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Datenschutz & Sicherheit

Datenschutzbehörde findet Verstöße bei Berliner Werbefirma


Es kommt nicht alltäglich vor, dass Datenschutzbehörden für Vor-Ort-Kontrollen bei Unternehmen anrücken. Im vergangenen Jahr war es in der Hauptstadt jedoch wieder soweit. Wie im Jahresbericht 2024 der Berliner Datenschutzbehörde steht, führte die Behörde eine Prüfung bei einem Unternehmen durch, „das im Bereich der Onlinewerbung als Datenhändler tätig ist“. Dabei stellte die Behörde weitreichende Datenschutzverstöße bei den „sehr invasiven Verarbeitungen personenbezogener Daten“ fest.

Das Unternehmen biete verschiedene Dienste an, heißt es in dem Bericht ab Seite 94. Ein Teil dieser Dienste beruhe auf Auswertungen, welche Nutzer:innen vermeintlich bestimmte Eigenschaften aufweisen. Die Werbetreibenden und deren Dienstleister könnten betreffenden Nutzer:innen dann gezielt auf diese Zielgruppe zugeschnittene Werbung anzeigen. Ein anderer Teil der Dienste des Unternehmens beruhe darauf, die Aufenthaltsorte von Nutzer:innen auszuwerten und daraus Informationen abzuleiten.

Untersuchung ist Folge unserer Berichterstattung

Um welches Unternehmen es sich dabei handelt, schreibt die Behörde in ihrem Bericht nicht. Die Schilderungen erinnern jedoch stark an ein Berlin Unternehmen, dessen mutmaßliche Datenschutzverstöße netzpolitik.org im Jahr 2023 aufgedeckt hatte: Adsquare.

Die Werbe- und Datenfirma war eines von mehreren deutschen Unternehmen, die als Anbieter umfassender Tracking-Daten in der Angebotsliste des US-Datenhändlers Xandr auftauchten. Werbekund:innen konnten mithilfe von Adsquare offenbar Menschen als Zielgruppe auswählen, die in Kategorien wie „Fragile Senioren“, „Familien in Schwierigkeiten“ und „Glücksspiel“ gesteckt wurden oder mutmaßlich Geldautomaten der Berliner Sparkasse und Luxusgeschäfte besucht hatten. Adsquare betonte damals auf Anfrage, dass es sich dabei teilweise um veraltete Kategorien handelte.

Wir haben aufgrund der Ähnlichkeit der geschilderten Geschäftspraktiken bei der Datenschutzbehörde nachgefragt und die Bestätigung erhalten, dass es sich bei dem im Jahresbericht genannten Unternehmen tatsächlich um Adsquare handelt:

Wir können bestätigen, dass es sich bei der im genannten Jahresberichts-Kapitel genannten Firma um Adsquare handelt und die Untersuchung eine Folge der Berichterstattung von netzpolitik.org ist.

Adsquare selbst antwortete nicht auf eine Presseanfrage von netzpolitik.org.

Erhebliche Mängel bei Einwilligungen

Im Rahmen der Berichterstattung aus dem Jahr 2023 teilte Adsquare gegenüber netzpolitik.org noch mit, sich an datenschutzrechtliche Vorgaben zu halten. Das sieht die Berliner Datenschutzbehörde nach ihrer Kontrolle in den Räumen der Firma offenbar anders.

Schwerpunktmäßig richtet sich die Kritik der Behörde auf Probleme mit der Einwilligung und somit das Fehlen einer gültigen Rechtsgrundlage für die invasive Überwachung von Verbraucher:innen. 2023 teilte Adsquare gegenüber netzpolitik.org mit, dass es in der Verantwortung der Datenlieferanten liege, für die Wirksamkeit der Einwilligungen zu sorgen.

Auch dies sieht die Datenschutzbehörde anders und listet zahlreiche Mängel auf. „Teilweise war bereits aus den Unterlagen des Unternehmens ersichtlich, dass keine oder keine wirksame Einwilligung erteilt worden war, teilweise konnte das Unternehmen wegen struktureller Defizite die Einwilligungen nicht nachweisen.“

Zu den Datenlieferanten gehören dem Bericht zufolge sowohl Unternehmen, die Apps betreiben, als auch andere Datenhändler, die Daten weiterverkaufen. Wie diese eine Einwilligung einholen, habe das Unternehmen zwar geprüft und wegen besonders schwerwiegender Verstöße auch einigen Datenlieferanten gekündigt. „Allerdings arbeitete das Unternehmen weiterhin mit diversen Datenlieferanten zusammen, bei denen es selbst festgestellt hatte, dass datenschutzrechtliche Mängel bestanden.“

