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Künstliche Intelligenz

Xiaomi stellt eigene KI-Brille im Stil der Ray-Ban Meta vor


Die neuen Smart Glasses von Xiaomi sind ähnlich schlank gebaut wie das Konkurrenzmodell, mit 40 Gramm jedoch etwas leichter.

Bei der technischen Ausstattung gibt es keine großen Unterschiede: Die Xiaomi AI Glasses verfügen ebenfalls über eine 12-Megapixel-Frontkamera, zwei Lautsprecher sowie fünf Mikrofone mit Windgeräuschunterdrückung. Wie Metas Brillen unterstützen sie Echtzeit-Livestreaming und Videotelefonie aus der Ich-Perspektive. Xiaomis KI-Brille kommt ohne Display aus, genauso wie Metas Produkt.

Angetrieben werden die Xiaomi AI Glasses von einem Dual-Chip-System, bestehend aus dem Snapdragon AR1-Prozessor, der auch in Metas KI-Brillen zum Einsatz kommt, sowie einem zweiten, stromsparenden Chip, auf dem Xiaomis Betriebssystem Vela OS läuft. Die Brille ist mit einem integrierten 263-mAh-Akku ausgestattet, der eine Laufzeit von bis zu 8,6 Stunden ermöglicht. Das entspricht etwa dem Doppelten der Ray-Ban Meta-Brille, aber liegt auf dem Niveau der erst kürzlich vorgestellten Oakley Meta-Brille.

Wie der Name nahelegt, bieten die Xiaomi AI Glasses eine Reihe von KI-Funktionen, darunter Objekterkennung, Textübersetzung, Transkription, intelligente Zusammenfassungen und Kalorienzählung. Sie sollen außerdem als „Meeting-Assistent“ taugen, alltägliche Fragen beantworten können und Live-Übersetzung in zehn Sprachen, darunter Englisch, Japanisch, Deutsch und Spanisch, bieten. Die Ray-Ban Meta-Brille beherrscht diese Funktion derzeit nur in Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch.

Xiaomis KI-Brille ist in den Farben Schwarz, Braun und Grün erhältlich. Optional sind elektrochrome Gläser erhältlich, die ihre Tönung in 0,2 Sekunden ändern. Der Rahmen verfügt über Scharniere aus Titanlegierung für langlebige Haltbarkeit und einen komfortablen Sitz, der laut Xiaomi speziell für asiatische Gesichtskonturen entwickelt wurde.

Eine Markteinführung im Westen ist mit diesem Modell offenbar nicht vorgesehen. Xiaomi will erst einmal testen, wie das Produkt auf dem heimischen Markt ankommt, wo keine Konkurrenz seitens Meta herrscht.

Die Xiaomi AI Glasses sind ab sofort ab 1.999 RMB in China erhältlich, was circa 250 Euro entspricht. Das ist günstiger als Metas Ray Ban-Brille, die in Deutschland ab 330 Euro erhältlich ist. Allerdings fehlt Xiaomis Modell ein vergleichbar ikonisches Design mit hohem Wiedererkennungswert. Zudem bietet Meta mittlerweile deutlich mehr Auswahl bei Modellen sowie Farb- und Linsenkombinationen. Beides dürfte entscheidend für den Erfolg von Smart Glasses im Massenmarkt sein. Google, das ebenfalls an KI-Brillen arbeitet, setzt auf eine Partnerschaft mit den Brillenherstellern Warby Parker und Gentle Monster.

Ob Xiaomis Kopie der Ray-Ban Meta Glasses technisch und funktional mit dem Original mithalten kann, lässt sich derzeit nicht beurteilen. Das muss ein Praxistest zeigen.


(tobe)



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Künstliche Intelligenz

Chatbot für Schulen: Bremen macht den Anfang


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Künstliche Intelligenz im Bildungsbereich – das klingt nach einem heißen Eisen. Besonders der unstillbare Datenhunger der großen LLM-Anbieter nach Trainingsmaterial steht dem Gebrauch der großen bekannten Modelle in Schulen auf dem ersten Blick im Wege. Ein eigener KI-Chatbot namens „Telli“ soll es jetzt aber richten. Bremen führt diesen als erstes Bundesland in Deutschland ein, wie die Senatorin für Kinder und Bildung mitteilte. Später einmal soll er in Schulen bundesweit zum Einsatz kommen.

Der Chatbot ist Teil des länderübergreifenden Projekts „Adaptives Intelligentes System“ (AIS) und soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern einen geschützten Zugang zu generativer KI ermöglichen. Telli unterscheidet sich dabei von kommerziellen KI-Diensten durch seinen Datenschutzansatz. Das System arbeite ausschließlich mit pseudonymisierten Nutzerdaten und werde vollständig innerhalb der Europäischen Union gehostet, heißt es seitens der zuständigen Behörden. Dadurch sollen keine personenbezogenen Daten an US-amerikanische oder andere Unternehmen aus dem KI-Sektor übermittelt werden. Die eingegebenen Daten fließen auch nicht in das Training der zugrundeliegenden Modelle ein.

