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visionOS-Support für Sonys Sense-Controller: Ja, aber…


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Apple will das Gaming auf der Vision Pro verbessern: Neben normalen Spielcontrollern lassen sich mit visionOS 26, das im Herbst erscheint, erstmals auch deren VR-Varianten einsetzen. Besser gesagt, aktuell genau eine: Sonys Sense-Controller für PlayStation VR2. Auch das Spieleangebot ist zunächst beschränkt. Angekündigt ist bislang nur der Sporttitel „Pickle Pro“ von Resolution Games, bekannt unter anderem von „Racket Club“ für die Meta Quest. Während die Entwickler die Titelauswahl sicher nach und nach verbessern, bleibt ein Problem: Wie kommt man an die Sense-Controller? Das ist aktuell nämlich noch ein Problem.

Der Grund: Sony verkauft die beiden Geräte im sphärischen Design nicht einzeln. Wer sie sucht, findet online aktuell nur ein Lademodul für 50 Euro, die eigentlichen Controller aber nicht. Diese sind nur Teil des Playstation-VR2-Pakets inklusive Headset. Der aktuelle Preis: Straße bei rund 390 Euro, Sony rund 450 Euro. Nun könnte man sagen, dass das für Vision-Pro-Käufer, die für ihr Headset sowieso bereits rund 4000 Euro entrichtet haben, geradezu ein Schnäppchen ist. Nur: Was will der Vision-Pro-Käufer mit dem „geschenkten“ Headset, das Teil des VR2-Sets ist?

Sony selbst kann noch keine Angaben machen, wie es weitergeht. Auf Nachfrage von heise online hieß es nur, bisher seien die Sense-Controller für PlayStation VR2 nicht einzeln erhältlich. „Wir haben auch keine Informationen, ob und falls ja wann das geplant ist.“ Wer sich im Rahmen der laufenden Beta von visionOS 26 für die Controller interessiert, muss in den sauren Apfel beißen und das gesamte Set (ab 399,99 €) kaufen. Alternativ besitzen sie oder er ja vielleicht PlayStation VR2 und können den Controller dann mit der Vision Pro verwenden. Interessant wird außerdem, wie viel die beiden Controller einzeln kosten würden, wenn schon das Set bei 450 Euro und die Ladestation bei 50 Euro liegt – irgendwo dazwischen?

Unterdessen zeigen sich erste Entwickler bereit, die neue Kompatibilität zu nutzen. ALVR, eine Möglichkeit, SteamVR-Titel auf die Vision Pro zu streamen, möchte den Sense-Controller unterstützen. Bereits jetzt gibt es erste TestFlight-Builds, meldet UploadVR.

ALVR nutzt aktuell noch den Skeletal-Input von SteamVR zum Handtracking, was bei einigen Titeln nur wenig Freude macht – Thumbstick/Trackpad und Knöpfe müssen emuliert werden. Mit dem Support für die Sense-Controller hätte sich das erledigt. Die ALVR-TestFlight-Beta steht vor allem Entwicklern zur Verfügung, die den Support bereits ausprobieren wollen.


(bsc)



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iX-Workshop: Souveräne Cloud – Strategien für digitale Unabhängigkeit


Die Digitalisierung und der Einsatz von Cloud-Technologien stellen Unternehmen vor zentrale Fragen der Souveränität. Wie behalten sie die Kontrolle über Daten und Systeme, minimieren dabei Abhängigkeiten und erfüllen zudem regulatorische Anforderungen?

In dem interaktiven Workshop Souveräne Cloud: Roadmap für eine sichere und resiliente IT entwickeln Sie ein fundiertes Verständnis für Cloud-Souveränität und lernen, strategische Entscheidungen für eine resiliente und unabhängige IT-Infrastruktur zu treffen. Dazu analysieren Sie verschiedene Cloud-Modelle, reflektieren aktuelle Markttrends und setzen sich intensiv mit Chancen und Risiken von Multi-Cloud-Strategien auseinander.

August
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Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
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Anhand konkreter Praxisbeispiele erarbeiten Sie Schritt für Schritt Ihre individuelle Cloud-Transformations-Roadmap. Dabei entwickeln Sie einen Umsetzungsplan, der die technischen, organisatorischen und regulatorischen Anforderungen Ihrer Organisation berücksichtigt. Der Workshop bietet Raum für interaktive Diskussionen, praxisnahe Übungen und den Austausch mit dem erfahrenen Trainer.

Der Workshop richtet sich an Führungskräfte und Verantwortliche aus Management, IT, Infrastruktur, Datenmanagement und Enterprise Architecture, die eine zukunftssichere IT-Strategie anstreben und ihre digitale Souveränität stärken möchten.

