Künstliche Intelligenz
So souverän sind US-Clouds für Europa wirklich
Amazon baut in Brandenburg eine von der globalen AWS-Cloud entkoppelte Infrastruktur, Google betreibt eine speziell abgeschottete Cloud für die Bundeswehr, Microsoft wirbt mit einer EU Data Boundary und hat ein „Digital Resilience Commitment“ abgegeben. Ziel all dieser Initiativen: Vertrauen schaffen. Sie sollen garantieren, dass sensible Daten unter nationaler Kontrolle bleiben. Doch wie tragfähig sind diese Zusicherungen – und sind europäische Anbieter grundsätzlich souveräner?
Stefan Hessel ist Rechtsanwalt und Salary-Partner bei reuschlaw in Saarbrücken. Als Head of Digital Business berät er nationale und internationale Unternehmen zu Datenschutz, Cybersicherheit und IT-Recht.
Europäischer Anbieter = mehr Kontrolle?
Oft wird angenommen, der Einsatz von Anbietern aus der EU führe automatisch zu mehr digitaler Souveränität. Viele EU-Firmen nutzen diese Erzählung auch strategisch, um sich gegen die etablierte US-Konkurrenz zu positionieren. Doch was genau bedeutet „europäisch“? Zählt der Unternehmenssitz? Die Serverstandorte? Die Eigentümerstruktur oder die Staatsangehörigkeit des Managements?
Zudem mangelt es auch innerhalb Europas nicht an Negativbeispielen. Prominente Fälle wie Wirecard oder PayOne zeigen, dass die bloße Herkunft eines Anbieters kein Garant für digitale Souveränität ist. Schlimmer noch: Es können sogar geopolitische Risiken bestehen, wie die Verwicklung russischer Nachrichtendienste bei Wirecard zeigt.
Ob Cloud, KI oder M365: Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Software und Servcies aus den USA auf. Angesichts der politischen Verwerfungen seit Beginn der Präsidentschaft von Donald Trump fragen sich immer mehr IT-Verantwortliche: Wie kann ich Abhängigkeiten vermindern und die eigene IT souveräner, resilienter und damit zukunftssicherer aufstellen?
Der IT Summit by heise 2025 am 11. und 12. November im München liefert Antworten. Renommierte Experten erklären, was europäische Cloud-Hoster im Vergleich zu US-Hyperscalern leisten und wie man KI-Lösungen lokal betreibt. Lernen Sie aus Fallstudien, wie andere Unternehmen ihre digitale Abhängigkeit vermindert haben. Erfahren Sie, wie Open Source Ihre Software-Landschaft unabhängiger macht und warum mehr digitale Souveränität die IT-Sicherheit verbessert.
Der IT Summit by heise 2025, die neue Konferenz für IT-Verantwortliche, findet am 11. und 12. November im Nemetschek Haus in München statt. Veranstalter ist heise conferences, das Programm kommt aus der iX-Redaktion.
Souveränität heißt nicht Autarkie
Digitale Souveränität darf nicht mit technologischer Autarkie verwechselt werden. Vollständige Unabhängigkeit von externen Technologien ist weder realistisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Vielmehr geht es um die Fähigkeit, digitale Technologien selbstbestimmt, sicher und regelkonform einsetzen zu können. Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Prozesse, technische Absicherung und vertragliche Garantien – nicht durch Nationalfarben im Logo.
Der notwendige Grad an digitaler Souveränität ist zudem kontextabhängig. Für staatliche Infrastruktur können deutlich höhere Anforderungen sinnvoll sein als für ein mittelständisches Unternehmen. Gerade Unternehmen können sich im Regelfall auf vertragliche Zusagen ihrer Anbieter verlassen, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für deren Unzuverlässigkeit gibt.
Datenschutz: Mehr Regeln als Risiken
Ein zentraler Aspekt digitaler Souveränität ist der Datenschutz. Kritiker befürchten immer wieder, dass personenbezogene Daten bei US-Anbietern unkontrolliert in die USA abfließen. Tatsächlich setzt die DSGVO hier enge Grenzen. Datenschutzrechtlich handelt es sich bei dem Einsatz von Cloud-Diensten meist um eine Auftragsverarbeitung, die in der Regel durch europäische Tochtergesellschaften der großen US-Anbieter erfolgt. Wenn diese sich vertraglich verpflichten, Daten nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu verarbeiten, liegt keine Drittlandübermittlung vor.
