Künstliche Intelligenz
Aussetzung des DMA? – Sorge vor Kuhhandel der EU mit den USA
Laut Berichten etwa des Wall Street Journals fordern die USA im Rahmen der Zollverhandlungen mit der EU, dass letztere auf die Durchsetzung ihrer zentralen Gesetze zur Plattformregulierung zumindest zeitweise verzichtet. Im Fokus stehen dabei demnach vor allem die erweiterten Wettbewerbsregeln im Digital Markets Act (DMA), die viele Big-Tech-Konzerne aus den USA treffen. Das Handelsblatt will in Erfahrung gebracht haben, dass die EU-Kommission weitreichende Zugeständnisse an die US-Regierung plant. Dagegen mehrt sich der Widerstand aus Kreisen von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik.
In einem offenen Brief an die Spitze der Brüsseler Regierungsinstitution wehrt sich etwa der deutsche Startup-Verband gemeinsam mit europäischen Verbündeten etwa aus Frankreich und Italien gegen ein Einlenken. „Einen solchen Kuhhandel darf es nicht geben“, betont die Vorstandsvorsitzende der Vereinigung, Verena Pausder. „Das würde die Bemühungen der EU um eine digitale Souveränität Europas völlig konterkarieren.“ Die Einhaltung europäischer Regeln und Gesetze – und damit die Rechtsstaatlichkeit – dürfe „nicht zur Verhandlungsmasse verkommen“.
Der DMA sei „ein sachgerechtes Instrument, um strukturelle Ungleichgewichte auf digitalen Märkten zu adressieren“, argumentieren die Unterzeichner. Für junge und rasch wachsende Firmen in Europa seien die darin enthaltenen Kartellvorschriften etwa für mehr Interoperabilität elementar, um „faire Wettbewerbsbedingungen, Marktzugang und damit Innovationen zu sichern“. Wer europäische Tech-Champions ermöglichen wolle, „kann nicht gleichzeitig zentrale regulatorische Grundlagen für faire digitale Märkte zur Disposition stellen“. Eine Aussetzung würde „das Vertrauen in die Durchsetzungsfähigkeit europäischer Gesetzgebung und die Verlässlichkeit des europäischen Binnenmarkts als stabilen Rechtsraum nachhaltig beschädigen“.
Einknicken wäre „inakzeptable Kapitulation“
In die gleiche Kerbe schlägt Felix Duffy von der zivilgesellschaftlichen Organisation LobbyControl: „Es ist absolut inakzeptabel, den US-Tech-Konzernen ein Mitspracherecht über demokratisch geschaffene Gesetze zu gewähren.“ Absehbar sei, dass die institutionelle Festschreibung von US-Einfluss die neuen Tech-Regulierungen abschwächen werde. Die EU sollte ihre Gesetze aber unabhängig und konsequent durchsetzen. Die Bundesregierung müsse in Brüssel dafür sorgen, dass der DMA hochgehalten und „nicht im Zollstreit mit den USA geopfert“ werde. Alles andere wäre ein Bruch des Koalitionsvertrages. LobbyControl forderte schon im Januar zusammen mit mehr als 30 Organisationen wie European Digital Rights (EDRi), dem Open Market Institute und Gewerkschaften die Kommission auf, ihre Regeln gegen Tech-Konzerne strikt durchzusetzen.
„Den DMA auf Eis zu legen, um die USA zu beschwichtigen, wäre eine inakzeptable Kapitulation“, warnt auch Stéphanie Yon-Courtin, eine französische EU-Abgeordnete der liberalen Renew-Fraktion. Es würde ihr zufolge einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, wenn die EU zuließe, dass Länder sie zu einer Überarbeitung bereits verabschiedeter Gesetze drängten. „Friedrich Merz droht vor Digitalkonzernen einzuknicken“, moniert Anna Lührmann, grüne Vizevorsitzende des Digitalausschuss des Bundestags, mit Blick auf die vom Bundeskanzler gezeigte Verhandlungsbereitschaft. Der offenbar im Raum stehende Deal ginge „auf Kosten unserer europäischen Souveränität“. Unter dem Deckmantel wirtschaftlicher Kompromisse würde vor allem großen US-Tech-Konzernen der Rücken gestärkt werden.
