google-Rechnungen in Gesamthöhe von mindestens 33.748 Euro sitzen, die sein Sohn durch verbotene Bestellungen von Spielen und Spieleinhalten im Google Play Store verursacht hat. Das Kind war im Zeitraum der Bestellungen sieben bis achteinhalb Jahre alt und nutzte offenbar ein Google-Play-Konto der Firma des Vaters. Dass dieser seinem Kind solche Bestellungen ausdrücklich untersagt hatte, tut nichts zur Sache, sagt das Landgericht Karlsruhe.
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Es stellt in seinem Urteil (Az. 2 O 64/23) auf die sogenannte Anscheinsvollmacht ab. Dabei besteht zwar tatsächlich keine Vollmacht, das Gegenüber (hier: Google) darf sich aber auf den bei ihm gutgläubig entstandenen Anschein verlassen, dass eine Vollmacht bestünde. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle: Entscheidend ist die Geschäftsfähigkeit des Vertretenen, also des Vaters, nicht des Vertreters. Rechtlicher Schutz des Kindes vor Verschuldung greift nicht, weil sich das Kind ja nicht verschuldet, sondern nur der Vater finanziell belastet wird. Der Vater ist mit seiner Klage auf Rückerstattung gescheitert, könnte jedoch Rechtsmittel einlegen.
Der hohe Geldbetrag stört das Gericht übrigens nicht. Im Gegenteil: Bei kurzfristiger unautorisierter Nutzung fremder Nutzerkonten entstünde in der Regel noch keine Anscheinsvollmacht. Aber gerade, weil das Kind in gut eineinhalb Jahren insgesamt 1.210 kostenpflichtige Bestellungen aufgegeben hat, durfte sich Google darauf verlassen, dass alles mit rechten Dingen zuging. „Denn die unbeanstandete Verwendung eines Nutzerkontos auf einer Vertriebsplattform für digitale Inhalte über einen so langen Zeitraum und mit einer derart hohen Anzahl an Transaktionen und Transaktionsvolumen wie hier begründet zweifellos einen Rechtsschein gegenüber dem Plattformbetreiber“, führt die zweite Zivilkammer aus.
Scheidung, Umzug und ein Android-Tablet
Der Vater ist langjähriger Softwareentwickler und Inhaber eines entsprechenden Unternehmens. Dafür kaufte er ein Android-Tablet, um bestimmte Testkäufe zu tätigen. Dabei richtete er mit einer auch für Firmenzwecke genutzten Kreditkarte und einer eigens angelegten E-Mail-Adresse ein Google-Play-Konto ein. Nach Ende der Tests gab er das Tablet 2019 seinem damals fünfeinhalb Jahre alten Sohn, ohne das Google-Konto zu ändern. Das ist ein Verstoß gegen Googles Geschäftsbedingungen, die die Überlassung von Konten an Dritte untersagen.
Von 30.08.2019 bis 22.07.2020 tätigten Vater und Sohn gemeinsam bei Google Play acht Käufe im Gesamtwert von 47,92 Euro. Weitere Ausgaben untersagte der Vater, woran sich das Kind zunächst auch hielt. Der Vater verzichtet allerdings auf die verfügbaren Schutzmaßnahmen wie Ausgabenlimit, Guthabenkonto statt Kreditkarte, oder ein separates Kinderkonto. Vor Gericht gab er an, davon ausgegangen zu sein, dass Käufe bei Google Play nur nach Bestätigung mittels Passwort möglich seien. Doch das hätte er besser wissen müssen, meint das Gericht, schließlich habe er anfangs ja acht Bestellungen für das Kind durchgeführt.
Leider folgten eine Scheidung der Eltern und ein Umzug der Familie. In diesem Tohuwabohu bediente sich das inzwischen sieben Jahre alt gewordene Kind heimlich aber ausgiebig bei Google Play. Von 02.02.2021 bis 21.09.2022 löste es 1.210 Bestellungen von jeweils 0,99 bis 109,99 Euro aus, was insgesamt mindestens 33.748 Euro gekostet hat. „Die Einkäufe bezogen sich ganz überwiegend auf den Erwerb von Spielen oder Spielinhalten“, stellt das Gericht, das am Sachverhalt keine Zweifel hegt, fest.
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Bestellbestätigungen ergingen an die Jahre zuvor für die ursprünglichen Tests eingerichtete E-Mail-Adresse, die längst niemand mehr betreute. Die Kreditkartenbelastungen fielen angesichts mehrerer Auslandsreisen und anderer Firmenausgaben erst im 19. Monat auf.
