Connect with us

Künstliche Intelligenz

Vorstellung Nissan Leaf 2025: Besser als zuvor, doch reicht das?


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In der schnelllebigen Nachrichtenwelt ist es fast schon ein wenig in Vergessenheit geraten: Über viele Jahre hinweg war der Nissan Leaf das meistverkaufte Elektroauto der Welt. Doch als die Zulassungszahlen von Elektroautos allgemein deutlich anstiegen, war der Leaf meistens nicht die erste Wahl, obwohl die Preise in den großen Autobörsen zuletzt ziemlich entgegenkommend waren. Drei Dinge wollte Nissan mit dem Modellwechsel vorrangig angehen. Ob das reicht, um an frühere Erfolge anzuknüpfen, ist fraglich.

Bislang gab es zwei Batterien mit 39 und 59 kWh netto. Sie konnten über einen CHAdeMO-Stecker mit maximal 50 kW aufgeladen werden. An Wechselstrom war nur einphasiges Laden mit bis zu 6,6 kW möglich, was sich beispielsweise an öffentlichen Ladesäulen nutzen lässt. Damit war gegen die modernere Konkurrenz nichts mehr auszurichten. Die gute Nachricht ist: Nissan hat hier deutlich nachgelegt. Der Leaf teilt sich unter anderem mit Renault die Plattform CMF-EV.

Der dritte Leaf bekommt den in Europa weitverbreiteten CCS-Stecker, und das offenbar sogar in zweifacher Ausführung. Denn die ersten Bilder zeigen jeweils eine Ladeklappe in den vorderen Kotflügeln. Zwei Antriebsstränge sind geplant. Das Basismodell mit 130 kW und 345 Nm bekommt eine Batterie mit 52 kWh. Geladen werden kann diese Batterie mit maximal 105 kW. Da bietet der größere Speicher mit 75 kWh etwas mehr. Er lässt sich mit bis zu 150 kW laden. Dann bietet der Antrieb mit 160 kW etwas mehr Leistung. Doch auch wenn Nissan betont, in 14 Minuten 250 km Reichweite nachladen zu können: Neue Bestwerte lassen sich hier nicht ablesen.


Ob der dritte Nissan Leaf ein vor Schönheit strotzendes Modell ist – oder eben nicht – sei dem Urteil des Lesers überlassen. (Bild:

Nissan

)

Zumal auch die durchschnittliche Ladeleistung in beiden Fällen keine Spitzenposition anstrebt. Die 60 Prozent zwischen einem Ladestand von 20 und 80 Prozent sollen in rund 30 Minuten nachgeladen sein. Bei der kleinen Batterie wären das 31,2, bei der großen 45 kWh. Die durchschnittliche Nettoladeleistung liegt in diesem Fenster demnach bei etwa 62 bzw. 90 kW. An Wechselstrom kann dreiphasig mit 11 kW geladen werden. Auch an dieser Stelle also keine außergewöhnliche Fähigkeit, wohl aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem veralteten Vorgänger. Die Reichweite im WLTP gibt Nissan mit 436 und 604 km an.

Ob eine Wärmepumpe zur Serienausstattung gehören wird, steht noch nicht fest. Nissan zufolge hat man reichlich Entwicklungsarbeit in die Temperaturregelung der Batteriezellen gesteckt. Eine Vorkonditionierung der Zellen lässt sich in die Routenplanung integrieren. Dabei werde unter anderem der Streckenverlauf in die Berechnung einbezogen, schreibt Nissan.

Der Leaf war einst das erste Großserien-Elektroauto, dessen Batterie sich auch als Speicher fürs Haus einbinden ließ. Genutzt haben das vermutlich nur sehr wenige Menschen, denn die Batterie war damals mit einem Energiegehalt von 24 kWh brutto einerseits recht klein, der technische Unterbau in der Garage damals enorm teuer. Die dritte Generation kann auf Vehicle-to-load und Vehicle-to-home, allerdings nicht auf allen Märkten. In Europa kann die Batterie für externe Verbraucher mit bis zu 3,6 kW angezapft werden. In Vorbereitung ist Vehicle-to-Grid. Damit würde die Chance bestehen, sich mit dem Leaf am Strommarkt zu beteiligen.

