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Bundestag: Petitionsausschuss bleibt bei Opt-out zu elektronischer Patientenakte


Eine Petition, der zufolge elektronische Patientenakten (ePA) nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen eingerichtet werden dürften (Opt-in), haben Volksvertreter zu den Akten gelegt. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Empfehlung an den Bundestag abgegeben, das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Abgeordneten begründen das damit, dass aktuell keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien. Ein entsprechender Beschluss im Plenum gilt damit als Formsache.

Die Online-Eingabe vom Mai 2023 erreichte binnen kurzer Zeit 58.188 Mitzeichnungen. Sie überschritt damit das Quorum von 30.000 Unterstützern, sodass der Ausschuss sich mit dem Anliegen auseinandersetzen musste.

Die Petentin begründete ihre Initiative damit, dass die elektronische Patientenakte für alle Bürger automatisch ab Geburt auf zentralen Servern angelegt werde. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, könnten zwar widersprechen. Das reiche aber nicht zum Schutz intimer medizinischer Daten. Sie verweist darauf, dass der Bundestag bei Organspenden den Opt-out-Ansatz abgelehnt hat. Zudem dürften nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz Forscher und andere Interessierte auf sensible Informationen aus den elektronischen Patientenakten zugreifen.

Der Ausschuss sieht indes mehrheitlich große Potenziale darin, die ePA flächendeckend verfügbar zu machen. Auch andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich hätten eine Widerspruchlösung. Damit Versicherte stets „Herr ihrer Daten“ seien, hätten sie Widerspruchsmöglichkeiten.

Mit der erhöhten Verfügbarkeit wichtiger Gesundheitsdaten könnten medizinische Therapieentscheidungen auf besserer Datengrundlage erfolgen, heben die Abgeordneten der Regierungskoalition hervor. Zudem habe der Gesetzgeber dem besonderen Schutzbedürfnis von Gesundheitsdaten mit der Beschränkung des Kreises der Zugriffsberechtigten Rechnung getragen. Über das Forschungsdatenzentrum erhielten Berechtigte nur in virtuellen Verarbeitungsräumen kontrollierten Zugang zu anonymisierten oder pseudonymisierten Daten. Es gibt aber Zweifel, ob das zur Verhinderung von Reidentifizierung reicht.


(ds)



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X-CEO Linda Yaccarino tritt zurück


X-Geschäftsführerin Linda Yaccarino hat am Mittwochnachmittag mitteleuropäischer Zeit überraschend ihren Rücktritt erklärt. Die 61-Jährige nannte in ihrem X-Post keine Gründe für ihre Entscheidung, das Unternehmen nach zwei Jahren wieder zu verlassen. Sie dankte allerdings Elon Musk für die „Chance ihres Lebens“. Während ihrer Zeit bei X habe sie sich für Meinungsfreiheit einsetzen und dazu beitragen können, X in eine „Alles-App“ umzuwandeln, heißt es in ihrem kontrovers diskutierten Beitrag.

Msuk engagierte Yaccarino in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die frühere Managerin des Medienkonzerns NBC Universal nahm sich des operativen Geschäfts an und dabei vor allem den eingebrochenen Werbeeinnahmen, mit denen das ehemalige Twitter nach dem Kauf durch Musk zu kämpfen hatte. Musk, der damals schon durch umstrittene Beiträge auffiel, blieb in dem Netzwerk weiterhin präsent und zeichnete für Produktdesign und neue Technologien verantwortlich. Er hat sich bis zum späten Nachmittag zu Yaccarinos Weggang noch nicht geäußert. Offen bleibt auch, wer die Nachfolge antritt.

Yaccarino spricht von einer „historischen Kehrtwende“, die X in ihrer Zeit genommen habe. Es sei gelungen, das Vertrauen der Werbekunden wiederherzustellen. Das Beste stehe aber noch bevor, da X mit seinem KI-Ableger xAI ein neues Kapitel aufschlage.

