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Spiele-Lobby: „Stop Destroying Videogames“ verteuert Spiele


Nachdem die Bürgerinitiative „Stop Destroying Videogames“ am Donnerstag die nötige Zahl von einer Million Unterschriften in der EU und 100.000 in Großbritannien erhalten hatte, meldet sich die Lobby der Spielewirtschaft zu Wort. Bereits am Freitag veröffentlichte der Verband „Video Games Europe“ (VGE) eine knappe Stellungnahme. In dieser Organisation haben sich Publisher wie EA, Epic, Microsoft, Ubisoft und nationale Verbände wie der deutsche „game“ als Lobby zusammengeschlossen.

Wenn Onlinedienste für ein Spiel „nicht mehr wirtschaftlich“ sind, müsse es für die Betreiber eine Option bleiben, die Services abzuschalten. Sollte man sich dazu entscheiden, würden die Spieler „entsprechend lokalen Verbraucherschutzgesetzen“ vorab darauf hingewiesen. Die Möglichkeit, die entsprechenden Server in die Hand der Spieler zu geben, sei „nicht immer eine machbare Alternative“. VGE lehnt sie also nicht generell ab.

Die Mechanismen für „den Schutz der Daten der Spieler, zum Entfernen illegaler Inhalte und für die Bekämpfung von unsicheren Community-Inhalten“ seien jedoch nicht mehr gegeben. Noch schwerer wiegt wohl, dass die Lobbyisten meinen, die „private servers“ würden „die Rechteinhaber rechtlich haftbar machen“. VGE denkt also, seine Mitglieder seien auch dann für das verantwortlich, was die Spieler mit einem Titel machen, wenn dieser von den Publishern nicht mehr unterstützt wird.

Würde man die Forderungen der Initiative „Stop Killing Games“ erfüllen, so würden Spiele „unerschwinglich teuer herzustellen“ meint VCG. Das führt der Verband jedoch nur für reine Onlinespiele aus. Die von dem YouTuber Ross Scott als Reaktion auf das Abschalten des Online-Rennspiels „The Crew“ angestoßene Initiative dreht sich jedoch nicht nur um reine Onlinespiele. Teil der Forderungen ist auch, dass Spieler nicht nur eine jederzeit widerrufbare Lizenz erwerben. Solche Bedingungen sehen viele Lizenzvereinbarungen vor, die man vor dem Spielen bestätigen muss.

Ross hält das in Verbindung mit anderen Gesetzen zum Verbraucherschutz für illegal. Er und seine Mitstreiter fordern unter anderem, dass es vor der Einstellung des Support für ein Spiel einen „end of life plan“ geben muss. Dabei soll ein Spiel, das nicht nur online gespielt werden kann, in einen Zustand versetzt werden, der es den Spielern ermöglicht, den Titel auch ohne Unterstützung des Herstellers dauerhaft nutzbar zu machen. Auf kommerzieller Ebene gibt es bereits entsprechende Ansätze, etwa das „Game Preservation Progam“ des Anbieters GOG. Dieses kümmert sich jedoch vorwiegend um ältere Spiele, die als Klassiker angesehen werden.


(nie)



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Nikon warnt: Firmware-Update für Z8, Z6 III und Z50 II nur ohne Fremdobjektiv


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Wenn man eine Nikon Z8, Z6 III oder Z50 II mit neuer Firmware versieht, während ein Objektiv eines anderen Herstellers als Nikon an der Kamera steckt, kann es Probleme geben. Während Nikon auf den Downloadseiten für die Updates nur allgemein warnt, berichten Nutzer, was passieren kann: Die Kamera erkennt das Objektiv dauerhaft nicht mehr.

Entsprechende Berichte finden sich unter anderem im Nutzerforum von DPreview sowie bei Reddit. Nikon hat bisher nur allgemeine Probleme mit Updates bei montiertem Fremdobjektiv bestätigt. Im Einzelnen gilt das dem Unternehmen zufolge für die aktuelle Firmwareversion 3.00 für die Z8 sowie die Version 1.02 für die Z50 II. Die Links führen zu den Downloadseiten für die aktuellen Versionen, wo Nikon zu „Vorsicht“ rät. Auf den entsprechenden Seiten für die anderen Z-Modelle findet sich der Hinweis zum Zeitpunkt dieser Meldung nicht.

Da Nikon seine Kameras zunehmend auf eine einheitliche Hard- und Softwareplattform rund um den Expeed-7-Prozessor stellt, können Probleme mit anderen Modellen derzeit nicht ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Anfrage von heise online konnte Nikon Deutschland nicht unmittelbar beantworten. Damit ist auch unklar, worin der Fehler genau besteht. Manche Nutzer berichten im Falle der Z8 davon, dass ein Downgrade auf die Firmwareversion 2.10 das Problem behoben hat.

