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Neue Regel könnte E-Scooter von den Straße fegen



Wer in Deutschland unterwegs ist und einen Leih-Scooter sucht, findet meist schnell ein verfügbares Modell. Inzwischen sind mehr als 200.000 dieser Miet-Roller auf deutschen Straßen unterwegs. Doch nun fürchten Verleihfirmen aufgrund einer neuen Regelung um ihre Existenz.

Seit Juni 2019 können Menschen in Deutschland E-Scooter über Sharing-Dienste nutzen. Zwar war das Interesse zu Beginn noch eher verhalten, doch inzwischen greifen viele auf die praktischen Roller zurück, um sich schnell durch die Stadt zu bewegen. Nun droht dieser Trend jedoch ein jähes Ende zu nehmen. Verantwortlich dafür könnte eine neue Regelung des Bundesverkehrsministeriums sein, an der gegenwärtig gearbeitet wird. Laut einem Sprecher der Plattform Shared Mobility (PSM), zu der die Anbieter Bolt, Lime, Uber und Voi gehören, könnte die Branche durch die geplanten Maßnahmen „regulatorisch vom Markt gefegt“ werden.

E-Scooter demnächst nur in zugewiesenen Zonen?

Ein Entwurf zur Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, der dem Tagesspiegel vorliegt, bringt brisante Änderungen ans Licht. So sollen Verleihfirmen ihre E-Scooter und Fahrräder künftig nicht mehr einfach auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen abstellen dürfen. Der Entwurf stellt klar, dass abgestellte Leih-Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge nicht unter die Definition von erlaubtem Parken im Sinne der Verordnung fallen. Stattdessen werden diese Fahrzeuge gewerblich sowie stationslos auf öffentlichen Straßen vermietet. Konkret bedeutet das: Wer einen privaten E-Scooter besitzt, dürfte diesen auch weiterhin in öffentlichen Bereichen abstellen, solange keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. Für Leih-Scooter könnte die aktuelle Vorgehensweise hingegen künftig verboten sein.

Viele Kommunen und Städte haben bereits jetzt spezielle Parkflächen für E-Scooter eingerichtet. Nun könnte sich dieses Modell schlagartig verbreiten oder sogar bundesweit Anwendung finden – zumindest vorübergehend. Laut einem Sprecher von PSM sei ein stationsbasiertes Konzept nämlich flächendeckend weder finanzierbar noch praktikabel. Sollte sich diese Einschätzung bewahrheiten, könnte es das Aus für E-Scooter-Verleiher in Deutschland bedeuten. Dennoch bleibt die Situation bislang alles andere als eindeutig.

Andere Länder zeigen, dass es klappen kann

In mehreren europäischen Ländern ist ein stationsbasiertes System längst Alltag – und wirtschaftlich offenkundig tragfähig. So dürfen in Italien E-Scooter nur in speziell ausgewiesenen Bereichen oder auf vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden. Ähnliche Regeln gelten auch in Schweden, wo das Abstellen der Roller auf Geh- und Radwegen ebenfalls verboten ist. In Frankreich wiederum hat sich das Modell zumindest in Paris als wirtschaftlich tragfähig erwiesen. Dort dürfen Elektrokleinstfahrzeuge ausschließlich in gekennzeichneten und vorgesehenen Bereichen abgestellt werden – im Gegensatz zum restlichen Frankreich. Unterm Strich lassen diese Beispiele darauf schließen, dass selbst bei einer deutschlandweiten Pflicht zu Parkzonen das endgültige Aus für E-Scooter unwahrscheinlich ist. Denkbar ist jedoch, dass sich Anbieter aus bestimmten Städten oder Gemeinden zurückziehen könnten.



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Stop Destroying Videogames: EU-Bürgerinitiative hat Mindestziel erreicht


Stop Destroying Videogames: EU-Bürgerinitiative hat Mindestziel erreicht

Bild: Ubisoft

Die vom Youtuber Ross Scott nach Einstellung des Spiels The Crew ins Leben gerufene Bürgerinitiative „Stop Destroying Videogames“ hat ihr Mindestziel von einer Million Unterschriften erreicht. Das sollte genügen, damit sich die EU mit dem Thema befasst, doch wird weiter gesammelt.

Die Kampagne, die im Original „Stop Killing Games“ heißt, hatte Ross Scott, auch bekannt unter dem YouTube-Kanal Accursed Farms, im April 2024 ins Leben gerufen. Anlass war die Abschaltung des Rennspiel-MMO The Crew, das Ubisoft am 31. März 2024 komplett eingestellt hatte. Als Always-Online-Spiel ausgelegt, bedeutete das Abschalten zur Empörung langjähriger Fans, dass sich der Titel gar nicht mehr spielen ließ. Einen Offline-Modus gibt es nicht, diesen will Ubisoft nach der Beschwerdewelle zumindest beim Nachfolger The Crew 2 einbauen.

