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Digitale Gesundheitsanwendungen: Über Hürden, Fortschritt und Kritik


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Digitale Gesundheitsanwendungen, sogenannte DiGA oder „Apps auf Rezept“, spalten die Gemüter. Kritisiert wird oft, die Preise seien zu hoch und sie brächten keinen ausreichenden Nutzen. Dabei müssen die Hersteller strenge Anforderungen erfüllen, um eine DiGA zur Marktreife zu bringen. Neben dem Nachweis der medizinischen Wirksamkeit sind Datenschutz, IT-Sicherheit und Interoperabilität mit der Telematikinfrastruktur, der „Gesundheitsdatenautobahn“, Pflicht. In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber die Regeln bezüglich Datenschutz und Wirksamkeit sogar noch einmal verschärft.

Trotzdem stehen DiGA immer wieder in der Kritik: Die Kosten werden hinterfragt, die bürokratischen Hürden für Patienten und Ärzte sind hoch, und die Integration in die Versorgung läuft nicht immer reibungslos. Gleichzeitig wächst die Zahl der Verordnungen stetig, und viele Patienten profitieren von den digitalen Therapien, die oft schneller verfügbar sind als klassische Behandlungen.


Mario Weiss

Mario Weiss

Mario Weiss ist Gründer und CEO der Hamburger Gaia AG, die sie auf die Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen spezialisiert hat.

(Bild: Gaia)

Über diese Herausforderungen haben wir mit Dr. Mario Weiss gesprochen. Er ist Gründer und CEO der Gaia AG, die sieben DiGA auf den Markt gebracht hat – darunter Deprexis zur Behandlung von Depressionen und weitere Anwendungen für chronische Erkrankungen wie Multiple Sklerose. Im Interview spricht Weiss unter anderem über die Hürden, DiGA auf den Markt zu bringen und was sich aus seiner Sicht verbessern sollte.

heise online: Was war Ihre Motivation, in den DiGA-Markt einzusteigen?

Mario Weiss: Das deutsche DiGA-System ist international einzigartig und stellt für uns eine besondere Chance dar. Ist ein Produkt als DiGA zugelassen, ist das eine Gewährleistung für eine hohe Qualität.

Ich habe mich schon seit Jahren – als KI noch nicht in aller Munde war – damit beschäftigt, wie man Algorithmen in der Verhaltensmedizin einsetzen kann. Die Verhaltensmedizin konzentriert sich darauf, das Verhalten von Patienten zu ändern, um ihre Gesundheit zu verbessern. Dazu gehören Aspekte wie gesündere Ernährung, mehr Bewegung und auch die Veränderung von Denkweisen. Letzteres fällt in den Bereich der Psychotherapie. Unser Flaggschiff-Produkt im Bereich der digitalen Therapie, Deprexis, hat hier weltweit Maßstäbe gesetzt. Es ist nicht nur zertifiziert und nachweislich wirksam, sondern hat eine über 15-jährige Forschungstradition und wurde global beforscht – zum Beispiel in den USA, Südamerika und Asien.

Welche besonderen Hürden gibt es?

Eine große Hürde ist der Zugang für Patienten. Während Medikamente in Minuten verfügbar sind, warten viele Patienten fast 13 Tage, bei den AOKen sogar bis zu vier Wochen auf ihre digitale Therapie, weil Krankenkassen die gesetzliche 2-Tages-Frist zur Freischaltung überschreiten. Und das wird durch den aktuellen E-Rezept-Entwurf nicht besser, sondern schlimmer. Die Einlösung bleibt technisch kompliziert, bürokratisch überfrachtet und Krankenkassen behalten die Rolle als Gatekeeper. Das widerspricht der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers, dass Ärzte Therapieentscheidungen fällen und nicht Krankenkassen. Es untergräbt das Vertrauen in die digitale Medizin.

Manche bezeichnen DiGA als „tot“ oder im „Sterben“. Was ist da dran?

Nichts. Sie werden therapeutisch genutzt wie nie zuvor. Die Zahl der Verordnungen steigt seit Jahren, die Akzeptanz bei Ärzten und Patienten wächst, und die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich zur Stärkung bekannt. Wir erleben eher, dass Innovationen durch übermäßige Bürokratie ausgebremst werden. Ein Beispiel? Das EU-Zertifikat für Informationssicherheit kommt mit ungefähr 27 Seiten aus. Der deutsche Sonderweg: über 150 Seiten. Wenn wir so weitermachen, verspielen wir unseren Vorsprung, weil wir mehr Zeit und Geld in Bürokratie als in Forschung und Entwicklung investieren müssen.

Sind Ihre DiGA bereits an die Telematikinfrastruktur und die elektronische Patientenakte angeschlossen? Wie sieht es mit der GesundheitsID aus, gibt es da noch rechtliche Hürden?

