Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde! – Kontosperre bei Kleinanzeigen
Wer seine Wohnung umgestaltet oder den Kleiderschrank aufräumt, kann die danach überflüssigen Dinge einfach im ehemaligen eBay-Portal kleinanzeigen.de anbieten. Das geht normalerweise ganz einfach – sofern das Unternehmen das Angebot nicht als kritisch einstuft.
In solchen Fällen zieht Kleinanzeigen zunächst die Anzeige ein und weist darauf hin, dass der Anbieter gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Anschließend kann es das gesamte Nutzerkonto vorübergehend oder sogar endgültig sperren.
Die Maschine entscheidet
Die Einstufung für vermeintliche AGB-Verstöße erfolgt automatisch, also ohne Eingriff eines Menschen. In einem zweiten Schritt kann die Kleinanzeigen-Moderation die Entscheidung überprüfen, muss sie aber nicht. In den Nutzungsbedingungen des Portals heißt es dazu: „Unter anderem setzt Kleinanzeigen ein System zur Erkennung gängiger Betrugsmuster inklusive entsprechender automatischer Filtermechanismen ein, …“
Gemäß Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung sollte eine solche automatisierte Entscheidungsfindung verhindert werden, sofern sie rechtlich relevante Wirkung hat, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Und weist zugleich auf die in Artikel 22, Absatz 2 a formulierte Ausnahme hin, die greift, sofern die vollautomatisierte Entscheidung notwendig ist, um ein Vertragsverhältnis zu erfüllen. Geht man davon aus, dass wöchentlich mehrere zehntausend Inserate bei Kleinanzeigen online gehen, ist es dem Unternehmen kaum möglich, diese komplett manuell auf unzulässige Inhalte zu prüfen. Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es hier aber bisher nicht.
Beschwerde einreichen
Über eine Kontensperrung bei Kleinanzeigen kann man sich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnisnahme beschweren. Beschwerden sind jedoch nicht so einfach, denn Kleinanzeigen verrät nicht, weshalb eine Anzeige gesperrt wurde.
Hier sollte man sich die Nutzungsbedingungen genau anschauen sowie die unzulässigen Aktivitäten studieren und auf keinen Fall dieselbe Anzeige erneut schalten, rät c’t-Redakteur Urs Mansmann. Denn dann greift wieder die Entscheidungsautomatik und sperrt den Nutzeraccount womöglich dauerhaft, weil ein mehrfacher Verstoß vorliegt. Und wer einmal dauerhaft ausgeschlossen wurde, darf sich auch nicht mit einem anderen Nutzerkonto anmelden.
Es gilt Vertragsfreiheit
Er empfiehlt, bei etwaigen Problemen defensiv vorzugehen, denn Kleinanzeigen ist nicht verpflichtet, eine Kontosperrung aufzuheben. Das Unternehmen muss sie auch nicht im Detail begründen oder sich auf Diskussionen mit Nutzern einlassen. Stattdessen dürfe es den Kunden aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland einfach ablehnen, erklärt Mühleis.
Betroffene sollten eine E-Mail an das Beschwerdeteam von Kleinanzeigen schicken und den Widerspruch gegen die Sperrung klar formulieren. Darin sollte stehen, wann die Sperrung erfolgt ist und welche Anzeige der vermeintliche Anlass war. Weitere Informationen zur Rechtslage und zum Vorgehen bei gesperrten Anzeigen und Accounts diskutieren c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann, Urs Mansmann und Niklas Mühleis im c’t-Verbraucherschutz-Podcast Vorsicht, Kunde!.
Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Falk K.: kleinanzeigen.de sperrt Kunden aus
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(uk)
Künstliche Intelligenz
Final Cut Pro: Apple aktualisiert Videoschnittsoftware mit neuen Pro-Features
Apple hat seine Videoschnittsoftware Final Cut Pro sowohl für Mac als auch iPad aktualisiert und dabei die Unterstützung für ProRes RAW-Videos der iPhone-17-Pro-Modelle hinzugefügt. Parallel dazu veröffentlichte das Unternehmen Final Cut Camera 2.0 für das iPhone.
Final Cut Pro 11.2 für Mac und Version 2.3 für iPad bringen neue Bearbeitungsmöglichkeiten für ProRes RAW-Material mit sich. Nutzer können nun unter anderem Belichtung und Farbtemperatur direkt in der Software anpassen. Zusätzlich unterstützen beide Versionen das neue Apple Log 2-Format mit entsprechendem LUT für naturgetreuere Farbwiedergabe.
Die iPad-Version erhält eine neue Menüleiste, die durch Wischgesten vom oberen Bildschirmrand oder Mauszeiger-Navigation zugänglich ist. Diese Funktion setzt iPadOS 26 voraus.
Final Cut Camera 2.0 mit Pro-Features
Mit Final Cut Camera 2.0 führt Apple ProRes RAW-Aufnahmen im Open Gate-Format für das iPhone 17 Pro und Pro Max ein. Die App bietet nun Timecode-Optionen inklusive Time of Day und Record Run sowie Genlock-Funktionalität für die präzise Synchronisation mehrerer Videoquellen über kompatible Sync-Generatoren. Weitere Neuerungen umfassen den schnellen Wechsel zur 200mm-Telelinse (8-fach Zoom) und dynamische Ausrichtungsanpassungen bei der Frontkamera, unabhängig von der iPhone-Haltung.
