Künstliche Intelligenz
Bundestag: Petitionsausschuss bleibt bei Opt-out zu elektronischer Patientenakte
Eine Petition, der zufolge elektronische Patientenakten (ePA) nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen eingerichtet werden dürften (Opt-in), haben Volksvertreter zu den Akten gelegt. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Empfehlung an den Bundestag abgegeben, das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Abgeordneten begründen das damit, dass aktuell keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien. Ein entsprechender Beschluss im Plenum gilt damit als Formsache.
Die Online-Eingabe vom Mai 2023 erreichte binnen kurzer Zeit 58.188 Mitzeichnungen. Sie überschritt damit das Quorum von 30.000 Unterstützern, sodass der Ausschuss sich mit dem Anliegen auseinandersetzen musste.
Die Petentin begründete ihre Initiative damit, dass die elektronische Patientenakte für alle Bürger automatisch ab Geburt auf zentralen Servern angelegt werde. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, könnten zwar widersprechen. Das reiche aber nicht zum Schutz intimer medizinischer Daten. Sie verweist darauf, dass der Bundestag bei Organspenden den Opt-out-Ansatz abgelehnt hat. Zudem dürften nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz Forscher und andere Interessierte auf sensible Informationen aus den elektronischen Patientenakten zugreifen.
Politik setzt auf große Potenziale der ePA
Der Ausschuss sieht indes mehrheitlich große Potenziale darin, die ePA flächendeckend verfügbar zu machen. Auch andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich hätten eine Widerspruchlösung. Damit Versicherte stets „Herr ihrer Daten“ seien, hätten sie Widerspruchsmöglichkeiten.
Mit der erhöhten Verfügbarkeit wichtiger Gesundheitsdaten könnten medizinische Therapieentscheidungen auf besserer Datengrundlage erfolgen, heben die Abgeordneten der Regierungskoalition hervor. Zudem habe der Gesetzgeber dem besonderen Schutzbedürfnis von Gesundheitsdaten mit der Beschränkung des Kreises der Zugriffsberechtigten Rechnung getragen. Über das Forschungsdatenzentrum erhielten Berechtigte nur in virtuellen Verarbeitungsräumen kontrollierten Zugang zu anonymisierten oder pseudonymisierten Daten. Es gibt aber Zweifel, ob das zur Verhinderung von Reidentifizierung reicht.
(ds)