Unsere DiGA sind vollständig an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und bereits heute kompatibel mit der ePA 3.0. Sie generieren versorgungsnahe Daten, die, sofern gewünscht, direkt in die ePA eingespeist werden können. Damit entsteht ein bisher unerreichter Einblick in die tatsächliche Versorgungssituation. Zudem ist die Anmeldung über die GesundheitsID jetzt schon technisch möglich, aber sie wird bislang kaum genutzt.

Wie unterscheidet sich das von der Nutzung in anderen Ländern?

In Deutschland ist das Produkt tatsächlich als DiGA anerkannt. In anderen Ländern werden solche Anwendungen oft in unterschiedlichen Settings eingesetzt. In den USA sehen wir etwa eine grundlegend andere Wahrnehmung von digitalen Therapien. Dort spricht man nicht abschätzig von ‘Apps auf Rezept’, sondern von ‘Novel Therapies’, von neuartigen, verhaltensbasierten Interventionen. In den USA startet aktuell die bislang größte Studie zu einer digitalen Therapie bei MS gegen Fatigue, ko-finanziert und unterstützt von der US-amerikanischen Regierung, basierend auf unserer DiGA Elevida. Das zeigt, wie ernst solche Therapien international genommen werden und welches Potenzial bei dieser Innovation „Made in Germany“ steckt.

Vor zwei Jahren haben Sicherheitsforscher eine Lücke bei Deprexis entdeckt. Wie war das damals?

2023 wurde einer unserer Forschungsserver gehackt. Tatsächlich war keine DiGA betroffen. Ich finde es aber grundsätzlich sehr gut, dass die Hacker-Szene auf Sicherheitslücken hinweist. Das ist besser, als wenn das Kriminelle machen.

Es gibt viele Diskussionen über die Evidenz und den Nutzen von DIGAs. Ist das berechtigt?

Es ist wie bei Medikamenten – als guter Arzt weiß man, was man bei welchem Patienten einsetzt. Bei digitalen Therapeutika gibt es erfahrene Kollegen, die differenzieren können, welche Anwendungen wirklich hilfreich sind. Produkte wie Deprexis werden oft empfohlen, da sie sich bewährt haben und es bereits seit 15 Jahren Forschung dazu gibt, die die Wirksamkeit belegen. Dennoch gibt es auch Anwendungen, bei denen man sich fragt, welchen Mehrwert sie bieten. Das gilt übrigens für Medikamente ebenso.

Die Kosten werden auch immer wieder kritisiert, dabei wird auch Ihre teuerste App Levidex mit Kosten in Höhe von 2077,40 Euro pro Quartal aufgeführt. Was würden Sie dem entgegensetzen?

Levidex kommt für den Bereich Multiple Sklerose zum Einsatz. Die Entwicklungskosten für die Therapiesoftware sind sehr hoch. Das liegt an der Erkrankungsschwere und Komplexität. Gleichzeitig gibt es wenige Nutzer, da die Erkrankung ungefähr 0,3 Prozent der Bevölkerung betrifft. Natürlich ist eine Therapie, die mehr Menschen nutzen, wirtschaftlicher. Aber wir brauchen auch in Nischenindikationen Forschung und Innovation. Und wenn es wie bei unserer Therapie nachweislich wirkt, dann braucht es einen fairen, differenzierten Preis, um die extrem hohen Kosten für Forschung und Entwicklung zu refinanzieren.

Im Bereich Interoperabilität, Datenschutz und IT-Sicherheit gibt es berechtigterweise ebenso hohe steigende Anforderungen.

Sie haben Kritik an den Aussagen des GKV-Spitzenverband geäußert, DiGA würden nichts nutzen und seien zu teuer. Was haben Sie dem entgegenzusetzen?

Die Arzneimittelausgaben betrugen letztes Jahr rund 53 Mrd. Euro. Davon betrug der DiGA-Anteil 0,2 Prozent. Und DiGA sollen die Kostentreiber sein? Es gibt eine aggressive und unwissenschaftliche Haltung von bestimmten Krankenkassen gegenüber digitalen Therapien, während sie gleichzeitig ihre eigenen Programme ohne ausreichende Evidenz und Sicherheit in den Markt bringen. Einige AOKen tun sich hier leider unrühmlich hervor. Aber es gibt auch Krankenkassen, die unsere Produkte empfehlen und dadurch Geld sparen. Patienten, die mit nachweisbar wirksamen Produkten schnell gesund werden, sind eben auch ‘günstiger’ als diejenigen, die ewig auf Therapie warten und mit Produkten zweifelhafter Wirksamkeit ‘selbst versorgt’ werden.