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CLOUD Act: Viel Aufregung, wenig Relevanz
Dennoch gibt es immer wieder Kritik – insbesondere im Hinblick auf den US-CLOUD-Act. Dieses Gesetz verpflichtet US-Unternehmen, bei rechtmäßigen Anfragen ihrer Strafverfolgungsbehörden auch auf im Ausland gespeicherte Daten zuzugreifen, sofern sie Kontrolle darüber haben. Theoretisch kann das auch Kundendaten einer europäischen Tochtergesellschaft betreffen. Europäische Tochtergesellschaften unterliegen allerdings dem EU-Recht, das klare Grenzen für Datenzugriffe setzt. Dass selbst Datenschutzaufsichtsbehörden hierzulande mitunter an der Durchsetzbarkeit europäischen Rechts auf europäischem Boden zu zweifeln scheinen, wirft zwar Fragen über das Rollenverständnis der Behörden auf, ändert aber nichts an der Rechtslage.
Zudem spielt der CLOUD Act praktisch bislang kaum eine Rolle. Microsoft hat für das erste Halbjahr 2024 Zahlen veröffentlicht: Es gab 166 Anfragen, aber nur eine betraf einen Kunden außerhalb der USA und dieser stammte nicht aus Europa.
Vertrauenswürdigkeit schlägt Herkunftsland
Digitale Souveränität lässt sich nicht an der Herkunft eines Anbieters festmachen. Weder ein europäischer Firmensitz noch Serverstandorte innerhalb der EU garantieren per se mehr Sicherheit oder Kontrolle. Entscheidend ist vielmehr das Vertrauen, das durch transparente Prozesse, technische Schutzmaßnahmen, rechtlich belastbare Vereinbarungen und Kontrollmöglichkeiten entsteht.
Europäische Regelwerke wie die DSGVO bieten – unabhängig davon, ob der Anbieter aus den USA oder der EU stammt – wirksame Instrumente zur Wahrung von digitaler Souveränität. Letztlich bedeutet digitale Souveränität nämlich, in Kenntnis von Sach- und Rechtslage, eine souveräne Entscheidung zu treffen. Gerade im Cloud-Bereich mag das keine einfache Aufgabe sein, aber eine lösbare.
(odi)
Künstliche Intelligenz
c’t-Webinar: Photovoltaik verstehen | heise online
Angesichts gestiegener Stromkosten klingt es für viele Menschen interessant, ihren Strom einfach selbst zu erzeugen. Photovoltaikanlagen rechnen sich inzwischen in den meisten Fällen, selbst auf teilweise verschatteten Dächern oder in Form platzsparender Balkonkraftwerke für Mieter. Doch wer sich erstmals mit dem Thema auseinandersetzt, sieht sich schnell mit Fachbegriffen, widersprüchlichen Informationen und offenen Fragen konfrontiert. Dabei gestaltet sich der Einstieg einfacher als gedacht, sofern man die Grundlagen kennt.
Hier setzt das c’t-Webinar „Photovoltaik für Einsteiger“ an: In einem zweistündigen Vortrag vermittelt c’t-Redakteur Georg Schnurer fundiertes und vor allem herstellerneutrales Basiswissen zur eigenen Solaranlage. Eine 45-minütige Fragerunde bietet Gelegenheit, offene Punkte zu klären.
Technische Grundlagen und sinnvolle Systemwahl
Der Referent erklärt die unterschiedlichen Varianten von PV-Modulen und beleuchtet die Unterschiede zwischen Mikro- und Hybrid-Wechselrichtern. Sie erfahren, welche Technik sich für welches Einsatzszenario eignet und wie Sie die passende Speichergröße für Ihr Projekt ermitteln. Auch die wichtige Frage, ob sich die Anschaffung eines Speichers finanziell lohnt, wird beantwortet.
Das Webinar behandelt zudem die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen und geht auf die sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen für privat betriebene PV-Anlagen ein. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte.