(ds)
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Elektro-SUV Subaru Uncharted: Subaru kartiert neue Geschäftsfelder
Mit dem Subaru Uncharted bietet die japanische Marke im Frühjahr 2026 ihr erstes batterieelektrisches Kompakt-SUV auch in Deutschland an. Als technische Basis dient Subaru der Toyota C-HR+, mit ein paar kleinen technischen Modifikationen und optischen Retuschen.
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(Bild: Florian Pillau )
Der Uncharted misst 4,52 m in der Länge bei einem Radstand von 2,75 m. Das Auto ist 1,87 m hoch und 1,63 m breit. In diesen Dimensionen ähnelt der Subaru Modellen wie BMW iX1, Ford Explorer, Peugeot E-3008 (Test), Skoda Elroq oder VW ID.5 (Test). Seine Bodenfreiheit beträgt als Allradler 21 cm. Subaru spricht von einer „coupéartigen Dachlinie“ und einem Ladeabteil mit 404 Litern Volumen. Ob es bei zwei Motoren weniger wird, schreibt Subaru nicht. Ein sichtbares Unterscheidungsmerkmal ist eine Dachreling: Der Uncharted darf etwas rustikaler rüberkommen als der C-HR+.
Mögliche Alternativen
E-Antrieb vereinfacht radikal
Die Marke nutzt beim Uncharted mit Allradantrieb keine mechanische Kraftverteilung, die bei vielen Verbrenner-Modellen der Marke ein technischer Leckerbissen mit spürbaren Kundenvorteilen war. Ein Elektroantrieb vereinfacht die Technik im Vergleich zu einem Verbrenner radikal, auch im Bereich der Allrad-Antriebstechnik. Denn sobald nur vorn und hinten ein Antriebsmotor vorhanden ist, genügen ein paar Sensoren und eine entsprechend geschriebene Software, um das Drehmoment in Echtzeit automatisch zwischen Vorder- und Hinterachse verteilen zu können.
Das genügt, um jederzeit die größtmögliche fahrdynamische Stabilität, Haftung und Traktion zu gewährleisten. Das gilt freilich für Elektroautos aller Hersteller. Subaru verliert mit dem E-Auto den Vorsprung, den die Marke bei der Allrad-Mechanik für Verbrenner noch hat. Um sich dennoch vom Toyota C-HR+ etwas abzusetzen, habe man Allradsteuerung und Fahrwerk anders abgestimmt, sagt Subaru.

Subaru
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Drei Antriebsvarianten
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Beim optional bestellbaren Allradantrieb entwickeln beide E-Maschinen eine Gesamtleistung von 252 kW. Wer möchte, könnte das Fahrzeug damit in 5 Sekunden von null auf 100 km/h beschleunigen, die Höchstgeschwindigkeit liegt wie beim kräftigeren Fronttriebler bei 160 km/h. Die 77-kWh-Batterie ermöglicht voraussichtlich eine Reichweite von bis zu 525 km, immerhin 20 km mehr als beim vergleichbaren Toyota.

Subaru
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Mit Frontantrieb bietet der Uncharted 165 kW und eine Beschleunigung auf 100 km/h in 7,3 Sekunden. Mit der 77-kWh-Batterie sind im WLTP bis zu 600 km Reichweite möglich. Die Einstiegsvariante mit 123 kW und 57,7 kWh Energiegehalt soll im Zyklus auf bis zu 455 km kommen, ist bei 140 km/h abgeregelt und benötigt 8,4 Sekunden auf 100 km/h.
Durchschnittliche Ladeleistung, Vorheizung
Die Batterie lässt sich bestenfalls in 30 Minuten von 10 auf 80 Prozent aufladen. Als Ladeleistung vermutlich für die große Batterie sind maximal 150 kW angegeben. Das liegt zwischen den Ladeleistungen der VW-Elektromodelle ID.4 und ID.5, die je nach Batterie 135 oder 175 kW betragen. Dank Vorkonditionierung soll die Stromaufnahme auch bei Kälte nicht in die Knie gehen. Eine integrierte Wärmepumpe soll Strom sparen helfen. Effizienzsteigernd sollen sich auch Siliziumkarbid-Halbleiter (SiC) in den Wechselrichtern auswirken. Serienmäßig ist ein 11-kW-AC-Ladegerät eingebaut, zügiger an Wallboxen und anderen Wechselstrom-Ladestationen ist der 22-kW-Lader der teureren Modelle.
Wann im Frühjahr Subaru den Uncharted lancieren wird, ist noch nicht klar, auch der Preis wurde noch nicht angekündigt. Wahrscheinlich werden Toyota und Subaru ihre Zwillinge zum gleichen Zeitpunkt für wohl ab rund 40.000 Euro aufwärts anbieten.
