Künstliche Intelligenz
Werkzeuge für angehende Server-Admins im Überblick
Ein verbreiteter Witz lautet: Es gibt keine Cloud, das sind nur die Computer von jemand anderem. Der Spruch enthält einen wahren Kern; mit einem eigenen Server sorgen Sie dafür, dass es wieder (oder erstmals?) Ihre eigenen Computer sind, auf denen Ihre Dienste laufen – oder zumindest Computer, die Sie kontrollieren. Aber obwohl Server auch bloß Computer sind, gibt es einige Unterschiede im Vergleich zu PCs oder Laptops, mit denen Sie sich vertraut machen sollten, wenn Sie unter die Selbst-Hoster gehen.
- Den ersten eigenen Server einzurichten, erfordert Muße und Motivation.
- Von Linux über SSH bis zu Containern sollte man sich mit allerhand Werkzeugen anfreunden.
- Wer das von Anfang an tut, hat es auch später leichter, wenn Probleme auftreten.
Der vielleicht wichtigste Unterschied: Server betreibt man meistens „headless“, also ohne Kopf. Damit ist gemeint, dass in der Regel kein Monitor und keine Eingabegeräte an das System angeschlossen sind und dass auf ihm keine grafische Desktopumgebung installiert ist – schlicht, weil es keinen Grund dafür gibt. Auf einem rund laufenden Server arbeitet man nicht direkt und wenn ein Server mit Problemen kämpft, will man möglichst simple und direkte Zugriffsmethoden, die kaum in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Bei Servern auf eine Desktopumgebung zu verzichten, bedeutet keinesfalls, ganz allgemein grafische Oberflächen (GUIs) zu meiden. Typischerweise stellen Serverdienste Weboberflächen zur Verfügung, sodass man sie bequem und grafisch im Browser verwalten kann.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Werkzeuge für angehende Server-Admins im Überblick“.
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Künstliche Intelligenz
Fliegen am Limit: Metas neuer 3D-360-Grad-Film lässt Extrem-Flugsport erleben
Der etwa einstündige Film begleitet die Wingsuit-Athleten Fred Fugen und Vincent Cotte in die italienischen Dolomiten und dokumentiert zwei waghalsige Stürze in die Tiefe. Besonders spektakulär ist der zweite Sprung, der haarscharf an Felsen vorbei durch einen engen Canyon führt.
Die Flüge wurden aus der Nähe mit einer Drohne gefilmt, die eine schwere 360-Grad-Kamera mit sich trug. Gesteuert wurde das System von einem Drohnenpiloten aus einem Helikopter, der Sichtkontakt zur Drohne halten musste. Bei einem späteren Dreh an einem anderen Ort klappte das nicht und das Fluggerät stürzte mitsamt Kamera in die Tiefe. Die Aufnahme wurde nicht wiederholt.
Lebensgefährliche Dreharbeiten
Der zweite Teil des Films dokumentiert eine Expedition der Paragliding-Athleten Aaron Durogati und Matthias Weger nach Pakistan. Mithilfe thermischer Aufwinde steigen sie auf mehrere tausend Meter Höhe und gleiten entlang der imposanten Bergketten des westlichen Himalajas.
Trotz einiger Pannen verliefen die Dreharbeiten für alle Beteiligten glimpflich.
(Bild: Jonathan Griffith Productions / Red Bull)
Auch dieser Abschnitt der Dreharbeiten erwies sich als technisch aufwendig und riskant: Der fliegerisch unerfahrene VR-Dokumentarfilmer Jonathan Griffith bediente die Kamera im Tandemflug mit einem Paragliding-Profi. Das 15 Kilogramm schwere 360-Grad-Kamerarig baumelte dabei unterhalb der Fliegenden. Sobald das Team einmal in der Luft war, gab es kein Zurück und keine Möglichkeit, die Aufnahme zu pausieren, erklärt Griffith.
VR-Aufnahmen mit Seltenheitswert
In puncto Bildqualität gehört der 3D-360-Grad-Film nicht zum Besten, was man in diesem Bereich bislang gesehen hat. Was auch an den Motiven liegt: Bei weiten Landschaftspanoramen geraten Auflösung und Tiefenwirkung aktueller VR-Kameras an ihre Grenzen. Für filmbegeisterte Besitzer einer Meta Quest ist Touching the Sky VR dennoch Pflichtprogramm, nicht zuletzt, weil die Aufnahmen in ihrer Art nahezu einzigartig sind.
