Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde! – Kontosperre bei Kleinanzeigen
Wer seine Wohnung umgestaltet oder den Kleiderschrank aufräumt, kann die danach überflüssigen Dinge einfach im ehemaligen eBay-Portal kleinanzeigen.de anbieten. Das geht normalerweise ganz einfach – sofern das Unternehmen das Angebot nicht als kritisch einstuft.
In solchen Fällen zieht Kleinanzeigen zunächst die Anzeige ein und weist darauf hin, dass der Anbieter gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Anschließend kann es das gesamte Nutzerkonto vorübergehend oder sogar endgültig sperren.
Die Maschine entscheidet
Die Einstufung für vermeintliche AGB-Verstöße erfolgt automatisch, also ohne Eingriff eines Menschen. In einem zweiten Schritt kann die Kleinanzeigen-Moderation die Entscheidung überprüfen, muss sie aber nicht. In den Nutzungsbedingungen des Portals heißt es dazu: „Unter anderem setzt Kleinanzeigen ein System zur Erkennung gängiger Betrugsmuster inklusive entsprechender automatischer Filtermechanismen ein, …“
Gemäß Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung sollte eine solche automatisierte Entscheidungsfindung verhindert werden, sofern sie rechtlich relevante Wirkung hat, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Und weist zugleich auf die in Artikel 22, Absatz 2 a formulierte Ausnahme hin, die greift, sofern die vollautomatisierte Entscheidung notwendig ist, um ein Vertragsverhältnis zu erfüllen. Geht man davon aus, dass wöchentlich mehrere zehntausend Inserate bei Kleinanzeigen online gehen, ist es dem Unternehmen kaum möglich, diese komplett manuell auf unzulässige Inhalte zu prüfen. Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es hier aber bisher nicht.
Beschwerde einreichen
Über eine Kontensperrung bei Kleinanzeigen kann man sich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnisnahme beschweren. Beschwerden sind jedoch nicht so einfach, denn Kleinanzeigen verrät nicht, weshalb eine Anzeige gesperrt wurde.
Hier sollte man sich die Nutzungsbedingungen genau anschauen sowie die unzulässigen Aktivitäten studieren und auf keinen Fall dieselbe Anzeige erneut schalten, rät c’t-Redakteur Urs Mansmann. Denn dann greift wieder die Entscheidungsautomatik und sperrt den Nutzeraccount womöglich dauerhaft, weil ein mehrfacher Verstoß vorliegt. Und wer einmal dauerhaft ausgeschlossen wurde, darf sich auch nicht mit einem anderen Nutzerkonto anmelden.
Es gilt Vertragsfreiheit
Er empfiehlt, bei etwaigen Problemen defensiv vorzugehen, denn Kleinanzeigen ist nicht verpflichtet, eine Kontosperrung aufzuheben. Das Unternehmen muss sie auch nicht im Detail begründen oder sich auf Diskussionen mit Nutzern einlassen. Stattdessen dürfe es den Kunden aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland einfach ablehnen, erklärt Mühleis.
Betroffene sollten eine E-Mail an das Beschwerdeteam von Kleinanzeigen schicken und den Widerspruch gegen die Sperrung klar formulieren. Darin sollte stehen, wann die Sperrung erfolgt ist und welche Anzeige der vermeintliche Anlass war. Weitere Informationen zur Rechtslage und zum Vorgehen bei gesperrten Anzeigen und Accounts diskutieren c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann, Urs Mansmann und Niklas Mühleis im c’t-Verbraucherschutz-Podcast Vorsicht, Kunde!.
Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Falk K.: kleinanzeigen.de sperrt Kunden aus
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(uk)
Künstliche Intelligenz
Microsoft: Frühjahrsputz bei Treibern von Windows Update
„Um Sicherheits- und Kompatibilitätsrisiken zu minimieren, hat Microsoft die strategische Initiative ergriffen, veraltete Treiber auf Windows Update zu säubern“, richtet sich Microsoft aktuell an Windows-Hardware-Programm-Partner. Das solle dazu dienen, eine optimale Zusammenstellung von Treibern auf Windows Update bereitzustellen, um einen weiten Bereich an Hardware-Geräten über das Windows-Ökosystem zu unterstützen und zeitgleich sicherzustellen, dass die Sicherheit von Windows nicht gefährdet werde.
Das schreibt Microsoft in einem Blog-Beitrag des Hardware-Center-Blogs von Microsofts Techcommunity. „Die Initiative umfasst regelmäßige Treiber-Reinigungsaktionen auf Windows Update, was darin mündet, dass einige Treiber nicht einem einzigen System des Windows-Ökosystems angeboten werden“, erörtern die Entwickler. In der ersten Phase zielt Microsoft auf Treiber, für die bereits neuere Versionen auf Windows Update bereitstehen.
Treiberentrümpelungs-Prozedere
Das Aufräumen bezeichnet einen Prozess, bei dem Treiber ablaufen, sodass sie nicht mehr länger mit einer Zielgruppe in Windows Update verknüpft sind, wodurch sie auf keinem System mehr angeboten werden. „Technisch steckt dahinter, dass einem abgelaufenen Treiber alle Zielgruppen im Hardware-Entwicklungscenter entfernt werden, wodurch Windows Update diese Treiber nicht mehr anbietet“, erklären die Redmonder. Partner können jedoch Treiber erneut veröffentlichen, die dem Ablauf-Prozess zum Opfer fielen. Microsoft behält sich jedoch vor, eine Business-Begründung zu verlangen, warum eine erneute Veröffentlichung nötig sei.
