Künstliche Intelligenz
Linux: Torvalds erwägt Rauswurf des Bcachefs-Dateisystems
Linus Torvalds hat durchblicken lassen, die experimentelle Unterstützung für das noch junge Dateisystem Bcachefs bei Linux 6.17 entfernen zu wollen. Ob es tatsächlich so kommt, bleibt noch abzuwarten; sicher ist aber, dass nach zahlreichen Reibereien mit dem Bcachefs-Entwickler Kent Overstreet jetzt eine neue, beim Linux-Kernel in der Form extrem seltene Eskalationsstufe erreicht wurde.
Neues Feature gegen den ausdrücklichen Willen von Torvalds
Der Linux-Erfinder und leitende Entwickler erwähnte die Intention zum Rauswurf in einer Antwort auf einen Merge Request von Overstreet für Linux 6.16. Diese Version befindet sich derzeit in der Stabilisierungsphase, in der Entwickler nur Fehlerkorrekturen und keine neuen Features zur Aufnahme an Torvalds einsenden sollen. Dennoch enthielten die von Overstreet eingereichten Änderungen neben Korrekturen auch Code, der eine neue und noch rudimentäre Mount-Option für Notfall-Reparaturen nachrüstet.
Torvalds hatte das schon eine Woche zuvor als neues Feature bezeichnet und die Aufnahme rigoros abgelehnt. Nach einer teilweise auf nicht-öffentlichen Mailinglisten geführten Diskussion zeigte sich Overstreet uneinsichtig und sandte den Code jetzt ein zweites Mal ein. Torvalds nahm ihn diesmal an, sagte dabei: Ich glaube, unsere Wege werden sich bei 6.17 trennen.
Wiederholte Schwierigkeiten
Sehr ähnliche Reibereien hatte es vor einigen Monaten schon mal zwischen Torvalds und Overstreet gegeben, wobei der Rauswurf damals noch nicht in Reichweite kam. Darüber hinaus war Overstreet schon zuvor mehrfach Entwickler aus anderen Bereichen des Kernels unschön oder gar rüpelhaft angegangen; dabei hatte er zahlreiche Leute verschreckt, die vorher gewillt waren, ihm zu helfen. In einem Fall beleidigte Overstreet jemanden so stark, dass er wegen Code-of-Conduct-Verletzung für einen Entwicklungszyklus suspendiert wurde – ein Novum. Auch im Umfeld der eigentlichen Bcachefs-Entwicklung kam es mehrfach zu Zank, durch die Mitentwickler das Handtuch warfen.
All das dürfte größere Unternehmen und Linux-Distributionen verschreckt haben, die vielleicht mit dem Einstieg in die Entwicklung und dem Einsatz von Bcachefs geliebäugelt haben. Aber es wurde mehr und mehr deutlich, dass hier eine kooperative Zusammenarbeit unmöglich ist – eben die, wie sie sonst beim Linux-Kernel üblich ist und ihn samt seines Dateisystemcodes oft erheblich verbessert hat. Wie überall im Leben kam und kommt es natürlich auch dabei immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten sowie hin und wieder auch zu kleineren Machtspielen; diese waren aber längst nicht so krass und häufig wie bei Bcachefs.
Rauswurf wäre normalerweise nicht drin
Ein Entfernen eines Features wie Bcachefs liegt normalerweise gar nicht im Bereich des Denkbaren, denn „keine Rückschritte, die Workflows der Nutzer kaputt machen“ ist eine der wichtigsten Regeln bei der Entwicklung des Linux-Kernels. Im Fall von Bcachefs greift die aber nicht, denn der Anfang 2024 bei Linux 6.7 angenommene Code gilt als hochexperimentell.