Verfügbarkeit und Preise
Die Updates stehen ab sofort kostenlos für Bestandskunden im App Store zur Verfügung. Final Cut Pro für Mac kostet für Neukunden weiterhin 349,99 Euro, während die iPad-Version 4,99 Euro monatlich oder 49 Euro jährlich kostet. Auch die Begleit-Apps Compressor und Motion für Mac erhielten Updates.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Tiktok USA soll separaten Algorithmus und andere Eigentümer bekommen
Oracle und der Finanzinvestor Silver Lake sollen in Zukunft eine wesentliche Rolle bei Tiktok in den Vereinigten Staaten von Amerika spielen. Der Kurzvideodienst soll in dem Land bald anders laufen, als im Rest der Welt. Zwar wird Tiktok den für die Auswahl der vorgesetzten Videos genutzten Algorithmus an Tiktok USA lizenzieren, doch soll er dann neu trainiert werden, unter Verwendung von Nutzerdaten in den USA.
Das hat ein hochrangiger Funktionär des Weißen Hauses der New York Times verraten. Demnach werden US-Investoren, darunter Oracle und Silver Lake, rund 80 Prozent Tiktok USAs übernehmen. Die genaue Zusammensetzung der Käufergruppe ist noch nicht festgezurrt. Tiktoks chinesischer Mutterkonzern Bytedance und andere chinesische Unternehmen sollen jedenfalls weniger als 20 Prozent an Tiktok USA halten. Bytedance soll einen von sieben Sitzen im Verwaltungsrat der bisherigen US-Tochter bekommen. Dieser soll ausschließlich mit Personen besetzt werden, die von der US-Regierung eine Genehmigung erhalten haben (national security clearance).
Oracle übernimmt die lukrative Aufgabe, die Daten der US-Nutzer Tiktoks in einer speziell dafür geschaffenen Cloud zu hosten. Außerdem soll Oracle Veränderungen am Algorithmus und Updates der Tiktok-App „überwachen“. Der Zugriff auf amerikanische Nutzerdaten von China aus wird vertraglich untersagt. Da Retraining des Auswahlalgorithmus wird beeinflussen, welche Videos Amerikaner zu sehen bekommen.
Die Übereinkunft ist der Versuch eines Spagats zwischen dem US-Verbot Tiktoks und chinesischem Recht, das auf chinesische Kontrolle des Algorithmus abstellt. Bytedance steht mehrheitlich im Eigentum westlicher Investoren, was die Bereitschaft zu so einem Kompromiss fördert. Bis zur Ausarbeitung aller Details und der Verträge könnten noch Monate verstreichen. Bis dahin wird Tiktok in den USA trotz geltenden Verbots weiterlaufen. US-Präsident Donald Trump hat eine Ausnahmegenehmigung um weitere 120 Tage verlängert. Sie sind im Gesetz nur für den Fall vorgesehen, dass Bytedance echte Schritte auf dem Weg hin zu einem Verkauf Tiktoks vorweisen kann. Da ein kompletter Verkauf nicht beabsichtigt ist, dürfte diese Voraussetzung nicht gegeben sein. Offiziell heißt das Gesetz Protecting Americans from Foreign Adversary Controlled Applications Act.
(ds)
Künstliche Intelligenz
WLAN-Chip N1: Apple verspricht effizienteres iPhone-Standort-Tracking
Erstmals steckt in iPhones ein WLAN-Chip von Apple: Im iPhone 17, 17 Pro (Max) und iPhone Air stellt der Hersteller-eigene N1-Chip die Verbindungen zu WLAN-Routern her und unterstützt obendrein Bluetooth und Thread. Zu technischen Details hielt Apple sich bislang bedeckt, außer auf den Support für die Standards WLAN 7 und Bluetooth 6 zu verweisen. Der N1 solle Leistung und Zuverlässigkeit von Funktionen wie dem „Persönlichen Hotspot“, bei dem das iPhone einem anderen Gerät als Mobilfunkmodem dient, sowie AirDrop verbessern, hieß es lediglich.
Hintergrund-Tracking sparsam per WLAN statt GPS
In einem Interview versprachen Apple-Manager jetzt einen ebenso konkreten wie handfesten Effizienzvorteil: Durch die gemeinsame Entwicklung von N1 und A19 Pro könne der Hauptprozessor bei wichtigen drahtlosen Verbindungen weitestgehend „schlafen“, erläuterte der für Apples Chip-Plattform zuständige Tim Millet gegenüber CNBC. Das ermögliche zugleich aber Hintergrundaktivitäten mit „extrem geringem Energiebedarf“, darunter das „Tracken des Standorts mit hoher Genauigkeit“.
Das iPhone zieht zur Standortbestimmung neben GPS respektive GNSS und auch Informationen über Mobilfunkmasten sowie die WLAN-SSIDs in der Umgebung heran – gerade letzteres sorgt in Städten und Innenräumen für eine ziemlich genaue Ortung. Apple betreibt dafür eine riesige Datenbank, zu der jedes iPhone Daten über die WLANs in der eigenen Umgebung beisteuert. Dadurch sei es möglich, für das Standort-Tracking weniger auf das stromhungrige GPS zurückzugreifen und „den Hauptprozessor nicht so oft aufzuwecken“, erklärte ein weiterer Apple-Manager in dem Interview.
Neue Standortfunktionen für Apple Karten
iOS protokolliert auf dem Gerät standardmäßig die häufigen Aufenthaltsorten des iPhones und damit des Besitzers. Die Daten werden auch per iCloud zwischen eigenen Geräten synchronisiert, geschützt durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie Apple verspricht.
Mit iOS 26 soll Apples Karten-App außerdem den Verlauf der besuchten Orte vermerken sowie die Routen erlernen, die Nutzer verwenden – um so etwa Vorschläge für einen anderen Pendelweg bei Stau zu unterbreiten. Diese Funktionen hat Apple in der EU bislang blockiert. Der Konzern fürchtet offenbar, dass er sie nach den Regeln des DMA sonst für andere App-Anbieter öffnen müsste.
(lbe)
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