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Erster Republikaner-Staat führt Recht auf Reparatur ein


Immer mehr US-Bundesstaaten verbriefen Verbrauchern das Recht, digitale Geräte selbst reparieren zu können und zu dürfen, oder unabhängige Werkstätten damit zu beauftragen. Entsprechende Gesetzesanträge auf ein Recht auf Reparatur sind bereits in den Parlamenten aller 50 US-Staaten eingebracht worden. Sechs Staaten haben es umgesetzt: Colorado, Kalifornien, Minnesota, New York, Oregon und Washington. Nächstes Jahr kommt der siebte Staat hinzu: Texas. Es ist damit die erste von Republikanern dominierte Jurisdiktion, die ihren Verbrauchern das Recht auf Reparatur verbrieft.

„Texas Sprung in den Kampf kennzeichnet eine Zeitenwende und öffnet die Tür für andere (republikanische) Staaten, zu folgen“, freut sich Elizabeth Chamberlain, die beim Reparaturführer Ifixit für Nachhaltigkeit zuständig ist. „Zu lange haben Hersteller Verbrauchern erschwert (und manchmal unmöglich gemacht), ihre eigenen Geräte zu reparieren. Jetzt, mit Unterstützung von beiden politischen Lagern, wehren sich die Staaten. Und Texas hat gerade viel Schwung gebracht.“

Die Abstimmung über den Gesetzesantrag HB 2963 war nicht einmal knapp; sie ist in beiden Kammern des texanischen Parlaments einstimmig gefallen. Am Wochenende hat auch Gouverneur Greg Abbott seine Zustimmung erteilt. Damit wird das Gesetz ab 1. September 2026 greifen.

Das Gesetz gilt für elektronische Geräte sowie deren Bestandteile, die in Texas ab 1. September 2026 an Verbraucher verkauft werden und im Großhandel mindestens 50 US-Dollar netto kosten. Hersteller werden verpflichtet, Verbrauchern sowie unabhängigen Werkstätten direkt oder indirekt Dokumentation, Ersatzteile und Werkzeuge (Hardware und Software) zur fairen und vernünftigen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, soweit sie für Diagnose, Wartung oder Reparatur erforderlich sind. Der Anspruch erlischt, wenn die Dokumentation, Ersatzteile oder Werkzeuge auch Vertragswerkstätten nicht mehr zur Verfügung stehen und auch vom Hersteller selbst nicht mehr eingesetzt werden.

Nicht erforderlich ist Unterstützung für Modifikationen, illegale Maßnahmen oder die Überwindung von Sicherheits- oder Diebstahlvorbeugungsmaßnahmen die vom Eigentümer des Gerät gesetzt wurden. Auch die Preisgabe von Informationen, die über das, was der Hersteller Vertragswerkstätten verrät, hinausgehen, ist nicht vorgeschrieben. Betriebsgeheimnisse darf der Hersteller ebenfalls für sich behalten, soweit sie nicht zur Diagnose, Wartung oder Reparatur notwendig sind.

Physische Werkzeuge dürfen nicht mehr kosten als Herstellung und Versand; zusätzliche Gebühren für die tatsächlich Verwendung von Werkzeugen (Hardware und/oder Software) sind nur zulässig, soweit Vertragswerkstätten die selben Gebühren auferlegt werden. Ersatzteile dürfen ebenfalls nicht mehr kosten als die für Vertragswerkstätten gültigen Preise. Für Anleitungen auf physischen Datenträgern wie Papier oder DVD dürfen die Stück- und Versandkosten veranschlagt werden.

Das texanische Gesetz kennt allerdings eine lange Reihe von Ausnahmen. Wenig überraschend ist die Ausklammerung beispielsweise von Geräten für kritische Infrastruktur, Außenbordmotoren, medizinischen Geräten, Luftfahrzeugen oder bestimmten Arten schweren Geräts. Verständlich sind vielleicht auch Ausnahmen für Feuermelder, Alarmanlagen, industrielle elektrische Ausrüstung, Notfallskommunikationsgeräte für Blaulichtorganisationen.

Für die Ausnahme von Videospielkonsolen und größeren Haushaltsgeräten wie Eiskästen, Herden, Mikrowellen, Air Conditionern und Heizungen können allerdings Lobbyisten der Hersteller einen Erfolg für sich verbuchen. Gleiches gilt für eine lange Liste elektrischer Anlagen wie unterbrechungsfreie Stromversorgungen, Telekommunikationsnetzinfrastruktur, kommerzielle Stromausrüstung, Werbedisplays, Umspanner und Motorkontroller für niedrige und mittlere Spannungen, Stromverteiler, Transferschalter, und alle für solche Dinge vorgesehenen Werkzeuge, Zubehör, Teile und Ersatzteile. Ob Waschmaschinen erfasst sind, bleibt unklar.