(dmk)
Künstliche Intelligenz
Seagate-Festplatten mit 28 TByte und HAMR-Aufzeichnungstechnik im Test
In den vergangenen Wochen gab es viele Angebote von rezertifizierten Seagate-Festplatten mit hoher Kapazität. Um Betrug geht es diesmal nicht, aber Heimlichtuerei ist trotzdem im Spiel – und zwar seitens Seagate: Es handelt sich um HAMR-Laufwerke, wie das Unternehmen letztlich auch bestätigte.
HAMR, Heat Assisted Magnetic Recording, ist eine Aufzeichnungstechnik, die beim Schreiben Unterstützung von einem Laser im Schreibkopf bekommt und darüber die Kapazität der Scheiben erhöht, mehr dazu im Artikel „Auf dem Weg zur 100-TByte-Festplatte“. Seagate nennt eine Kapazität von „30+ TByte“ und gibt damit nur noch eine Mindestkapazität an – einzelne Festplatten können auch deutlich mehr Kapazität haben, je nach Qualität der Scheiben. Mittels des Aufzeichnungsverfahrens Shingled Magnetic Recording (SMR) erreichen die Laufwerke sogar eine Kapazität von 36 TByte.
Bislang hatten nur Großabnehmer mit direktem Kontakt zu Seagate die Gelegenheit, eine HAMR-Festplatte zu testen; im freien Handel sind diese Modelle auch Jahre nach der Ankündigung nicht erhältlich. Doch erreichen wohl nicht alle produzierten HAMR-Laufwerke die gewünschte Kapazität. Seagate verkauft diese Laufwerke nun als rezertifizierte Modelle. Im Angebot sind Ausführungen mit 16, 20, 22, 24, 26 und 28 TByte, die sich abgesehen von der Kapazität nicht unterscheiden.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Seagate-Festplatten mit 28 TByte und HAMR-Aufzeichnungstechnik im Test“.
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DJI-Drohnen verschwinden langsam aus US-Verkaufsregalen
Die regulatorischen Maßnahmen der US-Regierung gegen den chinesischen Drohnenhersteller DJI zeigen zunehmend Wirkung. Die Verkaufsregale mit DJI-Drohnen werden in den USA immer leerer. Eine der neuesten Drohnen, die Mavic 4 Pro, bietet DJI auf dem US-Markt schon gar nicht mehr an.
DJI-Drohnen haben in den USA einen Marktanteil von etwa 85 Prozent und werden von Hobbyfliegern bis hin zu Behörden gleichermaßen verwendet. Die Drohnen haben nämlich mehrere Vorteile: Es sind die neuesten Techniken eingebaut, sie sind robust und vergleichsweise günstig zu haben.
Die US-Regierung hat jedoch in den letzten Jahren die Nutzung von DJI-Drohnen stark einschränken wollen. Die Begründung: Die von den Drohnen aufgezeichneten Flugdaten und -aufnahmen könnten von DJI an die chinesische Regierung weitergegeben und dann von Geheimdiensten ausgewertet werden. Das würde die nationale Sicherheit der USA beeinträchtigen. DJI hat das bestritten und seinerseits Funktionen, wie etwa den Local Data Mode, eingebaut und Kompatibilität zu Software von Drittanbietern hergestellt, um den US-Vorwürfen keinen Raum zu geben. Allerdings ohne wirksamen Erfolg. Die US-Regierung hat schrittweise Maßnahmen umgesetzt, um DJI-Drohnen für Anwendungen beim Militär und bei einigen Bundesbehörden auszuschließen. Dazu gehören vor allem verschiedene regulatorische und gesetzgeberische Maßnahmen.
