Künstliche Intelligenz

Vorsicht, Kunde! – Kontosperre bei Kleinanzeigen


Wer seine Wohnung umgestaltet oder den Kleiderschrank aufräumt, kann die danach überflüssigen Dinge einfach im ehemaligen eBay-Portal kleinanzeigen.de anbieten. Das geht normalerweise ganz einfach – sofern das Unternehmen das Angebot nicht als kritisch einstuft.

In solchen Fällen zieht Kleinanzeigen zunächst die Anzeige ein und weist darauf hin, dass der Anbieter gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Anschließend kann es das gesamte Nutzerkonto vorübergehend oder sogar endgültig sperren.

Die Einstufung für vermeintliche AGB-Verstöße erfolgt automatisch, also ohne Eingriff eines Menschen. In einem zweiten Schritt kann die Kleinanzeigen-Moderation die Entscheidung überprüfen, muss sie aber nicht. In den Nutzungsbedingungen des Portals heißt es dazu: „Unter anderem setzt Kleinanzeigen ein System zur Erkennung gängiger Betrugsmuster inklusive entsprechender automatischer Filtermechanismen ein, …“

Gemäß Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung sollte eine solche automatisierte Entscheidungsfindung verhindert werden, sofern sie rechtlich relevante Wirkung hat, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Und weist zugleich auf die in Artikel 22, Absatz 2 a formulierte Ausnahme hin, die greift, sofern die vollautomatisierte Entscheidung notwendig ist, um ein Vertragsverhältnis zu erfüllen. Geht man davon aus, dass wöchentlich mehrere zehntausend Inserate bei Kleinanzeigen online gehen, ist es dem Unternehmen kaum möglich, diese komplett manuell auf unzulässige Inhalte zu prüfen. Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es hier aber bisher nicht.

Über eine Kontensperrung bei Kleinanzeigen kann man sich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnisnahme beschweren. Beschwerden sind jedoch nicht so einfach, denn Kleinanzeigen verrät nicht, weshalb eine Anzeige gesperrt wurde.

Hier sollte man sich die Nutzungsbedingungen genau anschauen sowie die unzulässigen Aktivitäten studieren und auf keinen Fall dieselbe Anzeige erneut schalten, rät c’t-Redakteur Urs Mansmann. Denn dann greift wieder die Entscheidungsautomatik und sperrt den Nutzeraccount womöglich dauerhaft, weil ein mehrfacher Verstoß vorliegt. Und wer einmal dauerhaft ausgeschlossen wurde, darf sich auch nicht mit einem anderen Nutzerkonto anmelden.

Er empfiehlt, bei etwaigen Problemen defensiv vorzugehen, denn Kleinanzeigen ist nicht verpflichtet, eine Kontosperrung aufzuheben. Das Unternehmen muss sie auch nicht im Detail begründen oder sich auf Diskussionen mit Nutzern einlassen. Stattdessen dürfe es den Kunden aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland einfach ablehnen, erklärt Mühleis.

Betroffene sollten eine E-Mail an das Beschwerdeteam von Kleinanzeigen schicken und den Widerspruch gegen die Sperrung klar formulieren. Darin sollte stehen, wann die Sperrung erfolgt ist und welche Anzeige der vermeintliche Anlass war. Weitere Informationen zur Rechtslage und zum Vorgehen bei gesperrten Anzeigen und Accounts diskutieren c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann, Urs Mansmann und Niklas Mühleis im c’t-Verbraucherschutz-Podcast Vorsicht, Kunde!.

Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Falk K.: kleinanzeigen.de sperrt Kunden aus

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(uk)





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