Künstliche Intelligenz
Hessens Regierung will psychisch Kranke melden, Datenschützer werden übergangen
Die hessische Landesregierung will dafür sorgen, dass Polizei und Ordnungsämter informiert werden, wenn nach Einschätzung der Ärzte eine Gefahr für andere besteht. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von CDU und SPD zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) vor. Auch andere Bundesländer planen entsprechende Gesetzesänderungen.
Künftig soll auch eine Abhängigkeit von Suchtstoffen als psychische Störung im Sinne des Gesetzes gelten. Zudem müssen bei Entlassungen aus psychiatrischen Einrichtungen die zuständigen Behörden „unverzüglich“ benachrichtigt und mit den notwendigen Informationen zur Gefährdungseinschätzung versorgt werden, wenn weiterhin eine Gefahr für Dritte bestehe.
Die Neuregelungen im Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ werden mit einem besseren Informationsaustausch zur Gefahrenabwehr begründet, wie aus einer Eilanfertigung hervorgeht (PDF). Datenschützer und Sozialverbände äußerten bereits Kritik und warnen vor einer Stigmatisierung und dem möglichen Missbrauch sensibler Gesundheitsdaten. Ob die Pläne mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar sind, ist bislang unklar.
„Mit der Gesetzesänderung bekennt sich Hessen klar zur Stärkung der psychiatrischen Versorgung und setzt auf einen wirksamen Schutzmechanismus im Spannungsfeld zwischen individueller Hilfe und öffentlicher Sicherheit“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Bauer. Ein Beitrag auf Instagram, in dem der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ralf-Nobert Bartelt, den Gesetzentwurf ankündigte, wird derzeit kontrovers diskutiert. Er erklärte, dass alle Personen, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, „Ordnungsbehörden gemeldet werden müssen“.
Hessische Datenschutzbehörde nicht eingebunden
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Alexander Roßnagel, war in die Vorbereitung des Gesetzentwurfs nicht eingebunden. Er kennt den Entwurf nicht und musste diesen erst beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege anfordern.
„Die geplanten Meldungen der Entlassung von Patientinnen oder Patienten, von denen ‚ohne ärztliche Behandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte‘, ist ein tiefer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen, weil besonders schützenswerte Daten betroffen sind und die Meldungen zu Beeinträchtigungen dieser Personen führen können. Eine solche Meldung verfolgt einen Schutzzweck im öffentlichen Interesse, ist aber nur unter engen Voraussetzungen zulässig“, so Roßnagel. Detaillierter könne er sich erst äußern, sobald er den Gesetzentwurf kennt.
Änderungen an Psychisch-Kranken-Gesetzen
Nicht nur in Hessen, sondern auch in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein setzt man auf Symptom- und nicht auf Ursachenbekämpfung. Die dortige Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hofft auf eine bessere Vernetzung der Behörden, wie aus einem Beitrag vom Deutschlandfunk hervorgeht. Demnach zählt sie den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht zu den größten Hürden. Wichtig sei jedoch, dass „sensible Daten über Menschen mit psychischen Krankheiten weitergeleitet werden dürfen“.
Auch Niedersachsen hatte vor Kurzem dafür notwendige Änderungen am Psychisch-Kranken-Gesetz (NPsychKG) angekündigt, wie aus einem Bericht des NDR hervorgeht. In Bayern und Thüringen sieht es ähnlich aus. Die bessere Vernetzung wurde bereits im Koalitionsvertrag versprochen: Darin ist unter anderem von „rechtlichen Rahmenbedingungen für einen effektiven und effizienten Datenaustausch zwischen den Diensten und anderen Behörden (Ausweitung von Übermittlungsbefugnissen und Prüfung von Löschfristen)“, die Rede.
Kürzlich wurden die Forderungen und Anpassungen an die rechtlichen Rahmenbedingungen auch in einem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) „Integriertes Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen“ bekräftigt. Gefordert ist unter anderem, dass relevante Informationen zu psychischen Erkrankungen zuständigen Behörden und gegebenenfalls auch der Polizei zugänglich gemacht werden. Demnach sei ein integriertes Risikomanagement zwischen Gesundheits-, Sicherheits-, Ausländer- und Justizbehörden notwendig.
Starke Kritik an Vorhaben
Nach dem Anschlag in Magdeburg sprach sich Carsten Linnemann (CDU) gegenüber dem Deutschlandfunk Ende 2024 dafür aus, dass es neben Registern für Rechtsextreme und Islamisten ein Register für psychisch kranke Gewalttäter brauche. Datenschützer und Patientenvertretungen lehnen das entschieden ab. Regelmäßig werden derartige Taten für die Ausweitung von Überwachungsbefugnissen oder deren Begründung genutzt.
Die Landesärztekammer Hessen hatte sich im Frühjahr gegen Pläne für ein zentrales Register ausgesprochen: „Viele Betroffene könnten aus Angst vor Registrierung und Stigmatisierung davon abgehalten werden, ärztliche Hilfe und Therapie in Anspruch zu nehmen. Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen, die unter bestimmten Umständen ein erhöhtes Risiko für Gewalttaten aufweisen können, benötigen frühzeitige und intensive Therapie“. Stattdessen müssten die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden, um die Behandlung zu verbessern.