US-Behörden erschweren Zugang zum US-Markt
Die jüngsten Entwicklungen davon markieren der Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) und der National Defense Authorization Act (NDDA), um die Einführung von DJI-Drohnen in die USA zu erschweren. Der UFLPA der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection – CBP) etwa sieht vor, dass Waren, die ganz oder teilweise in der Region Xinjiang oder von speziell erfassten Unternehmen mithilfe von Zwangsarbeit durch Uiguren, einer turksprachigen Minderheit in China, hergestellt werden, nicht mehr in die USA eingeführt werden dürfen. Darunter sollen auch DJI-Drohnen fallen, behauptet jedenfalls die CBP und hat auf dessen Grundlage Ende 2024 erstmals DJI-Drohnen vom US-Markt ferngehalten. Auf der UFLPA-Liste des Heimatschutzministeriums steht DJI allerdings nicht. DJI hat auch bestritten, dass ihre Drohnen mithilfe von Zwangsarbeit hergestellt werden. Die Produktion finde ausschließlich in Shenzhen und Malaysia statt. DJI will künftig weitere Vorkommnisse bei der Einfuhr vermeiden und hat angekündigt, mit der CBP eng zusammenarbeiten zu wollen.
Der NDDA soll das Militär und Bundesbehörden vor den chinesischen Drohnen schützen. Er sieht für das Jahr 2025 eine formelle Sicherheitsüberprüfung von DJI-Plattformen bis Ende 2025 vor. Sollte sie bis dahin nicht bestanden worden oder abgeschlossen sein, landet DJI automatisch auf der „Covered List“ der Federal Communications Commission (FCC). Unternehmen, die darauf gelistet werden, wird der Zugang zu den Bandbreiten verwehrt, die von der FCC verwaltet werden. Praktisch bedeutet das, dass diese Drohnen dann vom US-Markt ausgeschlossen sind.
Bestehende Maßnahmen zeigen bereits Wirkung: Der US-Online-Shop von DJI ist derzeit wie leergefegt. Viele Drohnen sind mit „Out of Stock“ gekennzeichnet. Auch andere US-Einzelhändler, darunter Amazon und Best Buy, haben kaum noch Lagerbestand bei DJI-Drohnen. Sie beklagen, dass kein Nachschub mehr ankommt, obwohl DJI offiziell nicht aus dem US-Geschäft ausgestiegen ist.
Gar nicht erst auf den US-Markt gebracht, hat DJI seine neue Flaggschiff-Drohne Mavic 4 Pro. DJI begründet dies mit zollpolitischen Unsicherheiten, wie etwa hohen Einfuhrzöllen sowie Kontrollen und politischer Unsicherheit. Dies alles würde es finanziell und logistisch erschweren, die Mavic 4 Pro in die USA einzuführen.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Fujifilm GFX100RF: Mittelformat-Kompaktkamera für Anspruchsvolle im Test
Die Fujifilm GFX100RF ist die erste Mittelformatkompakte von Fujifilm. Bisher bot die GFX-Serie nur Wechselobjektivkameras mit 50 oder 100 Megapixeln auf dem Sensor. Die Kamera verfügt über den höher auflösenden 102-Megapixel-CMOS-Sensor im Mittelformat (43,8 mm × 32,9 mm, Crop 0,6) und den X-Prozessor 5.
Das Gehäuse besteht aus gefrästen Aluminiumteilen, was in der GFX-Serie neu ist, denn bisher wurde es aus einer Magnesiumlegierung gegossen. Die Haptik des Gehäuses, des Objektivs und der Bedienelemente ist hochwertig und stabil. Die Kamera wiegt dabei nur 735 Gramm. Sie besitzt eine feste Brennweite von 35 Millimetern (entspricht 28 Millimetern im Kleinbildformat) mit einer Anfangsblende von f/4.0. Dabei liegt sie gut in der Hand, wobei ein kleiner Griffwulst für sicheren Halt sorgt. Alle Elemente sind zudem praktisch angeordnet.
Funktionen und Handling
Die Bedienung orientiert sich am typischen Fujifilm-Konzept mit Einstellrädern für die wichtigsten Aufnahmeparameter. Auf der Oberseite befinden sich ein Doppelrad für die Belichtungszeit und die ISO (einstellbar, wenn man den äußeren Ring hochzieht) sowie ein weiteres für die Belichtungskorrektur.
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