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Halbe Milliarde Euro: Apple wehrt sich gegen „beispiellose“ DMA-Strafe


Apple will die insgesamt 500 Millionen Euro, die die EU-Kommission dem Konzern im April wegen angeblicher Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA) aufgebrummt hatte, nicht bezahlen. Der Konzern legte nun offiziell Berufung beim Gericht der Europäischen Union (EuG) ein, weil „wir glauben, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission – und ihre beispiellose Strafe – weit über das hinausgeht, was das Gesetz verlangt“.

Der iPhone-Konzern hat die Hoffnung, mit der Berufung zu zeigen, dass die Kommission versuche, die Arbeitsweise des App Store per Anordnung zu kontrollieren und „[uns] Geschäftsbedingungen aufzwingt, die verwirrend für Entwickler und schlecht für Nutzer sind“. Apple habe die Vorgaben implementiert, um tägliche Strafzahlungen zu vermeiden. „Wir werden mit dem Gericht die Tatsachen teilen.“

Die Frage ist nun, welche Chancen Apple in dem Verfahren hat, dass sich über Jahre ziehen könnte. In der Vergangenheit hatte der Konzern vor den europäischen Gerichten bereits einmal verloren und musste eine hohe Nachzahlung wegen seines irischen Steuersparmodells entrichten. Es ist also gut möglich, dass die EU-Institutionen Apple nicht recht geben. Durch die Berufung vor Gericht ist zudem der politischen Seite das Heft des Handelns genommen. Bei Apple scheint man (auch) zu hoffen, dass die Trump-Administration weiter Druck auf die EU-Kommission ausübt, genauso wie dies in Kanada bei einer Digitalsteuer erfolgt war.

Apple hatte zuletzt seine App-Store-Regeln in der EU erneut verändert und dabei vor allem für massive Verwirrung unter Entwicklern gesorgt, die nun mit verschiedenen, teils unbrauchbaren „Tiers“ konfrontiert sind. Apple teilte mit, damit DMA-Vorgaben umzusetzen. Gegner wie Epic-Games-Boss Tim Sweeney halten dies für „malicious compliance“, also böswillige Anpassungen ans Recht.

Apple soll unter anderem das sogenannte Steering unterlassen und es App-Anbietern erlauben, eigene Bezahlwege zu nutzen. Dafür will Apple aber dennoch Geld sehen, da der Konzern die Nutzung seiner Plattform an sich für gebührenpflichtig hält. Mit dem neuen Modell sollen die Kosten auf 20 Prozent statt der aktuell 30 Prozent sinken, allerdings nur unter bestimmten Umständen. Das ganze Modell ist äußerst konfus. Wie die EU-Kommission auf Apples Berufung reagiert, ist noch unklar. Die nun eingelegte Berufung ist nicht mit einer anderen vor dem EuG zu verwechseln, die Anfang Juni eingereicht worden war. Hier ging es Apple um EU-Verpflichtungen, seine Plattform kompatibler zu Drittanbietern zu machen respektive deren Geräten Zugriff auf mehr Inhalte zu geben.


(bsc)



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Urteil: Landgericht untersagt Google Gmail-Bevorzugung bei Android-Einrichtung


Das Landgericht Mainz hat es Google untersagt, den eigenen E-Mail-Service Gmail bei der Einrichtung eines Android-Smartphones zu bevorzugen. Vielmehr soll Google für das Erstellen eines Kontos für die Nutzung des Mobil-Betriebssystems E-Mail-Adressen von alternativen Anbietern gleichberechtigt zulassen. Das hat die für Handelssachen zuständige 12. Zivilkammer des Gerichts mit einem heise online vorliegenden Urteil vom 12. August entschieden (Az.: 12 HK O 32/24). Geklagt hatten im Oktober die E-Mail-Anbieter GMX und Web.de, vertreten durch ihre Muttergesellschaft 1&1 Mail & Media.

Der Streit dreht sich um die Einhaltung des Digital Markets Acts (DMA) der EU und die Frage, ob Google gegen das Kopplungsverbot aus Artikel 5 dieses neuen Wettbewerbsgesetzes verstößt. Die Kläger sind der Ansicht, dass Nutzer für die Erstellung eines Google-Kontos zur Nutzung der Dienste Android OS, Google Play, Google Chrome und YouTube faktisch gezwungen werden, eine Gmail-Adresse anzulegen. Sie sehen darin eine unzulässige Benachteiligung im Vergleich zu anderen E-Mail-Anbietern. Zwar war die Nutzung von Nicht-Gmail-Adressen in Google-Konten bereits über Umwege über den Webbrowser möglich. Doch im entscheidenden Registrierungsprozess beim Neueinrichten eines Android-Endgerätes habe es für Besitzer nur wenige Anreize gegeben, eine andere E-Mail-Adresse für ihre Kommunikation zu verwenden.

Im Verlauf des Verfahrens bot Google eine weitere Option an. So ist es seit Mai möglich, mit einer Telefonnummer ein Google-Konto anzulegen. Dabei wird aber automatisch im Hintergrund aus technischen Gründen wieder eine Gmail-Adresse eingerichtet. Das stellte die Mainzer Richter nicht zufrieden. Sie verpflichteten Google Irland unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, das Verhalten beim Anlegen von Google-Konten für die besagten Dienste zu unterlassen und zu beenden. Der Internetkonzern muss künftig entweder das gleichberechtigte Erstellen von E-Mail-Adressen alternativer Provider direkt im Anmeldeprozess ermöglichen oder bei anderen Anmeldevarianten wie per Telefonnummer das automatische Generieren von sichtbaren und nutzbaren Gmail-Adressen unterlassen.