„Gravierende Einzelfälle von Gewalttaten, begangen von psychisch Kranken, werden hier zum Anlass genommen, pauschal Daten zur Behandlung psychisch Kranker generell für die Sicherheitsbehörden zu verwenden. Das zerstört Vertrauen und die Schweigepflicht und ist abzulehnen. Gerade bei der Entlassung aus stationärer Behandlung, die jetzt den Behörden jeweils gemeldet werden soll, ist der Zustand kranker Menschen meist gebessert. Sie in der Folge zu überwachen, um eine Verschlechterung und eine – äußerst selten vorkommende – Fremdaggressivität rechtzeitig mitzubekommen, wäre nicht verhältnismäßig“, sagt dazu der Psychiater und Psychotherapeut Dr. Andreas Meißner, der sich für den Schutz von Patientendaten einsetzt.
Elektronische Patientenakte ebenfalls von Interesse
Immer wieder forderten Vertreter aus Politik und Polizei auch, Daten aus der elektronischen Patientenakte zu nutzen, um Straftaten psychisch kranker Menschen zu verhindern. Die Justiz- und Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken (CDU), fordert laut dpa die Nutzung von Daten psychisch kranker Menschen aus der elektronischen Patientenakte. Diese könnte den Informationsaustausch zwischen verschiedenen psychiatrischen Einrichtungen verbessern, sagte sie im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags.
(mack)
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Jetzt im Heise Shop: Das neue Oxocard Connect Experimentierkit
Wie regelt man einen Motor, wie misst man Gewicht oder Licht, und wie steuert man damit sein Smart Home? Das neue Make Special zur Oxocard Connect liefert auf über 60 Seiten die passenden Antworten – mit leicht verständlichen Anleitungen, praktischen Versuchen und spannenden Projekten rund um das Thema Messen, Steuern und Regeln.
Im Fokus steht das neue Oxocard Connect Experimentierkit, das die Programmierplattform Oxocard Connect (seperat im Shop erhältlich) um zahlreiche Sensoren, Aktoren und Treiber erweitert: Farb- und Lichtsensor, Wägezelle, Touch-Sensor, IR-Kommunikation, smartes Servo und motorisierter Fader sind nur einige Highlights. Alle Module sind als Breakouts ausgeführt und direkt ins Breadboard steckbar.

Blick ins Heft
Gesteuert wird alles direkt im Browser: Über eine webbasierte Programmierumgebung und die leicht zu erlernende Sprache NanoPy lassen sich Sensoren und Motoren intuitiv ansprechen – ohne Installation, plattformunabhängig und ideal für Einsteiger. Perfekt für Schule, Ausbildung, Maker-Projekte oder das eigene Labor!
Ein Highlight-Projekt aus dem neuen Kit zeigt, wie ein motorisierter Fader nicht nur Werte messen, sondern auch aktiv regeln kann: Gesteuert über die Oxocard Connect wird damit eine smarte WLAN-Lampe (z. B. Shelly) per HTTP-Request gedimmt. Das System funktioniert bidirektional – verändert man die Helligkeit per App, fährt der Fader automatisch in die passende Position. Grundlage dafür ist ein PID-Regler, der präzise die gewünschte Zielstellung ansteuert. Das Projekt kombiniert analoges Auslesen, Motorsteuerung, Netzwerkanbindung und smarte Zustandslogik.
Oxocard Connect bringt sie zusammen: Motorfader steuert Shelly-Lampe
Das Bundle aus Heft und Experimentierkit ist ab sofort für 49,90 Euro exklusiv im heise Shop erhältlich – versandkostenfrei innerhalb Deutschlands.
(pan)
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Vier spiegellose Kameras von Nikon mit Firmware-Problemen
Wenn man die Firmware einer Nikon Zf, Z50 II, Z6 III oder Z8 aktualisiert, während ein Objektiv eines Fremdherstellers auf der Kamera sitzt, kann dieses funktionslos werden. Im Laufe dieser Woche kamen nach ersten Warnungen über Probleme mit der Z8 immer mehr Hinweise auf Nikons Downloadseiten zu anderen Kameras hinzu. Als bisher letzter auch für die kompakte Zf im Retro-Look. Eine Erklärung des Unternehmens oder eine Ankündigung von korrigierten Firmwareversionen gibt es weiterhin nicht.