„Wir wollen Schülerinnen und Schüler auf eine Zukunft vorbereiten, in der der Umgang mit Künstlicher Intelligenz selbstverständlich sein wird“, erklärt Sascha Aulepp, Bremens Senatorin für Kinder und Bildung. „Dafür brauchen sie Orientierung, Kompetenz – und Räume, in denen sie KI verantwortungsvoll erproben können.“ Der Chatbot steht künftig an allen öffentlichen Schulen im Bundesland zur Verfügung.

Technisch basiert Telli auf einer Open-Source-Architektur, die seit November 2024 entwickelt wird. Die Plattform fungiert als Zwischenschicht zwischen verschiedenen Large Language Models (LLMs), darunter auch Modelle von OpenAI und Meta, und den Endnutzern. Lehrkräfte können eigene Dokumente hochladen, um kontextspezifische Antworten zu erhalten, und fachdidaktische Lernszenarien erstellen, die sich per QR-Code oder Link mit Schülerinnen und Schülern teilen lassen.

Telli wurde speziell für den Einsatz im Unterricht entwickelt. Lehrkräfte können den KI-Chatbot sowohl zur Unterrichtsvorbereitung als auch im Unterricht selbst nutzen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, Telli für ihre Schülerinnen und Schüler freizugeben.

Die Anbindung an das schulische Identity-Management-System VIDIS (Vernetzungsinfrastruktur Digitale Identitäten für Schulen) ermöglicht eine nahtlose Integration in die bestehende IT-Infrastruktur der Schulen. Nutzer können sich ohne zusätzliche Registrierung anmelden.

Das Telli-Projekt ist eingebettet in das größere AIS-Vorhaben, das vom FWU (Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht) koordiniert wird. Alle 16 Bundesländer sind an dem Projekt beteiligt.

Das AIS-System soll künftig eine umfassende digitale Lernumgebung bereitstellen, die weit über den Chatbot hinausgeht. Geplant sind adaptive Lernmaterialien, ein intelligentes Empfehlungssystem und Tutorfunktionen, die Schüler individuell unterstützen und Lehrkräfte entlasten sollen. Das System wird auch kommerzielle Bildungsmedien-Anbieter einbinden können – ein „Marktplatz“ für lizenzpflichtige Inhalte ist vorgesehen.

Die technische Umsetzung berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der Länder. Konfigurationsmöglichkeiten sollen es ermöglichen, dass Bundesländer eigene oder selbst beschaffte LLMs nutzen können. Schulträger und Länder können den Code einsehen und bei Bedarf anpassen. Dies soll unter anderem die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern reduzieren.


(mki)



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Kleiner, später, nicht mehr „Made in USA“: T1 Phone nach unten korrigiert


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Wird das T1 Phone der Trump Organization wirklich in den USA gebaut? An der Behauptung der hinter dem Handy stehenden Trump Organization gibt es massive Zweifel, die sich nun offenbar bestätigen: Die Trump Organization hat die Aussage, das Handy sei „Made in the USA“, von der Webseite des T1 Phones entfernt.

Das ist eine von mehreren heimlichen Änderungen, die unter anderem dem Technik-Magazin The Verge aufgefallen sind. So sei auf der Shop-Seite des „Trump-Handys“ ursprünglich etwa ein großes Banner mit dem Schriftzug „MADE IN THE USA“ zu sehen gewesen, das offenbar in den vergangenen Tagen entfernt wurde. Mittlerweile finden sich dort nur noch vage Andeutungen und Absichtsbekundungen. Das Handy sei „proudly american“, heißt es dort etwa, also „stolz amerikanisch.“ Oder: Das Handy sei mit „amerikanischen Werten“ designt worden.

Obwohl die Webseite des Trump-Phones geändert wurde, beharrt ein Sprecher der Trump Organization gegenüber CNBC darauf, dass das Handy in den USA hergestellt werde. Das gilt aber als ausgeschlossen: Es gibt schlicht keine entsprechende Infrastruktur in den USA. Apple lässt die Komponenten für seine Handys unter anderem in Taiwan, China und Indien bauen. Mit einem Schlag Fabriken, Know-how und Arbeitskraft für die Fertigung in den USA aus dem Boden zu stampfen, ist praktisch unmöglich. Immerhin sollte das Smartphone laut Ankündigung bereits im September auf den Markt kommen.

Das ist eine weitere Änderung, die The Verge aufgefallen ist: Das Release-Datum wird nun weniger konkret angegeben. Anstelle von „September“ heißt es auf der Webseite des T1 Phones nun, das Handy werde „später in diesem Jahr“ auf den Markt kommen. Sogar die Hardware-Spezifikationen des Handys haben sich verändert. Der Bildschirm des Handys schrumpfte dem Datenblatt zufolge plötzlich von 6,8 auf 6,25 Zoll. Zudem wird der Arbeitsspeicher gar nicht mehr angegeben. Angaben zum Prozessor macht die Trump Organization nach wie vor nicht.