Kraftfahrzeuge und landwirtschaftliche Geräte sind ebenfalls ausgenommen, wenn der Hersteller an einer in der jeweiligen Branche anerkannten Vereinbarung hinsichtlich Diagnose, Wartung und Reparatur teilnimmt. Besondere Anforderungen an diese Branchenlösungen stellt das texanische Gesetz nicht. Da sind andere US-Staaten Texas voraus: In Massachusetts und Maine hat sich das Volk über Volksabstimmungen das Recht auf Autoreparaturen gegeben.


(ds)



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Neue AirTags: Erst im Herbst und mit besserer Stromversorgung?


Seit Frühjahr 2021 sind Apples AirTags nun schon unverändert auf dem Markt. Die Bluetooth- und Ultrawide-Band-Tracker (UWB) werden oft verkauft und bieten, besonders in einem städtischen Umfeld, eine solide Nutzererfahrung, wenn es um das Auffinden verlorener Gegenstände geht. Allerdings ist die verbaute Technik veraltet. User hoffen auf mehr Reichweite, längere Batterielaufzeit und vielleicht auch eine genauere Ortung. Doch wann kommen die AirTags 2?

Frische Gerüchte kommen nun aus den USA. Laut „verlässlicher Quellen“ des Apple-Blogs 9to5Mac plant Apple nun einen Verkaufsstart im September oder später im Herbst. Tatsächlich gibt es bereits Hinweise auf das neue Modell in der Betaversion von iOS 18.6. Angeblich hat Apple dort bereits Vorbereitungen für die AirTags 2 getroffen. Das wäre eine gute Nachricht, denn das würde bedeuten, dass die neuen Tracker entweder vor iOS 26 erscheinen und/oder zumindest zur Vorversion kompatibel bleiben.

Bislang wird davon ausgegangen, dass die AirTags 2 einen UWB-Chip der nächsten Generation erhalten. Sie könnten dann ab dem iPhone 15 bereits aus 60 Metern Entfernung genauer getrackt werden, aktuell sind nur 15 Meter möglich. Apple soll außerdem an der Hardware gearbeitet haben, um diese „tamper-resistant“ zu machen. So soll es nicht mehr so einfach möglich sein, den Lautsprecher zu deaktivieren. Das finden einige Nutzer allerdings schlecht, weil sich die AirTags 2 damit quasi nicht mehr als Diebstahlschutz eignen, dabei lieben viele User diese Möglichkeit. Apple selbst will hingegen Stalking vermeiden, hatte sogar schon mit Sammelklagen zu kämpfen.

Unklar bleibt, wie die Stromversorgung der AirTags 2 erfolgen wird. Aktuell nutzt Apple CR2032-Knopfzellen. 9to5Mac spekuliert nun, dass Apple möglicherweise auf nachladbare Akkus setzt. Allerdings hatten andere Marktbeobachter wie Bloomberg-Journalist Mark Gurman dies bislang nicht bestätigt.

Allerdings plant Apple angeblich stärkere Abstufungen der Batterieanzeige in der „Wo ist?“-App (also zum Beispiel „wenig“ und „sehr wenig“ Energie). Dies wäre wohl vor allem mit Akku sinnvoll. Zu Preisen der neuen AirTags ist noch nichts durchgesickert.


(bsc)



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Warum Souveränität nicht in der Cloud beginnt


Hat man die Hürde der Migration weg von Gmail, Microsoft 365 und Co. überwunden, tut sich gleich das nächste große Problem auf: Auch bei den alltäglichen Arbeitsgeräten zeigt sich die Abhängigkeit von US-Unternehmen mit all ihren potenziellen Folgen. So lässt sich ein macOS-System ohne Apple-ID nur eingeschränkt nutzen. Das Gleiche gilt für Windows 11 ohne Microsoft-Konto. Und das ist für den Betriebssystemhersteller im Falle eines Falles nicht der einzige Hebel. Technisch problemlos möglich wäre eine per regulärem Update eingespielte Änderung, die das Betriebssystem nutzlos macht, wenn das verbundene Herstellerkonto nicht zu einem Nutzer in den USA gehört. Für iPhones und Android-Smartphones mit Google-Diensten gilt dasselbe. Und wohl ebenso schmerzhaft wären für viele europäische Anwender Einschränkungen bei den wichtigsten Tools für die Kundenkommunikation: Fielen Kanäle wie WhatsApp und Co. weg, wären die Möglichkeiten vieler Unternehmen zumindest stark eingeschränkt.

