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Künstliche Intelligenz

Nutzer von Meta AI veröffentlichen ihre Anfragen – offenbar unbewusst


Metas gleichnamige KI gibt es jetzt auch als eigenständige App namens Meta AI. Neben dem Chatbot, der Nutzern von Instagram und Whatsapp bereits aus ihren Chat-Übersichten bekannt sein sollte, gibt es hier auch einige kuriose Fundstücke zu entdecken.

Denn Meta AI hat auch einen Discover-Feed, in dem es Anfragen an Meta AI zu lesen gibt, die andere dort geteilt haben – auch die eigenen KI-Stilblüten lassen sich hier auf Wunsch veröffentlichen. Doch was Medienberichten zufolge jüngst in manchen Feeds zu lesen war, lässt zweifeln, ob einige Nutzer wirklich ganz bewusst ihre Informationen der Öffentlichkeit preisgaben.

Unter anderem das US-Magazin TheVerge berichtet jetzt, dass in den Feeds teilweise intimste oder vertraulichste Dinge zu lesen sind, vielfach aber auch Nonsens oder Troll-Content. Zum Beispiel Anfragen, in denen Nutzer sich über ihren seltsamen Hautausschlag informieren oder Meta AI mitteilen, dass sie ein Verbrechen begangen haben und nun etwas über mögliche Konsequenzen wissen wollen. All das ist öffentlich zu lesen – und lässt sich wohl teilweise auch anhand verräterischer Nutzernamen oder Profilbilder auf die Personen dahinter zurückführen.

Entscheidend dabei ist aber, dass Meta nach eigenen Angaben ausdrücklich nur solche Prompts und deren Antworten veröffentlicht, bei denen die Nutzer dazu ausdrücklich eingewilligt, beziehungsweise es veranlasst haben. Nach einem Prompt fragt die App offenbar über ein Dialogfenster, ob dieser geteilt werden soll. Wenn Nutzer das wollen, bekommen sie noch einmal den Hinweis: Achtung, diese Informationen werden jetzt öffentlich sichtbar, es sollten keine persönlichen Daten darin enthalten sein oder solche, die man vielleicht doch nicht der Allgemeinheit anvertrauen will.

Doch das scheint viele Nutzer nicht davon abzuhalten oder sie verstehen nicht, was die App in dem Moment tatsächlich tut. Manche wähnen sich vielleicht auch in hundertprozentiger Anonymität oder gehen mit bestimmten Dingen generell etwas offener um. Neugierige können sich die App nun im Google Play Store und Apples App Store aufs Tablet oder Smartphone herunterladen – wo Meta wirbt: „Erhalten Sie nützliche Prompts im Discover-Feed“. Auch als Webanwendung ist Meta AI verfügbar.

Zu den weiteren Vorzügen der App gehören demnach personalisierte Antworten und eine KI, die schnell die Vorlieben und Interessen ihrer Nutzer versteht. Personalisierte Antworten sind bislang aber nur in den USA und Kanada verfügbar. Dafür bezieht Meta AI dann auch Informationen in den KI-Wissensschatz ein, die Nutzer in Meta-Produkten preisgegeben haben, zum Beispiel Inhalte, bei denen die Betroffenen auf „Gefällt mir“ gedrückt oder sich einfach näher damit auseinandergesetzt haben. Möglicherweise auch außerhalb der Meta-Dienste – zuletzt machte sich Meta verschiedene technische Möglichkeiten der Android-Browser und -Apps zunutze, um vom Betriebssystem eingezogene Kommunikationsbarrieren zu umgehen, vor allem über lokale „Listening Ports“. Ohne besondere Privilegien oder Einwilligung kann eine Meta-App (Facebook oder Instagram sind betroffen) auf eingehende Verbindungen lauschen. Und das auch, wenn der Nutzer die App gerade nicht nutzt – sie läuft und lauscht im Hintergrund weiter. Das geschah in Kooperation mit dem Webkonzern Yandex und diente vor allem dazu, die Daten danach an Werbekunden zu verkaufen – ob sie auch in Meta AI einfließen, darüber gibt es keine Informationen.

Bei Meta AI kann man auch ganz offiziell sein Konto bei Facebook oder Instagram über das Meta Account Center verknüpfen. Dann bezieht Meta die Informationen, die Nutzer hier geteilt haben, ebenfalls mit ein. Die App ging aus der App Meta Glasses hervor und firmierte vorher auch in den App Stores unter diesem Namen. Wer eine entsprechende Brille besitzt, kann über die App auch die Sprachsteuerung der Brille nutzen und auf Privatsphäre-Einstellungen, Anrufe und anderes zugreifen.