Für die drei bisher betroffenen Kameras empfiehlt Nikon, ein Update nur mit einem originalen Z-Objektiv von Nikon vorzunehmen, oder mit einem Adapter der hauseigenen FTZ-Serie. Jene dienen dazu, ältere Objektive mit F-Bajonett aus der (D)SLR-Ära auch an den spiegellosen Kameras mit Z-Bajonett zu verwenden. Bis zur Klärung der Situation sollte man diesen Hinweis wohl auch bei anderen Nikon-Z-Kameras beherzigen.

Nikon hat die Fremdhersteller von Z-Objektiven einer Mitteilung von Viltrox zufolge bereits über das Problem informiert. Einen ähnlichen Hinweis gibt es auch von Tamron. An beiden Stellen gehen die Unternehmen nicht näher auf die technischen Hintergründe ein. Tamron deutet immerhin noch an, dass sich die Fehler möglicherweise durch ein Firmwareupdate für die Objektive lösen lassen.

Der Fall zeigt, dass die Zusammenarbeit der Hard- und Software von Kameras und Objektiven offenbar zunehmend zum Problem wird. In beiden Geräten stecken mehrere Subsysteme mit eigenen Prozessoren sowie Software. Die Kamerahersteller halten ihre Protokolle unter Verschluss, und nur manche – wie etwa Tamron – erhalten Lizenzen, um auch Funktionen wie Autofokus nutzen zu können. Andere verlassen sich auf eigenes Reverse Engineering, wobei dann in der Regel rein manuell nutzbare Objektive herauskommen.

Auch wenn die aktuelle Situation ärgerlich ist, kann man von den Kameraherstellern kaum erwarten, die zahllosen Kombinationen aus Kamera und Objektiv mit jeder Firmwareversion neu zu testen. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn Nikon nicht nur schnell Abhilfe schafft, sondern auch erklärt, wie das Problem zustande kam.


Update

04.07.2025,

10:39

Uhr

Der Warnhinweis findet sich inzwischen auch auf der Downloadseite zur Z6 III. Damit sind von dem Problem alle drei Z-Kameras betroffen, für die Nikon zuletzt Firmware-Updates zur Verfügung gestellt hatte. Für das Flaggschiff Z9 gibt es noch keinen derartigen Hinweis, ebenso wie für die anderen Kameras, die mit dem Expeed-7-Prozessor bestückt sind. Wir haben die Meldung und die Überschrift entsprechend angepasst.


Update

05.07.2025,

12:12

Uhr

Inzwischen findet sich Nikons Warnhinweis auch auf der Downloadseite der Zf. Damit sind nun vier Kameras von dem Firmware-Problem betroffen. Wir haben den aktuellen Stand in einer neuen Meldung zusammengefasst.


(nie)



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Meta unterstützt Idee einer EU-weiten digitalen Volljährigkeit


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Meta, der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und WhatsApp, hat seine Unterstützung für Vorschläge zu einer einheitlichen digitalen Volljährigkeit in den EU-Mitgliedstaaten signalisiert. Das Unternehmen reagiert damit auf eine Initiative von Frankreich, Spanien und Griechenland, die das Konzept vorantreiben. Gleichzeitig möchte Meta damit Befürwortern von Verboten den Wind aus den Segeln nehmen.

Die drei Länder schlagen vor, eine EU-weite Altersgrenze für digitale Mündigkeit einzuführen. Unterhalb dieser Schwelle würden Minderjährige eine Zustimmung der Eltern benötigen, um sich bei Social-Media-Plattformen anzumelden. Zusätzlich sollen Altersverifikations- und Jugendschutz-Systeme für internetfähige Geräte integriert werden.

„Wir glauben, dass dies eine effektive Lösung für die branchenweite Herausforderung sein kann, sicherzustellen, dass Teenager sichere, altersgerechte Erfahrungen online haben“, teilte Meta in einem Newsroom-Post mit. Zugleich hätten Umfragen ergeben, dass auch Erziehungsberechtigte eine solche Lösung befürworten. Das Unternehmen betont dabei, dass solche Regelungen nicht nur Social-Media-Plattformen betreffen sollten, sondern auch Gaming, Streaming, Messaging und Browsing. Teenager nutzen nach Erkenntnissen von Meta durchschnittlich 40 Apps pro Woche.

Meta plädiert dabei für eine Altersverifikation auf App-Store- oder Betriebssystem-Ebene. „Ich denke, es ergibt viel mehr Sinn, dass dies auf der Ebene des Ökosystems, des App-Stores oder des Betriebssystems gemacht wird“, erklärte Tara Hopkins, Global Director of Public Policy bei Instagram. Ein solcher Altersstatus könne dann über mehrere Apps hinweg geteilt werden, und auch beeinflussen, ob Apps aus App Stores überhaupt heruntergeladen werden können. Apple hat zum Beispiel bei seinen Kinderschutzfunktionen bereits eine API für Entwickler integriert, die nach Genehmigung der Eltern an Apps den jeweiligen Altersabschnitt weitergibt, in dem sich ein Kind befindet. Trotzdem richten sich Google und Apple gegen das Ansinnen, die Verantwortung ihnen zu übertragen.

