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Halbe Milliarde Euro: Apple wehrt sich gegen „beispiellose“ DMA-Strafe
Apple will die insgesamt 500 Millionen Euro, die die EU-Kommission dem Konzern im April wegen angeblicher Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA) aufgebrummt hatte, nicht bezahlen. Der Konzern legte nun offiziell Berufung beim Gericht der Europäischen Union (EuG) ein, weil „wir glauben, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission – und ihre beispiellose Strafe – weit über das hinausgeht, was das Gesetz verlangt“.
Apple: EU-Kommission steuert App Store
Der iPhone-Konzern hat die Hoffnung, mit der Berufung zu zeigen, dass die Kommission versuche, die Arbeitsweise des App Store per Anordnung zu kontrollieren und „[uns] Geschäftsbedingungen aufzwingt, die verwirrend für Entwickler und schlecht für Nutzer sind“. Apple habe die Vorgaben implementiert, um tägliche Strafzahlungen zu vermeiden. „Wir werden mit dem Gericht die Tatsachen teilen.“
Die Frage ist nun, welche Chancen Apple in dem Verfahren hat, dass sich über Jahre ziehen könnte. In der Vergangenheit hatte der Konzern vor den europäischen Gerichten bereits einmal verloren und musste eine hohe Nachzahlung wegen seines irischen Steuersparmodells entrichten. Es ist also gut möglich, dass die EU-Institutionen Apple nicht recht geben. Durch die Berufung vor Gericht ist zudem der politischen Seite das Heft des Handelns genommen. Bei Apple scheint man (auch) zu hoffen, dass die Trump-Administration weiter Druck auf die EU-Kommission ausübt, genauso wie dies in Kanada bei einer Digitalsteuer erfolgt war.
Verwirrende neue Regelungen
Apple hatte zuletzt seine App-Store-Regeln in der EU erneut verändert und dabei vor allem für massive Verwirrung unter Entwicklern gesorgt, die nun mit verschiedenen, teils unbrauchbaren „Tiers“ konfrontiert sind. Apple teilte mit, damit DMA-Vorgaben umzusetzen. Gegner wie Epic-Games-Boss Tim Sweeney halten dies für „malicious compliance“, also böswillige Anpassungen ans Recht.
Apple soll unter anderem das sogenannte Steering unterlassen und es App-Anbietern erlauben, eigene Bezahlwege zu nutzen. Dafür will Apple aber dennoch Geld sehen, da der Konzern die Nutzung seiner Plattform an sich für gebührenpflichtig hält. Mit dem neuen Modell sollen die Kosten auf 20 Prozent statt der aktuell 30 Prozent sinken, allerdings nur unter bestimmten Umständen. Das ganze Modell ist äußerst konfus. Wie die EU-Kommission auf Apples Berufung reagiert, ist noch unklar. Die nun eingelegte Berufung ist nicht mit einer anderen vor dem EuG zu verwechseln, die Anfang Juni eingereicht worden war. Hier ging es Apple um EU-Verpflichtungen, seine Plattform kompatibler zu Drittanbietern zu machen respektive deren Geräten Zugriff auf mehr Inhalte zu geben.
(bsc)