  • Digitale Souveränität heißt auch, auf eigenen Geräten Software zu nutzen, die nicht leicht aus der Ferne deaktivierbar ist.
  • Für Desktop-PCs und Laptops lässt sich das Ziel mit Linux gut erreichen, allerdings funktioniert nicht jedes Gerät gleich gut mit jeder Distribution.
  • Bei Netzwerkkomponenten ist vielen Admins gar nicht bewusst, dass Gefahr lauert: Sind Geräte auf eine Verbindung mit der Cloud angewiesen, ist es leicht, aus der Ferne den Stecker zu ziehen.
  • Unabhängige Geräte helfen aber nicht, wenn mit ihnen doch wieder vorrangig Dienste von US-Firmen genutzt werden.

Ungemach droht zudem von noch einer weiteren Seite: Gerade in den vergangenen Jahren haben Netzwerkkomponenten viel Zuspruch gefunden, die sich nur per Cloud verwalten lassen. Die UniFi-Geräte von Ubiquiti oder einzelne Produktreihen von TP-Link sind Beispiele dafür. Hier ist der Kill-Switch eingebaut: Können die Kisten nicht mehr mit der Cloud sprechen, weil der dazugehörige Cloud-Account deaktiviert ist, geht ein Unternehmen offline.

Das muss nicht sein: Für stationäre Computer und Laptops gibt es freie Software als Alternative zu Windows oder macOS. Smartphones lassen sich ohne eine zwangsweise Bindung an einen großen US-Konzern nutzen – wenn auch nur über den Umweg eines Android Custom ROM. GrapheneOS und /e/OS sind zwei Kandidaten, die Nutzern die volle Kontrolle über ihre Daten ebenso wie die Unabhängigkeit von Google versprechen. Und auch gängige Netzwerkhardware lässt sich durch unabhängige Alternativen ersetzen. Wer also Microsoft, Apple und Google aus dem Weg gehen möchte, landet nicht in der digitalen Steinzeit. Dieser Artikel zeigt, wie ein Arbeitsplatz mit freier Software aussehen kann und was im Hinblick auf digital souveräne Smartphones zu beachten ist.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Warum Souveränität nicht in der Cloud beginnt“.
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Googles Top-KI-Modell Gemini 2.5 Pro kostenlos und Open Source für die Konsole


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google veröffentlicht mit Gemini CLI einen Coding- und Admin-Assistenten für die Kommandozeile, der Zugriff auf alle Funktionen des Systems hat, die sich mit Befehlen steuern lassen: Kommandos für das Betriebssystem, Konsolen-Tools sowie die System- und Netzressourcen. Gemini CLI basiert auf Googles Top-KI-Modell Gemini 2.5 Pro und steht unter Apache-2-Lizenz, wobei die Nutzung über die Cloud erfolgt und für gängige Entwickleraufgaben kostenlos ist.

Entwicklerinnen und Entwickler bedienen die Konsolen-KI mit Prompts in natürlicher Sprache und erledigen so komplette Programmieraufgaben, inklusive Testen und Deployment. Dabei hat das Tool Zugriff auf Repositories und Pipelines. Es klont Abhängigkeiten selbständig, analysiert die Aufgaben, fragt nach und erkennt eigene Fehler. Dabei bindet es Ressourcen wie PDF-Dokumente oder Multimedia-Inhalte ein und bedient sich externer Quellen wie der Google-Suche per Model Context Protocol (MCP).

Bei den administrativen Aufgaben beherrscht es neben dem kompletten Terminalbefehlssatz Function Calling oder den Hilfsschalter --help, den die meisten Konsole-Tools bieten, um sich die Verwendung der Tools zu erschließen. Anwender behalten die Kontrolle über den Verlauf und entscheiden bei jedem Schritt, ob Gemini diesen ausführen soll – einmalig, dauerhaft oder gar nicht. Es gibt aber auch einen vollständig automatisierten, nicht interaktiven Modus.

Google veröffentlicht Versionen für Linux, macOS und Windows, der Assistent läuft aber auch in Containern und über Code Assist in Visual Studio Code, Slack, Teams und weiteren Tools. Einen Einsatz im Container empfiehlt Google aus Sicherheitsgründen, da die KI stark ins System eingreifen kann.

Geschrieben ist das Tool in Go, steht unter Apache-2.0-Lizenz und sein Verhalten lässt sich über Markdown-Dateien in der Codebasis anpassen. Eine lokal laufende Variante hat der Hersteller nicht vorgesehen, das Modell Gemini 2.5 Pro an sich arbeitet vollständig in der Cloud.

Kostenlos ist eine Instanz mit einem Kontext von bis zu einer Million Token, 60 Anfragen pro Minute und 1000 am Tag, was für alle gängigen Anwendungsfälle im Entwickleralltag ausreichen sollte. Anwender, die mehrere Instanzen benötigen, setzen einen Key von AI Studio oder Vertex ein und bezahlen nach dem jeweils dort vorgesehenen Plan.


(who)



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