Connect with us

Künstliche Intelligenz

Weltraumteleskop James Webb bildet erstmals Exoplaneten direkt ab


Einem Forschungsteam aus Frankreich ist es gelungen, mit dem Weltraumteleskop James Webb erstmals einen Exoplaneten direkt abzubilden. Sollte sich das bestätigen, wäre das für das neue Gerät ein Novum, die Hoffnung ist aber, dass weitere Nachweise folgen werden. Entdeckt wurde der Exoplanet bei einem Stern mit der Bezeichnung TWA 7, der etwa 111 Lichtjahre von uns entfernt ist. Der Exoplanet ist demnach ungefähr 50 Astronomische Einheiten von seinem Stern entfernt und hat etwa die Masse des Saturn. Insgesamt habe das modernste Weltraumteleskop die Möglichkeit, sogar Exoplaneten nachzuweisen, die nur ein Drittel dieser Masse haben.

Wie das Forschungsteam um Anne-Marie Lagrange vom Pariser Observatorium erklärt, haben sie für ihre Arbeit einen Koronagraph am MIRI-Instrument des Weltraumteleskops benutzt. Damit lässt sich der ferne Stern selbst abdunkeln, während seine direkte Umgebung sichtbar bleibt. Ausgenutzt haben sie das an einem besonders lohnenswerten Ziel, denn das System von TWA 8 sehen wir direkt von oben. Dort gibt es drei Ringe aus Staub und in einem davon eine auffällige Lücke. Genau dort haben sie den Exoplaneten entdeckt, bei dem es sich wohl um einen vergleichsweise jungen Himmelskörper handelt. Weil der noch nicht komplett abgekühlt und etwa 47 Grad Celsius warm ist, ist er im infraroten Spektrum besser zu erkennen.

Für das Weltraumteleskop James Webb bedeute die Entdeckung einen weiteren Meilenstein, weil es bestätigt, dass das Gerät kleinere Himmelskörper finden kann als andere Instrumente. „Dieses Teleskop ermöglicht es uns, Planeten mit Massen abzubilden, die denen der Planeten im Sonnensystem entsprechen“, sagt Co-Autorin Mathilde Malin vom Space Telescope Science Institute. Der Fund bereite deshalb den Weg für die direkte Abbildung von Exoplaneten, die etwa die Masse der Erde haben. Noch ist das aber etwas entfernt, der jetzt vorgestellte Exoplanet kommt auf etwa 100 Erdenmassen. Vorgestellt wird die Entdeckung im Fachmagazin Nature.


(mho)



Source link

Künstliche Intelligenz

Pure Storage: Neue Technik für Datenreduktion und verbesserte Cyber-Resilienz


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Speicherspezialist Pure Storage hat im Nachgang zu seiner Accelerate-Hausmesse vom Juni eine Reihe an Updates und Ergänzungen bekannt gegeben. So wurde der Pure AI Copilot mit MCP-Servern (Model Context Protocol) integriert. Der Copilot fungiert dabei sowohl als MCP-Server als auch als MCP-Client und soll damit die Integration mit internen Systemen sowie mit externen Tools wie Analyse-Engines und Anwendungsmonitoren erleichtern.

Laut Pure Storage entsteht dadurch eine kontextbezogene Ebene, auf der nach Fehlermustern gesucht wird, Ergebnisse zusammengefasst und Abhilfemaßnahmen in natürlicher Sprache vorschlagen werden. Verfügbar ist die Integration bis spätestens Januar 2026.

Neu ist auch die Integration von Pure Storage Key Value Accelerator mit Nvidia Dynamo for AI Inference. Der Key Value Accelerator ist eine Key-Value-Caching-Lösung zur Beschleunigung von KI-Inferenz-Workloads in Multi-GPU-Umgebungen. Die Integration des Pure Storage Key Value Accelerator mit Nvidia Dynamo soll die Skalierbarkeit verbessern und die Inferenzgeschwindigkeit steigern. Das senkt den Rechenaufwand und den CO₂-Fußabdruck. Auch dies soll bis Januar 2026 verfügbar sein.