Das T1 Phone hat die Trump Organization Mitte Juni gemeinsam mit einem Mobilfunktarif vorgestellt. Auch zu diesem Tarif bleiben viele Fragen offen. So ist aktuell noch immer nicht bekannt, welcher Mobilfunkprovider das Netz für den Trump-Tarif stellt. Die Trump Organization ist eine Holding-Gesellschaft für mehrere Geschäfte und Immobilien von US-Präsident Donald Trump.


(dahe)



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Breitband: Provider liefern mehr Leistung – oft aber noch nicht die bezahlte


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Die Bundesnetzagentur meldet Fortschritte bei den jährlich vorgelegten Ergebnissen der Breitbandmessungen, die Nutzer mit der offiziellen App der Regulierungsbehörde durchführen. Im Festnetz erhielten laut dem aktuellen 9. einschlägigen Bericht 86,5 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate im Download. Das bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024. In der Vorjahresperiode 2022/2023 lag der Wert noch bei 85,5 Prozent. Bei 45,2 Prozent der Nutzer – gegenüber 43,5 Prozent im 8. Bericht – wurde diese Geschwindigkeit im Netz voll erreicht oder überschritten.

Zwischen Stadt und Land gibt es dabei Unterschiede, geht aus der Analyse hervor. Im urbanen Bereich erreichten 62,6 Prozent der Nutzer mindestens 90 Prozent der vermarkteten Datenübertragungsrate, in halbstädtischen Gegenden 59,1 und in ländlichen Gebieten 58 Prozent. Über alle Bandbreitenklassen und Anbieter hinweg erhielten zudem im Upload im aktuellen Berichtszeitraum 90,7 Prozent der Nutzer (2022/2023: 88,8 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit. Bei 43,5 Prozent der Nutzer (2022/2023: 41,8 Prozent) wurden die entsprechenden Zusagen voll eingehalten oder übertroffen.

Mit 79,6 Prozent waren die meisten Kunden auch im aktuellen Berichtsjahr mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden und vergaben dafür Schulnoten zwischen 1 bis 3. 10 Prozent der Kunden bewerteten ihre Internetverbindung aber erneut mit einer 5 oder 6. Insgesamt basiert der Bericht im Bereich des Festnetzes auf 276.081 Messungen, während es vormals 305.035 waren.

Der Mobilfunk schnitt in den vergangenen Jahren bis Mitte 2022 notorisch schlecht ab. Über die volle vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate konnten sich im mobilen Internet damals nur drei Prozent freuen. Mit dem Ausbau von 5G hat sich das grundlegend geändert. Die fünfte Mobilfunkgeneration ermögliche es, „sehr hohe Datenübertragungsraten zu erzielen“, heißt es. Diese gingen teils „deutlich über das jeweilige vertraglich vereinbarte geschätzte Maximum des Tarifs hinaus“. Bei einem Großteil der im Markt befindlichen Tarife orientiere sich dieses noch an den mit 4G potenziell erreichbaren Geschwindigkeiten. Vor allem bei der Deutschen Telekom, Vodafone und Telefónica führe dies dazu, „dass diese die erreichbaren Datenübertragungsraten nicht beschränken, sondern die Tarife bei 5G-Nutzung nach ‚oben‘ öffnen“.

Laut dem Bericht ist der Anteil von 5G-Messungen nun erneut – und zwar deutlich – angestiegen. Im aktuellen Zeitraum lag dieser demnach bei rund 44 Prozent aller berücksichtigten Messungen, während es zuvor nur 28,5 Prozent waren. Insgesamt wurden für mobile Breitbandanschlüsse 562.305 valide Messungen berücksichtigt.

Hiervon entfallen 315.974 auf 4G und 246.331 auf 5G. Rund 83,5 Prozent der 5G-Messungen liegen in sehr hohen Bandbreitenklassen 200 MBit/s bis kleiner 500 MBit/s und 500 MBit/s. Bei 4G sind die Ergebnisse bezogen auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsraten in den drei oberen Bandbreitenklassen indes schlechter ausgefallen.

Die Trennung nach 4G und 5G nahm die Bundesnetzagentur erstmalig vor. Ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen ist daher nicht möglich. Dem Regulierer zufolge findet eine Auswertung der vertraglich in Aussicht gestellten Leistungen in interaktiver Kartenform auch nur noch für das Festnetz statt. Im Bereich des Mobilfunks würden künftig die gemessenen Datenübertragungsraten für das jeweilige Mobilfunknetz in den Mittelpunkt gestellt. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, freute sich, dass dank des 5G-Ausbaus immer mehr Mobilfunk-Kunden „von den sehr hohen Geschwindigkeiten“ profitierten.


(mho)



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