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„Unberechenbar und willkürlich“: Warum Apple sich immer mehr über die EU ärgert


„Schönes neues Feature – aber gibt es das auch in der EU?“ Europäische Apple-Nutzer stellen sich diese Frage zunehmend. Bis heute warten Mac-Nutzer zum Beispiel auf iPhone- Mirroring, das vor einem Jahr vorgestellt wurde. Und die Live-Aktivitäten-Widgets des iPhones, die in macOS 26 Tahoe auch auf dem Mac angezeigt werden sollen, werden EU-Nutzer erstmal nicht zu Gesicht bekommen. Grund ist, dass dieses Feature eng mit der iPhone-Fernsteuerung verknüpft ist. Das Schicksal weiterer neu vorgestellter Funktionen ist dem Vernehmen nach noch unklar. Apple soll sich hierzu in Gesprächen mit der EU-Kommission befinden.

Der Regulierungsdruck durch die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Mit dem Digital Markets Act wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, der jetzt für anhaltenden Streit sorgt. Zuletzt machten neue Vorgaben Schlagzeilen, die Apple dazu zwingen sollen, seine Betriebssysteme und Geräte für Mitbewerber und andere Geräte zu öffnen. Unter dem Oberbegriff Interoperabilität geht es etwa darum, den Einrichtungsprozess der AirPods auch für andere Hersteller bereitzustellen oder AirDrop-Datentransfers auch für alternative Anbieter zu öffnen.

In der Keynote zur Entwicklerkonferenz WWDC am Pfingstmontag, als iOS 26 und die anderen neuen Betriebssystemversionen vorgestellt wurden, erwähnte Apple das Thema mit keinem Wort. Und auch offiziell will man sich vor Ort nicht dazu äußern. Vor einigen Wochen wurde das Vorgehen der EU von Apple mit scharfen Worten als große Bedrohung für Datenschutz und Sicherheit verurteilt.

Im Apple-Hauptquartier macht man sich offenbar aber zunehmend Gedanken darüber, ob den Nutzern wirklich klar ist, was die strenge Regulierung zur Folge hat. Bisherige Erklärungsversuche haben anscheinend in großen Teilen der Bevölkerung nicht gefruchtet.

Gleichzeitig nimmt man mit Sorge wahr, dass Apple zunehmend unterstellt wird, mit dem Vorenthalten von Funktionen in der Europäischen Union Politik auf Kosten der Nutzer betreiben zu wollen. In Wirklichkeit wolle man aber um jeden Preis verhindern, dass Features in der EU wegfallen müssen. Es sei – so ist zu hören – eine harte und schmerzhafte Entscheidung im Einzelfall, wenn, wie im Falle der iPhone-Fernsteuerung, Funktionen zurückgehalten werden. Das wolle man nur aber dann machen, wenn die Gefahr zu groß scheint oder rote Linien überschritten werden. Dies erfuhr heise online aus informierten Kreisen.

Die Kommunikation mit der EU wird von Apple offenbar zunehmend als unberechenbar und willkürlich empfunden. Es fehle fachliche Expertise und einmal gegebene Rückmeldungen an Apple, wie die Software den Vorgaben korrekt entsprechen soll, würden oftmals nach einiger Zeit wieder kassiert.

Jeden Monat soll es mehrere Gespräche geben, bei denen Vertreter Apples versuchen, bei der EU-Kommission zu vermitteln. So soll Apple etwa versucht haben, die geforderte Herausgabe von Listen der WLAN-Netzwerke, in die Nutzer zuletzt eingeloggt waren, zu verhindern. Apple selbst speichere diese Daten angeblich gar nicht auf den Geräten. Mitbewerber hätten aber die Nutzung dieser Daten begehrt und Apple sei nun in der Pflicht, der EU-Vorgabe nachzukommen. Alternative Vorschläge, Hinweise vorzuschalten und bei Nutzern die Preisgabe der Daten einzeln abzufragen, würden aber kategorisch abgeschmettert, heißt es aus informierten Kreisen.

Auch bei den Benachrichtigungen gibt es erhebliche Vorbehalte Apples, diese frei an andere auszuhändigen – enthalten diese doch oft Angaben, die es ermöglichen würden, an private Informationen von Nutzern zu gelangen oder diese zu tracken. Diese Vorgabe gibt es im Zusammenhang mit Smartwatches anderer Hersteller, die mit der Apple Watch gleichberechtigt werden sollen.

In Cupertino entsteht offenbar zunehmend der Eindruck, dass sich die EU besonders auf Apple eingeschossen hat, obwohl das Unternehmen beim Marktanteil längst nicht der größte Player am Markt ist. Mitbewerber wie Samsung und die stark wachsenden chinesischen Marken blieben hingegen weitgehend verschont. Und kurioserweise sollen es vor allem andere US-Tech-Unternehmen sein, die die Regulierung der EU für ihre Zwecke nutzen wollen, allen voran Meta und Google.