Der überraschende Rücktritt reiht sich ein in eine Reihe von Entwicklungen, die maßgeblich von Yaccarinos rührigem Chef, Elon Musk, ausgehen. Dieser hatte nach dem öffentlichkeitswirksamen Bruch mit seinem einstigen politischen Freund, US-Präsident Donald Trump, die Gründung einer eigenen Partei angekündigt. Aktuell macht die X-eigene KI Grok Schlagzeilen, die nach einer Überarbeitung Antisemitismus verbreitete und deren X-Account deshalb deaktiviert werden musste. So lobte Grok unter anderem den Holocaust und glorifizierte Adolf Hitler. Ob und inwieweit diese Ereignisse in einem Zusammenhang mit dem Weggang der Geschäftsführerin stehen, ist zur Stunde unklar.


(mki)



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Geldschein-Verfolgung: Zunehmendes Bargeld-Tracking besorgt Datenschützer


Datenschützer warnen vor einer neuen Form der Massenüberwachung und immensen Grundrechtseingriffen durch Bargeld-Tracking. Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen betont: „Wenn Seriennummern mit Zeit und Ort der Erfassung gespeichert und diese Daten immer granularer gesammelt werden“, gehe die Anonymität des Bargelds verloren. Mit dem Einsatz von Geldscheinen seien Personenbezüge möglich und Standortdaten könnten abgeleitet werden. Auch ließe sich ablesen, wofür sich jemand interessiere und Geld ausgebe.

Das Portal Netzpolitik.org hat das vergleichsweise junge Phänomen der zunehmenden Verfolgung von Geldscheinen in einer Artikelserie beleuchtet. Das Team verfolgte dafür auch das Leben einer 20-Euro-Banknote „vom Druck bis zum Schredder“ und hielt fest, wo überall bereits Seriennummern automatisch erfasst werden.

Solch umfassendes Bargeld-Tracking, das Polizeibehörden etwa in Bayern oder Thüringen schon zum Aufspüren insbesondere von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nutzen, birgt laut Hansen nicht nur Risiken für Individuen. Auch für Geschäftsgeheimnisse und möglicherweise sogar für die innere Sicherheit sehe es laut der Kontrolleurin schlecht aus, da geheimdienstlich verwertbare Informationen über sicherheitsrelevante Personen gewonnen werden könnten.

Hansen zieht den Vergleich zu Drucker-IDs: Auch bei solchen „Yellow Dots“ handle es sich um technische Daten, die etwa zur Identifizierung von Whistleblowern genutzt werden könnten. Sie hält es für entscheidend, dass Menschen eine wirklich anonyme Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Denn Zahlungsspuren könnten persönliche oder intime Details wie Ernährung, Süchte oder Liebschaften preisgeben.

Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter der Linken, sieht im Bargeld-Tracking ebenfalls eine Bedrohung der Privatsphäre. Eine umfassende Nachverfolgung von Bargeld-Seriennummern könnte ihm zufolge tiefe Einblicke in das Privatleben ermöglichen, wenn etwa der Besuch einer Klinik für Schwangerschaftsabbrüche nachvollziehbar würde. Er rät davon ab, das Recht auf Privatsphäre unter Verweis auf Sicherheitsaspekte weiter einzuschränken. Der Volksvertreter sieht etwa die Gefahr, dass bei einer Machtübernahme autoritärer Parteien wie der AfD erfasste Vorgänge, die nach aktueller Rechtslage legal sind, zur Verfolgung Unschuldiger führen könnten.

Die Bundesbank selbst verweist darauf, dass der Schutz der Privatsphäre für viele Menschen ein wichtiger Vorteil des Bargelds ist. Sie betont das Recht der Menschen in Deutschland auf informationelle Selbstbestimmung. Obwohl die Bundesbank zu bestimmten Gelegenheiten selbst den Weg bestimmter Banknoten verfolgt, entschied sie sich 2020 gegen eine umfassende Verarbeitung von Seriennummern. Um Ermittlern entgegenzukommen, testete sie diese Möglichkeit aber zuvor. In einem internen Dokument von 2021, das Netzpolitik.org veröffentlicht hat, geht die Bundesbank davon aus, dass sich das Seriennummernlesen dauerhaft und irreversibel etablieren wird.