Welche Krankenkassen bieten Programme an?

Einige AOKen bieten beispielsweise ein Programm namens Moodgym an, das sich in Studien als nicht wirksam erwiesen hatte, aber dennoch weiterhin angepriesen wird. Auch die Techniker Krankenkasse tritt an Hersteller heran, um exklusive Programme zu entwickeln, ohne die strengen Evidenzanforderungen zu erfüllen, die für DIGAs gelten.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft der digitalen Therapie in Deutschland?

Einen fairen Prozess, der zum Beispiel die Entwicklung und Erstattung von Spezialindikationen wie Multiple Sklerose anders bewertet als allgemeine Indikationen. Außerdem sollten einige Krankenkassen ihre Haltung ändern und im Sinne ihrer Patienten aufhören, Produkte mit zweifelhafter Wirksamkeit zu pushen, um vermeintlich zu sparen.


(mack)



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Klagen gegen Roblox wegen mangelndem Kinderschutz


Warnhinweis: Dieser Text enthält Beschreibungen virtueller sexueller Handlungen mit Minderjährigen.

Die Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, hat bei einem Bezirksgericht Klage gegen die Spieleplattform Roblox eingereicht. Roblox habe es versäumt, grundlegende Sicherheitskontrollen zu implementieren, um seine überwiegend junge Nutzerbasis vor Kinderschändern zu schützen. Laut den eigenen Daten des Unternehmens sind 20% von Roblox‘ 82 Millionen täglichen Nutzern unter 9 Jahre alt, weitere 20% sind zwischen 9 und 12 Jahre alt.

In einer Pressemitteilung (derzeit nur bei Archive.org abrufbar) begründet Murrill ihren Schritt. Da es keine Altersuntergrenze und keine Verpflichtung zur Altersüberprüfung oder elterlichen Zustimmung bei der Anmeldung gebe, können Nutzer leicht angeben, dass sie jünger oder älter sind, als sie tatsächlich seien – was es Kinderschändern ermögliche, sich als Kinder auszugeben, und Kindern, Altersbeschränkungen zu umgehen.

Weiter heißt es: „Nach der Registrierung haben Nutzer Zugang zu Millionen von Spielen, darunter Sport-, Rollenspiel-, Marine-, Mode- und Comedy-Spiele“. Andere Spiele, die auf der Plattform existieren, darunter „Escape to Epstein Island”, „Diddy Party” und „Public Bathroom Simulator Vibe”, sind nicht so harmlos. Diese und andere Spiele sind oft mit sexuell explizitem Material und simulierten sexuellen Handlungen wie Gruppenvergewaltigungen von Kindern gefüllt.

Ein kürzlich veröffentlichter Bericht enthülle sogar, dass eine Gruppe von 3.334 Mitgliedern offen Kinderpornografie handelte und Minderjährige zu sexuellen Handlungen aufforderte, schreibt die Staatsanwältin weiter.

Roblox hat mittlerweile mit einem Pressestatement auf die Anklage reagiert, in der das Unternehmen seine Maßnahmen für den Schutz seiner Nutzer darlegt. Roblox schreibt: „Unser Ziel ist es, eine der sichersten Online-Umgebungen für Nutzer zu schaffen. Dieses Ziel steht nicht nur im Mittelpunkt unserer Gründungswerte, sondern ist entgegen bestimmter Behauptungen auch entscheidend für unsere langfristige Vision und unseren Erfolg. Wir sind uns bewusst, dass es immer noch viel zu tun gibt, und wir setzen uns dafür ein, Roblox zu einer sicheren und positiven Umgebung für alle Nutzer zu machen.“

Kurz vor der Klage gegen Roblox hat das Unternehmen auch einen bekannten YouTuber mit dem Pseudonym „Schlep“ abgemahnt. Der heute 22-jährige Mann beschäftigte sich eigenen Angaben zufolge schon als Kind mit der Plattform. Seit 2024 Jahren dokumentiert er auf seinem YouTube-Kanal mit über 900.000 Abonnenten Fälle von mutmaßlicher Pädokriminalität und zeigt diese auch an. Wie Schlep in einem aktuellen Video berichtet, hat ihm dies nun eine Unterlassungserklärung von Roblox und eine dauerhafte Sperrung seines dortigen Accounts eingebracht.

Der YouTuber gibt in seinem Video auch an, dass er sich auf Roblox als minderjährig ausgegeben habe, um potenzielle Straftäter in eindeutige Chats zu verwickeln. Die Protokolle dieser Gespräche habe er den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben, was zu sechs Festnahmen geführt habe. Wie Roblox’ Sicherheitschef in einer Stellungnahme auf der Firmenwebseite erläutert, würden solche Aktionen die Sicherheit der Plattform sogar noch reduzieren: die so wörtlich, „bad actors“ seien dann länger dort aktiv, als wenn sie gleich angezeigt werden würden. Den Fall von Schlep erwähnt Roblox in seinem allgemein gehaltenen Statement zwar nicht ausdrücklich, der Hinweis auf angeblich „sensationalisierte Social-Media-Inhalte“ ist jedoch eindeutig.


