Connect with us

Künstliche Intelligenz

Datenzugang für Forscher: Gericht hebt Verfügung gegen X auf


Der Rechtsstreit zwischen der Organisation Democracy Reporting International (DRI) und dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) um den Zugang zu Daten für Forschungszwecke ist ausgegangen wie das Hornberger Schießen: Nach der mündlichen Verhandlung hat das Landgericht Berlin die zunächst gegen X erlassene Einstweilige Verfügung wieder kassiert. Im konkreten Fall muss X der Organisation nun keinen Datenzugang mehr geben. DRI wertet das dennoch als Teilerfolg (Az. 41 O 140/25 eV).

Der Antrag auf Einstweilige Verfügung sei zulässig, aber nicht begründet, entschied das Gericht nach der Verhandlung im Mai. Zwar könne sich DRI auf den Digital Services Act (DSA) berufen und Zugang zu Daten der Plattform verlangen, so die Richter laut der inzwischen veröffentlichten Urteilsbegründung. Die für eine Einstweilige Verfügung notwendige Eilbedürftigkeit sei aber nicht begründet gewesen.

Der Streit schwelt seit über einem Jahr. Im April 2024 hatte DRI für eine Untersuchung politischer Diskurse auf Social-Media-Plattformen im Vorfeld von Wahlen in EU-Mitgliedstaaten den Zugang zu allen öffentlich auf X verfügbaren Daten gefordert. Dabei berief sich DRI auf den Digital Services Act. Der DSA sieht vor, dass sogenannte sehr große Online-Plattformen – zu denen X zählt – einen API-Zugang zu Daten für Forschungszwecke bereitstellen müssen.

X hat dem offenbar nicht sofort stattgegeben, sondern wiederholt Rückfragen gestellt und eine Entscheidung so weiter verzögert. DRI hat dem sozialen Netzwerk daraufhin ein Ultimatum bis zum 1. Juli 2024 gesetzt und mit einer Beschwerde nach dem DSA gedroht. Nach mehrfacher Verzögerung durch X stellte DRI im Januar 2025 einen zweiten Antrag auf Datenzugang zur Erforschung der Bundestagswahl und bat um Entscheidung binnen einer Woche.

Als X die Entscheidung auch nach einer weiteren Fristsetzung nicht treffen wollte, beantragte DRI mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin. Dem hat das Gericht am 6. Februar stattgegeben und ohne Anhörung von X eine Einstweilige Verfügung erlassen, die Plattform müsse den Forschern einen unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten von X gewähren.

X hat gegen diese Entscheidung erwartungsgemäß Widerspruch eingelegt. Zugleich stellte das Unternehmen einen Ablehnungsantrag gegen den Richter, der die Einstweilige Verfügung erlassen hat. Der Richter hatte drei Monate seines Referendariats als Mitarbeiter der GFF verbracht. Das Landgericht Berlin sah darin genug Anlass für Zweifel an der Unparteilichkeit der Kammer und hat den Richter von dem Fall abgezogen.

Daten hat DRI bisher nicht erhalten. Für die Hauptverhandlung im Mai hatte die Organisation dann beantragt, den Fall für erledigt zu erklären und die Kosten X aufzuerlegen. Schließlich war die Bundestagswahl schon gelaufen und das konkrete Projekt damit erledigt. Auch dürfte dabei eine Rolle gespielt haben, dass DRI und GFF eine widrige Entscheidung in der Sache vermeiden wollten.

X beantragte, die Einstweilige Verfügung aufzuheben. Einerseits sei das Landgericht Berlin international nicht zuständig, andererseits verstoße der Erlass einer Einstweiligen Verfügung ohne Anhörung gegen die Waffengleichheit vor Gericht. Auch sei die Dringlichkeit nicht gegeben.