Einstieg ohne Vorkenntnisse
Das Webinar richtet sich gezielt an Personen, die sich bisher nicht mit einer eigenen Photovoltaikanlage beschäftigt haben. Eine individuelle Beratung durch einen Energieberater ersetzt es zwar nicht, es schafft jedoch eine solide Wissensbasis für alle weiteren Schritte.
- Datum: 3. Juli 2025
- Uhrzeit: 17:00 bis 20:00 Uhr
- Kosten: 69,00 Euro
Für die Teilnahme am Livestream genügt ein aktueller Browser. Teilnehmer haben die Möglichkeit, Fragen über einen Chat zu stellen. Diese werden im Laufe des Webinars aufgegriffen und beantwortet. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zum c’t-Webinar von heise academy.
(abr)
Künstliche Intelligenz
VW-Partner Rivian erhält zweite Milliarden-Spritze
Volkswagen stockt die Beteiligung an seinem US-Partner Rivian auf. Nachdem der Tesla-Herausforderer Anfang Mai die Voraussetzungen erfüllt hatte, wird an diesem Montag nun eine zweite Zahlung in Höhe von einer Milliarde US-Dollar (ca. 850 Millionen Euro) fällig, mit der sich VW an Rivian beteiligt. Bereits im vergangenen Jahr war VW dort mit einer Milliarde Dollar eingestiegen und hält laut Geschäftsbericht seither 8,6 Prozent an dem US-Unternehmen.
Die Geldspritzen sind Teil der Kooperation zwischen beiden Firmen. Volkswagen hatte im vergangenen Jahr zugesagt, bis zu 5,8 Milliarden Dollar in das Projekt zu investieren. Die Wolfsburger bekommen dadurch Zugang zur Elektronik-Architektur von Rivian und erhoffen sich davon Hilfe bei der Lösung ihrer Software-Probleme. Rivian verschaffen die Milliarden aus Deutschland Luft, um zum kommenden Jahr die Produktion eines günstigeren Modells hochzufahren, das die Verkäufe steigern soll.
VW könnte Amazon als größten Anteilseigner ablösen
Von den bis zu 5,8 Milliarden Dollar, die Europas größter Autobauer für das Projekt ausgeben will, entfallen 3,5 Milliarden Dollar auf Rivian-Anteile. Die erste Milliarde floss im vergangenen Jahr sofort. Weitere drei Raten folgen, sobald fest vereinbarte Projektfortschritte erreicht wurden. Im Gegenzug erhöht sich jedes Mal der Anteil, den VW an Rivian hält. Am Ende könnte Volkswagen größter Einzelaktionär bei Rivian sein. Bisher ist das Amazon.
Daneben fließen 2,3 Milliarden Dollar in das Ende 2024 gestartete Gemeinschaftsunternehmen Rivian Volkswagen Technologies. Das Gros davon geht am Ende wieder an den US-Partner – für den Kauf von Technologie und Software, die die Amerikaner in das Projekt einbringen. Das Gemeinschaftsunternehmen soll auf Basis der Rivian-Technologie eine neue Elektronik-Architektur und Software für E-Autos entwickeln, die dann bei beiden Partnern zum Einsatz kommen kann.
Die Wolfsburger haben seit Jahren mit Problemen bei der hauseigenen Software-Entwicklung zu kämpfen, immer wieder kam es zu Verzug. Dadurch verzögerten sich bereits mehrere Modellstarts, zum Teil um mehrere Jahre. Rivian dagegen entwickelte von Anfang an eine eigene Architektur, in der die Auto-Elektronik in mehrere Zonen mit eigenen Computern aufgeteilt wird und die dadurch mit deutlich weniger Steuergeräten auskommt.
Ersteinsatz im ID.1
Erstes VW-Modell mit der neuen Rivian-Technik soll 2027 der Elektro-Kleinwagen ID.1 werden, von dem VW im März die Studie ID.Every1 gezeigt hatte. Gebaut werden soll das Auto im portugiesischen VW-Werk in Palmela. Angepeilter Kaufpreis: 20.000 Euro. Der Einsatz der Rivian-Technik soll dabei helfen, den Preis entsprechend zu drücken. Dank großer Stückzahlen gebe es hier Kostenvorteile, hieß es bei VW.
