Datenschutz & Sicherheit
Datenschutzbehörde findet Verstöße bei Berliner Werbefirma
Es kommt nicht alltäglich vor, dass Datenschutzbehörden für Vor-Ort-Kontrollen bei Unternehmen anrücken. Im vergangenen Jahr war es in der Hauptstadt jedoch wieder soweit. Wie im Jahresbericht 2024 der Berliner Datenschutzbehörde steht, führte die Behörde eine Prüfung bei einem Unternehmen durch, „das im Bereich der Onlinewerbung als Datenhändler tätig ist“. Dabei stellte die Behörde weitreichende Datenschutzverstöße bei den „sehr invasiven Verarbeitungen personenbezogener Daten“ fest.
Das Unternehmen biete verschiedene Dienste an, heißt es in dem Bericht ab Seite 94. Ein Teil dieser Dienste beruhe auf Auswertungen, welche Nutzer:innen vermeintlich bestimmte Eigenschaften aufweisen. Die Werbetreibenden und deren Dienstleister könnten betreffenden Nutzer:innen dann gezielt auf diese Zielgruppe zugeschnittene Werbung anzeigen. Ein anderer Teil der Dienste des Unternehmens beruhe darauf, die Aufenthaltsorte von Nutzer:innen auszuwerten und daraus Informationen abzuleiten.
Untersuchung ist Folge unserer Berichterstattung
Um welches Unternehmen es sich dabei handelt, schreibt die Behörde in ihrem Bericht nicht. Die Schilderungen erinnern jedoch stark an ein Berlin Unternehmen, dessen mutmaßliche Datenschutzverstöße netzpolitik.org im Jahr 2023 aufgedeckt hatte: Adsquare.
Die Werbe- und Datenfirma war eines von mehreren deutschen Unternehmen, die als Anbieter umfassender Tracking-Daten in der Angebotsliste des US-Datenhändlers Xandr auftauchten. Werbekund:innen konnten mithilfe von Adsquare offenbar Menschen als Zielgruppe auswählen, die in Kategorien wie „Fragile Senioren“, „Familien in Schwierigkeiten“ und „Glücksspiel“ gesteckt wurden oder mutmaßlich Geldautomaten der Berliner Sparkasse und Luxusgeschäfte besucht hatten. Adsquare betonte damals auf Anfrage, dass es sich dabei teilweise um veraltete Kategorien handelte.
Wir haben aufgrund der Ähnlichkeit der geschilderten Geschäftspraktiken bei der Datenschutzbehörde nachgefragt und die Bestätigung erhalten, dass es sich bei dem im Jahresbericht genannten Unternehmen tatsächlich um Adsquare handelt:
Wir können bestätigen, dass es sich bei der im genannten Jahresberichts-Kapitel genannten Firma um Adsquare handelt und die Untersuchung eine Folge der Berichterstattung von netzpolitik.org ist.
Adsquare selbst antwortete nicht auf eine Presseanfrage von netzpolitik.org.
Erhebliche Mängel bei Einwilligungen
Im Rahmen der Berichterstattung aus dem Jahr 2023 teilte Adsquare gegenüber netzpolitik.org noch mit, sich an datenschutzrechtliche Vorgaben zu halten. Das sieht die Berliner Datenschutzbehörde nach ihrer Kontrolle in den Räumen der Firma offenbar anders.
Schwerpunktmäßig richtet sich die Kritik der Behörde auf Probleme mit der Einwilligung und somit das Fehlen einer gültigen Rechtsgrundlage für die invasive Überwachung von Verbraucher:innen. 2023 teilte Adsquare gegenüber netzpolitik.org mit, dass es in der Verantwortung der Datenlieferanten liege, für die Wirksamkeit der Einwilligungen zu sorgen.