Das Landgericht hat den neuen Antrag der DRI abgewiesen und die Einstweilige Verfügung aufgehoben. Die Kosten haben DRI und GFF zu tragen. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag von X. Zwar sei der ursprüngliche Antrag zulässig gewesen, doch hielt die Kammer ihn nicht für ausreichend begründet. DRI habe den Antrag so spät gestellt, dass von der für eine Verfügung erforderlichen Dringlichkeit nicht mehr auszugehen war.

DRI und GFF werten die Entscheidung dennoch als Teilerfolg. Zwar ist nicht mehr von einem „Starken Zeichen für den Grundrechtsschutz“ die Rede, aber die bestätigte Zuständigkeit eines deutschen Gerichts werten die Organisationen als Fortschritt. Damit müsse man nicht am europäischen Sitz von X in Irland klagen.

Die Entscheidung „bestätigt, dass sich Forscher an ihre nationalen Gerichte wenden können, wenn Plattformen den Zugang zu Daten verweigern oder die Recherche von Daten erschweren“, sagte DRI-Chef Michael Meyer-Resende.

DRI ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit Hauptsitz in Berlin. Über Forschung und Analyse hinaus setzt sie sich in verschiedenen Ländern auch direkt für die Stärkung demokratischer Strukturen ein. Neben einigen europäischen Ländern sind das zahlreiche Staaten in Asien und Afrika, darunter Libyen, Kongo und Sri Lanka.

Die Organisation wird dabei maßgeblich von der Bundesregierung und der EU finanziert. In ihrem letzten veröffentlichten Jahresbericht weist DRI für 2023 Einnahmen von knapp 6,7 Millionen Euro aus. Davon kamen 3,2 Millionen Euro vom Auswärtigen Amt, 1,8 Millionen Euro von der EU und 475.000 Euro vom niederländischen Außenministerium. Weitere 530.000 Millionen Euro steuerte die Stiftung Mercator bei.


(vbr)



Source link

Weiterlesen
Kommentar schreiben

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Künstliche Intelligenz

Maue Apple Intelligence: Apple will mit Milliarden das Steuer herumreißen


Milliardeninvestitionen, mögliche Übernahmen, mehr Fokus: Apple hat neue Details genannt, wie der Konzern bei Apple Intelligence und Siri aufholen will. KI sei eine der „tiefgreifendsten Technologien unserer Zeit“ und werde in alle Apple-Geräte, Plattformen sowie im ganzen Unternehmen integriert, betonte Apple-Chef Tim Cook in der Nacht auf Freitag gegenüber Finanzanalysten nach der Bekanntgabe der jüngsten Geschäftszahlen.

Er stellte zugleich in Aussicht, dass der Konzern die Investitionen in diesem Bereich „signifikant“ steigern werde. Eine „beträchtliche Anzahl“ weiterer Mitarbeiter werde sich künftig obendrein auf KI-Funktionen konzentrieren, erläuterte Cook – „wir setzen unsere gesamte Energie dafür ein“.

Für mögliche Übernahmen von KI-Firmen zeigte sich Apple zudem „sehr offen“. Das Unternehmen habe in diesem Jahr bereits mehrere kleine KI-Firmen gekauft, halte sich aber sämtliche Optionen offen. Größere Aufkäufe seien ebenfalls denkbar, wenn das letztlich „unsere Roadmap beschleunigt“, so Cook. Zugleich bekräftigte er, dass Apple in Hinblick auf die überfällige Weiterentwicklung des Sprachassistenzsystems Siri „gute Fortschritte“ mache. Die „persönlichere“ Version folge 2026. Apple hatte wichtige neue Siri-Funktionen ursprünglich schon für iOS 18 in Aussicht gestellt, musste die Einführung aber wegen Problemen aufschieben.

Apple hat bereits damit begonnen, seine Investitionsausgaben in eigene Rechenzentren für Private Cloud Compute – die Cloud-Komponente von Apple Intelligence – massiv hochzuschrauben. In den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres steckte Apple bereits knapp 9,5 Milliarden US-Dollar in eigene Infrastruktur – mehr als im gesamten vorausgehenden Geschäftsjahr. Von den riesigen „Capital Expenditures“ für KI, die Konkurrenten wie Microsoft und Google derzeit aufwenden, bleibt Apple damit aber noch meilenweit entfernt.