Mit 4,35 m ist der dritte Leaf rund 14 cm kürzer als sein Vorgänger. Die Umstellung auf das Format SUV bringt eine höhere Sitzposition mit sich, vor allem aber eine Positionierung im global am stärksten nachgefragten Segment. Auf einer ersten kleinen Proberunde erwies sich das Fahrwerk als komfortabel statt übertrieben auf Dynamik geschminkt. Nur Querfugen im kurzen Abstand werden etwas hölzern verarbeitet. Vier Stufen der Rekuperation werden geboten, wobei die Bandbreite von Ein-Pedal-Fahren bis zum Segeln reicht. Auffällig war auf den wenigen Kilometern eine bemerkenswert sorgsame Geräuschdämmung.

Wie die Franzosen hat auch Nissan entschieden, kein Infotainmentsystem mehr selbst zu entwickeln. Genutzt wird stattdessen Android Automotive, versehen mit einer eigenen Oberfläche. Ausgespielt wird das über ein Head-up-Display und zwei Bildschirme, die eine Diagonale von 14,3 Zoll haben. Keine gute Idee sind die glänzenden Kunststoffflächen auf dem Lenkrad, die rasch verschmieren. Gegen Aufpreis bietet Nissan ein großes Glasdach, das sich auf Knopfdruck verdunkeln lässt. Geöffnet werden kann es nicht.


Schatten und Licht: Die Schalter für die Fahrstufen sind grobschlächtig und passen optisch nicht ins Gesamtbild. Ungewöhnlich elegant dagegen ist der Übergang von Armaturenbrett und Türverkleidung. (Bild:

Nissan

)

Der dritte Leaf bietet endlich die gängigen Lademöglichkeiten, kann schneller laden und weiter fahren als sein Vorgänger. Doch das Umfeld hat sich seit der Premiere der Baureihe im Jahr 2010 grundlegend verändert. Die Konkurrenz ist hart, und Nissans Absage an herausragenden Merkmalen wird sich im Preis spiegeln müssen, wenn das E-SUV kein reines Nischenprodukt bleiben soll. Welche Vorstellungen Nissan in dieser Hinsicht hat, wird vermutlich Anfang nächsten Jahres deutlich, wenn die erste Preisliste vorliegt. Der Verkauf in Europa soll im Frühjahr 2026 beginnen.

Mehr zur Marke Nissan


(mfz)



Source link

Weiterlesen
Kommentar schreiben

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Künstliche Intelligenz

c’t-Story: Sphärenklänge | heise online


Fasziniert starrte ich auf den von der fahlen Sonne schwach beleuchteten größten Planeten des Sonnensystems. Das Kaleidoskop aus verschiedenfarbigen Bändern und Wirbeln von Wolken in Rot-, Braun-, Gelb- und Blautönen weckte in mir einen Hauch von Verständnis für die mir angetragene Aufgabe. Einen zugegebenermaßen kleinen Hauch. Tatsächlich hatten mich ausschließlich der mangelnde Auftragseingang meiner Agentur für interplanetare Privatermittlungen und der traurige Anblick meines Kontostands dazu bewogen, als Security Commander für dieses in meinen Augen sinnfreie Projekt anzuheuern.