Auch dies sieht die Datenschutzbehörde anders und listet zahlreiche Mängel auf. „Teilweise war bereits aus den Unterlagen des Unternehmens ersichtlich, dass keine oder keine wirksame Einwilligung erteilt worden war, teilweise konnte das Unternehmen wegen struktureller Defizite die Einwilligungen nicht nachweisen.“
Zu den Datenlieferanten gehören dem Bericht zufolge sowohl Unternehmen, die Apps betreiben, als auch andere Datenhändler, die Daten weiterverkaufen. Wie diese eine Einwilligung einholen, habe das Unternehmen zwar geprüft und wegen besonders schwerwiegender Verstöße auch einigen Datenlieferanten gekündigt. „Allerdings arbeitete das Unternehmen weiterhin mit diversen Datenlieferanten zusammen, bei denen es selbst festgestellt hatte, dass datenschutzrechtliche Mängel bestanden.“
Probleme bei der Datenqualität
Weil Adsquare Daten aus sehr vielen unterschiedlichen Quellen zusammenführe, habe man zudem einen interessanten Einblicke in die Qualität der Tracking-Daten erhalten, schreibt die Datenschutzbehörde weiter. Sie habe eine Stichprobe der Datensätze untersucht und dabei festgestellt, dass die „Zuschreibungen von Eigenschaften in erheblichem Umfang widersprüchlich waren.“ Beispielsweise sei derselben Person „praktisch jede Alters- und jede Einkommensklasse zugeschrieben“ worden.
Die durchwachsene Datenqualität ist in der Branche ein bekanntes Thema. Um ihre Datensätze künstlich aufzublasen, vergeben Datenhändler willkürlich IDs und Zuschreibungen. Das NATO-Forschungszentrum Stratcom schreibt dazu in einer Studie [PDF]: „Unsere Untersuchungen zeigen, dass in der Datenbroker-Branche Quantität über Qualität steht, und dass im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent der Daten als präzise angesehen werden können.“
Auch die Databroker-Files-Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk bestätigten Probleme mit der Datenqualität. Gleichzeitig zeigte die Recherche, dass in anderen Fällen äußert akkurate Daten vorliegen, die es ermöglichen, Menschen bis in ihre Intimsphäre hinein auszuspähen.
Behörde empfiehlt gesetzliche Lösung des Einwilligungsproblems
Insgesamt weise der Fall Adsquare weit über die einzelne Firma hinaus, schreibt die Datenschutzbehörde in ihrem Jahresbericht. Er zeige exemplarisch, „welche Schwierigkeiten im Bereich des Trackings (…) bestehen“ – insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit der Einwilligungen. Denn auch Firmen, die im Dickicht der Datenindustrie versteckt sind und keinen direkten Kontakt zu Betroffenen hätten, müssten wirksame Einwilligungen nachweisen können.
Das sei häufig nicht der Fall, weil „Hunderte Akteur:innen als Datenempfänger:innen aufgeführt werden, die Datenflüsse derart komplex sind, dass diese nicht transparent gemacht werden können und die Zwecke nicht ausreichend und transparent bezeichnet sind.“ Das führe regelmäßig dazu, dass die eingeholten Einwilligungen unwirksam sind.
Adsquare habe sich wie viele Firmen bei den Einwilligungen auf das Transparency & Consent Framework (TCF) der Branchenorganisation IAB Europe verlassen. „Im Rahmen des TCF wird regelmäßig eine Einwilligung für die Verarbeitung von mehreren Hundert Akteur:innen, die in dem Werbenetzwerk von IAB Europe tätig werden, zusammen eingeholt.“ Gerade erst hatte ein beglisches Gericht festgestellt, dass das aktuelle TCF-System in Teilen datenschutzwidrig ist.
Die Datenschutzbehörde verbindet ihren Bericht deshalb auch mit einer politischen Empfehlung: „Angesichts der Schwächen der Einwilligungslösung im Bereich des Onlinewerbetrackings wäre eine (…) klarere gesetzliche Regulierung des Onlinetrackings und -profilings wünschenswert.“
Firma muss mit Bußgeld rechnen
Welche Konsequenzen die festgestellten Datenschutzverstöße für die Firma haben werden, ist derzeit noch unklar. Im Jahresbericht heißt es dazu lediglich, dass ein Bußgeldverfahren „aufgrund der hohen Zahl betroffener Personen“ geprüft werden solle. Der Fall soll dafür an die Sanktionsstelle der Datenschutzbehörde übergeben werden.
Grundsätzlich ermöglicht die Datenschutzgrundverordnung Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Für Adsquare, das laut dem Branchendienst NorthData im Jahr 2023 einen Umsatz von 35 Millionen Euro gemacht hat, könnte es also teuer werden. Denkbar wäre auf dieser Basis ein Bußgeld von bis zu 1,4 Millionen Euro. In den vergangenen Jahren hatten Gerichte jedoch wiederholt Bußgelder von Datenschutzbehörden als zu hoch eingestuft.