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Künstliche Intelligenz

Kölner Urteil: Meta darf auch sensible Daten fürs KI-Training verwenden


Ende Mai enttäuschte das Oberlandesgericht (OLG) Köln Experten mit seiner Ansage, dass Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer von Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Anwendungen wie dem großen Sprachmodell LLaMA nutzen darf. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider etwa kritisierte die Eilentscheidung als „unfassbar“. Weiter verärgern dürfte die Hüter der Privatsphäre nun, dass Meta und andere Betreiber sozialer Netzwerke selbst sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder Angaben zu politischen, religiösen oder sexuellen Einstellungen für legitime Zwecke wie das Anlernen von KI-Systemen verwenden dürfen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält prinzipiell in Artikel 9 ein Verbot der Verarbeitung sensibler personenbezogener Informationen. Doch dieses wird von einem langen Ausnahmekatalog eingeschränkt. Demnach greift die Untersagung etwa nicht, wenn die betroffene Person heikle Daten selbst „offensichtlich öffentlich gemacht“ hat.

Laut der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung sieht das OLG diese Vorgabe erfüllt, wenn ein Nutzer einschlägige Informationen über sich in sein öffentliches Nutzerkonto eines Social-Media-Dienstes einstellt oder in einem öffentlichen Posting teilt (Az.: 15 UKl 2/25). Dem durchschnittlichen User müsse in einem solchen Fall bewusst sein, „dass diese Daten von jedermann zur Kenntnis genommen werden können und sogar mittels Suchmaschinen auffindbar sind“.

Sogar wenn sensible Informationen Dritter betroffen sind, unterliegen diese laut den Kölner Richtern nicht dem Verbot nach Artikel 19 DSGVO. Sie gehen davon aus, dass die Untersagung im konkreten Fall einer „Aktivierung“ durch einen Antrag des betroffenen Dritten auf Herausnahme seiner Daten aus dem veröffentlichten Beitrag beziehungsweise aus dem Trainingsdatensatz bedürfte. Ganz sicher ist sich der 15. Zivilsenat hier aber nicht. Er deutet an, diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen, sollte es zu einem Hauptsacheverfahren kommen.

Das OLG begründet seine Ansicht damit, dass der europäische Gesetzgeber in der KI-Verordnung die Notwendigkeit des Trainings großer generativer KI-Modelle mit „riesigen Mengen an Text, Bildern, Videos und anderen Daten“ ausdrücklich anerkannt habe. Dabei sei seit Längerem bekannt, dass Firmen Webscraping zum Gewinnen von KI-Trainingsdaten nutzten. Das berge stets die Gefahr der – unbeabsichtigten und nicht zielgerichteten – Verarbeitung sensibler Daten. Mit dem AI Act verfolge die Politik auch das Ziel, eine „Vorreiterrolle“ der EU bei generativer Künstlicher Intelligenz zu erlangen.

Der von der Verbraucherzentrale NRW verklagte Social-Media-Betreiber hat laut dem Urteil auch glaubhaft gemacht, „Maßnahmen zu Deidentifizierung der Datensätze vorzunehmen“. Vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, nationale Identifikationsnummern, Benutzerkennungen, Kredit-/Debitkartennummern, Bankkonten, Fahrzeugkennzeichen, IP-Adressen und Postanschriften würden nur in unstrukturierter Form und „tokenisiert“ zusammengestellt. Damit sei zwar keine Anonymisierung verbunden. Insbesondere würden die Gesichter der auf Fotos erkennbaren Personen nicht verborgen. Trotzdem steht für den Senat außer Zweifel, dass dieses Vorgehen „insgesamt das entsprechende Risiko mindern wird“.

Valentino Halim, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff, begrüßte gegenüber heise online die „unternehmensfreundliche und KI-Technologien ‚ermöglichende‘ Entscheidung“. Die Begründung des Gerichts sei in Teilen durchaus überraschend. Es bleibe abzuwarten, ob der EuGH „die enge Interpretation des Verarbeitungsverbots für sensitive Daten in einem etwaigen Vorlageverfahren mittragen“ würde. Daten- und Verbraucherschützer mahnen Nutzer, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.