Neben diversen Beschwerden bei Verbraucherzentralen in Europa hatte Ross Scott die Europäische Bürgerinitiative „Stop Destroying Videogames“ ins Leben gerufen. In dieser wird gefordert, „Herausgeber, die Videospiele (oder damit zusammenhängende Funktionen und Güter) an Verbraucher in der Europäischen Union verkaufen oder lizenzieren, zu verpflichten, diese Videospiele in einem funktionalen (spielbaren) Zustand zu belassen“. Es soll verhindert werden, „dass Videospiele aus der Ferne abgeschaltet werden, bevor die Möglichkeit geboten wurde, sie ohne Beteiligung der Herausgeber auch weiterhin zu spielen“.

Nach einem schleppenden Beginn kam es nach jüngsten Aufrufen in Sozialen Medien zu einer neuen Welle an Unterzeichnern, sodass am Donnerstagabend die Hürde von 1 Millionen Unterschriften genommen wurde. Diese Grenze ist für EU-Bürgerinitiativen als Minimum festgelegt, ab dem sich die EU damit befasst. Außerdem müssen in mindestens 7 EU-Ländern bestimmte Schwellenwerte erreicht werden. Auch dieses Ziel ist nun übererfüllt, denn wie Notebookcheck berichtet, ist die jeweilige Schwelle inzwischen sogar in 23 EU-Ländern genommen worden.

Es werden weiter Befürworter gesucht

Inzwischen sind mehr als 1,1 Millionen Unterzeichner zusammen gekommen. Doch bis zum Ende der Petition, die noch bis zum 31. Juli 2025 läuft, können weitere hinzukommen. Der Initiator ruft auch zu einer weiteren Beteiligung auf, denn es könne möglich sein, dass am Ende sogar 1,4 Millionen Unterschriften benötigt werden, da ungültige Stimmen noch herausfallen.

Um ungültige Unterschriften zu kompensieren, benötigen wir möglicherweise mindestens 1,4 Millionen Unterschriften, um diese Petition zu sichern.

Ross Scott, Stop Killing Games



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Electra macht es jetzt möglich



Euer E-Auto an einer Schnellladesäule laden, ohne dass das Konto gleich weint? Klingt in Deutschland erst mal nach Wunschdenken – ist aber tatsächlich möglich! Denn ein neuer Anbieter mischt den Markt ordentlich auf: Electra. Und das Ganze jetzt auch endlich in Westdeutschland.

Wir wissen alle: Schnellladen kann richtig ins Geld gehen. Wer nicht aufpasst, zahlt beim Roaming locker mal über 1 Euro pro kWh – da wird aus umweltfreundlich schnell mal unbezahlbar. Aber es geht auch anders! Zum Beispiel mit EWE Go, wo Ihr für 52 Cent pro kWh laden könnt – allerdings nur an deren eigenen HPC-Säulen. Und jetzt kommt Electra ins Spiel – und unterbietet das Ganze nochmal.

Electra: Günstig, schnell – mit Ausbauoffensive in Deutschland

Gerade mal 49 Cent pro kWh zahlt Ihr über die Electra-App an deren Schnellladesäulen in Deutschland. Ein echter Kampfpreis! Bisher gibt’s die Säulen allerdings noch nicht flächendeckend. Ganz im Gegenteil: Aktuell stehen ein paar rund um München, ein Ladepark wurde bei Speyer errichtet und einer jetzt ganz neu in Dortmund. Aber keine Sorge – da kommt noch was! Bis 2026 sollen über 30 Ladeparks in ganz Deutschland entstehen, unter anderem in Oberhausen, Kaiserslautern, Pforzheim und Lübeck.

Sommer-Specials: Noch günstiger in den Ferien

Ihr habt Euren Urlaub schon mit dem E-Auto geplant? Dann gibt es noch weitere gute Nachrichten. Kurz vor den Sommerferien haut Electra nämlich zusätzlich einen raus: Im Juli und August könnt Ihr in Italien Euer E-Auto für gerade mal 39 Cent pro kWh laden – satte 50 Prozent günstiger als sonst! Und auch in Österreich und der Schweiz gibt es ab sofort einheitliche Preise: 49 Cent bzw. 49 Rappen pro kWh.

Insgesamt betreibt Electra nach eigenen Angaben schon über 2.500 Ladepunkte in zehn Ländern Europas. In Frankreich geht’s laut Website ab 29 Cent pro kWh los – wobei meistens eher 54 Cent anfallen. In Belgien sind es meist 64 Cent, trotz beworbener 39 Cent. Vergleichen lohnt sich!

Und noch ein Bonus für alle Planer unter Euch: Über die Electra-App könnt Ihr Eure Ladesäule vorab reservieren – super praktisch, damit Ihr nicht ankommt und alles belegt ist. Nur an Autobahnraststätten funktioniert das leider nicht.



