Grundsätzlich sind beim Rundfunkbeitrag mehrere Zahlungswege möglich. Etwa das SEPA-Lastschriftverfahren, ein Dauerauftrag oder eine klassische Einzelüberweisung. Wer sich für eine der beiden letztgenannten Varianten entschieden hat, sollte in Zukunft vorsichtig sein. Denn am 1. Oktober 2025 trat europaweit eine neue Vorschrift in Kraft, die den gesamten Zahlungsverkehr betrifft – und damit auch Überweisungen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Neuregelung betrifft auch GEZ-Zahler
Banken sind seit Kurzem verpflichtet, bei jeder Überweisung einen Abgleich zwischen der angegebenen IBAN und dem Namen des Zahlungsempfängers vorzunehmen. Stimmen diese Angaben nicht überein, greift ein neu eingeführtes Ampel-System. Je nach Abweichung erscheinen Warnhinweise in unterschiedlichen Farben. Im ungünstigsten Fall können Banken den Zahlungsvorgang sogar stoppen, und das wäre ein Problem.
Vor diesem Hintergrund wandte sich der Beitragsservice gezielt an alle, die den Rundfunkbeitrag per Überweisung oder Dauerauftrag begleichen. Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, sollen Betroffene überprüfen, ob sie den Zahlungsempfänger korrekt angegeben haben. Entscheidend ist dabei vor allem die exakte Schreibweise. Für alle Beitragszahler gilt dieselbe Empfängerbezeichnung:
- „Rundfunk ARD, ZDF, DRadio“
Alternativ empfiehlt der Beitragsservice die Nutzung eines SEPA-Lastschriftmandats. Dabei erlauben Beitragszahler dem Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag selbstständig vom Konto einzuziehen. In diesem Fall wäre das der Rundfunkbeitrag. Dieses Verfahren gilt als besonders fehlerarm und bequem.
Woher kommt das neue Ampel-System?
Mit der verpflichtenden Empfängerprüfung verfolgt das EU-Parlament mehrere Ziele. Zum einen sollen fehlerhafte Überweisungen deutlich reduziert werden, zum anderen möchte man Betrugsmaschen wirksamer unterbinden. Ein typisches Beispiel sind Zahlungen über Kleinanzeigen-Portale: Passt die IBAN nicht zum angegebenen Empfänger, erscheint eine rote Warnmeldung. Bei geringfügigen Abweichungen wird gelb signalisiert, während bei vollständiger Übereinstimmung grünes Licht gegeben wird.
Die neue Regelung gilt nicht nur für den Rundfunkbeitrag, sondern für sämtliche Überweisungen im europäischen Zahlungsraum. Künftig ist die korrekte Schreibweise Zahlungsempfängers folglich auch im Allgemeinen wichtiger als bisher.