Pure Storage ist bekannt für seine Datenreduktion und Datendeduplikation. Mit Purity Deep Reduce stellt der Anbieter weitere Verbesserungen in Aussicht. Das Unternehmen spricht hier von der „nächsten Generation an Datenreduktion“, bei der smarte Mustererkennung und ähnlichkeitsbasierte Reduktionstechnologien zur Anwendung kommen. Damit soll die Datenmenge noch besser komprimiert werden, ohne dass nennenswerte Leistungseinbußen entstehen. Die Funktion soll allerdings erst zwischen Februar und Juli 2026 verfügbar sein.

Die neuen Pure Protect Recovery Zones erlauben, mittels isolierter Wiederherstellungsumgebungen (Isolated Recovery Environments, IREs) Anwendungen und Daten ohne Unterbrechungen zu testen und zu validieren oder Angriffe zu beheben und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen (Desaster Recovery), ohne dass dabei die Produktionsumgebung beeinträchtigt wird. Die Möglichkeit, geschäftskritische Anwendungen während eines Cybervorfalls sofort wiederherzustellen, soll die Auswirkungen einer Attacke erheblich reduzieren. Verfügbar sind die neuen Zonen ab Frühjahr 2026.

Im Bereich Cyber-Resilienz gab es auch mehrere Erweiterungen an den bereits bestehenden Kooperationen mit anderen Unternehmen. Dazu gehört eine erweiterte Zusammenarbeit mit CrowdStrike. Sie zielt darauf ab, die Sicherheit in unternehmenskritischen Speicherumgebungen zu verbessern, indem die Daten aus den Pure-Storage-Arrays in die Falcon Next-Gen SIEM eingespeist werden. So lassen sich Reaktionen in Echtzeit automatisch auslösen.

Auch die Zusammenarbeit mit Superna hat Pure Storage erweitert. Hier wurden die Superna Data Security Essentials in Pure Storage FlashArray und FlashBlade integriert. Das ermöglicht eine Datei- und Benutzerüberwachung, die speziell auf Datenexfiltration oder Double-Extortion-Ransomware in Echtzeit ausgerichtet ist. Dabei werden kompromittierte Konten sofort gesperrt und Sicherheitsrichtlinien automatisch durchgesetzt.

Die neue Kooperation mit Veeam zielt darauf ab, die Datenwiederherstellung zu automatisieren. Diese Lösung wird als „Cyber-Resilience-as-a-Service“ mit einem Cloud-ähnlichen Nutzungsmodell bereitgestellt und durch SLAs abgesichert. Basis dafür sind die Pure Enterprise Data Cloud und die Veeam Data Platform. Damit lassen sich fragmentierte, manuelle Prozesse durch eine einheitliche, richtliniengesteuerte Automatisierung ersetzen.


(axk)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Wie der EU-Gerichtshof die DSGVO nachschärft


Im September 2025 hat die Datenschutzwelt gebannt nach Luxemburg geschaut. Gleich drei wegweisende Entscheidungen zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) standen beim Gerichtshof der Europäischen Union (Court of Justice of the European Union, CURIA) an, dem mehrgliedrigen Gerichtssystem der EU. Gebannt deshalb, weil die dortigen Rechtsauslegungen die teils unscharfen EU-Datenschutzvorschriften mit Leben füllen und für die Gerichte der Mitgliedsstaaten als sakrosankt gelten.

Los ging es am 3. September mit dem „Latombe“-Urteil (Az. T-553/23). Phillippe Latombe, ein Abgeordneter der französischen Nationalversammlung, hatte Ende 2023 eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission eingereicht. Derlei Klagen verhandelt nicht der Europäische Gerichtshof (EuGH), sondern nur die zweithöchste Instanz, das Europäische Gericht (EuG) – so auch in diesem Fall.