Anschließend möchte Konzernchef Oliver Blume die Rivian-Technik dann konzernweit ausrollen. Nach der Kernmarke VW soll Audi folgen, später Porsche „und danach kommen allen anderen Marken“, so Blume im November beim Start des Joint Ventures. Auch die neue US-Marke Scout soll 2027 bereits mit Rivian-Technik starten. Nicht zum Einsatz kommt sie in China: Dort setzt VW auf eine Kooperation mit dem Elektroautohersteller XPeng. Und auch Verbrenner bleiben außen vor: Die neue Architektur ist rein auf E-Autos ausgelegt.
US-Partner in roten Zahlen
Dass Rivian die Hürde für die zweite Milliardenspritze aus Wolfsburg nahm, hat aber noch nichts mit dem technischen Fortschritt bei dem Projekt zu tun. Voraussetzung war nur das Erreichen finanzieller Gewinnziele beim Partner. Die 2009 gegründete Firma hat seit Jahren mit roten Zahlen zu kämpfen, konnte nun aber zwei Quartale in Folge mit einem Bruttogewinn abschließen.
Das öffnete die Tür für die Zahlung aus Wolfsburg. Unterm Strich schrieb Rivian aber auch im vergangenen Quartal rote Zahlen. Immerhin: Der Nettoverlust konnte deutlich verringert werden – von 1,445 Milliarden auf 541 Millionen Dollar.
Für die nächsten beiden Überweisungen aus Wolfsburg muss dann aber auch bei der Technik geliefert werden. Die nächste Milliarde soll Mitte 2026 fließen, wenn bestimmte technologische Meilensteine erreicht werden. Weitere 500 Millionen Dollar sind dann 2027 als Schlusszahlung vorgesehen, sobald der erste VW mit Rivian-Technik in Serie geht.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Brasiliens Oberster Gerichtshof: Digitale Plattformen haften für Nutzerbeiträge
Der Oberste Gerichtshof Brasiliens hat eine einschneidende Entscheidung zur Haftung von Online-Plattformen für Nutzerinhalte gefällt. Das Supremo Tribunal Federal (STF) urteilte am Donnerstag mit der Mehrheit der beteiligten Richter von 8 zu 3 Stimmen, dass Social-Media-Plattformen künftig direkt für illegale Inhalte ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden können. Eine vorherige richterliche Anordnung zur Löschung entsprechender Beiträge ist demnach nicht erforderlich. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Praxis dar. Demnach hafteten digitale Plattformen nur dann, wenn sie einer gerichtlichen Löschaufforderung nicht nachkamen.
Konkret bedeutet die höchstrichterliche, nicht anfechtbare Entscheidung, dass große Tech-Konzerne wie Meta mit Facebook, Instagram, WhatsApp, Google mit YouTube und Microsoft mit LinkedIn oder auch Elon Musks soziale Plattform X künftig verpflichtet sind, unverzüglich Inhalte wie Hasskommentare, Aufrufe zur Gewalt oder „antidemokratische Handlungen“ zu entfernen. Alleinige Voraussetzung dafür ist, dass sie davon Kenntnis erlangen oder darüber benachrichtigt werden. Bei Nichteinhaltung drohen schwere Sanktionen, einschließlich hoher Bußgelder oder sogar der vorübergehenden Sperrung eines Dienstes.
Das auch als Verfassungsgericht fungierende STF begründet seinen Beschluss damit, dass der bisherige Artikel 19 des brasilianischen Zivilgesellschaftlichen Rahmenabkommens für das Internet (Marco Civil da Internet) nicht ausreiche, um Grundrechte und die Demokratie zu schützen. Die Plattformen haben damit nun eine „Sorgfaltspflicht“ in Bezug auf gravierende rechtswidrige Inhalte. Das Gericht ebnete auch den Weg dafür, dass individuelle Nutzer Plattformen verklagen können, wenn sie die Unternehmen auf illegale Inhalte aufmerksam machen, die diese anschließend nicht zeitnah löschen.