Ihr Trainer Sebastian Tappe unterstützt als Manager Cloud Consulting bei der Rewion GmbH Kunden bei der erfolgreichen Strategiefindung und Umsetzung ihrer Cloud Journey. Mit seiner Erfahrung in Cloud-Transformation-Projekten und dem Aufbau von Cloud-Abteilungen und Competence Centern ist er ein anerkannter Trusted Advisor.


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(ilk)



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USA: Zahlreiche Personen nach Handel mit Online-Tierquälvideos angeklagt


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Regelmäßig werden Tierquälvideos online über private Gruppen in den sozialen Medien verbreitet. Nachdem die BBC vor zwei Jahren ein Affenfolternetzwerk aufgedeckt hat, über das Sadisten online über private Messenger-Gruppen Affenquälvideos bestellen konnten, gibt es inzwischen zahlreiche Angeklagte und auch Verhaftungen.

Eine Anklageschrift der Bundesstaatsanwaltschaft für den südlichen Bezirk von Ohio richtet sich gegen eine Täterin, die auch als „Bitchy“ und „Slicey’s Tail“ bekannt ist und gegen einen Täter, der sich „Rob C“ und „Marshal“ nennt. Die Angeklagten werden für den Zeitraum zwischen 2021 und 2022 beschuldigt, Tiermisshandlungsvideos („animal crush videos“) über Online-Chatgruppen verbreitet zu haben, die unter anderem die Folter, Tötung, sadistische Verstümmelung und den Missbrauch der Tiere zeigen. Zu den Hauptanklagepunkten gehören daher die Vermarktung und der Vertrieb solcher Videos. Sie kontaktierten Personen im Ausland, die die Gewaltakte gegen die Affen zu filmen und bezahlten diese dafür.

Anfang Mai 2025 wurden zudem elf Personen wegen ihrer Beteiligung an Affenfolter-Gruppen angeklagt. Die Gruppe soll unter anderem einen Minderjährigen in Indonesien für die Durchführung der Taten bezahlt haben, wie aus einer weiteren Anklageschrift hervorgeht. Den Personen aus verschiedenen US-Bundesstaaten wird vorgeworfen, Teil von Online-Gruppen gewesen zu sein, die gezielt Videos von Folter, sexueller Gewalt und Tötung von Affen in Auftrag gegeben, finanziert, hergestellt und verbreitet haben.

In den USA, Großbritannien und Indonesien wurden seit 2023 Medienberichten zufolge führende Mitglieder der Netzwerke zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In diesen Fällen wurden oft Täter in Indonesien beauftragt, die Tiere zu quälen, auch dort wird ermittelt. Maßgeblich an der Organisation, Finanzierung und Verbreitung der Videos beteiligt war der aus Ohio stammende Ronald Bedra, der 2024 zu 54 Monaten Haft verurteilt wurde. In Schottland wurde zudem eine Frau zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt, weil sie Hunderte solche Videos verbreitete und aktiv an der Organisation beteiligt war. Die BBC berichtete. In den USA wurde ein zentraler Drahtzieher, bekannt als „The Torture King“, zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Trotz dieser Erfolge bleibt das Problem bestehen: Die Gruppen formieren sich nach Festnahmen schnell neu, wechseln die Plattformen und setzen ihre Aktivitäten fort. Die Videos sind weiterhin auf Telegram und auch auf Facebook zu finden – oft in Gruppen mit tausenden Mitgliedern. Die Ermittler sprechen von einer Eskalation der Gewalt und warnen, dass die Täter immer extremere Inhalte produzieren, um die Nachfrage zu bedienen.

Die Strafverfolgung ist schwierig, weil die Täter und Auftraggeber über Landesgrenzen hinweg agieren und teilweise nicht leicht zu ermitteln sind. Viele Plattformen wie Facebook und TikTok versagen zudem bei der Moderation: Selbst nach zahlreichen Meldungen bleiben Videos mit offensichtlicher Tierquälerei online, werden von Nutzern weiterverbreitet. Oft kümmern sich große Tech-Unternehmen nicht angemessen um die Moderation der Inhalte. Laut Welttierschutzgesellschaft kursierten auf Facebook über Wochen hinweg grausame Tierquälvideos in Gruppen mit mehr als 50.000 Followern – trotz mehrfacher Meldungen derartige Quälvideos verbreitet. Erst unter öffentlichem Druck durch die Medien wurden sie schließlich entfernt.

In den USA ist Tierquälerei in allen Bundesstaaten verboten, die Gesetzeslage ist jedoch föderal geregelt. Besonders grausame Fälle wie die Herstellung und Verbreitung der Videos sind nach Bundesrecht mit bis zu sieben Jahren Haft strafbar. Auch auf Ebene der Einzelstaaten werden Tierquälerei und Tiermisshandlung meist als Straftat verfolgt, mit Strafrahmen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen, abhängig von der Schwere der Tat und dem jeweiligen Bundesstaat. In schweren oder wiederholten Fällen werden in den USA regelmäßig Gefängnisstrafen verhängt.