Dasselbe gilt für die früheren Kollaborationen zwischen Meta und Jonathan Griffith „Everest VR: Journey to the Top of the World“ und „Alex Honnold: The Soloist VR„. Alle drei Filme sind über die VR-App Meta Quest TV verfügbar. Wir empfehlen die Zwischenspeicherung der 360-Grad-Filme für eine etwas bessere Bildqualität.
Ein 30-minütiges 2D-Making-of zeigt die Herausforderungen und Gefahren, mit denen das Filmteam während der Dreharbeiten konfrontiert war.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Developer wollen Liquid Glass testen: Beta von iOS 26 offenbar sehr beliebt
Durchaus umstritten, aber auch interessant: Apples in iOS 26 und Co. umgebautes Grunddesign stößt bei den registrierten Apple-Developern augenscheinlich auf große Nachfrage, zumindest was ein Ausprobieren betrifft. Wie Konzernchef Tim Cook am Donnerstagabend vor Analysten bei der Bekanntgabe der jüngsten Quartalszahlen mitteilte, wollten sehr viele Entwickler die seit Juni bereitgestellte Developer Beta testen.
„Großartige Dynamik“
Es sei „wunderbar zu sehen“, wie sich „eine großartige Dynamik für unsere Plattformen“ entwickele, so Cook. Seinen Angaben nach ist die iOS-26-Vorabversion „bei weitem die populärste Developer Beta, die wir jemals hatten“. Das gilt demnach auch für iPadOS 26 und macOS 26, die ebenfalls sehr oft heruntergeladen wurden. Spezifische Installationszahlen nannte Cook jedoch nicht, auch zur Public Beta der neuen Betriebssysteme, die erst seit letzter Woche bereitsteht, äußerte sich der CEO nicht.
Es ist aber davon auszugehen, dass auch diese auf großes Interesse stößt, denn die Umgestaltung von iOS und Co. ging seit Jahren nicht mehr so weit. Allerdings sollte man für die Beta am besten ein zusätzliches Gerät bereithalten und nicht mit einem Alltags-iPhone (oder Alltags-iPad) testen. Schließlich enthält die Beta noch Fehler und auch die Veränderungen an UI und Bedienung könnten womöglich erschrecken. Auf dem Mac bietet es sich wiederum an, macOS 26 in einer virtuellen Maschine auszuprobieren. Das geht besonders einfach und kostenlos mit Virtual Buddy.
Developer-Beta seit letztem Jahr kostenlos
Zu bedenken ist allerdings, dass Apple erst vor zwei Jahren die Pflicht aufgehoben hatte, zahlender Entwickler zu sein, um Betas herunterzuladen. Zuvor musste man knapp 100 US-Dollar im Jahr an Apple geben. Entsprechend ist es mittlerweile deutlich einfacher, an Entwickler-Betas heranzukommen, was die Zielgruppe sicherlich vergrößert hat. Es reicht, sich mit seinem Apple-Account auf der Developer-Website zu registrieren und Apples Vertragsbedingungen zu akzeptieren.
iOS 26, macOS 26 und die anderen neuen Betriebssysteme erscheinen vermutlich im September. visionOS 26 für die Vision Pro lässt sich derzeit nicht außerhalb der Developer-Beta testen. Das dürfte Apple wohl auch so beibehalten.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
EU-Kommission stellt KI-Verordnung scharf: Bürokratie vs. Grundrechteschutz
Auf den letzten Metern drohte die EU-Verordnung zur KI-Regulierung noch einmal ernsthaft zu straucheln. Namhafte Anbieter und Mitgliedstaaten der Europäischen Union drängten darauf, Teile des Gesetzes später als vorgesehen wirksam werden zu lassen, weil die EU-Kommission mit notwendigen Vorarbeiten in Verzug war. Mit einiger Verspätung hat die Kommission erst Mitte Juli 2025 mühsam abgestimmte Handlungsempfehlungen für KI-Anbieter veröffentlicht.
Diese Empfehlungen richten sich an Anbieter von „KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck“ (General Purpose AI, GPAI). Ein Verhaltenskodex soll diesen Unternehmen helfen, ihre KI-Modelle konform mit der Verordnung zu betreiben, also „compliant“ zu sein. In Leitlinien definiert die EU-Kommission außerdem, was aus ihrer Sicht eine solche GPAI, also Allzweck-KI, sein könnte. Am heutigen 2. August wurden die in Kapitel V der KI-Verordnung enthaltenen Vorschriften für GPAI wirksam.