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P12 Pro & P14 Pro: Arctics neue Lüfter mit „Payback“ ab 7,99 Euro verfügbar


P12 Pro & P14 Pro: Arctics neue Lüfter mit „Payback“ ab 7,99 Euro verfügbar

Bild: Arctic

Arctics bereits auf der Liquid Freezer III Pro und im ersten Gehäuse der Marke, dem Arctic Xtender, verbauten neuen Pro-Lüfter sind ab sofort auch separat erhältlich. Den Anfang machen P12 Pro, P12 Pro A-RGB und P12 Pro PST, weitere Modelle inklusive der P14-Serie folgen. Mit „Payback“ starten die Preise bei 7,99 Euro.

Arctic P12/P14 Pro: Das ist neu

Laut Arctic können Lüfter der neuen Pro-Serie bei gleicher Lautstärke und gleichem statischen Druck deutlich mehr Luft fördern als die bekannten P-Modelle. Die neuen Lüfter können am selben Einsatzort bei gleicher Lautstärke also mehr Wärme abführen als die alten.

Die neue Pro-Serie erreicht im Vergleich zur herkömmlichen Serie einen höheren Luftstrom bei gleicher Lautstärke und gleichem statischem Druck
Die neue Pro-Serie erreicht im Vergleich zur herkömmlichen Serie einen höheren Luftstrom bei gleicher Lautstärke und gleichem statischem Druck (Bild: Arctic)

Dafür macht Arctic vier wesentliche Verbesserungen verantwortlich:

  1. Das überarbeitete Lüfterblattdesign
  2. Die automatisierte Fertigung mit geringen Toleranzen, insbesondere beim minimalen Abstand zwischen Laufrad und Rahmen (0,855 mm, Noctuas 120-mm-G2-Lüfter: 0,5 mm)
  3. Das optimierte Lager mit verlängertem Laufradschaft in Kombination mit einem präziseren Wuchtverfahren
  4. Die neue Controller-Motor-Kombination, die Motorgeräusche reduzieren und Drehzahlabfälle bei erhöhtem Widerstand automatisch ausgleichen soll
Die neuen Pro-Lüfter haben einen kleineren Spalt zwischen Rahmen und Lüfterblatt, aber bei Noctua ist er noch einmal deutlich kleiner
Die neuen Pro-Lüfter haben einen kleineren Spalt zwischen Rahmen und Lüfterblatt, aber bei Noctua ist er noch einmal deutlich kleiner (Bild: Arctic)
Das neue Lager bietet einem längeren Laufradschacht Platz
Das neue Lager bietet einem längeren Laufradschacht Platz (Bild: Arctic)
Bei der A-RGB-Variante sitzen 12 A-RGB-LEDs auf der Controller-Platine
Bei der A-RGB-Variante sitzen 12 A-RGB-LEDs auf der Controller-Platine (Bild: Arctic)
Die neue Pro-Serie soll sich im Betrieb automatisch besser wuchten, was Vibrationen reduziert und die Lebensdauer erhöht
Die neue Pro-Serie soll sich im Betrieb automatisch besser wuchten, was Vibrationen reduziert und die Lebensdauer erhöht (Bild: Arctic)

Diese Modelle gibt es zur Auswahl

Zum Start gibt es den Arctic P12 Pro in Schwarz einzeln, einen 5er-Pack mit fünf schwarzen Arctic P12 Pro PST (PWM Sharing Technology, all Lüfter hängen an einem PWM-Signal) sowie den Arctic P12 Pro A-RGB mit zwölf RGB-LEDs in der Lüfternabe.

Das Angebot soll über die nächsten Wochen aber noch deutlich wachsen. Sowohl in der P12-Pro-Serie mit 120 mm als auch der P14-Pro-Serie mit 140 mm sind jeweils neun Varianten geplant – auch weiße Lüfter, ein CO-Modell (Continuous Operation mit doppeltem Kugellager) und 3er-Packs kommen.

Preise ohne und mit Payback

Arctic bietet die Lüfter sowohl selbst als auch über Amazon direkt zum Start teils deutlich unter UVP an, dessen Höhe damit hinterfragt werden darf. Im Webshop von Arctic werden die neuen Lüfter direkt im Warenkorb im Preis gesenkt. Hintergrund ist Arctics „Payback-Aktion“, die auch andere Produkte umfasst. Der Rabatt ist individuell für jedes Produkt anders und erst sichtbar, wenn das Produkt im Warenkorb liegt.

Aber auch auf Amazon liegen die ersten Preise deutlich unter den UVP und nur knapp über den Webstore-Preisen, wo Arctic keine Provision an den Versandriesen zu zahlen hat.

(*) Bei den mit Sternchen markierten Links handelt es sich um Affiliate-Links. Im Fall einer Bestellung über einen solchen Link wird ComputerBase am Verkaufserlös beteiligt, ohne dass der Preis für den Kunden steigt.



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