Probleme bei der Datenqualität

Weil Adsquare Daten aus sehr vielen unterschiedlichen Quellen zusammenführe, habe man zudem einen interessanten Einblicke in die Qualität der Tracking-Daten erhalten, schreibt die Datenschutzbehörde weiter. Sie habe eine Stichprobe der Datensätze untersucht und dabei festgestellt, dass die „Zuschreibungen von Eigenschaften in erheblichem Umfang widersprüchlich waren.“ Beispielsweise sei derselben Person „praktisch jede Alters- und jede Einkommensklasse zugeschrieben“ worden.

Die durchwachsene Datenqualität ist in der Branche ein bekanntes Thema. Um ihre Datensätze künstlich aufzublasen, vergeben Datenhändler willkürlich IDs und Zuschreibungen. Das NATO-Forschungszentrum Stratcom schreibt dazu in einer Studie [PDF]: „Unsere Untersuchungen zeigen, dass in der Datenbroker-Branche Quantität über Qualität steht, und dass im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent der Daten als präzise angesehen werden können.“

Auch die Databroker-Files-Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk bestätigten Probleme mit der Datenqualität. Gleichzeitig zeigte die Recherche, dass in anderen Fällen äußert akkurate Daten vorliegen, die es ermöglichen, Menschen bis in ihre Intimsphäre hinein auszuspähen.




Behörde empfiehlt gesetzliche Lösung des Einwilligungsproblems

Insgesamt weise der Fall Adsquare weit über die einzelne Firma hinaus, schreibt die Datenschutzbehörde in ihrem Jahresbericht. Er zeige exemplarisch, „welche Schwierigkeiten im Bereich des Trackings (…) bestehen“ – insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit der Einwilligungen. Denn auch Firmen, die im Dickicht der Datenindustrie versteckt sind und keinen direkten Kontakt zu Betroffenen hätten, müssten wirksame Einwilligungen nachweisen können.

Das sei häufig nicht der Fall, weil „Hunderte Akteur:innen als Datenempfänger:innen aufgeführt werden, die Datenflüsse derart komplex sind, dass diese nicht transparent gemacht werden können und die Zwecke nicht ausreichend und transparent bezeichnet sind.“ Das führe regelmäßig dazu, dass die eingeholten Einwilligungen unwirksam sind.

Adsquare habe sich wie viele Firmen bei den Einwilligungen auf das Transparency & Consent Framework (TCF) der Branchenorganisation IAB Europe verlassen. „Im Rahmen des TCF wird regelmäßig eine Einwilligung für die Verarbeitung von mehreren Hundert Akteur:innen, die in dem Werbenetzwerk von IAB Europe tätig werden, zusammen eingeholt.“ Gerade erst hatte ein beglisches Gericht festgestellt, dass das aktuelle TCF-System in Teilen datenschutzwidrig ist.

Die Datenschutzbehörde verbindet ihren Bericht deshalb auch mit einer politischen Empfehlung: „Angesichts der Schwächen der Einwilligungslösung im Bereich des Onlinewerbetrackings wäre eine (…) klarere gesetzliche Regulierung des Onlinetrackings und -profilings wünschenswert.“

Firma muss mit Bußgeld rechnen

Welche Konsequenzen die festgestellten Datenschutzverstöße für die Firma haben werden, ist derzeit noch unklar. Im Jahresbericht heißt es dazu lediglich, dass ein Bußgeldverfahren „aufgrund der hohen Zahl betroffener Personen“ geprüft werden solle. Der Fall soll dafür an die Sanktionsstelle der Datenschutzbehörde übergeben werden.

Grundsätzlich ermöglicht die Datenschutzgrundverordnung Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Für Adsquare, das laut dem Branchendienst NorthData im Jahr 2023 einen Umsatz von 35 Millionen Euro gemacht hat, könnte es also teuer werden. Denkbar wäre auf dieser Basis ein Bußgeld von bis zu 1,4 Millionen Euro. In den vergangenen Jahren hatten Gerichte jedoch wiederholt Bußgelder von Datenschutzbehörden als zu hoch eingestuft.



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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, in der sich die Überwachungspläne bei uns stapelten


Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

in Berlin ist zwar die Ferienzeit angebrochen. Sommerliche Ruhe will aber nicht so recht einkehren. Denn auf unseren Schreibtischen stapeln sich die neuen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung. Und die haben’s in sich.