Metas Unterstützung ist an die Hoffnung geknüpft, dass damit Abstand von staatlichen Social-Media-Verboten genommen wird. Ein solches, das für unter 16-Jährige gilt, wurde bereits in Australien eingeführt. Diese würden „die elterliche Autorität untergraben und sich eng auf eine Art von Online-Service konzentrieren“, so Meta. Die Unterstützung für eine EU-weite digitale Volljährigkeit sei keine Befürwortung solcher Verbote.


(mki)



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„Sprach-KI“: Corti und Dedalus kooperieren für Dokumentation in Kliniken


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Das dänische HealthTech-Unternehmen Corti und der Softwareanbieter Dedalus haben eine Partnerschaft für die medizinische Dokumentation in Krankenhäusern mittels Spracheingabe und KI angekündigt. Die KI-Infrastruktur von Corti soll in den neuen Orbis Speech Assistant von Dedalus integriert werden und stellt eine Alternative zu bestehenden Lösungen großer US-Anbieter wie Microsoft dar. Der Speech Assistent ist nach Informationen der Unternehmen bereits in mehreren Krankenhäusern im Einsatz.

Die klinische Software soll medizinisches Personal entlasten, indem sie gesprochene Inhalte aus Patientengesprächen in Echtzeit analysiert, automatisch strukturiert und als klinisch relevante Dokumentation bereitstellt. Die Hoffnung ist, administrative Aufwände deutlich zu reduzieren und die Qualität der Dokumentation zu erhöhen. Geplant ist, typische Fehlerquellen wie ungenaue oder zu umfangreiche Texte zu vermeiden, wie sie bei generischen KI-Systemen oft noch auftreten. Mit der Integration des KI-Modells in den Orbis Speech Assistant will das Unternehmen, laut Jan Rusch, dem Leiter für Integrierte Technologien bei Dedalus, einen neuen „Standard für die klinische Dokumentation [setzen]“.

Inzwischen gibt es eine Vielzahl medizinischer Softwareanbieter, die Arzt-Patientengespräche mittels KI-Spracherkennung weiterverarbeiten. Seit Januar 2025 ist am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) auch die KI-Spracherkennung Aureon im Einsatz, die von UKE-Tochter IDM gGmbH entwickelt wurde. Aureon soll in Zukunft auch als Cloud-Lösung in weiteren Kliniken zur Verfügung stehen. „Im deutschen Gesundheitswesen erhobene Daten sollten unserer Meinung nach primär auch unseren Patient:innen und Kolleg:innen hier in Deutschland helfen, noch bessere, sichere und effizientere Medizin zu leisten. In Deutschland entwickelte Modelle machen das deutsche Gesundheitswesen unabhängiger von außereuropäischen Anbietern“, so der IDM-Geschäftsführer Dr. Julius Obergassel.

Auch das Start-Up „Voize“ hat eine Künstliche Intelligenz für Spracherkennung und die Dokumentation entwickelt, die die Eingaben strukturiert und automatisch die passenden Dokumentationseinträge erstellt. Die Dienste werden zunehmend auch von Pflegepersonal genutzt. Dabei können Pflegekräfte ihre Dokumentation über eine App via Spracheingabe vornehmen. Die KI verarbeitet Spracheingaben lokal auf dem Smartphone.

ID Berlin biete beispielsweise ebenfalls Dienste für die Verarbeitung natürlicher Sprache an – ob in Schrift oder Sprache als Input. Dort liegt der Fokus auf der automatisierten Verarbeitung der Texte, um Abrechnungsprozesse effizienter zu gestalten. Dafür kommen seit Jahrzehnten sowohl regelbasierte Systeme als auch Machine-Learning-Ansätze (ML) zum Einsatz, wie Dr. André Sander gegenüber heise online auf Nachfrage erklärt. „Durch die Verfügbarkeit von LLMs konnten Teilaspekte der Textverarbeitung erheblich verbessert werden, aber bestimmte Elemente der Verarbeitungskette (zum Beispiel die medizinische, nachvollziehbare Plausibilisierung oder das transparente Reasoning) werden nach wie vor über Ontologien abgebildet. Das sind keinesfalls Relikte aus der ‚Prä-LLM-Zeit‘, sondern hochmoderne Strukturen, die weltweit von einer aktiven Community weiterentwickelt werden“, so Sander. Dabei verweist er auch auf die Grenzen der LLMs und eine kürzlich von Apples ML-Forschungsgruppe veröffentlichte Studie, nach welcher es sich beim „Denken“ von Large Reasoning Models zumindest teilweise um eine Illusion handeln könne.

Das passt zu den Wünschen, die auf dem Deutschen Ärztetag getätigt wurden. Dort wurde unter anderem betont, wie wichtig digitale Souveränität im Gesundheitswesen ist. Sie wünschten sich, europäische KI-Modelle entwickeln und trainieren zu können, damit sensible medizinische Daten nicht an große Technologiekonzerne weitergegeben werden, die diese Daten wiederum für die Entwicklung oder Verbesserung ihrer Produkte verwenden.


(mack)



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