(olb)



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Einheitliche Chip-Pflicht für Katzen und Hunde soll kommen


Künftig sollen alle Hunde und Katzen in der EU verpflichtend mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Das Europäische Parlament hat erstmals EU-weite Mindeststandards für die Zucht, Haltung und Kennzeichnung von Hunden und Katzen beschlossen. Die neue Regelung soll für alle in der EU gehaltenen und eingeführten Hunde und Katzen gelten. Das Parlament muss sich darüber noch mit dem Rat der Mitgliedsstaaten abstimmen.

Bislang gab es in der EU keine einheitliche, verpflichtende Chippflicht für alle Hunde und Katzen. In vielen EU-Ländern und auch in Deutschland existieren bereits regionale oder nationale Regelungen, nach denen Hunde und teilweise auch Katzen gechippt und registriert werden müssen. Eine erste Chippflicht für Haustiere wurde 2011 eingeführt – zunächst für in der EU reisende Hunde, Katzen und Frettchen.

Dabei handelt es sich um Transponder-Mikrochips, wie sie bereits seit Jahren im Heimtierbereich üblich sind. Die Chips werden meist von Tierärzten unter die Haut implantiert, meist im Nacken. Sie enthalten eine eindeutige 15-stellige Identifikationsnummer. Die zugehörigen Informationen, Alter, Geschlecht, Herkunft des Tieres, werden in nationalen Datenbanken gespeichert und sollen laut EU-Parlament dann auch in einer zentralen EU-Indexdatenbank hinterlegt werden.

Der Mikrochip dient ausschließlich der eindeutigen Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Tiere und ist bereits aus bestehenden Regelungen für Heimtierausweise und Reisen bekannt. Bislang konnten Hunde und Katzen manchmal als Haustiere in die EU gebracht werden und wurden dann doch weiterverkauft. Hunde und Katzen, die aus einem Land außerhalb der EU zum Verkauf in die EU kommen, müssen schon vor der Einreise einen Mikrochip erhalten und online in einer nationalen Datenbank registriert werden, und zwar mindestens fünf Arbeitstage vor der Ankunft.

Ferner geht das Parlament auch andere Probleme wie die Haltung oder den Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen an und will letzteres beispielsweise verbieten. „Die Abgeordneten werden nun Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes aufnehmen“, heißt es vom EU-Parlament. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist damit noch unklar.


(mack)



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Android 16: Pixel-Nutzer beschweren sich über viele Bugs – Google bestätigt zwei


Leicht verbuggt: Android 16 ist fertig und kann auf dem Pixel 6 und neuer installiert werden. Während das Update eine Reihe neuer Funktionen mit sich bringt und größtenteils stabil läuft, stoßen Nutzer auf teils nervige Fehler. Google hat einige Bugs bereits bestätigt.

Schon kurz nach dem Release von Android 16 berichteten Nutzer auf Reddit von einer bisweilen nicht mehr reagierenden Zurück-Geste. Es gibt auch Berichte, dass die Drei-Button-Navigationsleiste nicht mehr nutzbar ist – insbesondere auf Geräten von Pixel 8 und Pixel 9.

Unter anderem ist der Fehler mit der Gestennavigation Android-Police- und APK-Mirror-Gründer Artem Russakowski auf seinem Pixel 9 Pro XL aufgefallen, der den Bug in einem Screencast auf X demonstriert. Russakowski zufolge gibt es keinen dauerhaften Workaround für das Problem – zumindest temporär helfe ein Neustart des Geräts.

In einem weiteren Tweet schreibt Russakowski, dass er einen Bugreport an Google geschickt habe, woraufhin ihm geantwortet wurde, dass der Fehler in einer internen Android-Version bereits behoben wurde. Der Bugfix soll mit einem künftigen Update verteilt werden. In der Zwischenzeit können Nutzer auch versuchen, eine andere Launcher-App zu nutzen, oder die Daten und den Cache des Pixel-Launchers regelmäßig zu löschen.

