Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde! – Kontosperre bei Kleinanzeigen
Wer seine Wohnung umgestaltet oder den Kleiderschrank aufräumt, kann die danach überflüssigen Dinge einfach im ehemaligen eBay-Portal kleinanzeigen.de anbieten. Das geht normalerweise ganz einfach – sofern das Unternehmen das Angebot nicht als kritisch einstuft.
In solchen Fällen zieht Kleinanzeigen zunächst die Anzeige ein und weist darauf hin, dass der Anbieter gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Anschließend kann es das gesamte Nutzerkonto vorübergehend oder sogar endgültig sperren.
Die Maschine entscheidet
Die Einstufung für vermeintliche AGB-Verstöße erfolgt automatisch, also ohne Eingriff eines Menschen. In einem zweiten Schritt kann die Kleinanzeigen-Moderation die Entscheidung überprüfen, muss sie aber nicht. In den Nutzungsbedingungen des Portals heißt es dazu: „Unter anderem setzt Kleinanzeigen ein System zur Erkennung gängiger Betrugsmuster inklusive entsprechender automatischer Filtermechanismen ein, …“
Gemäß Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung sollte eine solche automatisierte Entscheidungsfindung verhindert werden, sofern sie rechtlich relevante Wirkung hat, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Und weist zugleich auf die in Artikel 22, Absatz 2 a formulierte Ausnahme hin, die greift, sofern die vollautomatisierte Entscheidung notwendig ist, um ein Vertragsverhältnis zu erfüllen. Geht man davon aus, dass wöchentlich mehrere zehntausend Inserate bei Kleinanzeigen online gehen, ist es dem Unternehmen kaum möglich, diese komplett manuell auf unzulässige Inhalte zu prüfen. Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es hier aber bisher nicht.
Beschwerde einreichen
Über eine Kontensperrung bei Kleinanzeigen kann man sich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnisnahme beschweren. Beschwerden sind jedoch nicht so einfach, denn Kleinanzeigen verrät nicht, weshalb eine Anzeige gesperrt wurde.
Hier sollte man sich die Nutzungsbedingungen genau anschauen sowie die unzulässigen Aktivitäten studieren und auf keinen Fall dieselbe Anzeige erneut schalten, rät c’t-Redakteur Urs Mansmann. Denn dann greift wieder die Entscheidungsautomatik und sperrt den Nutzeraccount womöglich dauerhaft, weil ein mehrfacher Verstoß vorliegt. Und wer einmal dauerhaft ausgeschlossen wurde, darf sich auch nicht mit einem anderen Nutzerkonto anmelden.
Es gilt Vertragsfreiheit
Er empfiehlt, bei etwaigen Problemen defensiv vorzugehen, denn Kleinanzeigen ist nicht verpflichtet, eine Kontosperrung aufzuheben. Das Unternehmen muss sie auch nicht im Detail begründen oder sich auf Diskussionen mit Nutzern einlassen. Stattdessen dürfe es den Kunden aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland einfach ablehnen, erklärt Mühleis.
Betroffene sollten eine E-Mail an das Beschwerdeteam von Kleinanzeigen schicken und den Widerspruch gegen die Sperrung klar formulieren. Darin sollte stehen, wann die Sperrung erfolgt ist und welche Anzeige der vermeintliche Anlass war. Weitere Informationen zur Rechtslage und zum Vorgehen bei gesperrten Anzeigen und Accounts diskutieren c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann, Urs Mansmann und Niklas Mühleis im c’t-Verbraucherschutz-Podcast Vorsicht, Kunde!.
Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Falk K.: kleinanzeigen.de sperrt Kunden aus
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(uk)
Künstliche Intelligenz
Sechs Anbieter für Fotodruck auf Leinwand im Vergleich
Fotodrucke auf Leinwand bleiben ein Verkaufsschlager, denn sie sind das beliebteste und am häufigsten gekaufte Wandbild, oft kostengünstiger als ähnliche Produkte. Sie können mit und ohne Rahmen genutzt werden, eignen sich sowohl für unterschiedliche Anordnungen an der Wand als auch für verschiedene Hängesysteme vom einfachen Nagel bis hin zu Galerieschienen. Dazu lassen sie sich ins Regal stellen, ohne dass man die Angst haben muss, dass sie sich durchbiegen.
Unsere bestellte Leinwand ist im Format 30 × 45 cm. Sie ist nicht auf Ästhetik ausgelegt, sondern enthält vorrangig einige kniffelige Motive für den Druck. Neben Pflanzen wie einer Blüte, Palmen und Monstera-Blättern haben wir einen Elefanten in Schwarz-Weiß mit starken Kontrasten und sehr plastischer Hautstruktur gewählt.
Gemeinsam mit dem Porträt einer jungen Frau, die farbenfrohe Kleidung und facettenreichen Schmuck trägt, stehen die Motive auf einem KI-generierten, mehrfarbigen Hintergrund, der ein abstraktes Gemälde simuliert. An zwei Stellen haben wir dazu reines Schwarz und reines Weiß eingefügt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Sechs Anbieter für Fotodruck auf Leinwand im Vergleich“.
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Künstliche Intelligenz
Trump lässt Alterversorgung mit Digitalwährungen zu
US-Präsident Donald Trump hat den ersten Schritt gemacht, um das Billionen Dollar schwere System der privaten Altersvorsorge in den USA für riskantere Anlagen in Digitalwährungen und Immobilien zu öffnen. Bisher wird dies von der Aussicht auf Klagen der Anleger bei Verlusten verhindert. Trumps Vorstoß per Präsidentenerlass könnte die Altersvorsorge von mehr als 90 Millionen Amerikanern lukrativer machen – sie aber auch starken Schwankungen aussetzen.