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(fpi)
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Social-Media-Verbot in Australien tritt in Kraft: Jugendliche verlieren Accounts
In Australien tritt am 10. Dezember 2025 das weltweit erste umfassende Verbot von Social Media für unter 16-Jährige in Kraft. Plattformen wie Facebook, Instagram, Threads, X, YouTube, Snapchat, Reddit, Kick, Twitch und TikTok müssen dann Accounts von Nutzern unter 16 Jahren entfernen und die Neuregistrierung dieser Altersgruppe verhindern. Bei Nichteinhaltung drohen den Betreibern Strafen von bis zu 49,5 Millionen australischen Dollar (umgerechnet rund 28 Millionen Euro).
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Die Plattformen hatten in den vergangenen Wochen Hunderttausende Altersverifizierungen vorgenommen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Allein bei Snapchat geht der Mutterkonzern Snap Inc. von rund 440.000 australischen Nutzern zwischen 13 und 15 Jahren aus.
Verschiedene Methoden zur Altersprüfung
Die technische Umsetzung erfolgt über verschiedene Verfahren zur Altersverifikation. Die Methoden reichen von der Verifikation über australische Bankkonten und Ausweisdokumente wie Pass oder Führerschein bis hin zur Altersschätzung per Gesichtserkennung. Apple wies App-Entwickler in einem Blogpost auf Möglichkeiten hin, jüngere Nutzer zu erkennen, um das Verbot befolgen zu können.
Allerdings zeigen sich bereits erste technische Probleme: Der Guardian erhielt mehrere Berichte von unter 16-Jährigen, die die Gesichtserkennung erfolgreich überlisten konnten. Die australische Regierung räumt ein, dass das System nicht von Anfang an perfekt sein wird. Premierminister Anthony Albanese betonte in einem Meinungsbeitrag, die klare gesetzliche Botschaft sei wichtiger als eine hundertprozentige Durchsetzung – ähnlich wie bei der Altersgrenze für Alkohol.
X schweigt, Bluesky macht freiwillig mit
Bis Dienstag hatten alle betroffenen Plattformen außer X bestätigt, dass sie das Verbot umsetzen werden. Laut der australischen Regierung will X dies aber auch tun. YouTube hatte bereits Anfang Dezember sein Vorgehen unter Protest skizziert und kritisiert, dass die überhastet verabschiedete Regelung die Plattform verkenne.
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Interessanterweise kündigte auch Bluesky an, unter 16-Jährige zu sperren, obwohl die eSafety-Behörde die X-Alternative aufgrund ihrer geringen Nutzerbasis von nur 50.000 Australiern als „geringes Risiko“ eingestuft hatte und sie nicht unter die Verbotsliste fiel.
Gespaltene Reaktionen bei Eltern und Jugendlichen
Die Reaktionen von betroffenen Familien fallen höchst unterschiedlich aus. Eine Mutter berichtete dem Guardian, ihre 15-jährige Tochter sei „sehr verzweifelt“, da alle ihre 14- bis 15-jährigen Freunde von Snapchat als volljährig verifiziert wurden, während sie selbst als minderjährig erkannt wurde. Die Mutter befürchtet soziale Isolation, da die Freunde weiterhin Snapchat zur Kommunikation und Organisation von Treffen nutzen werden.
Ein Vater gab zu, seinem Kind beibringen zu müssen, „wie man das Gesetz bricht“: Er habe seiner Tochter gezeigt, wie VPNs funktionieren und andere Methoden zur Umgehung von Altersbeschränkungen. Andere Eltern begrüßen das Verbot hingegen ausdrücklich. Eine Mutter sagte, ihre Tochter sei „völlig süchtig“ nach Social Media und das Verbot biete „einen unterstützenden Rahmen“.
Internationale Beobachtung und Nachahmer
Der australische Vorstoß hat weltweit Aufmerksamkeit erregt. Mehrere Länder haben bereits angekündigt, ähnliche Verbote einzuführen, darunter Malaysia, Dänemark und Norwegen. Dänemark einigte sich Anfang November auf ein Mindestalter von 15 Jahren, wobei Eltern ihren Kindern bereits mit 13 Jahren die Zustimmung erteilen können. Das EU-Parlament verabschiedete Ende November eine Resolution, die sich für ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren für Social Media ausspricht. Ein Sprecher der britischen Regierung erklärte gegenüber Reuters, man beobachte Australiens Ansatz „genau“.
(mki)
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Reduced to the Max: Pebble-Ring für Sprachnotizen hat nur einen Knopf
Pebble-Gründer Eric Migicovsky hat eine neue Kategorie tragbarer Geräte ersonnen: Ein am Zeigefinger getragener Ring, der in erster Linie der Aufnahme kurzer Sprachnotizen dient. Der Kanadier legt dabei Wert auf den Schutz der Privatsphäre. „Das ist nicht eines dieser AI Friend Dinger, die immer aufnehmen“, betont Migicovsky. Kernidee sind Notizen von wenigen Sekunden Länge, insbesondere um einen flüchtigen Gedanken zu haschen, doch wer möchte, soll auch den KI-Assistenten seiner Wahl steuern können.