SpecA-7-Verdi startklar.“ Neds trockene Stimme riss mich aus meinen Gedanken. Das Radar verzeichnete neben den sechs bereits in Jupiters Umlaufbahn abgesetzten spektroskopischen Audiowandlern keine künstlichen Objekte. Im Gegensatz zu den anderen sollte Nummer sieben keine Wolkenbänder, sondern die Wirbel des roten Flecks in Töne wandeln, was ein paar knifflige Anforderungen an Umlaufbahn, Startzeitpunkt und Geschwindigkeit der Sonde mit sich brachte. Aus den Augenwinkeln musterte ich meinen Astronavigator. Entspannt schwebten die Finger seiner linken Hand über der Sensorfläche des Schaltpults. Mit der rechten hielt er seinen obligatorischen Becher Synthkaffee an die von Bartstoppeln umsäumten Lippen.

„Dann lass uns das Schätzchen auf die Reise schicken, Nerd!“ Mein jovialer Tonfall prallte an ihm ab wie mein letzter Anbaggerversuch bei Eva, der Bardame vom Blauen Frosch.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Sphärenklänge“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Österreichs Regierung will Altersgrenzen in Sozialen Netzen durchsetzen


Nachdem ein 21-Jähriger an einer Grazer Schule elf Menschen erschossen hat, möchte Österreichs Bundesregierung Kinder aus Sozialen Netzen draußenhalten. „(Wir werden) uns auch für strengere Regeln für Kinder und Jugendliche im Umgang mit Sozialen Medien einsetzen“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag bei seiner Regierungserklärung zum Amoklauf. „Denn wir sehen: Digitale Plattformen sind längst nicht mehr nur Orte der Information oder der Unterhaltung. Sie können auch Orte der Radikalisierung und der Verrohung sein. Hier braucht es klare Regeln und klare Verantwortung auf Seiten der Plattformbetreiber.“ In der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls die Forderung nach wirksamen Altersgrenzen für Social Media erhoben worden.

Der für Digitalisierung zuständige österreichische Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) möchte „die Plattformen dazu verpflichten, dass sie ihren Altersbeschränkungen auch nachkommen. Sie müssen quasi Türsteher sein für die Jugendlichen, und wir werden in Österreich eine nationale Lösung machen.“ Das sagte er im in der ORF-Radiosendung Ö1 Mittagsjournal am Dienstag. Die Methode der Durchsetzung ist nicht geklärt. Pröll zeigt sich offen für die Idee, Konten in Sozialen Netzen mit der staatlichen elektronischen Identität ID Austria zu verknüpfen.

Welche Altersgrenze genau gelten soll, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Die großen Betreiber haben selbst 13 oder 14 Jahre festgelegt, setzen das aber nicht streng durch. „Ich sage nur: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten für unter 14-Jährige eigentlich nicht verarbeitet werden dürfen“, glaubt Staatssekretär Pröll. Spanien, Frankreich und Griechenland haben sich auf der EU-Digitalministerkonferenz in Luxemburg für ein EU-weites Verbot Sozialer Netze für Kinder unter 15 Jahren starkgemacht, Spanien fordert es für unter 16-Jährige.

Norwegen plant, das Mindestalter von 13 auf 15 Jahre anzuheben und Strukturen für die Altersüberprüfung auszubauen. In Australien ist der Ausschluss von Menschen unter 16 aus Sozialen Netzen bereits beschlossene Sache. Das wünschen sich auch die oppositionellen österreichischen Grünen. Zusätzlich möchten sie die Plattformbetreiber für alle Inhalte haftbar machen.


(ds)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

EU-Gremien einig: DSGVO soll grenzüberschreitend einfacher durchsetzbar sein


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Auf eine kleine Novelle der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich Vertreter des EU-Rats, des Parlaments und der Kommission geeinigt. Dem sind rund zwei Jahre Debatte und mehrere Monate Verhandlungen vorausgegangen. Die vorläufige Einigung über einen Entwurf zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern. Das hat die polnische Ratspräsidentschaft am Montagabend mitgeteilt. Demnach vereinfachen die neuen Vorschriften die Verfahren, etwa in Zusammenhang mit Rechten von Beschwerdeführern und der Zulässigkeit von Fällen.

