Künstliche Intelligenz
Halbe Milliarde Euro: Apple wehrt sich gegen „beispiellose“ DMA-Strafe
Apple will die insgesamt 500 Millionen Euro, die die EU-Kommission dem Konzern im April wegen angeblicher Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA) aufgebrummt hatte, nicht bezahlen. Der Konzern legte nun offiziell Berufung beim Gericht der Europäischen Union (EuG) ein, weil „wir glauben, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission – und ihre beispiellose Strafe – weit über das hinausgeht, was das Gesetz verlangt“.
Apple: EU-Kommission steuert App Store
Der iPhone-Konzern hat die Hoffnung, mit der Berufung zu zeigen, dass die Kommission versuche, die Arbeitsweise des App Store per Anordnung zu kontrollieren und „[uns] Geschäftsbedingungen aufzwingt, die verwirrend für Entwickler und schlecht für Nutzer sind“. Apple habe die Vorgaben implementiert, um tägliche Strafzahlungen zu vermeiden. „Wir werden mit dem Gericht die Tatsachen teilen.“
Die Frage ist nun, welche Chancen Apple in dem Verfahren hat, dass sich über Jahre ziehen könnte. In der Vergangenheit hatte der Konzern vor den europäischen Gerichten bereits einmal verloren und musste eine hohe Nachzahlung wegen seines irischen Steuersparmodells entrichten. Es ist also gut möglich, dass die EU-Institutionen Apple nicht recht geben. Durch die Berufung vor Gericht ist zudem der politischen Seite das Heft des Handelns genommen. Bei Apple scheint man (auch) zu hoffen, dass die Trump-Administration weiter Druck auf die EU-Kommission ausübt, genauso wie dies in Kanada bei einer Digitalsteuer erfolgt war.
Verwirrende neue Regelungen
Apple hatte zuletzt seine App-Store-Regeln in der EU erneut verändert und dabei vor allem für massive Verwirrung unter Entwicklern gesorgt, die nun mit verschiedenen, teils unbrauchbaren „Tiers“ konfrontiert sind. Apple teilte mit, damit DMA-Vorgaben umzusetzen. Gegner wie Epic-Games-Boss Tim Sweeney halten dies für „malicious compliance“, also böswillige Anpassungen ans Recht.
Apple soll unter anderem das sogenannte Steering unterlassen und es App-Anbietern erlauben, eigene Bezahlwege zu nutzen. Dafür will Apple aber dennoch Geld sehen, da der Konzern die Nutzung seiner Plattform an sich für gebührenpflichtig hält. Mit dem neuen Modell sollen die Kosten auf 20 Prozent statt der aktuell 30 Prozent sinken, allerdings nur unter bestimmten Umständen. Das ganze Modell ist äußerst konfus. Wie die EU-Kommission auf Apples Berufung reagiert, ist noch unklar. Die nun eingelegte Berufung ist nicht mit einer anderen vor dem EuG zu verwechseln, die Anfang Juni eingereicht worden war. Hier ging es Apple um EU-Verpflichtungen, seine Plattform kompatibler zu Drittanbietern zu machen respektive deren Geräten Zugriff auf mehr Inhalte zu geben.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Digitale Zukunft des Bauens: TU Braunschweig setzt neue Maßstäbe
Ein großformatiger 3D-Drucker, eine automatisierte Betonmischanlage, mobile Roboter, Trackingsysteme und eine digitale Leitstelle: Die Technische Universität Braunschweig demonstriert mit der Digital Construction Site (DCS) die Zukunft des Bauens. Am 3. Juli 2025 eröffnete die Universität ihre neue Forschungsinfrastruktur am Campus Ost mit zahlreichen Gästen aus Wissenschaft, Politik und Bauwirtschaft. „Die Digital Construction Site steht exemplarisch für unseren Anspruch, Forschung mit gesellschaftlicher Relevanz sichtbar und für den Transfer wirksam zu machen. Als Universität mit starkem ingenieurwissenschaftlichem Profil leisten wir hier einen richtungsweisenden Beitrag zur nachhaltigen Transformation der Bauwirtschaft“, so die Präsidentin der TU Braunschweig, Angela Ittel.
Dr. Neven Josipovic, Chief Innovation Officer der Stadt Braunschweig, betonte in seiner Rede die Relevanz der DCS für die Stadt: „Bauen ist für Städte und Kommunen im Kontext einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Stadtentwicklung ein elementares Thema, das zunehmend durch digitale Technologien geprägt wird. Die Digital Construction Site ist vor dem Hintergrund ein wertvoller Impulsgeber für die Baupraxis und ein dynamischer Ort der Vernetzung zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Stadtverwaltung.“
Digitale Planung und Umsetzung
Wie der Informationsdienst Wissenschaft (IDW) berichtet, ist das sechs Meter hohe multifunktionale 3D-Druckportal eine Weltneuheit. Die TU Braunschweig und das 3D-Druck-Unternehmen COBOD entwickelten es gemeinsam. Eine automatisierte Betonmischanlage sowie mobile Roboter und Objekttrackingsysteme ergänzen die Ausstattung. Ein speziell gestaltetes „Digital Engineering Center“ mit Virtual und Augmented Reality bündelt und steuert dabei alle Prozessdaten.