Moderne Banknoten-Verarbeitungsmodule können Seriennummern von Geldscheinen verfolgen. Selbst wenn ein Mensch Banknoten einkassiert, sind sie nicht vor automatisierter Seriennummern-Erkennung geschützt, da Geldtransportunternehmen Einnahmen in Cash-Centern durch Maschinen jagen, die Seriennummern auslesen können. Hinzu kommen Bestrebungen, die anfallenden Daten zu speichern und zusammenzuführen.

Gerrit Stehle, Geschäftsführer der Firma Elephant & Castle IP, will das behördliche Bargeld-Tracking in Deutschland auf eine neue Ebene heben. Sein Unternehmen erhält Banknoten-Seriennummern mit Ort und Zeit der Erfassung von einem Geldtransportunternehmen und bietet Sicherheitsbehörden Gutachten auf Basis dieser Datenbank an. Er behauptet, es handle sich um „Sachdaten“, die nicht dem Datenschutz unterlägen, da keine personenbezogenen Informationen erhoben würden.

Trotzdem zeigt Stehle Verständnis für die Sensibilität einschlägiger Daten: „Sie besitzen eine gewisse Potenz, solche Informationen sollten nicht in privaten Händen liegen.“ Er bietet seine Dienste daher ausschließlich staatlichen Stellen an. Stehles Ziel ist es, den Ermittlern direkten Zugang zu seinem System über entgeltpflichtige Softwarelizenzen zu ermöglichen, ohne den Umweg über Gutachten. Der Erfinder hat auch ein internationales Patent angemeldet, das einen Automaten beschreibt, der gestohlene oder als Lösegeld verwendete Banknoten erkennt und die Polizei benachrichtigen kann. Im Blick hat er auch Tankstellen-Einzahlungsautomaten, die bei der Entdeckung gesuchten Geldes die Speicherung passender Videobilder veranlassen.

Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll, fordert ebenfalls eine umfassende Bargeldverfolgung und die Zusammenführung der Daten von Banken und Geldtransportdiensten für Polizei- und Zollbehörden. Er will damit Widersprüche in Aussagen aufdecken und etwa verfolgen, ob Bargeld aus Straftaten wie Bankautomatensprengungen stammt. Der Experte wünscht sich Gesetze zum Bargeld-Tracking und eine privatwirtschaftliche Seriennummern-Datenbank, auf die verschiedene Behörden online zugreifen können.

Aktuell ist der Datenschutz bei über 80 Prozent der Deutschen ein wichtiges Argument für den Einsatz von Bargeld. Noch wird über die Hälfte aller Bezahlvorgänge in Deutschland mit Münzen und Scheinen abgewickelt, meist noch leichter nachvollziehbare Kartenzahlungen sind aber auf dem Vormarsch. Zivilgesellschaftliche Organisationen appellierten voriges Jahr an die Bundesbank, Bargeld dringend zu erhalten.


(mma)



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Security-Bericht: On-Premises-Angebote erleben Renaissance | heise online


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Europäische Unternehmen sehen sich mit einer zunehmend angespannten Bedrohungslage konfrontiert. Das geht aus dem „State of Cybersecurity Report 2025“ des französischen Security-Anbieters HarfangLab hervor. Demnach bewerten 40 Prozent der befragten Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien das aktuelle IT-Risiko für ihre Organisation als „extrem“ oder „sehr hoch“. 58 Prozent halten die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) durch Kriminelle für den wichtigsten Risikofaktor.