Die EU-Kommission wollte mit ihrem ursprünglichen Vorschlag 2023, das „Irland-Problem“ beheben: Die irische Datenschutzbehörde gilt Kritikern als Flaschenhals bei der DSGVO-Durchsetzung. Die Data Protection Commission (DPC) in Dublin ist federführende Aufsichtsinstanz für Big-Tech-Konzerne wie Google, Meta Platforms, Apple und X, die ihre europäischen Hauptsitze auf der Insel haben. Andere Datenschutzbehörden in der EU können bei solchen Datenkonzernen nicht direkt eingreifen.

Im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) als gemeinsamen Gremium der Aufsichtsbehörden kommt es über Entscheidungsvorlagen der irischen DPC oft zum Streit, was komplizierte und lange Verständigungsverfahren auslöst. Die irische Behörde wird dann oft überstimmt. Vor allem an diesem Punkt setzen die EU-Gesetzgeber nun an, um Prozesse zu beschleunigen.

Unabhängig davon, wo in der EU ein Bürger eine Beschwerde im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung einreicht, werde die Zulässigkeit künftig auf Basis derselben Informationen beurteilt, führt der Ratsvorsitz aus. Die Reform harmonisiere die Anforderungen und Verfahren für Anhörung von Beschwerdeführern im Falle einer Ablehnung und sehe gemeinsame Regeln für die Beteiligung am Verfahren vor. Das Anhörungsrecht der anderen Partei werde „in wichtigen Phasen des Verfahrens gewährleistet“. Beiden Seiten stehe offen, die vorläufigen Ergebnisse vor der endgültigen Entscheidung einzusehen, um Stellung nehmen zu können.

Eine Übereinkunft zu der Novelle schien schon im Mai greifbar, doch über die festzusetzenden Fristen waren sich die Verhandlungsführer noch uneins. Jetzt haben sie sich auf eine Untersuchungsfrist von insgesamt 15 Monaten, die in besonders komplexen Fällen um 12 Monate verlängert werden kann, geeinigt. Einfache Verfahren mit Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden sollen binnen einen Jahres abgeschlossen sein.

Die Unterhändler haben sich auch auf einen Mechanismus zur schnelleren Bearbeitung von Beschwerden verständigt. Er soll es der federführenden Datenschutzbehörde ermöglichen, einen Fall zu beenden, bevor der EDSA einbezogen werden muss. Diese Option würde etwa greifen, wenn eine Organisation Rechtsverletzung einräumt und potenzielle Sanktionen akzeptiert. Um langwierige Diskussionen zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden zu vermeiden, soll Konsensbildung erleichtert werden. So muss die federführende Behörde ihren Kollegen in der EU zeitnah eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte eines Verfahrens übermitteln. Vorgesehen ist ferner ein Kooperationsansatz, womit in einfacheren Fällen nicht alle zusätzlichen Kooperationspflichten zu befolgen wären.

Die EU-Staaten und das Europäische Parlament müssen die Reform noch formalisieren und bestätigen. Max Schrems von der Datenschutzorganisation Noyb hält an seiner Kritik fest, dass die Novelle DSGVO-Verfahren faktisch „undurchführbar“ mache. Die Durchsetzung der Normen drohe durch verhältnismäßig lange Fristen und komplexe Verfahren untergraben zu werden. Der IT-Verband CCIA Europe, dem viele Big-Tech-Firmen angehören, ist aus einem anderen Grund unzufrieden: Anstatt den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, dürfte ihm zufolge die Einhaltung der DSGVO für Unternehmen aller Größenordnungen noch schwieriger werden. Mit einem zweiten Vorhaben will die Kommission Firmen mit bis zu 749 Mitarbeitern von der DSGVO-Dokumentationspflicht befreien. NGOs warnen, damit öffne die Kommission die Büchse der Pandora.


(ds)



Source link

Weiterlesen

Beliebt