Hinzu kommt, dass die EU-Regulierung offenbar Apple zunehmend ausbremst. 500 Mitarbeiter sind alleine für die EU-Maßnahmen abgestellt, teilte das Unternehmen vor Wochen offiziell mit. Inzwischen überlege man in Cupertino bei Diskussionen über künftige Features schon gleich, ob das Feature Probleme mit der EU hervorrufen könnte und verzichte auf Ideen vorsichtshalber global, wenn das Risiko zu hoch erscheint.

Geht die EU zu weit, wenn sie Tech-Herstellern nicht nur grundsätzlich vorschreibt, was sie möchte, sondern auch, wie diese das zu erledigen haben? Auch diese Frage soll man sich in Cupertino stellen. Für mehr Klarheit könnten in den kommenden Monaten Gerichte sorgen. Im Herbst soll es eine Anhörung vor dem EU-Gericht in Luxemburg geben. Eine Entspannung im Klima zwischen Brüssel und Cupertino scheint derzeit noch in weiter Ferne.


(mki)



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Adobe veröffentlicht Firefly-App für iOS und Android


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Adobe hat eine Firefly-App veröffentlicht, die ab sofort außer als Web-App auch für Android und iOS zur Verfügung stehen soll. Mit Firefly entstehen nach Prompteingabe unter anderem Fotos und Videos. Dafür nutzt der Dienst eigens von Adobe entwickelte Modelle, aber mittlerweile auch Technik von Fremdanbietern. Mit dem Update kommen einige Partner hinzu.

Seit April dieses Jahres integriert der Firefly-Dienst Bildgeneratoren der Drittanbieter OpenAI, Google und Black Forest Labs. Nun hat Adobe KI-Modelle von Ideogram, Luma AI, Pika und Runway hinzugefügt, die vor allem beim Generieren von Videos helfen sollen.

Als bildgebende KI stehen unter dem Firefly-Dach Googles Text-zu-Bild-Modelle Imagen 3 und 4 zur Verfügung, Flux 1.1 Pro und Flux.1 Kontext von Black Forest Lab, Ideogram 3.0, ein OpenAI-Bildgenerator sowie Runways Bildmodell Gen-4.

Neben dem Firefly-Videomodell stehen Googles Videogeneratoren Veo 2 und 3 zur Auswahl, die sowohl Text als auch Bilder als Eingabe akzeptieren. Dazu gesellen sich Ray2 von Luma AI und der Text-zu-Video-Generator von Pika.

Die Mobil-App für Android und iOS generiert Bilder und Videos nach Eingabe von Textprompts, bei Letzteren auch aus Bildprompts. Außerdem enthält sie die Photoshop-Werkzeuge Generative Füllung zur KI-Retusche und Generatives Erweitern zum Verlängern der Bildfläche.

Adobe synchronisiert alle Inhalte, die in der Firefly-App erstellt wurden, mit dem Creative Cloud-Konto des Nutzers.



Bisher stand Adobe Firefly nur als Web-App zur Verfügung. Ab sofort soll sie auch als Android- und iOS-App auf Mobilgeräten bereitstehen.

Adobe hat Firefly Boards kürzlich in öffentlicher Beta-Phase als Oberfläche zur Ideenfindung mit generativer KI eingeführt. Neben dem Bildgenerator unterstützt Board nun auch die Video-KI.

Auf dem Board soll man Bilder iterativ bearbeiten können. Dafür integriert Adobe die KI-Bildbearbeitung Flux.1 Kontext von Black Forest Labs und Bilderzeugung von OpenAI.

Auf dem Board lassen sich auch Adobe-Dokumente verknüpfen. Änderungen synchronisiert es selbstständig. Eine Aufräumfunktion ordnet alle visuellen Elemente in einem präsentierfähigen Layout an.

Adobe hat Firefly ist in seine Content Authenticity Initiative (CAI) eingebunden. Der Dienst versieht generierte Inhalte im Rahmen der Firefly-App automatisch mit Metadaten, sogenannten „Content Credentials“ die sie als KI ausweisen, so dass der Nutzer weiß, ob sie mit einem Firefly-Modell oder einem Partnermodell erstellt wurden.

Adobe hat Firefly mit Daten aus seinem Agenturdienst Adobe Stock trainiert sowie mit Public-Domain-Inhalten und solchen, bei denen das Urheberrecht bereits erloschen ist. Das soll das Risiko von Urheberrechtsverletzungen minimieren.

Adobe rechnet die Firefly-Nutzung über ein nicht ganz einfach zu verstehendes Credit-Modell ab. Abonnenten der Adobe Creative Cloud erhalten monatlich 1000 Credits, um Bilder zu genieren. Bei Abos einzelner Anwendungen gibt es je nach Typ 25 Credits (InCopy, Substance 3D, Acrobat Pro), 100 Credits (Lightroom), 250 Credits (Express Premium) oder 500 Credits (Illustrator, InDesign, Photoshop, Premiere Pro, After Effects).