In dem US-System, das unter der Bezeichnung 401(k) bekannt ist, können Arbeitnehmer einen Teil ihrer Bruttoeinkommen meist über die Arbeitgeber als Vorsorge für den Lebensabend anlegen. Die Arbeitgeber oder andere Anlageverwalter tragen dabei die Verantwortung dafür, dass die Investitionen im besten Interesse der Sparer und mit Umsicht gemacht werden.
Bei hohen Verlusten müssen sie mit Klagen rechnen. Deshalb fließt das Geld bisher in als verlässlich geltende Staatsanleihen oder Börsenindex-Fonds. Sie werfen eine stabile Rendite ab – aber bieten nicht die Aussicht auf ganz große Wertsteigerungen.
Ein Schatz von 12,5 Billionen Dollar
Finanzinvestoren und Anbieter von Digitalwährungen wie Bitcoin hatten schon lange ein Auge auf die Altersvorsorge-Anlagen geworfen. In den 401(k)-Konten steckten rund 12,5 Billionen Dollar (etwa 10,7 Billionen Euro), berichtete der Finanzdienst Bloomberg.
Trump wies das Arbeitsministerium und andere Behörden an, die Richtlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit den Anlagen auf den Prüfstand zu stellen und für die Aufnahme alternativer Investment-Optionen zu überarbeiten. Digitalwährungen sind oft starken Schwankungen ausgesetzt. Trump, dessen Familie selbst im Geschäft mit Digital-Token ist, schrieb sich jedoch schon im Wahlkampf auf die Fahnen, sie stärker in den Finanzalltag zu bringen.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Disney+ folgt Netflix und nennt künftig auch keine regelmäßigen Abozahlen mehr
Disney wird zukünftig in ihren vierteljährlichen Geschäftsberichten keine Abozahlen der eigenen Streaming-Dienste mehr nennen. Bislang meldet der Unterhaltungskonzern die Zahl der Mitglieder mindestens einmal pro Quartal. Doch mittlerweile werden Abozahlen und der erzielte Umsatz pro Nutzer zumindest für das finanzielle Ergebnis weniger relevant, erklärt Disney jetzt. Damit folgt das Unternehmen dem Beispiel von Netflix.
Denn bereits im April 2024 hatte Netflix angekündigt, keine Abozahlen mehr zu nennen. Seit Anfang dieses Jahres berichtet der Streaming-Dienst die Zahl der eigenen Abonnenten nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch bei Erreichung besonderer Meilensteine. Begründet wurde dies durch neue Einnahmequellen wie Werbung in bestimmten Abo-Tarifen. Durch die unterschiedlichen Tarife und verschiedene, auch regional unterschiedliche Preise seien Abozahlen nicht mehr so aussagekräftig wie zuvor.
Ab Oktober keine Abozahlen für Disney+ und Hulu mehr
Das sieht Streaming-Konkurrent Disney nun offenbar ähnlich. Bei der Vorstellung der Ergebnisse des letzten Quartals, als Disney von Streaming und Freizeitparks profitierte, bezeichneten Disney-Chef Bob Iger und Finanzvorstand Hugh Johnston die Abozahlen der Streaming-Dienste und den durchschnittlichen Erlös pro Kunde (ARPU, Average Revenue per User) als weniger wichtig und relevant für das finanzielle Ergebnis. Deshalb werden diese Zahlen ab dem ersten Geschäftsquartal 2026, das im Oktober beginnt, in den vierteljährlichen Berichten nicht mehr auftauchen.
„Seit wir die Anzahl der zahlenden Abonnenten und den ARPU melden, haben sich unsere DTC-Strategie und das Geschäftsumfeld weiterentwickelt“, heißt es am Ende einer gemeinsamen Erklärung zu den Geschäftszahlen [Anm.: DTC = Direct to Customer]. „Angesichts dieser Entwicklung planen wir, Änderungen an unseren Finanzinformationen für die Bereiche Unterhaltung und Sport vorzunehmen. Zu den geplanten Änderungen gehört, dass vierteljährliche Aktualisierungen der Anzahl der zahlenden Abonnenten und des ARPU für die Bewertung der Geschäftsentwicklung weniger aussagekräftig geworden sind.“
Disneys Streaming-Abos wachsen weiter
„Daher werden wir diese Kennzahlen ab dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2026 für Disney+ und Hulu und ab dem vierten Quartal des Geschäftsjahres 2025 für ESPN+ nicht mehr veröffentlichen“, heißt es weiter. „Wir werden zwar keine Abonnenten und keinen ARPU mehr veröffentlichen, aber Informationen zur Profitabilität im Direct-to-Consumer-Unterhaltungsbereich bereitstellen.“
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Der letzte Geschäftsbericht ist also die vorletzte Version mit den Abozahlen von Disneys Streaming-Diensten, und diese sind zuletzt weiter gestiegen. Ende Juni zählte Disney+ 128 Millionen Abonnenten, das sind 1,8 Millionen mehr als im Quartal zuvor. Zusammen mit Hulu verzeichnet Disney 183 Millionen Abos. Das entspricht einem Anstieg von 2,6 Millionen im gleichen Zeitraum, denn auch Hulu konnte seine Kundenzahl im Frühjahr etwas erhöhen.
(fds)
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