Große Sorge über Folgen von Social Media
Die Entscheidung erfolgte in einem Klima der wachsenden Besorgnis in Brasilien über schädliche digitale Inhalte. Insbesondere deren Auswirkungen auf junge Menschen stehen in dem Land in der Kritik. Appelle für eine strengere Internetregulierung wurden dort nach den Unruhen in Brasília am 8. Januar 2023 laut, als Anhänger des rechtsextremen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro Regierungsgebäude stürmten und zu einem Militärputsch aufriefen.
Nun dürfte das Urteil die globale Debatte über die Grenzen der freien Meinungsäußerung im Internet befeuern, schreibt die Financial Times (FT). Es berge zudem das Risiko, die Spannungen mit der US-Regierung unter Präsident Donald Trump zu verschärfen. Diese drohte bereit mit Visabeschränkungen für Ausländer, die die freie Meinungsäußerung von US-amerikanische Unternehmen und Bürger einschränkten.
US-Außenminister Marco Rubio kündigte im Mai an, Washington erwäge Sanktionen gegen einen Richter des brasilianischen Obersten Gerichtshofs auf Basis des Magnitsky Act. Dieses Gesetz ist auf ausländische Beamte ausgerichtet, die sich der Korruption oder Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. Der brasilianische Richter Alexandre de Moraes blockierte im vorigen Jahr Elon Musks Social-Media-Plattform X vorübergehend ganz, nachdem sich der Tech-Milliardär geweigert hatte, Gerichtsbeschlüssen zur Sperrung bestimmter Konten Folge zu leisten.
Unterschiedliche Reaktionen auf den Richterspruch
David Nemer, Professor für Medienwissenschaften an der University of Virginia, bezeichnete das Urteil gegenüber der FT als wegweisend. Es führe ein „reaktionsfähigeres System“ insbesondere für Fälle etwa auch von Rassismus und Gewaltaufrufen ein, die nicht durch die brasilianischen Gesetze zur Meinungsfreiheit geschützt seien. Gleichzeitig habe das Gericht wichtige Schutzmechanismen für die freie Meinungsäußerung bewahrt, „indem es die gerichtliche Aufsicht in Fällen von Ehrendelikten wie Verleumdung aufrechterhält“.
Doch es gibt auch andere Stimmen. Konservative in dem südamerikanischen Staat hoben hervor, die mit der offiziellen Veröffentlichung in Kraft tretenden Entscheidung werde die Redefreiheit unterlaufen. „Der Kongress wird reagieren müssen“, sagte der rechtsgerichtete Abgeordnete Coronel Chrisóstomo dem lokalen Sender Jovem Pan. „Wir können keine Zensur zulassen.“
Haftungsprivileg in der EU nach dem DSA
Meta zeigte sich „besorgt über die Auswirkungen des Urteils auf die Meinungsfreiheit und die Millionen von Unternehmen, die für Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in Brasilien auf unsere Apps angewiesen sind“. Der Beschluss führe zu Rechtunsicherheit und werde auch Innovationen und die Entwicklung der digitalen Wirtschaft bremsen. Der Konzern erwägt offenbar eine Einstellung von Diensten in dem Land: „Dadurch erhöht sich das Risiko für Geschäftstätigkeiten in Brasilien deutlich.“ Google äußerte erneut ähnliche Bedenken.
In der EU gilt mit dem Digital Services Act (DSA) ein gestaffeltes Haftungssystem mit Privilegien für Plattformen: Grundsätzlich haften diese nicht für rechtswidrige Inhalte ihrer Nutzer, solange sie keine Kenntnis davon haben und die Inhalte lediglich durchleiten oder speichern. Sobald sie jedoch etwa durch Meldung auf rechtswidrigen Content hingewiesen werden, müssen sie diesen unverzüglich entfernen oder den Zugang dazu sperren. Für sehr große Online-Plattformen gelten ferner erweiterte Sorgfaltspflichten zum Mindern von Risiken, um die Verbreitung illegaler Inhalte oder gesellschaftlicher Schäden proaktiv zu verhindern. Die US-Regierung und soziale Netzwerke beklagen auch hier Zensur, was die EU-Kommission zurückgewiesen hat.
(nie)
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