Nutzer, die nur die App, Web-App oder das Videomodell nutzen wollen, können Adobe Firefly ab 10,98 Euro monatlich abonnieren. Firefly-Abonnenten erhalten Credits zur Nutzung des Videogenerators und uneingeschränkten Zugriff auf den Bildgenerator.


(akr)



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Cookie-Einwilligung: Deutsche Datenschützer wegen „Untätigkeit“ verklagt


Die Pay-or-Consent-Angebote (auch „Pur“-Abo) von Verlagen im Internet sind erneut ein Fall für deutsche Gerichte. Im Namen eines ungenannten Beschwerdeführers hat die österreichische Datenschutzorganisation Noyb die Datenschutzbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen verklagt, weil die bisher nicht auf zwei vorangegangene Beschwerden reagiert haben.

Schon im August 2021 hatte Noyb Beschwerden gegen „Pay or OK“-Banner auf verschiedenen deutschen Nachrichtenportalen eingelegt, darunter auch heise.de. In zwei Fällen – faz.net und t-online.de – haben die zuständigen Aufsichtsbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen (NRW) dazu noch immer nicht entschieden.

Die betroffenen Banner stellten Nutzer vor die Wahl, den Verlagsangeboten entweder die Verarbeitung und Weitergabe von persönlichen Daten zu Werbezwecken zu erlauben oder ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besage ausdrücklich, dass eine Einwilligung freiwillig erteilt werden müsse, begründet Noyb den Gang vor Gericht. Doch 99 Prozent der Nutzer, die sich mit Pay-or-OK-Bannern konfrontiert sähen, stimmten der damit verknüpften gezielten Werbung zu. Dabei wollten nur drei bis zehn Prozent der Online-User tatsächlich getrackt werden. In einem Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Mutter Meta habe daher mittlerweile sogar die EU-Kommission diesen Ansatz für rechtswidrig erklärt.

Die Beschwerde bei der NRW-Datenschutzbehörde sei über ein Jahr verschollen gewesen, moniert Noyb. Die hessische Aufsicht wiederum verwies demnach auf die Komplexität des Falls und die laufende Ausarbeitung neuer Richtlinien dazu.

Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern erklärte „Pur-Abo-Ansätze“ 2023 grundsätzlich für zulässig. Demnach müssen für Tracking aber alle Anforderungen an eine informierte, wirksame Zustimmung nach der DSGVO erfüllt sein. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat dazu bereits Leitlinien aufgestellt. Das Gremium sieht Pay-or-Consent kritisch und brütet über einen dritten Weg, gegen den Verlegerverbände Sturm laufen.

Jonas Breyer, Anwalt des Beschwerdeführers, bezeichnete die Verzögerung als „äußerst bedauerlich“. Leider sei das kein Einzelfall. Der Jurist fragt sich, „was die Behörden mit dem Geld der Steuerzahlenden eigentlich tun“. Noyb verklagte auch schon die Hamburgische Datenschutzbehörde, weil sie das Pay-or-OK-Modell vom Spiegel nicht beanstandete. Viele relevante Tatsachen seien in dem Fall nie untersucht worden.

Transparenzhinweis: heise online bietet selbst ein Pur-Abo an. Nach Beanstandung wurde das Consent-Banner in Rücksprache mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen überarbeitet.


(dahe)



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c’t-Story: Sphärenklänge | heise online


Fasziniert starrte ich auf den von der fahlen Sonne schwach beleuchteten größten Planeten des Sonnensystems. Das Kaleidoskop aus verschiedenfarbigen Bändern und Wirbeln von Wolken in Rot-, Braun-, Gelb- und Blautönen weckte in mir einen Hauch von Verständnis für die mir angetragene Aufgabe. Einen zugegebenermaßen kleinen Hauch. Tatsächlich hatten mich ausschließlich der mangelnde Auftragseingang meiner Agentur für interplanetare Privatermittlungen und der traurige Anblick meines Kontostands dazu bewogen, als Security Commander für dieses in meinen Augen sinnfreie Projekt anzuheuern.

SpecA-7-Verdi startklar.“ Neds trockene Stimme riss mich aus meinen Gedanken. Das Radar verzeichnete neben den sechs bereits in Jupiters Umlaufbahn abgesetzten spektroskopischen Audiowandlern keine künstlichen Objekte. Im Gegensatz zu den anderen sollte Nummer sieben keine Wolkenbänder, sondern die Wirbel des roten Flecks in Töne wandeln, was ein paar knifflige Anforderungen an Umlaufbahn, Startzeitpunkt und Geschwindigkeit der Sonde mit sich brachte. Aus den Augenwinkeln musterte ich meinen Astronavigator. Entspannt schwebten die Finger seiner linken Hand über der Sensorfläche des Schaltpults. Mit der rechten hielt er seinen obligatorischen Becher Synthkaffee an die von Bartstoppeln umsäumten Lippen.

„Dann lass uns das Schätzchen auf die Reise schicken, Nerd!“ Mein jovialer Tonfall prallte an ihm ab wie mein letzter Anbaggerversuch bei Eva, der Bardame vom Blauen Frosch.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Sphärenklänge“.
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