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Der Ring namens Pebble Index 01 besteht aus Stahl und ist auf das Maximum reduziert: Er hat nur einen einzigen Knopf, weder Lautsprecher noch Vibrator, und benötigt auch keine Internetverbindung. Der Knopf wird mit dem Daumen gedrückt und aktiviert das Mikrofon, solange der Knopf gedrückt gehalten wird. In der Regel ist der Ring mittels Bluetooth mit einem Handy verbunden und transferiert die Tonaufnahme dorthin.

Der Pebble Index 01 wird Verkehrsjuristen neue Arbeit machen.
(Bild: Core Devices)
Auf dem Handy übernimmt die Pebble-App. Ein lokal laufendes Large Language Model (LLM) versucht, die aufgenommene Sprache in Text umzusetzen, was explizit offline erfolgt. Auch das Smartphone benötigt keine Internetverbindung. Wer eine Pebble-Smartwatch hat, kann den erkannten Text auch dort einsehen. Die Tonaufnahme selbst bleibt am Handy erhalten und kann dort abgespielt werden.
Ist das Smartphone gerade nicht in Reichweite, speichert der Ring die Aufnahme zwischen (bis zu fünf Minuten Ton), bis die Verbindung mit dem Handy wieder steht. Nicht nur die App, sondern auch das LLM sind Open Source. Laufende Gebühren fallen nicht an. Optional wird es Online-Backup sowie Rückgriff auf ein cloudbasiertes LLM mit „geringfügig“ besserer Spracherkennungsquote geben, was nicht gebührenfrei sein wird.
Kein Ladegerät
Der Strom für den Ring kommt aus einer eingebauten Silveroxid-Zink-Batterie. Damit soll der Pebble Index 01 „bis zu jahrelang“ laufen. Laut den Angaben können zwei Jahre lang täglich zehn bis zwanzig Aufnahmen von drei bis sechs Sekunden Länge gemacht werden. Ist die Batterie leer, muss der Ring ersetzt werden, denn eine Ladebuchse gibt es bewusst nicht. „Sie würden das Ladegerät wahrscheinlich verlieren, bevor es Zeit für eine Wiederaufladung wäre“, meint Migicovsky, der ein Recyclingprogramm in Aussicht stellt.
Vor allem aber hätten Ladebuchse und -elektronik das Gerät klobig gemacht. So ist es 2,95 Millimeter dickt und 6,6 Millimeter breit. Es wird in acht Ringgrößen und drei Farben angeboten. Bei mittlerer Ringgröße beträgt das Gewicht 4,7 Gramm. Wasserfest ist der Pebble Index 01 bis einen Meter, also Händewaschen und Duschen sind drin, Tauchgänge nicht.
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Auslieferung ab März
Vorbestellungen sind ab sofort zum Preis von 75 US-Dollar möglich, die Auslieferung soll ab März von Asien aus erfolgen. Die Angabe der Ringgröße ist bei der Vorbestellung noch nicht notwendig; wer möchte, kann sich Mockups mittels 3D-Drucker selbst herstellen, um die passende Größe zu bestimmen. Die Herstellerfirma Core Devices setzt den späteren Listenpreis mit 99 US-Dollar fest und verspricht 30 Tage Garantie.
Weitere Funktionen sind bereits in Vorbereitung, aber deren Umsetzung ist nicht garantiert. Mittels Knopfdruck oder doppeltem Knopfdruck sollen beliebig definierbare Funktionen via Bluetooth ausgelöst werden können, beispielsweise Fotoaufnahmen, Türen aufsperren, Licht abdrehen, Videos auslösen oder den KI-Assistenten des geringsten Misstrauens ansprechen. Womöglich werden Nutzer mittels Model Context Protocol (MCP) auch selbst einen Kontext für das Spracherkennungs-LLM definieren können. Das kann unter anderem die Erkennungsrate für Fachsprachen verbessern.
Die frühere Firma Migicovskys, die Pebble Technology Corporation, hat von 2013 bis 2016 mehr als zwei Millionen Smartwatches mit ePaper-Bildschirmchen verkauft, schlitterte Ende 2016 aber in die Zahlungsunfähigkeit. Mitbewerber Fitbit kaufte Immaterialgüterrechte aus Pebbles Konkursmasse, wurde aber später selbst von Google geschluckt. Der Konzern hat das Betriebssystem PebbleOS als Open Source veröffentlicht, weshalb Migicovsky neue Firma Core Devices wieder Pebble-Geräte verkaufen kann. Seit Juli liefert sie zwei neue Pebble-Smartwatches aus.
(ds)
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