Forschende sollen damit eine weltweit einzigartige Infrastruktur für die Bauforschung erhalten. Gemeinsam mit Partnern aus der Industrie sollen darüber durchgängige digitale Prozessketten von der Planung bis zur Fertigung entstehen, um ressourcenschonendes Bauen zu ermöglichen. Verzahnte digitale Abläufe verkürzen dabei die Bauzeit und digitale Trackingsysteme verbessern die Bauqualität, wobei der datenbasierte Austausch von Informationen Kommunikationsfehler reduziert, so die Hoffnung.
Professor Harald Kloft, Mitinitiator des Projekts, betonte: „Die Fabriken der Bauindustrie sind die Baustellen. Die Digitalisierung der Baufabrikation ist der Schlüssel für die Transformation des Bauens. Mit der Digital Construction Site wollen wir den Transfer zwischen Grundlagenforschung und industrieller Anwendung initiieren.“
Fünf Professoren der TU Braunschweig haben die Bauforschungsinfrastruktur Digital Construction Site ins Leben gerufen. Dazu gehören Professor Patrick Schwerdtner vom Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb, Professor Harald Kloft und Professor Norman Hack vom Institut für Tragwerksentwurf, Professor Dirk Lowke, früher am Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz und jetzt an der TU München, sowie Dr. Thorsten Leusmann vom Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz und Professor Markus Gerke vom Institut für Geodäsie und Photogrammetrie.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert das Projekt mit rund 3,8 Millionen Euro.
(usz)
Künstliche Intelligenz
BYD: Umstrittenes Werk in Brasilien eröffnet, Pläne in Mexiko auf Eis
In der vergangenen Woche eröffnete der chinesische Elektroautohersteller BYD (Build Your Dreams) sein neues Werk in Brasilien. Das berichten brasilianische Medien. Es ist das erste Werk eines chinesischen Autoherstellers im Land und das erste von BYD auf dem amerikanischen Kontinent. In der Fabrik in Camaçari im nordöstlichen Bundesstaat Bahia, in der früher ein Ford-Werk untergebracht war, werden der SUV Song Plus, ein Plug-in-Hybrid, und das Elektroauto Dolphin Mini hergestellt werden.
Die Pläne für das BYD-Werk in Brasilien, das erste des Unternehmens außerhalb Asiens, in dem nur reine Elektroautos gebaut werden, waren Anfang 2024 bekannt geworden. Brasiliens Präsident Luiz Inácio Lula da Silva sprach damals von einer Investition von umgerechnet rund 564 Millionen Euro.
Ende Dezember vergangenen Jahres jedoch geriet das Projekt wegen Vorwürfen von Arbeitsverstößen bis zum Verdacht auf Menschenhandel in die Schlagzeilen. Der Skandal verzögerte den ursprünglichen Zeitplan. Nach ersten Untersuchungen sprachen die brasilianischen Behörden von „sklavenartigen Bedingungen“ für 163 chinesische Arbeiter. Später wurden weitere 57 Arbeiter in einer ähnlich prekären Situation gefunden. Ende Mai reichte die brasilianische Arbeitsstaatsanwaltschaft (MPT) dann Zivilklage gegen BYD wegen „internationalem Menschenhandel“ und „der Sklaverei vergleichbarer“ Arbeitsbedingungen beim Bau des BYD-Werkes ein und forderte die Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe.
Auch sonst verläuft nicht alles reibungslos. BYD hat angekündigt, in Bahia nicht nur Autos bauen zu wollen, sondern auch Batterien und grüne Wasserstoffzellen. Dazu sollen eine Fabrik für Elektrobusse und -lastwagen, ein Technologiezentrum und eine Hochschule zur Ausbildung von Fachkräften entstehen. Aber von den versprochenen 20.000 Arbeitsplätze wurden bislang nur rund 700 geschaffen. Auch werden die Fahrzeuge in Brasilien vorerst nur aus CKD-Bausätzen (Complete Knock Down) zusammengesetzt. Im Juli 2026 will BYD dann mit der vollen Produktion in Camaçari beginnen. Dann sollen dort jährlich 150.000 Fahrzeuge vom Band rollen.
Trump bremst BYD in Mexiko aus
Zugleich hat der chinesische Konzern seine Pläne für ein Werk in Mexiko auf Eis gelegt. Darüber berichtete unter anderem das mexikanische Wirtschaftsblatt El Financiero. Als Grund werden geopolitische Spannungen und Unsicherheiten aufgrund der Handelspolitik von US-Präsident Donald Trump genannt. „Geopolitische Fragen haben einen großen Einfluss auf die Automobilbranche. Jeder überdenkt jetzt seine Strategien in anderen Ländern. Wir möchten abwarten, bis wir mehr Klarheit haben, bevor wir eine Entscheidung treffen“, sagte BYD-Topmanagerin Stella Li in einem Interview am Rande der Eröffnung der BYD-Fabrik in Brasilien.