Die Investitionsausgaben des Konzerns werden sich „substanziell“ erhöhen, gab Apples Finanzchef dabei zu Protokoll. Er verwies zugleich nochmals darauf, dass Apple auf ein „Hybrid-Modell“ setzt und auch die Infrastruktur anderer Anbieter nutzt. Das ist etwa bei der Integration von ChatGPT der Fall.

Apple Intelligence liefert inzwischen zwar eine Reihe an Basis-KI-Funktionen, hinkt der großen Konkurrenz aber deutlich hinterher – nicht zuletzt durch Apples vorsichtigeren und datensparsamen Ansatz. Für viel Unruhe unter Apple-Anlegern sorgte zuletzt die Ankündigung, dass ausgerechnet Apples Ex-Chefdesigner Jony Ive für OpenAI an neuer KI-Hardware feilt. Erste Produkte werden 2026 erwartet. Nach der Bekanntgabe der Geschäftszahlen versuchte der Apple-Chef nun, die Befürchtungen zu zerschlagen: Es sei schwierig, sich eine Welt ohne das – inzwischen drei Milliarden mal verkaufte – iPhone vorzustellen, so Cook. Neuartige KI-Geräte wären wohl ergänzend, aber „kein Ersatz“. Zudem denke auch Apple über solche „anderen Dinge“ nach.


(lbe)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Mastering Microservices 2025: Zukunftssichere Softwaresysteme


Der Architekturstil Microservices verspricht, Software modularer, schneller und leichter anpassbar zu machen – und ist daher aus der modernen Anwendungsentwicklung nicht mehr wegzudenken. Was sich im ersten Moment vorteilhaft anhört, hat in der praktischen Umsetzung jedoch auch seine Tücken. Die Herausforderungen von Microservices ergeben sich primär aus der höheren Komplexität verteilter Systeme. Genau an diesem Punkt setzt von iX und dpunkt.verlag am 16. Oktober 2025 organisierte Onlinekonferenz Mastering Microservices an.

Das Programm legt den Fokus auf zukunftssichere, polyglotte und nachhaltige Softwarearchitekturen. Erfahrene Experten teilen ihr Know-how dazu, wie sich die Herausforderungen verteilter Systeme in verschiedenen Programmiersprachen erfolgreich meistern lassen.

Das sind die Highlights des Programms:

  • Project Leyden für Java-Performance: Moritz Halbritter (Broadcom) zeigt, wie Project Leyden die Problematik des langsamen Startups und hohen Ressourcenverbrauchs in Java-Anwendungen löst
  • Jakarta EE für Cloud-native Microservices: Lars Röwekamp (Open Knowledge) demonstriert moderne Enterprise-Entwicklung mit Jakarta EE und MicroProfile
  • KI-gesteuerte Orchestrierung: Martin Brandl und André Ratzenberger (white duck) stellen das innovative KI-Agenten-Framework Flock vor
  • Vereinfachte Frontend-Entwicklung: Frederik Pietzko (IITS) erklärt, wie die Kombination von HTMX mit Kotlin hilft, der Komplexität von JavaScript entgegenzutreten
  • Nachhaltige Microservices: Sascha Böhme (QAware) präsentiert Messtools und energieeffiziente Technologien


Moritz Halbritter (Broadcom)

Moritz Halbritter (Broadcom)

Moritz Halbritter (Broadcom)

In seinem Talk wirft Moritz Halbritter einen Blick auf die Details von Project Leyden: was steckt dahinter und wie funktioniert es . Er zeigt, wie sich JDK 24 und Spring Boot nutzen lassen, um den Speicherverbrauch zu reduzieren und die Startup-Zeit zu verbessern.