In Deutschland ist Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Gerichte können zudem ein lebenslanges Tierhalteverbot verhängen und die betroffenen Tiere einziehen. Leichtere oder fahrlässige Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro bestraft. In der Praxis werden die meisten Fälle jedoch mit Geldstrafen oder Tierhalteverboten geahndet; Gefängnisstrafen sind selten.


(mack)



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Adobe veröffentlicht Firefly-App für iOS und Android


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Adobe hat eine Firefly-App veröffentlicht, die ab sofort außer als Web-App auch für Android und iOS zur Verfügung stehen soll. Mit Firefly entstehen nach Prompteingabe unter anderem Fotos und Videos. Dafür nutzt der Dienst eigens von Adobe entwickelte Modelle, aber mittlerweile auch Technik von Fremdanbietern. Mit dem Update kommen einige Partner hinzu.

Seit April dieses Jahres integriert der Firefly-Dienst Bildgeneratoren der Drittanbieter OpenAI, Google und Black Forest Labs. Nun hat Adobe KI-Modelle von Ideogram, Luma AI, Pika und Runway hinzugefügt, die vor allem beim Generieren von Videos helfen sollen.

Als bildgebende KI stehen unter dem Firefly-Dach Googles Text-zu-Bild-Modelle Imagen 3 und 4 zur Verfügung, Flux 1.1 Pro und Flux.1 Kontext von Black Forest Lab, Ideogram 3.0, ein OpenAI-Bildgenerator sowie Runways Bildmodell Gen-4.

Neben dem Firefly-Videomodell stehen Googles Videogeneratoren Veo 2 und 3 zur Auswahl, die sowohl Text als auch Bilder als Eingabe akzeptieren. Dazu gesellen sich Ray2 von Luma AI und der Text-zu-Video-Generator von Pika.

Die Mobil-App für Android und iOS generiert Bilder und Videos nach Eingabe von Textprompts, bei Letzteren auch aus Bildprompts. Außerdem enthält sie die Photoshop-Werkzeuge Generative Füllung zur KI-Retusche und Generatives Erweitern zum Verlängern der Bildfläche.

Adobe synchronisiert alle Inhalte, die in der Firefly-App erstellt wurden, mit dem Creative Cloud-Konto des Nutzers.



Bisher stand Adobe Firefly nur als Web-App zur Verfügung. Ab sofort soll sie auch als Android- und iOS-App auf Mobilgeräten bereitstehen.

Adobe hat Firefly Boards kürzlich in öffentlicher Beta-Phase als Oberfläche zur Ideenfindung mit generativer KI eingeführt. Neben dem Bildgenerator unterstützt Board nun auch die Video-KI.

Auf dem Board soll man Bilder iterativ bearbeiten können. Dafür integriert Adobe die KI-Bildbearbeitung Flux.1 Kontext von Black Forest Labs und Bilderzeugung von OpenAI.

Auf dem Board lassen sich auch Adobe-Dokumente verknüpfen. Änderungen synchronisiert es selbstständig. Eine Aufräumfunktion ordnet alle visuellen Elemente in einem präsentierfähigen Layout an.

Adobe hat Firefly ist in seine Content Authenticity Initiative (CAI) eingebunden. Der Dienst versieht generierte Inhalte im Rahmen der Firefly-App automatisch mit Metadaten, sogenannten „Content Credentials“ die sie als KI ausweisen, so dass der Nutzer weiß, ob sie mit einem Firefly-Modell oder einem Partnermodell erstellt wurden.

Adobe hat Firefly mit Daten aus seinem Agenturdienst Adobe Stock trainiert sowie mit Public-Domain-Inhalten und solchen, bei denen das Urheberrecht bereits erloschen ist. Das soll das Risiko von Urheberrechtsverletzungen minimieren.

Adobe rechnet die Firefly-Nutzung über ein nicht ganz einfach zu verstehendes Credit-Modell ab. Abonnenten der Adobe Creative Cloud erhalten monatlich 1000 Credits, um Bilder zu genieren. Bei Abos einzelner Anwendungen gibt es je nach Typ 25 Credits (InCopy, Substance 3D, Acrobat Pro), 100 Credits (Lightroom), 250 Credits (Express Premium) oder 500 Credits (Illustrator, InDesign, Photoshop, Premiere Pro, After Effects).

Nutzer, die nur die App, Web-App oder das Videomodell nutzen wollen, können Adobe Firefly ab 10,98 Euro monatlich abonnieren. Firefly-Abonnenten erhalten Credits zur Nutzung des Videogenerators und uneingeschränkten Zugriff auf den Bildgenerator.


(akr)



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