BYD hatte drei Standorte in Mexiko für sein neues Werk, das 10.000 Menschen beschäftigen sollte, in Erwägung gezogen, bevor es laut einem Bericht der US-Nachrichtenagentur Bloomberg die aktive Suche im vergangenen Jahr einstellte, um die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen in den USA abzuwarten. Überdies verzögerte das chinesische Handelsministerium die Genehmigung des Projekts aufgrund von Bedenken, dass die Technologie von BYD für die Vereinigten Staaten zugänglich sein könnte, berichtete die Financial Times im März. Die Situation wurde noch komplizierter, nachdem Trump umfassende Zölle für zahlreiche Länder angekündigte, einschließlich spezifischer Zölle auf die Einfuhr von Fahrzeugen.
Trotz dieser Herausforderungen hält BYD an seiner Absicht fest, seine Produktionskapazitäten in Nord- und Südamerika zu erweitern, hat aber, so Li, angesichts des unsicheren globalen Handelsumfelds keinen klaren Zeitplan, wann das Unternehmen eine endgültige Entscheidung treffen wird.
(akn)
Künstliche Intelligenz
EU-Datenmaut: Gegenwind für geplantes Streitbeilegungsverfahren für Peering
Die diversen Initiativen der EU-Kommission und des Ministerrats zum Einführen einer Datenmaut gelten aufgrund großen Widerstands als gescheitert. Doch nun schickt sich die Brüsseler Regierungsinstitution an, eine solche Big-Tech-Kostenbeteiligung am Netzausbau durch die Hintertür einzuführen über den geplanten Digital Networks Act (DNA). In Dokumenten für noch bis Freitag laufende Konsultationen zu dem Vorhaben bringt sie verpflichtende Streitbeilegungsverfahren rund um „Zusammenschaltungen“ auf Basis des Internetprotokolls (IP) – also insbesondere für den Datenaustausch zwischen Netzknoten via Peering – ins Spiel. Kritikern zufolge entspräche das einer Neuauflage von Netzwerkgebühren.
Die Kommission skizziert ihren Plan in Abschnitt 2 der Umfrage zum digitalen Binnenmarkt und zu einer ersten Positionierung für den DNA. Doch sollte es zu obligatorischen Schiedsverfahren kommen, könnte das Kind laut einem Bericht der Unternehmungsberatung Plum im Auftrag des IT-Lobbyverbands Computer & Communications Industry Association (CCIA) in den Brunnen fallen: Selbst eine kleine Anzahl von Streitigkeiten, die von den Regulierungsbehörden zugunsten großer Telekommunikationsunternehmen entschieden würden, dürfte Präzedenzfälle schaffen und eine Datenmaut in Europa zur Norm machen.
Provider wie die Deutsche Telekom rufen seit Langem nach einem möglichst obligatorischen Streitbeilegungsverfahren beim Peering. Doch sie könnten solche Mechanismen nutzen, um den Zugang der Endnutzer zu kontrollieren und Gebühren vom Rest des Internets zu verlangen, halten die Berater dagegen. Dabei gebe es keine Hinweise auf ein Marktversagen: Bei Millionen von Peering-Vereinbarungen sei es in einem Jahrzehnt nicht einmal zu einem Dutzend Streitigkeiten gekommen. Diese seien alle mit bestehenden Instrumenten gelöst worden.
„Netzbremse“-Kampagne gegen die Telekom
Die Schlussfolgerung ist laut der Analyse für den Verband, dem viele große US-Internetkonzerne angehören, klar: Es gebe keine wirtschaftliche oder technische Rechtfertigung für die im Raum stehenden Änderungen. Es handele sich lediglich um den Versuch, auf Kosten aller Internetnutzer und des gesamten Ökosystems neue Einnahmequellen für die großen Telcos zu erschließen.
Die normale Peering-Praxis ist, dass ein Netzbetreiber mehr Kapazität schafft, wenn Staus auf der Datenautobahn drohen. Meist fließt dabei kein Geld, denn die ausgebaute Verbindung ist im Interesse aller Beteiligten. Aber einige sehr große Betreiber weichen von diesem Prinzip aus monetären Gründen ab. Verbraucherschützer und Bürgerrechtler werfen so der Telekom bereits Foulspiel vor: Nur wer kostspielige spezielle Peering-Verträge mit dem Unternehmen abschließe, bekomme gute Konnektivität. Alle andere drossele die „Netzbremse“.
IP-Zusammenschaltungen ermöglichten „seit den Anfängen des Internets einen effizienten Datenaustausch“, heißt es dazu in dem Plum-Bericht. Dieser Ansatz habe sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt, um die Netzwerkkosten für den Datenaustausch zwischen Nutzern und die Bereitstellung angeforderter Inhalte und Dienste zu minimieren und gleichzeitig die universelle Erreichbarkeit aller User zu gewährleisten. Dieses Ökosystem sei in Europa besonders lebendig, da es dort einige der größten Austauschknoten der Welt gebe. Alle Anzeichen deuteten auf einen gesunden und wettbewerbsfähigen IP-Interconnection-Markt hin, was auch das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) bestätigt habe.
(olb)
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