Ein zentrales Ergebnis des Berichts ist die wachsende Bedeutung der digitalen Souveränität. 70 Prozent der Unternehmen empfinden die Abhängigkeit von nicht-europäischer Technik als zu hoch. 78 Prozent der Entscheider in Europa geben an, dass das Thema Souveränität für sie wichtiger geworden ist. Für 59 Prozent ist dies inzwischen ein entscheidendes Kaufkriterium, 11 Prozent sehen digitale Souveränität sogar als das wichtigste.

Laut dem Bericht (PDF) erleben On-Premises-Angebote eine kleine Renaissance. Demnach bevorzugen 31 Prozent der Unternehmen lokale Endpoint-Detection-and-Response-Systeme (EDR) gegenüber Cloud-Angeboten – vor allem, um mehr Kontrolle über die eigene IT-Sicherheit zu behalten. Der Anteil cloudbasierter Systeme liegt mit 35 Prozent zwar noch höher, doch rund 17 Prozent der Unternehmen planen explizit den Umstieg auf eine On-Premises-Lösung in den nächsten zwei Jahren.

Auch Microsoft hat trotz aller Versuche, die Kunden in die Cloud zu bringen, noch immer On-Premises-Server im Angebot. Zuletzt hat das Unternehmen mit der Microsoft Exchange Server Subscription Edition und der Skype Business Server Subscription Edition weiterhin lokal installierbare Server veröffentlicht. Dafür lässt sich das Unternehmen jedoch einen Aufpreis zahlen.

Die Unterschiede in der Risikowahrnehmung sind regional teils deutlich: In Frankreich stuften 48 Prozent der Unternehmen das Risiko als extrem oder sehr hoch ein, in Deutschland nur 33 Prozent.

Als größte Bedrohung werden Datenlecks gesehen – 53 Prozent der Befragten fürchten den Verlust sensibler Informationen. Weitere Sorgen betreffen die Zerstörung von Systemen (40 Prozent), Spionage (36 Prozent), Ransomware-Attacken (35 Prozent), finanzielle Schäden (33 Prozent) und Produktionsstillstände (30 Prozent). Komplexe IT-Infrastrukturen, der wachsende Fachkräftemangel – vor allem in Deutschland und Belgien – sowie die hohe Zahl an Endpunkten verschärfen die Lage zusätzlich.

Die Bereitschaft zum Anbieterwechsel ist hoch: Rund 70 Prozent der europäischen Unternehmen ziehen den Wechsel zu europäischen Anbietern in Betracht. Dabei spielen neben der digitalen Souveränität auch Compliance (76 Prozent) und Kenntnis der regionalen Bedrohungslage (81 Prozent) eine zentrale Rolle. Weitere Auswahlkriterien sind flexible Einsatzmöglichkeiten (29 Prozent), nachgewiesene Leistungsfähigkeit (25 Prozent) und regionaler Support (21 Prozent).

Jedoch gelingt es vielen Unternehmen noch nicht, effektive Sicherheitsstrategien umzusetzen. 69 Prozent fühlen sich zwar gut auf die Prävention vorbereitet, aber nur 65 Prozent sehen sich in der Lage, angemessen auf Vorfälle zu reagieren – ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Als Gründe nennt der Bericht Ressourcenmangel, Personalknappheit, komplexe Infrastrukturen und fragmentierte Schutzlösungen.

Geopolitische Konflikte, regulatorische Anforderungen wie NIS2 und die zunehmende Vernetzung mit Drittparteien stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Trotz aller Belastungen befürworten 94 Prozent der Befragten europäische IKT-Sicherheitsvorschriften, 58 Prozent davon halten sie sogar für „absolut notwendig“.

Der Report basiert auf einer von Sapio Research im Auftrag von HarfangLab durchgeführten Studie. In Q2 2025 wurden über 800 IT-Sicherheitsentscheider aus Frankreich, Deutschland, Belgien und den Niederlanden befragt. Die Unternehmen repräsentierten Branchen wie Gesundheitswesen, Fertigung, Technik und öffentliche Dienstleistungen; sie beschäftigten 300 bis 5.000 Mitarbeiter.


(mack)



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