(jo)



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Microsoft bittet Großkunden zur Kasse: Keine neuen Volumenlizenzen ab November


Als Teil des fortwährenden Bestrebens, Lizenzstrukturen zu vereinfachen und Preise klarer zu kommunizieren, schafft Microsoft ab November Volumenlizenzen für Kunden mit Enterprise Agreements (EA) und Microsoft Products and Services Agreement (MSPA) ab. Während Kunden je nach Zahl der Lizenzen bisher in die Preisstufen A bis D fielen und 6 bis 12 Prozent Rabatt erhalten konnten, fallen ab dem 1. November alle Kunden in die Preisstufe A, die dem Listenpreis pro Lizenz auf der Webseite von Microsoft entspricht. Bestehende Verträge sind nicht unmittelbar betroffen, die de-facto-Preiserhöhung wirkt sich auf den Erwerb neuer Dienste und die Erneuerung von Vereinbarungen aus.

Von der Preiserhöhung betroffen sind die Online-Services von Microsoft, darunter Microsoft 365, Dynamics 365, Windows 365 und alle Security-, Identitätsmanagement- und Compliance-Produkte. Wer entsprechende Dienste selbst betreibt, bleibt von dieser Änderung verschont. Allerdings versucht Microsoft seine Kunden seit Jahren mit Nachdruck oder kleineren Unbequemlichkeiten auf die eigenen Cloud-Dienste zu stoßen, die datenschutzrechtlich mindestens umstritten sind. Ebenfalls ausgenommen von der Abschaffung der Volumenlizenzen sind die US-Regierung und weltweit die Education-Preislisten.

Microsoft-Partner, die ihren Kunden die Änderung näherbringen müssen, verweist das US-Unternehmen auf eine nüchterne Ankündigung, in der die Firma Transparenz und das Vereinheitlichen seiner Verkaufskanäle als fadenscheinige Begründung nennt. Etwas mehr Informationen finden sich in einer Erklärung auf Microsofts Learn-Seite. Dort gibt das Unternehmen an, dass sich Partner dank der vereinfachten Preisstruktur dann stärker auf die Geschäftsbedürfnisse ihrer Kunden konzentrieren könnten.


(pst)



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Datenanalyse: Googles KI-Übersichten bewirken bis zu 25 Prozent Traffic-Rückgang


Bewirken Googles KI-Übersichten einen Rückgang der Besucher auf anderen Websites, weil Google mit seinen von der KI erzeugten Zusammenfassungen die Nutzerfragen hinreichend beantwortet? Oder führen die KI-Zusammenfassungen sogar zu höherwertigen Klicks, aber keinesfalls zu Besucherrückgängen – wie es Google nicht müde wird, zu behaupten? Eine aktuelle Studie von Digital Content Next (DCN), einem Dienstleister und Lobbyverband großer, angesehener US-Publisher, scheint die Befürchtungen der Verleger zu bestätigen.

DCN hat von 19 seiner Mitglieder für die Monate Mai bis Juni den Traffic aus Google-Suchanfragen ausgewertet. Im Laufe von nur acht Wochen (Mai und Juni) sei der Traffic in Schnitt um 10 Prozent eingebrochen. Zwölf der befragten Unternehmen waren Nachrichtenmarken, sieben waren Nicht-Nachrichtenmarken.

Laut Jason Kint, dem CEO von DCN, seien diese Verluste eine direkte Folge der Google „AI Overviews“. Die neuesten Daten widerlegen seiner Meinung nach damit die vagen Behauptungen von Google über „Qualitätsklicks“, fügte er hinzu. Er fordert von Google faire Lizenzbedingungen für die Inhalte von Publishern. Von den Marktaufsichtsbehörden fordert er, dass die KI-Übersichten als Teil von Googles Suchmonopol behandelt werden.

Der Konflikt zwischen den Verlegern und Google um die negativen Auswirkungen der KI-Zusammenfassungen hat längst auch die regulatorische Ebene erreicht. Eine „Independent Publishers Alliance“ hat bei der EU-Wettbewerbsbehörde eine Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, um seine eigenen KI-Zusammenfassungen an die Spitze der Suchergebnisse zu setzen und die ursprünglichen Inhalteanbieter zu benachteiligen. Die Verleger fordern dringende Maßnahmen, um „irreparablen Schaden“ abzuwenden.


(jo)



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