Beispiele gefällig?

  • Staatstrojaner: Künftig soll die Bundespolizei zur „Gefahrenabwehr“ Personen präventiv hacken und überwachen dürfen, auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
  • Biometrische Überwachung: Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen Personen anhand biometrischer Daten im Internet suchen dürfen. Auch Gesichter-Suchmaschinen wie Clearview AI oder PimEyes können sie dann nutzen.
  • Palantir: Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen Datenbestände zusammenführen und automatisiert analysieren dürfen. Das riecht gewaltig nach Palantir – was das Innenministerium in dieser Woche bestätigt hat.

Auch in vielen Bundesländern wird über Palantir diskutiert. In Baden-Württemberg sind die Grünen soeben umgekippt. Keine gewagte Prognose: Andere werden ihre Vorsätze auch noch über Bord werfen.

Die gute Nachricht: In allen drei Bundesländern, die Palantir einsetzen – Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen -, sind jeweils Verfassungsbeschwerden gegen die Polizeigesetze anhängig. Und auch die Überwachungspläne der Bundesregierung verstoßen ziemlich sicher gegen Grundgesetz und EU-Recht. Wir bleiben dran.

Habt ein erholsames Wochenende!

Daniel


2025-07-14
1074.12
88


– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 



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Datenschutz & Sicherheit

Bauarbeiten und wie das Bargeld auf Reisen geht


Drei Menschen machen ein Selfie am Tisch
Martin, Sebastian und Chris im Studio. CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org


Diese Recherche hat für enorm viel Aufsehen gesorgt: Über Monate hinweg hat sich Martin damit beschäftigt, wie Polizeibehörden, Banken und Unternehmen unser Bargeld verfolgen und was sie über die Geldströme wissen. Die Ergebnisse überraschten auch uns, denn sie räumen mit gängigen Vorstellungen über das vermeintlich anonyme Zahlungsmittel auf. Die Aufregung um diese Recherche rührt vielleicht auch daher, dass Behörden nicht gerne darüber sprechen, wie sie Bargeld tracken. Martin selbst spricht von einer der zähsten Recherchen seines Arbeitslebens.

Außerdem erfahrt ihr, wie wir solche Beiträge auf Sendung-mit-der-Maus-Niveau bringen und warum man aus technischen Gründen besser Münzen als Scheine rauben sollte. Wir sprechen darüber, wie wir trotz schlechter Nachrichten zuversichtlich bleiben und warum wir weitere Wände im Büro einziehen. Viel Spaß beim Zuhören!

Und falls wir es in dieser Podcast-Folge noch nicht oft genug erwähnt haben sollten: Wir freuen uns über Feedback, zum Beispiel per Mail an podcast@netzpolitik.org oder in den Ergänzungen auf unserer Website.


In dieser Folge: Martin Schwarzbeck, Sebastian Meineck und Chris Köver.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.

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Datenschutz & Sicherheit

Sicherheitsupdates: IBM Db2 über verschiedene Wege angreifbar


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Aufgrund von mehreren Softwareschwachstellen können Angreifer IBM Db2 attackieren und Instanzen im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren. Um dem vorzubeugen, sollten Admins die abgesicherten Versionen installieren.

Am gefährlichsten gilt eine Sicherheitslücke (CVE-2025-33092 „hoch„), durch die Schadcode schlüpfen kann. Die Basis für solche Attacken ist ein von Angreifern ausgelöster Speicherfehler. Wie ein solcher Angriff konkret ablaufen könnten, ist bislang unklar. Davon sind einer Warnmeldung zufolge die Client- und Server-Editionen von Db2 bedroht. Das betrifft die Db2-Versionen 11.5.0 bis einschließlich 11.5.9 und 12.1.0 bis einschließlich 12.1.2.

Um Systeme gegen die geschilderte Attacke zu rüsten, müssen Admins in der Warnmeldung verlinkte Special Builds installieren.

Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-24970) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Sie betrifft das Application Framework Netty. An dieser Stelle können Angreifer Abstürze provozieren. Auch hier soll ein Special Build Abhilfe schaffen.

Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ versehen. An diesen Stellen können Angreifer meist ohne Authentifizierung DoS-Zustände erzeugen, was Abstürze nach sich zieht. Die dagegen gerüsteten Versionen finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen (nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert):


(des)



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