Die Trump-Regierung wertet erste Geldstrafen auf DMA-Basis gegen Apple und Meta als „wirtschaftliche Erpressung“. Ein Kommissionssprecher wollte Anfang der Woche nicht über ein potenzielles Ergebnis der Zollgespräche spekulieren. „Wir wollen ein faires und ausgewogenes Abkommen finden.“
(mho)
Künstliche Intelligenz
Audio-Mix-Funktion nicht mehr nur für Apples eigene Apps
Apple bringt ein nützliches Feature, das bislang nur für die hauseigene Fotos-App auf bestimmten iPhone-Modellen verfügbar war, als Schnittstelle für andere Developer. Das ist einer Entwicklerpräsentation von Apple zu entnehmen. Die Funktion namens Audio Mix wird im Rahmen von iOS 26 ab Herbst in Form einer Schnittstelle für Third-Party-Apps bereitgestellt. Audio Mix steht auf den iPhone-16-Modellen zur Verfügung und nutzt sogenanntes Computational Audio, um Klänge im Raum zu berechnen.
Diverse Klangmöglichkeiten
Nutzer können ein mit der Kamera dieser Apple-Smartphones aufgenommenes Video nachbearbeiten und dann zwischen vier Spatial-Audio-Modi umschalten. Wählt man „In-Frame“ (Deutsch: „Im Bild“) werden die Stimmen der Personen, die derzeit zu sehen sind, hervorgehoben. „Studio“ verspricht einen Klang wie in einem „professionellen Studio mit Schalldämmung“.
Das sei „perfekt für Vlogs und Podcasts“, schreibt Apple – es sei, als ob das Mikrofon nah am Mund ist. „Cinematic“ („Kino“) schließlich nimmt alle Stimmen um die filmende Person auf und bringt sie nah am Screen zusammen – wie „fürs Kino abgemischt“, so Apple. Der Effekt lässt sich jeweils über einen Slider einstellen, um Vorder- und Hintergrund zu trennen. Ab iOS 26 kann das nun auch in anderen Apps erfolgen, solange die Videos mit der Kamera-App aufgenommen wurden. Welche Apps Audio Mix dann unterstützen werden, ist noch unklar.
Spatial-Audio-Dateien als QTA
Apple verbessert auch noch weitere Audiofunktionen. So kann Sprachmemos künftig das QuickTime-Spatial-Audio-Format QTA abspeichern. „Das QTA-Format unterstützt mehrere Audiospuren mit alternativen Spurengruppen, genau wie Spatial-Audio-Dateien aufgebaut sind“, schreibt die Firma.
Besitzer des iPad dürfen sich außerdem über ein wichtiges neues Podcasting-Feature freuen: Das sogenannte Local Capture. Damit können einzelne Podcaster ihre jeweiligen Spuren auf dem lokalen Gerät speichern, um sie dann später qualitativ hochwertig zusammenzuführen. Derzeit ist es unter iOS und iPadOS nicht möglich, während eines Anrufs – etwa im Rahmen eines Podcasts – eine zweite App im Hintergrund auszuführen, um lokale Audiodaten aufzunehmen. Dies schließt die Verwendung von iPhones und iPads für Remote-Podcasting praktisch aus.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Effizienter kühlen: Mobile Klimaanlage auf Zweischlauchbetrieb umrüsten
Mobile Klimaanlagen bringen bei brütender Hitze nur bedingt Abkühlung – gerade im Vergleich zu modernen Split-Geräten. Doch auch aus einfachen Monoblock-Klimaanlagen lässt sich mehr Effizienz herauskitzeln, indem man daran selbst einen zweiten Schlauch montiert. Danach sinkt die Temperatur spürbar schneller als vor der Modifikation, was das Arbeiten oder auch Einschlafen im Zimmer erleichtert.
Das Prinzip ist so schlicht und trotzdem wirkungsvoll, dass es beinahe schon an Clickbait-Überschriften erinnert: „Klimatechniker schockiert: Mit diesem einfachen Trick machen Sie Ihre Monoblock-Klimaanlage kühler!“ Der Kniff mit dem zusätzlichen Schlauch funktioniert aber tatsächlich, wie unser Test zeigt.
- Mobile Klimaanlagen gelten als ineffizient – doch mit einem zweiten Schlauch lässt sich ihre Leistung steigern.
- Bereits mit wenig bastlerischem Geschick kann man das vorhandene Gerät selbst umrüsten und so für spürbar mehr Kühlung sorgen.
- Wie das Prinzip funktioniert, worauf man achten muss und welche Materialien geeignet sind, zeigen wir Schritt für Schritt – mit Bildern und praktischen Tipps.
Wer also bereits ein anderes Monoblockgerät zu Hause hat, kann es mit einfachen Werkzeugen wie einem Bastelmesser, Gewebeband und einem Karton umrüsten. Wie das Zweischlauch-Modding funktioniert, erklären wir in diesem Ratgeber.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Effizienter kühlen: Mobile Klimaanlage auf Zweischlauchbetrieb umrüsten“.