Daher gilt bis auf Weiteres, dass man ein Update der Kameras nur vornehmen sollte, wenn ein Nikon-Objektiv montiert ist. Alternativ, so schreibt Nikon auf seinen Downloadseiten, kann auch einer der beiden FTZ-Adapter verwendet werden. Diese dienen dazu, Objektive mit dem F-Bajonett an den spiegellosen Kameras mit deren Z-Bajonett zu verwenden. Die fehlerhafte Firmware samt den Warnhinweisen findet sich unter den folgenden Links, angegeben ist jeweils die aktuelle Versionsnummer und deren Fehlerzustand, wenn sich daran etwas ändert, wird diese Meldung aktualisiert:
Alle diese Kameras sind mit Nikons Expeed-7-Prozessor bestückt, den das Unternehmen mit dem Flaggschiff Z9 eingeführt hatte. Diese Kamera ist von den aktuellen Problemen jedoch nicht betroffen. Das liegt vermutlich daran, dass für die Z9 länger keine neue Firmware erschien.
Aufgefallen sind die Probleme zuerst bei der Nikon Z8, wie unter anderem der Objektivhersteller Tamron berichtet. Für diese Kamera hatte das Unternehmen schon vor Wochen die Firmware 3.00 angekündigt, und auch eine eigene Webseite dafür gestaltet. Wie schon bei früheren Updates für die Z8 bringt auch Version 3.00 neue Funktionen mit, in diesem Fall unter anderem die Kombination von Pixel- und Fokus-Shift für 180-Megapixel-Bilder mit erweiterter Schärfentiefe. Ebenso lässt sich der Bereich des Autofokus begrenzen, was vor allem beim Filmen hilft. Wenn man eine Z8 auf die neue Version aktualisieren will, sollte man die Hinweise zum Update unbedingt beherzigen.
Manche Benutzer berichten in Foren auch, dass ein „eingefrorenes“ Fremdobjektiv an einer Z8 nach einem Downgrade von Firmware 3.00 auf Version 2.10 wieder funktionierte. Auf solche Tipps sollte man sich aber nicht verlassen, weil sie immer nur für eine Kombination aus Kamera und Objektiv gelten.
(nie)
Künstliche Intelligenz
iOS 26: Apples Speech-APIs lassen Whisper in puncto Geschwindigkeit alt aussehen
Apple legt in seinen kommenden Betriebssystem-Versionen bei der Transkription von Live-Audio oder Aufnahmen deutlich zu. In verschiedenen Tests wurde die Leistung jetzt mit gängigen anderen Spracherkennungs-Modellen verglichen. Die Ergebnisse sind allerdings gemischt: Apples neue API, die in iOS 26, iPadOS 26 und macOS 26 Tahoe bereitgestellt wird, steht bei der Geschwindigkeit deutlich besser da als zum Beispiel das verbreitete Whisper-Modell von OpenAI. Allerdings gibt es bei der Genauigkeit noch Luft nach oben.
Das Apple-Nachrichten-Blog MacStories erprobte das verbesserte Speech-Framework mit einer 34-minütigen Videodatei. Zur Transkription wurde für den Test von Apples APIs ein Tool namens Yap verwendet, das auf GitHub abgerufen werden kann. Es erledigte die Aufgabe in nur 45 Sekunden, während das recht beliebte Tool MacWhisper mit seinen Large-Modellen zwischen 1:41 Minuten und 3:55 Minuten benötigte.
Wie sich die Modelle im Vergleich schlagen
Die Nachrichtenseite 9to5Mac ließ Apples API gegen NVIDIA Parakeet antreten, das als sehr schnell gilt, und gegen OpenAI Whisper Large V3 Turbo. Testrechner war ein MacBook Pro mit M2 Pro und 16 GByte Unified Memory. Während Parakeet das 7:31 Minuten lange Audio-File in 2 Sekunden schaffte, benötigte Apples Transkription 9 Sekunden. Das OpenAI-Modell war erst nach 40 Sekunden fertig. Je länger die Audiodatei war, desto weiter lagen die Modelle zeitlich auseinander.
Doch Whispers Langsamkeit zahlte sich wiederum bei der Genauigkeit aus. Dabei wurde zwischen dem Anteil an Zeichenfehlern (Character Error Rate, CER) und Wortfehlern (Word Error Rate, WER) unterschieden. Durchschnittlich erwies sich Whisper Large V3 Turbo mit einer CER von 0,3 Prozent und einer WER von 1 Prozent als die genaueste Lösung. Apple hatte bei den Zeichen eine Fehlerrate von durchschnittlich 3 Prozent und bei Wörtern von 8 Prozent. Parakeet liegt deutlich zurück mit einer CER von 7 Prozent und einer WER von 12 Prozent.
Wofür sich Apples API empfiehlt
Damit verspricht Apples Transkription im Ergebnis einen deutlichen Geschwindigkeitsvorteil gegenüber Whisper und macht dabei nicht so viele Fehler wie das NVIDIA-Modell. Die Tester kommen zu dem Ergebnis, dass die Wahl des Modells damit vor allem eine Frage des Anwendungszwecks ist. Apples Modell empfiehlt sich für zeitkritische Anwendungen wie Live-Untertitel oder die grobe Transkription längerer Inhalte zur Indexierung. Whisper hat die Nase vorn, wenn nur minimale Nachbearbeitung gewünscht ist oder bei Anwendungen, wo es auf die Genauigkeit ankommt.
(mki)
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