„Solange die Beklagte im Anmeldeprozess die Möglichkeit bereithält, eine Gmail-Adresse zu erstellen, macht sie die Nutzung ihrer jeweiligen Plattformdienste von der Registrierung bei Gmail abhängig“, betonte die Kammer. Googles Argument, dass bereits bestehende E-Mail-Adressen von Drittanbietern genutzt werden könnten und sich die Einrichtung überspringen lasse, wies das Gericht zurück: Diese Optionen seien nicht gleichberechtigt. Es lehnte auch eine Aussetzung des Verfahrens ab, da keine konkreten Informationen über eine bevorstehende Entscheidung der EU-Kommission vorlagen. Michael Hagenau, Geschäftsführer von GMX und Web.de, sprach von einem „guten Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher“. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst für einen europäischen Anbieter mit Rechenzentrum vor Ort und strengem Datenschutz entscheiden, was die digitale Souveränität stärke. Die vom DMA beabsichtigte Öffnung der Märkte zeige Wirkung.


(mki)



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Interstellarer Komet: Weltraumsonden müssen Erforschung von 3I/ATLAS stemmen


Wenn der interstellare Komet 3I/ATLAS im Herbst seinen sonnennächsten Punkt erreicht und dabei besonders viel Material verliert, werden Analysen von der Erde aus extrem schwer oder unmöglich. Deshalb plädiert ein internationales Forschungsteam jetzt dafür, im Sonnensystem verteilte Weltraumsonden für Beobachtungen zu nutzen, um verschiedene Hypothesen testen zu können.

Wie die Gruppe in einem vorab veröffentlichten Fachartikel ausführt, sind dafür vor allem die Asteroidensonde Psyche, Sonden am Mars, die Jupitersonde Juice sowie mehrere Sonnenobservatorien geeignet. Obendrein könnten die NASA-Sonden Europa Clipper und Lucy sowie die ESA-Sonde Hera die Überreste der Koma durchqueren und womöglich direkt deren Zusammensetzung analysieren.

Die Forschungsgruppe plädiert dafür, alle möglichen Beobachtungsoptionen zu nutzen, um 3I/ATLAS zu erforschen. Denn schon seit der Entdeckung des Himmelskörpers ist klar, dass er wohl aus den Randbereichen der Milchstraße – der sogenannten dicken Scheibe – kommt. Damit wäre er nicht nur deutlich älter als die Erde, sondern er würde auch aus einer Zeit in der Entwicklung unserer Heimatgalaxie stammen, in der diese besonders viele Sterne gebildet hat. Die Zusammensetzung dieses Überrests könnte also verraten, ob unsere Theorien zu dieser Epoche stimmen. So dürfte er der Gruppe zufolge zum Beispiel sehr wenig Kohlenstoffmonoxid enthalten.

3I/ATLAS wurde Anfang Juli mit dem Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System (ATLAS) in Chile entdeckt. Im Nachgang wurde das Objekt aber auch auf älteren Aufnahmen nachgewiesen, die bis zum 14. Juni zurückreichen. Dank dieser „Precoveries“ konnte rasch seine Bahn bestimmt und bestätigt werden, dass er nur auf der Durchreise ist. Gefunden wurde damit überhaupt erst der dritte interstellare Himmelskörper beim Durchflug durch unser Sonnensystem. Der Erde wird er sich auf etwa 1,6 Astronomische Einheiten (AE) annähern. Es handelt sich um einen mehrere Kilometer großen Kometen, dessen Schweif mehr als 25.000 Kilometer lang ist. Bei seiner größten Sonnenannäherung (Perihel) wird er sich für uns genau hinter der Sonne befinden.

Nach seiner Entdeckung wurde der interstellare Komet von verschiedenen Observatorien abgelichtet, die bislang beste Aufnahme ist am 21. Juli mit dem Weltraumteleskop Hubble gelungen. Auszumachen ist darauf der eisige Kern des Kometen, umgeben von einer Staubwolke. Die Versuche des einst respektierten Astronomen Avi Loeb, verschiedene Charakteristika von 3I/ATLAS als Hinweis auf eine nicht natürliche Herkunft des Objekts zu deuten, werden in der Wissenschaft kritisiert und nicht ernst genommen.

Die Forschungsarbeit zu den Beobachtungsmöglichkeiten des Himmelskörpers mit den verschiedenen Weltraumsonden ist vorab auf Arxiv verfügbar.


(mho)



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Beziehungshelfer: Networking-App Dextr im Test


Menschen im Freundes- und Berufskreis bilden ein soziales Netzwerk, allerdings stellen normale Adressbuch-Apps dies nicht so dar.

Die Anwendung Dextr für iPhone und iPad, die vom US-Entwickler Hidden Spectrum stammt, macht das hingegen so – und erlaubt einen ganz neuen Blick auf Beziehungsmuster.

Dextr nimmt zunächst manuell hinzugefügte Kontaktdaten entgegen, importiert diese aber auch aus dem iOS-Adressbuch.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Beziehungshelfer: Networking-App Dextr im Test“.
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