Nach einer Bereinigungswelle plant Microsoft demnach weiter, einen Blog-Post zu veröffentlichen, der die auslaufenden Treiber benennt. Sofern Hersteller Bedenken haben, können sie diese in einem 6-monatigen Zeitfenster anbringen. Werden keine Maßnahmen ergriffen, entfernt Microsoft die Treiber dann endgültig aus Windows Update.
Nach der ersten Reinigungswelle von Treibern, für die bereits neuere Fassungen bereitstehen, will Microsoft regelmäßig Reinigungsaktionen durchführen. Diese erstrecken sich dann auch auf weitere Treiberkategorien, die das Unternehmen jedoch bislang nicht genauer benennt.
Treiber beschäftigen die Microsoft-Entwickler seit einiger Zeit vermehrt. So hat das Unternehmen Anfang April eine geplante Änderung für die Windows Server Update Services (WSUS) auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, durch die die Verteilung neuer Treiber über diesen Update-Dienst weiter verfügbar bleibt. Ob und wann die Unterstützung für Driver-Update-Synchronization in WSUS nun beendet wird, ist derzeit unklar.
(dmk)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Microsoft 365 gegen Angriffe absichern
Mit Microsoft 365 hat Microsoft die Verwaltung von Benutzern, Lizenzen und Berechtigungen in die Cloud verlagert. Unternehmen profitieren von der zentralen Verwaltung ihrer Dienste wie Office-Anwendungen, E-Mail, Teams und SharePoint Online. Allerdings müssen diese Ressourcen auch effektiv geschützt werden.
Im zweitägigen Workshop Microsoft 365 Angriffe verstehen, erkennen und verhindern beschäftigen Sie sich mit der sicheren Konfiguration und dem sicheren Betrieb von Microsoft 365. Der Schwerpunkt liegt auf der technischen Absicherung der Tenants und der darin verwalteten Identitäten, behandelt typische Angriffe und Schutzmaßnahmen, Sicherheitschecks und Audit-Tools für Azure- und MS 365-Umgebungen sowie Logging/Monitoring mit Microsoft Sentinel. Ihr Trainer Christian Biehler zeigt typische sicherheitsrelevante Herausforderungen bei der Einführung und dem Betrieb von MS 365 und macht Sie mit den Tools vertraut, die M365 selbst zu diesem Zweck mitbringt.
August 13.08. – 14.08.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 15. Jul. 2025 |
Christian Biehler ist Sicherheitsspezialist im Bereich Microsoft-Windows-Ökosysteme, sowohl on-Prem mit Clients, Servern und Active Directory als auch in der Microsoft Cloud mit Entra ID (vorhin: Azure AD) und M365.
Microsoft 365 und Compliance
Geht es Ihnen vorrangig um den Datenschutz- und Compliance-konformen Betrieb von Microsoft 365? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Tagesworkshop M365: Baselines für Tenant Settings, Informationssicherheit und Datenschutz.
(ilk)
Künstliche Intelligenz
WinRAR: Windows-Version kann beliebigen untergeschobenen Code ausführen
In der Windows-Version von WinRAR können Angreifer eine Sicherheitslücke missbrauchen, um eingeschleusten Schadcode auszuführen. Eine Beta-Version steht als Aktualisierung bereit, die die Schwachstelle ausbessert.
In der Ankündigung der Beta-Version beschreiben die WinRAR-Entwickler die Lücke sehr oberflächlich als „beim Extrahieren von Dateien kann WinRAR, RAR, UnRAR, portable UnRAR sowie die UnRAR.dll dazu gebracht werden, einen Pfad zu nutzen, der in einem manipulierten Archiv vorgegeben wird, anstatt einen Nutzer-vorgegebenen Pfad zu verwenden“. Die Entdecker des Sicherheitslecks bei Trend Micros Zero-Day-Initiative werden hingegen etwas präziser: „Der spezielle Fehler besteht im Umgang mit Pfaden innerhalb von Archiv-Dateien. Ein präparierter Dateipfad kann dazu führen, dass der Prozess in nicht vorgesehene Verzeichnisse wandert (traverse). Angreifer können das missbrauchen, um Schadcode im Kontext des aktuellen Users auszuführen“ (CVE-2025-6218 / noch kein EUVD, CVSS 7.8, Risiko „hoch„).
WinRAR: Aktualisierte Fassung stopft Sicherheitsleck
Die WinRAR-Entwickler betonen, dass der Fehler die Windows-Versionen der Software betrifft. „Unix-Versionen von RAR, UnRAR, portable UnRAR Quellcode und die UnRAR-Bibliothek sowie RAR für Android sind nicht betroffen“. Die Beta-Version schließt noch weitere Sicherheitslücken. So konnte beim Erstellen von Reports der Dateiname ungefiltert in die Berichts-HTML-Datei einfließen, was das Einschleusen von unsicheren HTML-Tags ermöglichte. Die Ersetzung der „< >“-Zeichen für Tags durch Strings für die Symbole korrigiert das Problem.
Auf der Download-Seite von WinRAR ist die Beta-Version recht unscheinbar über der Dateiliste mit Suchfiltern einsortiert. Sie lässt sich hier direkt herunterladen. Die Beta-Version verschwindet jedoch umgehend, sofern die Entwickler die finale Version von WinRAR 7.12 online stellen.
Bereits WinRAR 7.11 hatte eine Sicherheitslücke geschlossen. Ein präparierter symbolischer Link konnte dazu führen, dass der Mark-of-the-Web-Mechanismus (MotW) nicht griff, wodurch beim Ausführen und Öffnen potenziell gefährlicher entpackter Dateien aus dem Internet keine Warnmeldung von Windows erscheint.
(dmk)
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