Die Mastering Microservices ist das Online-Event für alle, die Verantwortung dafür übernehmen, dass Softwaresysteme effizienter, skalierbarer, sicherer und nachhaltig arbeiten. Teilnehmende profitieren neben den Experten-Talks auch von interaktiven Fragerunden per Chat und Video sowie dem Wissensaustausch mit anderen Teilnehmenden – und den im Nachgang verfügbaren Vortragsaufzeichnungen und Präsentationen.

Ab sofort sind Frühbuchertickets zum Preis von 249 Euro (alle Preise inkl. MwSt.) verfügbar. Teams ab drei Personen erhalten attraktive Gruppenrabatte. Alle Informationen und Tickets finden sich direkt im Shop auf der Konferenzwebsite.

Wer über den Fortgang der Konferenz Mastering Microservices auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich auf der Website für den Newsletter registrieren oder den Veranstaltern auf LinkedIn folgen – der aktuelle Hashtag lautet #mms25.


(map)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Elektronische Fußfessel: Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause kommen


Elektronische Fußfesseln nach „spanischem Modell“ für Gewalttäter könnten laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schon im kommenden Jahr in ganz Deutschland eingeführt werden. Das erklärte sie gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Durch das „spanische Modell“ sollen insbesondere Femizide, Stalking, Gewalt und Bedrohungen etwa durch Ex-Partner verhindert werden. Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder hatten die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni gefordert.

Für das spanische Modell sind nicht feste Verbotszonen wie beim bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) für die Täter ausschlaggebend, sondern der Abstand zwischen Täter und Opfer ist maßgeblich. Feste Verbotszonen können beispielsweise den Wohnort oder den Arbeitsplatz von Opfern betreffen. Für das spanische Modell führt das Opfer eine GPS-Einheit mit sich und wird darüber informiert, wenn sich der Täter mit Fußfessel absichtlich oder auch unabsichtlich in seiner Nähe befindet. Sowohl das Opfer als auch die Polizei erhalten dann einen Warnhinweis. Hubig will dies Opfern aber nicht vorschreiben. Ihnen werde es „offengelassen, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich führen wollen oder nicht.“

Hubig kündigte an, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen und skizzierte den weiteren zeitlichen Ablauf: „Realistisch ist, dass wir damit im Laufe des nächsten Jahres anfangen können. Das Gesetz muss nach seiner Verabschiedung noch durch die Länder in die Praxis umgesetzt werden. Die Länder arbeiten derzeit bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen der Umsetzung und dem Ausbau der notwendigen Kapazitäten. Es gibt schon die gemeinsame Überwachungsstelle der Bundesländer in Hessen.“

Nicht nur die Fußfesseln sollen Opfer besser schützen, auch sollen Gewaltschutzanordnungen im Kindschaftsrecht verankert werden, um auch Kinder „besser vor einem Gewalt ausübenden Elternteil zu schützen“. Und der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll erhöht werden: „Von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, damit die Anordnungen mehr Wirksamkeit bekommen.“ Zusätzlich soll „zum Beispiel die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training verpflichtend angeordnet werden können“, sagte Hubig der SZ.

Seit Anfang dieses Jahres wird eine Fußfessel nach spanischen Modell bereits in einem Fall in Deutschland angewandt. Das Justizministerium Hessen berichtete im Januar, dass die Ex-Frau eines Täters, der bereits eine Haftstrafe verbüßt hat, in Sachsen auf diese Weise geschützt wird. Dem hessischen Justizminister Christian Heinz (CDU) und der sächsischen Justizministerin Constanze Geiert (CDU) zufolge, „[sprechen] die Erfolge in Spanien für sich“. Hessen hat Fußfesseln der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, 2024 eingeführt. In dem westdeutschen Bundesland ist auch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen rund um die Uhr entgegen und bewertet sie im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht. Die GÜL soll zukünftig mehr Mittel erhalten, um für die geplanten Gesetzesänderungen gewappnet zu sein. Auch das erklärten die Innenministerinnen und Minister im Juni in Bremerhaven auf ihrer Frühjahrskonferenz.


(kbe)



Source link

Weiterlesen

Beliebt