(nen)



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(ilk)



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USA: Zahlreiche Personen nach Handel mit Online-Tierquälvideos angeklagt


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Regelmäßig werden Tierquälvideos online über private Gruppen in den sozialen Medien verbreitet. Nachdem die BBC vor zwei Jahren ein Affenfolternetzwerk aufgedeckt hat, über das Sadisten online über private Messenger-Gruppen Affenquälvideos bestellen konnten, gibt es inzwischen zahlreiche Angeklagte und auch Verhaftungen.

Eine Anklageschrift der Bundesstaatsanwaltschaft für den südlichen Bezirk von Ohio richtet sich gegen eine Täterin, die auch als „Bitchy“ und „Slicey’s Tail“ bekannt ist und gegen einen Täter, der sich „Rob C“ und „Marshal“ nennt. Die Angeklagten werden für den Zeitraum zwischen 2021 und 2022 beschuldigt, Tiermisshandlungsvideos („animal crush videos“) über Online-Chatgruppen verbreitet zu haben, die unter anderem die Folter, Tötung, sadistische Verstümmelung und den Missbrauch der Tiere zeigen. Zu den Hauptanklagepunkten gehören daher die Vermarktung und der Vertrieb solcher Videos. Sie kontaktierten Personen im Ausland, die die Gewaltakte gegen die Affen zu filmen und bezahlten diese dafür.

Anfang Mai 2025 wurden zudem elf Personen wegen ihrer Beteiligung an Affenfolter-Gruppen angeklagt. Die Gruppe soll unter anderem einen Minderjährigen in Indonesien für die Durchführung der Taten bezahlt haben, wie aus einer weiteren Anklageschrift hervorgeht. Den Personen aus verschiedenen US-Bundesstaaten wird vorgeworfen, Teil von Online-Gruppen gewesen zu sein, die gezielt Videos von Folter, sexueller Gewalt und Tötung von Affen in Auftrag gegeben, finanziert, hergestellt und verbreitet haben.

In den USA, Großbritannien und Indonesien wurden seit 2023 Medienberichten zufolge führende Mitglieder der Netzwerke zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In diesen Fällen wurden oft Täter in Indonesien beauftragt, die Tiere zu quälen, auch dort wird ermittelt. Maßgeblich an der Organisation, Finanzierung und Verbreitung der Videos beteiligt war der aus Ohio stammende Ronald Bedra, der 2024 zu 54 Monaten Haft verurteilt wurde. In Schottland wurde zudem eine Frau zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt, weil sie Hunderte solche Videos verbreitete und aktiv an der Organisation beteiligt war. Die BBC berichtete. In den USA wurde ein zentraler Drahtzieher, bekannt als „The Torture King“, zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Trotz dieser Erfolge bleibt das Problem bestehen: Die Gruppen formieren sich nach Festnahmen schnell neu, wechseln die Plattformen und setzen ihre Aktivitäten fort. Die Videos sind weiterhin auf Telegram und auch auf Facebook zu finden – oft in Gruppen mit tausenden Mitgliedern. Die Ermittler sprechen von einer Eskalation der Gewalt und warnen, dass die Täter immer extremere Inhalte produzieren, um die Nachfrage zu bedienen.

Die Strafverfolgung ist schwierig, weil die Täter und Auftraggeber über Landesgrenzen hinweg agieren und teilweise nicht leicht zu ermitteln sind. Viele Plattformen wie Facebook und TikTok versagen zudem bei der Moderation: Selbst nach zahlreichen Meldungen bleiben Videos mit offensichtlicher Tierquälerei online, werden von Nutzern weiterverbreitet. Oft kümmern sich große Tech-Unternehmen nicht angemessen um die Moderation der Inhalte. Laut Welttierschutzgesellschaft kursierten auf Facebook über Wochen hinweg grausame Tierquälvideos in Gruppen mit mehr als 50.000 Followern – trotz mehrfacher Meldungen derartige Quälvideos verbreitet. Erst unter öffentlichem Druck durch die Medien wurden sie schließlich entfernt.

In den USA ist Tierquälerei in allen Bundesstaaten verboten, die Gesetzeslage ist jedoch föderal geregelt. Besonders grausame Fälle wie die Herstellung und Verbreitung der Videos sind nach Bundesrecht mit bis zu sieben Jahren Haft strafbar. Auch auf Ebene der Einzelstaaten werden Tierquälerei und Tiermisshandlung meist als Straftat verfolgt, mit Strafrahmen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen, abhängig von der Schwere der Tat und dem jeweiligen Bundesstaat. In schweren oder wiederholten Fällen werden in den USA regelmäßig Gefängnisstrafen verhängt.