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Künstliche Intelligenz
Freitag: Sicherheitslücken in Multifunktionsdruckern, Überwachung in Österreich
Eine Vielzahl von Multifunktionsdruckern verschiedener Hersteller weist teilweise eklatante Sicherheitslücken auf. Angreifer könnten sich Zugang zum Netzwerk und Daten verschaffen. Zwar stehen Firmware-Updates bereit, aber für eine der insgesamt acht gefundenen Schwachstellen gibt es nur einen Workaround: Kennwort ändern! In Österreich ist die staatliche Malware bislang nicht vom Parlament abgesegnet, da gibt es bereits Rufe nach Ausweitung. Der Bundestrojaner sollte nur in besonders schweren Fällen eingesetzt werden, doch der Innenminister will nun weitere Bereiche des Strafrechts abgedeckt sehen. Koalitionspartner NEOS stellt sich allerdings dagegen. Derweil bezeichnet Österreichs Telecomregulator Steinmaurer im Exklusivgespräch mit heise online IKT-Infrastruktur als Grundlage digitaler Souveränität. Das sieht die EU bereits seit einigen Jahren vor, doch er vermisst eine nationale Strategie – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Das IT-Sicherheitsunternehmen Rapid7 hat acht Schwachstellen in insgesamt 748 Multifunktionsdruckern, Scannern und Etikettendruckern von fünf verschiedenen Herstellern aufgedeckt. Angreifer könnten sich dadurch die Zugangsdaten zum Gerät selbst und dem angeschlossenen Netzwerk verschaffen. Die betroffenen Unternehmen Brother, Fujifilm, Ricoh, Toshiba und Konica Minolta haben Firmware-Updates bereitgestellt, aber eine Sicherheitslücke kann lediglich manuell umgangen werden. Die gefährlichste Schwachstelle ist die Umgehung der Authentifizierung, denn Angreifer können das Standard-Kennwort des Geräts anhand der Seriennummer herausfinden, um damit die Kontrolle über das Gerät zu erlangen: Sicherheitslücken in fast 750 Multifunktionsdruckern verschiedener Hersteller.
Um eine andere Art der Sicherheit geht es Österreichs Regierung. Diese plant, Malware im Millionenwert zu kaufen und zur Überwachung von Bürgern einzusetzen, die keiner Straftat verdächtig sind – wenn andere Ermittlungsmaßnahmen aussichtslos erscheinen. Der liberale Koalitionspartner NEOS war eigentlich dagegen, hat sich aber einen Kompromiss abringen lassen: Der Einsatzbereich sogenannter Bundestrojaner ist auf „Vorbeugung bestimmter, besonders schwerwiegender verfassungsgefährdender Angriffe„, die mit zehn Jahren oder längerer Haft bedroht sind, sowie Spionageabwehr beschränkt. Doch noch bevor das Gesetz beschlossen ist, ruft der Innenminister schon nach Ausweitung. Allerdings gibt es Protest sogar innerhalb der Regierung Österreichs: Ruf nach Ausweitung von Messenger-Überwachung.
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Über ein anderes Thema der Alpenrepublik hat heise online mit Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer Telekommunikation und Post der österreichischen Regulierungsbehörde RTR, gesprochen. „Alle reden von Digitalisierung und digitaler Souveränität„, sagte er. „Wir müssen bei der Infrastruktur anfangen, damit man das alles machen kann.“ Das heißt: Ein technischer Rahmen, zu dem Glasfaser, Rechenzentren und deren Stromversorgung gehören, sowie ein dazu passender rechtlicher Rahmen. „Dann kommen die Unternehmer“, ist sich der Österreicher sicher. „Es fehlt an einer Gesamtstrategie auf nationaler Ebene„. Die EU habe 2021 mit dem digitalen Kompass für die digitale Dekade ein Programm auf den Weg gebracht, doch fehle das rot-weiß-rote Pendant, so Österreichs Regulierer: Keine digitale Souveränität ohne Infrastruktur.
Wie in Österreich ist auch Überwachung in den USA umstritten. Dort sind Kennzeichen-Scanner, die ohne Verdacht oder Anlass alle vorbeifahrenden Fahrzeuge erfassen und speichern, bei US-Polizisten besonders beliebt. Es gibt nur bescheidene Einschränkungen für die Auswertung der Daten. Und selbst die halten manche Polizeibehörden nicht ein. Diese haben die Daten offenbar illegal abgefragt, etwa zum Aufenthaltsrecht oder wegen lokal verbotener Abtreibungen. Flock, einer von mehreren Scannerbetreibern in den USA, ergreift jetzt behutsame Maßnahmen gegen Missbrauch: Daten aus Kalifornien, Illinois und Virginia können nur noch im Staat selbst abgefragt werden. Bald soll auch eine KI bei möglichem Missbrauch Mitteilung machen in den USA: Polizisten haben Kennzeichen-Scanner missbraucht.