Nicht nur die Navigation scheint unter Android 16 fehlerbehaftet zu sein: Auf Reddit schreibt ein Nutzer, dass er Probleme damit habe, sein Pixel-Gerät aus dem Standby zu holen. Das Aufwecken dauere bisweilen mehr als fünf Sekunden, bis der Bildschirm eingeschaltet werde. Diesen Fehler erfahre er sowohl beim Doppeltipp auf den Bildschirm als auch über die Power-Taste.

Auch dieser Fehler ist nun Google bekannt. So antwortete ein Mitarbeiter des Konzerns auf den Reddit-Beitrag und versprach, dass ein Fix im Laufe der kommenden Wochen erscheinen soll.

In einem weiteren Reddit-Thread sammelt ein Nutzer bekannte Bugs, die unter Android 16 auftreten. Unter anderem nennt er etwa Probleme mit dem Schlafenszeitmodus und Abstürze der YouTube-App, wenn das Smartphone im Energiesparmodus ist. Pixel-Nutzer, die einen Fehler in der neuen Android-Version finden, wird nahegelegt, einen Bugreport auszufüllen, damit Google über die Fehler informiert wird und handeln kann.

Auch die neue QPR1-Beta-Version von Android 16 ist nicht fehlerfrei. Zwar scheint der Navigationsbug nicht mehr vorhanden zu sein, jedoch haben wir in der Beta 2 einen Fehler beobachtet, bei dem das Gerät beim Starten eines Picture-in-Picture-Videos nahezu komplett einfriert und erst durch einen Neustart wieder normal nutzbar ist.


(afl)



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#TGIQF: Das Quiz rund um die Star-Wars-Parodie Spaceballs


Für Kinofans war die Ankündigung in dieser Woche ein Hit: Bald wird Spaceballs fortgesetzt. Mel Brooks Star-Wars-Verulkung erschien 1987 und setzte Maßstäbe im Hinblick auf Weltraum-Parodien – Nach nun 40 Jahren kommt endlich der zweite Teil 2027 in die Kinos, den die Fans aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Mel Brooks schon fast abgeschrieben hatten.


#TGIQF: Das heise-online-Quiz

#TGIQF: Das heise-online-Quiz

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:

Zwar wird die Fortsetzung von Amazon produziert, aber er soll ausdrücklich erst einmal im Kino erscheinen. Und glücklicherweise ist Rick Moranis wieder in seiner Paraderolle als Lord Helmchen zu sehen. Das kam überraschend, da er schon in Filmrente zu sein schien: Abgesehen von einem Auftritt in der Serie „Die Goldbergs“ im Jahr 2018 stand er für einen Film das letzte Mal 2006 vor der Kamera. Dabei betonte Moranis, dass er nicht in Rente, nur mittlerweile sehr wählerisch bei Rollenangeboten sei.

Bestätigt sind zudem auch Bill Pullmann (Lone Starr), auch Mel Brooks selbst ist wieder dabei, der im Yoda-haften Alter von knapp 100 Jahren erneut die Figur Yogurt miemen wird. Doch wer hatte denn eine nicht magenschonende Cameorolle in dem Kultfilm? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem kleinen Spaceballs-Quiz rund um die Filmperle.

In der heiseshow von dieser Woche stellte der Quizmaster selbst Dr. Volker Zota sowie Malte Kirchner drei Spaceballsfragen vorab. Sie hauten die Antworten fast in lächerlicher Geschwindigkeit raus hatten den Saft an ihrer Seite.

Schnellrater können wie immer mehr Punkte abräumen. Mit schnellen Antworten können Sie in 10 Fragen satte 200 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gerne im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gerne genommen.

Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns auf den Kurznachrichten-Netzwerken Bluesky und Mastodon und auf den Meta-Ebenen Facebook oder Instagram. Falls Sie eigene Ideen oder Fragen für ein neues Quiz haben, dann schreiben Sie einfach dem Quizmaster.


(mawi)





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