Unternehmensvertreter wurden derweil nicht müde, zu betonen, die Verordnung sei überbordende KI-Regulierung. Als etwa Siemens-Unternehmenschef Roland Busch im Juli von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gefragt wurde, was einem verstärkten KI-Einsatz bei Siemens im Wege stehe, war seine Antwort: „Ganz einfach, die europäische Gesetzgebung, zum Beispiel der europäische AI Act. Der ist der Grund, warum wir hier nicht Vollgas geben können.“
Solchen Äußerungen zum Trotz hält die EU daran fest, dass KI speziellen Regeln unterworfen sein soll. Kritiker wie der Siemens-Chef meinen, dass Europa damit von der rasanten Entwicklung in China und den USA abgehängt würde. EU-Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen dagegen ist sicher, dass sich auf Dauer nur regulierte KI durchsetzen werde. US-Konzerne wie Alphabet und Meta sowie europäische Firmen wie Mistral forderten zwar, die Deadlines zu verschieben. EU-Kommissionssprecher Thomas Regnier stellte jedoch klar: „Es gibt keine Unterbrechung, keine Nachfrist, keine Pause.“
Mehr Klarheit?
Weil sich das, was sich unter KI verstehen lässt, auch nach den Debatten um die im Dezember 2023 verabschiedete KI-Verordnung ständig ändert, hat der Gesetzgeber wichtige Aspekte in sogenannte delegierte Rechtsakte ausgelagert. Diese kann die EU-Kommission leichter an die technische Realität anpassen als das große Gesetzeswerk selbst. An vielen Stellen schreibt die Verordnung nicht präzise vor, wie OpenAI, XAI, Meta, Mistral, Anthropic oder Alphabet und andere Anbieter ihre GPAI-Modelle kontrollieren und kontrollierbar machen sollen. Stattdessen müssen sie schwammig formulierte Regeln beachten. Dazu gehört etwa, dass Allzweck-KI-Betreiber prüfen und dokumentieren müssen, ob es systemische Risiken in ihren Modellen gibt, die Gefahren für Grundrechte der Bürger mit sich bringen.
Joel Kaplan, Chief Global Affairs Officer bei Meta (hier im Februar während der Münchner Sicherheitskonferenz), sagt: „Europa schlägt in Bezug auf KI den falschen Weg ein.“
(Bild: Sven Hoppe/dpa)
Den großen Anbietern war das zu wenig. Sie drängten auf mehr Klarheit, die sie nun zumindest teilweise bekommen haben: Mit den Leitlinien zu GPAI hat die EU-Kommission dargelegt, wann ein KI-Modell als Allzweck-KI gilt und wann die schärferen Pflichten für systemische Risiken greifen. Eine Grenze enthält bereits der Gesetzestext selbst: 1025 Gleitkommaoperationen pro Sekunde (FLOPS). Wer beim Training seines Modells oberhalb dieser Rechenpower rangiert, erzeugt damit nach Artikel 3 Nummer 67 der KI-Verordnung immer systemische Risiken.
Aber auch unterhalb davon können solche Risiken existieren – und damit vor allem Sorgfaltspflichten auf Betreiber zukommen. Unterhalb der Schwelle kommt es auf eine Beschränkung von Fähigkeiten an: Je stärker etwa Spracherkennungsmodelle oder Musikgenerierungsmodelle vom Anbieter beschränkt in ihrer Anwednung seien, desto geringer sei das systemische Risiko.
Anders sieht es bei den großen Modellen aus: Nachdem GPT4 von OpenAI die Schwelle zu 1025 FLOPS schon Anfang 2023 durchbrochen hatte, sind nach Schätzungen von Experten mittlerweile fast alle LLM-Modelle der führenden Anbieter auf dem Weg, nach EU-Recht als GPAI mit systematischem Risiko eingestuft zu werden. Eines ist damit stets verbunden: Wer ein Modell dieser Trainingsgrößenordnung in der EU auf den Markt bringen will – und dies schließt auch das Anbieten via App, Website oder Wiederverkäufer grundsätzlich ein –, muss das der EU-Aufsichtsbehörde mitteilen, dem sogenannten KI-Büro der Kommission.
Die EU-Kommission betont, ihre Leitlinien nicht im stillen Kämmerlein, sondern im Rahmen einer öffentlichen Konsultation entwickelt zu haben, bei der sie Beiträge von Hunderten von Interessenträgern einholte. Die Leitlinien sind nicht einmal rechtsverbindlich, legen aber die Auslegung und Anwendung des KI-Gesetzes durch die Kommission dar, die als Richtschnur für ihre Durchsetzungsmaßnahmen dienen wird, droht sie wenig verblümt.
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