Latombe wollte mit seiner Organklage den im Juli 2023 verabschiedeten Angemessenheitsbeschluss zu Fall bringen, der nach Art. 45 DSGVO die Rechtsgrundlage für Datentransfers zwischen EU- und US-Unternehmen bildet. Der Beschluss war zustande gekommen, weil die damalige US-Regierung von Präsident Joe Biden im Oktober 2022 mit dem „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ (TADPF) neue Schutzmechanismen für Daten europäischer Bürger in den USA installiert hatte. Allerdings hatte Biden diese Mechanismen nicht mit einem Gesetz abgesichert, sondern lediglich per präsidialem Dekret erlassen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie der EU-Gerichtshof die DSGVO nachschärft“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Für KI-Training: US-App zahlt Geld für abgehörte Telefonate


„Neon – Money Talks“ ist auf iPhones in den USA derzeit die viertmeistinstallierte Anwendung, noch vor Google und Whatsapp. In der Sparte Soziale Netzwerke liegt sie sogar auf Platz 2, nur geschlagen von Threads. Der Grund für den rasanten Aufstieg ist Geld. Neon zeichnet die mithilfe der App initiierten Telefongespräche auf und schüttet dafür 15 US-Cent pro Minute aus, maximal 30 US-Dollar pro Tag. Die Aufnahmen, so der Betreiber, würden dann für Trainings Künstlicher Intelligenzen weiterverkauft, bereinigt um personenbezogene Daten.

Um rechtliche Abhörverbote nicht zu verletzen, wird laut den Angaben nur der lokale Ton vom Handy selbst aufgenommen, nicht der Ton des Gesprächspartners am anderen Ende der Leitung. Nur wenn beide Gesprächspartner Neon-Teilnehmer sind, nimmt die dahinter stehende Firma Neon Mobile, Inc. demnach das volle Telefonat auf. Weil das natürlich deutlich aussagekräftiger ist, zahlt Neon dann auch jedem der Teilnehmer 30 Cent pro Minute.

Die App ist in den US-App-Stores sowohl Apples als auch Googles gelistet. In den Nutzungsbedingungen Neons sind eine Schiedsgerichtsklausel sowie ein Sammelklageverbot enthalten. Die Schiedsgerichtsklausel lässt sich ausschließen, indem man binnen 30 Tagen ab Vertragsabschluss (durch Installation der App) einen Brief an eine bestimmte Adresse in New York schickt.

„Keine Sorge, unsere Technik filtert automatisch Namen, Nummer und andere persönliche Details heraus“, verspricht Neon. Allerdings gibt es kein Versprechen, dass die Aufnahmen geheim gehalten oder ausschließlich für KI-Trainings genutzt werden.

Im Gegenteil, die Vertragsklauseln Neons sind ein juristisches Minenfeld für Teilnehmer. Neon Mobile, Inc., sichert sich unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie, übertragbare und sublizenzierbare Lizenzen. Sie erlauben unter anderem, die Aufnahmen teilweise oder zur Gänze zu verkaufen, zu verwenden, zu kopieren, öffentlich aufzuführen, zum öffentlichen Abruf bereitzustellen und abgeleitete Werke zu erstellen, egal in welcher Form oder welchem Medium.

Noch dazu ist die Lizenz exklusiv. Das bedeutet, dass Teilnehmer etwaig selbst angefertigte Aufnahmen ihrer eigenen Telefongespräche nicht an Dritte verkaufen oder sonst lizenzieren können. Wer das schon getan haben sollte, haftet gegenüber Neos dafür. Auf Ansprüche bezüglich dessen, was Neon oder Neons Kunden aus den Aufnahmen generieren, verzichten Teilnehmer sowieso.

Selbstredend haften Teilnehmer auch, wenn sie bei ihren Unterhaltungen Rechte Dritter verletzen, also etwa, wenn sie bei einem Telefon einen Copyright-geschützten Text aussprechen oder eine Melodie summen. Das landet dann womöglich in LLMs, was teuer kommen kann. Und sollte der Einsatz der App irgendwo verboten sein und dennoch dort erfolgen, haften die Teilnehmer gegenüber Neon auch dafür. Selbst verbittet sich Neon betrügerische Nutzung zur unredlichen Lukrierung von Ausschüttungen, etwa durch ausführliches Schweigen, das Vorspielen von Aufnahmen oder einseitige Monologe.


(ds)



Source link

Weiterlesen

Beliebt