Sommer, Hitze, (etwas) kürzere Podcast-Episode – doch die Themen sind alles andere als heiter: In Folge 137 des c’t-Datenschutz-Podcasts sprechen wir über aktuelle Fälle und Urteile. Ein Fall aus Niedersachsen führt direkt zu akustischem Kopfschütteln: Eine öffentlich zugängliche, schwenkbare Webcam filmte einen FKK-Strand und übertrug die Bilder live ins Netz – ohne Hinweis für die Besucher. Die niedersächsische Datenschutzbehörde griff ein, ließ die Bilder verpixeln und prüft ein Bußgeld. Kein Bußgeld gibt es von VW, denn ein Staatsanwalt vergaß, eine Beschwerde gegen ein Gerichtsurteil zu unterschreiben. Zudem erörtern wir ein Urteil, das Meta erlaubt, öffentliche Facebook- und Instagram-Postings für das Training seiner Sprach-KI zu verwenden. Darum geht es in der Auslegungssache 137: Ohne Unterschrift kein Geld!
Auch noch wichtig:
- Der in beliebten Modellen großer Hersteller verbaute Bluetooth-Chipsatz ist angreifbar. Hacker konnten so Anrufe starten und Geräte abhören. Da es kaum Updates gibt, ist es ein Zero-Day: Bluetooth-Lücke macht Millionen Kopfhörer zu Abhörstationen.
- Der Musiker Moby stellt hunderte Tracks kostenlos im Web zur Verfügung. Doch im Kleingedruckten lauern juristische Fußangeln: Moby veröffentlicht unfreie Gratis-Musik mit ethischen und politischen Schranken.
- Für das KI-Training hat Meta Schattenbibliotheken heruntergeladen. Trotzdem sind die Autoren und Autorinnen vor Gericht gescheitert – wegen mehrerer Fehler: Bei Raubkopien für KI-Training bekommt Meta recht, die Klagenden einen Rüffel.
- Schummeln Schüler mittels KI bei Leistungserhebungen? Einen Hase-und-Igel-Wettlauf sollte man sich in dem Fall sparen und umdenken, erklärt Bernhard Gmeiner im Interview: „Bisherige Prüfungsformate werden durch den Einsatz von KI nutzlos“.
- Amazon arbeitet an einem neuen „James Bond“-Film. Regisseur ist Denis Villeneuve, der unter anderem die „Dune“-Filme gedreht hat: Dune-Regisseur Denis Villeneuve dreht den neuen James-Bond-Film.
- Wer sich von einem iPhone mit iOS 26 wecken lässt, bekommt womöglich ein Problem. Das Button-Design ist eher unklug in iOS 26: Schnell mal verschnarcht – Ärger mit neuem Wecker.
- Auf seiner Hauskonferenz zeigte HPE viel RZ-Hardware mit Nvidia. Zweites Standbein ist inzwischen die RZ-Software, bei der sich HPE für die Konkurrenz öffnet: HPE startet seine VMware-Alternative.
- Wer sich mit dem Etikett der Freiheit schmückt, darf bei Open Source oder Creative Commons nichts und niemanden ausschließen, meint Hartmut Gieselmann in seinem Kommentar: Open Source auch für die Bösen!
- Vor 30 Jahren entstand in Frankfurt der heute größte Internetknoten der Welt: DE-CIX. Anfangs wurde mit 2-Megabit-Leitungen gearbeitet. Es ist das Jubiläum des größten Internetknotens der Welt: Der DE-CIX wird 30.
- Nachdem der CCC auf Sicherheitslücken bei Hunderten Bestellseiten von Restaurants aufmerksam gemacht hatte, prüft die Datenschutzbehörde den Vorfall: Datenschutzbehörde prüft Fall nach Datenlecks bei Hunderten Restaurant-Websites.
- Das Weltraumteleskop James Webb hat schon einige Entdeckungen geliefert. Nun wurde damit auch erstmals ein Exoplanet direkt abgebildet, kleinere sollen folgen: Weltraumteleskop James Webb bildet erstmals Exoplaneten direkt ab.
- Die Trump Organization bewarb das Trump-Phone mit der Behauptung „Made in USA“. Davon ist nun nicht mehr die Rede – und es gibt weitere Änderungen. Es wird kleiner, später, nicht mehr „Made in USA“: T1 Phone nach unten korrigiert.
(fds)
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