In Deutschland ist Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Gerichte können zudem ein lebenslanges Tierhalteverbot verhängen und die betroffenen Tiere einziehen. Leichtere oder fahrlässige Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro bestraft. In der Praxis werden die meisten Fälle jedoch mit Geldstrafen oder Tierhalteverboten geahndet; Gefängnisstrafen sind selten.


(mack)



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Adobe veröffentlicht Firefly-App für iOS und Android


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Adobe hat eine Firefly-App veröffentlicht, die ab sofort außer als Web-App auch für Android und iOS zur Verfügung stehen soll. Mit Firefly entstehen nach Prompteingabe unter anderem Fotos und Videos. Dafür nutzt der Dienst eigens von Adobe entwickelte Modelle, aber mittlerweile auch Technik von Fremdanbietern. Mit dem Update kommen einige Partner hinzu.

Seit April dieses Jahres integriert der Firefly-Dienst Bildgeneratoren der Drittanbieter OpenAI, Google und Black Forest Labs. Nun hat Adobe KI-Modelle von Ideogram, Luma AI, Pika und Runway hinzugefügt, die vor allem beim Generieren von Videos helfen sollen.

Als bildgebende KI stehen unter dem Firefly-Dach Googles Text-zu-Bild-Modelle Imagen 3 und 4 zur Verfügung, Flux 1.1 Pro und Flux.1 Kontext von Black Forest Lab, Ideogram 3.0, ein OpenAI-Bildgenerator sowie Runways Bildmodell Gen-4.

Neben dem Firefly-Videomodell stehen Googles Videogeneratoren Veo 2 und 3 zur Auswahl, die sowohl Text als auch Bilder als Eingabe akzeptieren. Dazu gesellen sich Ray2 von Luma AI und der Text-zu-Video-Generator von Pika.

Die Mobil-App für Android und iOS generiert Bilder und Videos nach Eingabe von Textprompts, bei Letzteren auch aus Bildprompts. Außerdem enthält sie die Photoshop-Werkzeuge Generative Füllung zur KI-Retusche und Generatives Erweitern zum Verlängern der Bildfläche.

Adobe synchronisiert alle Inhalte, die in der Firefly-App erstellt wurden, mit dem Creative Cloud-Konto des Nutzers.



Bisher stand Adobe Firefly nur als Web-App zur Verfügung. Ab sofort soll sie auch als Android- und iOS-App auf Mobilgeräten bereitstehen.

Adobe hat Firefly Boards kürzlich in öffentlicher Beta-Phase als Oberfläche zur Ideenfindung mit generativer KI eingeführt. Neben dem Bildgenerator unterstützt Board nun auch die Video-KI.

Auf dem Board soll man Bilder iterativ bearbeiten können. Dafür integriert Adobe die KI-Bildbearbeitung Flux.1 Kontext von Black Forest Labs und Bilderzeugung von OpenAI.

Auf dem Board lassen sich auch Adobe-Dokumente verknüpfen. Änderungen synchronisiert es selbstständig. Eine Aufräumfunktion ordnet alle visuellen Elemente in einem präsentierfähigen Layout an.

Adobe hat Firefly ist in seine Content Authenticity Initiative (CAI) eingebunden. Der Dienst versieht generierte Inhalte im Rahmen der Firefly-App automatisch mit Metadaten, sogenannten „Content Credentials“ die sie als KI ausweisen, so dass der Nutzer weiß, ob sie mit einem Firefly-Modell oder einem Partnermodell erstellt wurden.

Adobe hat Firefly mit Daten aus seinem Agenturdienst Adobe Stock trainiert sowie mit Public-Domain-Inhalten und solchen, bei denen das Urheberrecht bereits erloschen ist. Das soll das Risiko von Urheberrechtsverletzungen minimieren.

Adobe rechnet die Firefly-Nutzung über ein nicht ganz einfach zu verstehendes Credit-Modell ab. Abonnenten der Adobe Creative Cloud erhalten monatlich 1000 Credits, um Bilder zu genieren. Bei Abos einzelner Anwendungen gibt es je nach Typ 25 Credits (InCopy, Substance 3D, Acrobat Pro), 100 Credits (Lightroom), 250 Credits (Express Premium) oder 500 Credits (Illustrator, InDesign, Photoshop, Premiere Pro, After Effects).

Nutzer, die nur die App, Web-App oder das Videomodell nutzen wollen, können Adobe Firefly ab 10,98 Euro monatlich abonnieren. Firefly-Abonnenten erhalten Credits zur Nutzung des Videogenerators und uneingeschränkten Zugriff auf den Bildgenerator.


(akr)



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