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BGH: Kündigungsbutton ist auch bei automatischem Vertragsende nötig


Seit Juli 2022 müssen Anbieter für dauerhafte Schuldverhältnisse einen Kündigungsbutton im Online-Bereich verfügbar machen. Doch es gibt immer wieder Streit über diese gesetzliche Pflicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Punkt nun für mehr Klarheit gesorgt: Er entschied mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 22. Mai (I ZR 161/24): Eine Kündigungsschaltfläche nach Paragraf 312k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist auch dann notwendig, wenn der Verbraucher nur ein einmaliges Entgelt zu entrichten hat und der Vertrag automatisch endet.

In dem Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den Versandhändler Otto.de. Dieser bietet auf seiner Webseite das Vorteilsprogramm „Otto Up Plus“ gegen ein Jahresentgelt von 9,90 Euro an. Die Laufzeit dieses Pakets beträgt zwölf Monate und läuft dann automatisch aus. Der vzbv mahnte Otto.de zunächst ab, weil der Anbieter keinen Button für außerordentliche Kündigungen der Offerte bereitstellt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte die Klage abgewiesen, da es der Ansicht war, dass es sich bei „Otto Up Plus“ nicht um ein Dauerschuldverhältnis im Sinne von Paragraf 312k BGB handele und somit keine Pflicht zum Bereitstellen einer Kündigungsschaltfläche bestehe.

Der BGH hob das Urteil der niederen Instanz auf und gab der Revision des Klägers statt. Der I. Zivilsenat verurteilte die Beklagte, keine kostenpflichtigen Vorteilsprogramme mehr anzubieten, ohne Verbrauchern eine außerordentliche Kündigung über einen entsprechenden Button zu ermöglichen. Otto.de muss zudem 260 Euro nebst Zinsen an die Verbraucherschützer zahlen.

Mit ihrer Entscheidung legten die Karlsruher Richter den zentralen Begriff des Dauerschuldverhältnisses weit aus. Die wesentliche Eigenschaft einer solchen geschäftlichen Beziehung ist demnach, dass der Unternehmer dauerhaft oder wiederkehrend Leistungen erbringt und deren Gesamtumfang von der Vertragsdauer abhängt. Im vorliegenden Fall erbringe die Beklagte fortwährend Punktegutschriften und einen kostenlosen Versand während der Laufzeit, was die vertragstypische Hauptleistung darstelle. Das Vorteilspaket falle daher unter die einschlägige Norm.

Die OLG-Argumentation, dass eine einmalige Zahlung des Verbrauchers eine „Kostenfalle“ ausschließe und daher keine Schutzbedürftigkeit vorliege, teilte der BGH nicht. Der Gesetzgeber habe hier nicht primär daran gedacht, dass Verbraucher den Umfang ihrer Zahlungspflicht nicht überblicken könnten. Vielmehr habe er sich daran gerieben, dass die Kündigung von auf einfache Weise geschlossenen Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr erschwert werde und sich deren Beendigung verzögere.

Auch bei einer Einmalzahlung zu Beginn des Vertrags kann der Kunde in eine „Kostenfalle“ geraten, meint der Senat. Die geschuldete Vergütung hänge nämlich oft von der Dauer der Vertragslaufzeit ab. Zudem erhöhe eine erschwerte Kündigung den Betrag, den der Verbraucher dem Unternehmer schuldet. Eine Ausnahme von Paragraf 312k BGB für Verträge mit Einmalzahlung würde dem Schutzzweck der Norm zuwiderlaufen. Die vom Gesetzgeber vorgenommene Beschränkung auf Dauerschuldverhältnisse berücksichtige, dass nur bei diesen die Rechtsfolgen einer Kündigung hinreichend absehbar seien.

Der IT-Rechtler Jens Ferner sieht in dem Urteil einen Weckruf für Anbieter digitaler Dienstmodelle oder Mitgliedschaften: „Wer dem Verbraucher einen bequemen Vertragsschluss bietet, muss auch eine gleichwertige Möglichkeit zur Vertragsbeendigung bereitstellen.“ Der Fokus des Verbraucherschutzes im digitalen Raum liege darauf, eine Kündigung strukturell zu erleichtern.

Künftig wird zusätzlich ein Widerrufsbutton Pflicht: Online geschlossene Verträge sollen ab Mitte 2026 darüber auch mit einem Klick widerrufen werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am Mittwoch publiziert hat. Das Ressort will damit geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umsetzen. „So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein“, betonte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will.“

Laut dem Referentenentwurf, der zunächst das Bundeskabinett passieren muss, soll die Pflicht für eine solche Online-Schaltfläche in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. Verträge über letztere werden sich dem Plan nach aber höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen lassen können. Voraussetzung: Der Verbraucher ist über das Widerrufsrecht belehrt worden. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten. Bislang ist es möglich, dass entsprechende Verträge – trotz erfolgter Belehrung – ohne Befristung widerrufen werden können. Unternehmer sollen ferner die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln müssen.


(dahe)



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Intel-Chef: Nvidia ist beim KI-Training nicht mehr einholbar


In einer Videobotschaft an alle Mitarbeiter zeigte sich Intel-Chef Lip-Bu Tan offenbar demütig. Darin soll er gesagt haben: „Vor 20, 30 Jahren waren wir wirklich führend. Jetzt hat sich die Welt meiner Meinung nach verändert. Wir gehören nicht mehr zu den zehn führenden Halbleiterunternehmen.“

Über das rund 20-minütige Video berichtet The Oregonian mit guten Kontakten zu Intels lokalem Entwicklungs-Halbleiterwerk in Oregon. Ein Firmensprecher bestätigte den Inhalt und sagte, dass sich Lip-Bu Tans Aussage auf Intels Börsenwert beziehe. Laut The Oregonian soll der finanzielle Hintergrund allerdings keine Rolle in der Ansprache gespielt haben. Die Aussage kam nach einer Frage zur Firmenkultur.

Der Bezug würde sowohl zur aktuellen Durststrecke und schwächelnden Performance als auch zum Börsenwert passen. Intel ist aktuell rund 104 Milliarden US-Dollar wert. Darüber befinden sich zahlreiche Chipdesigner und Chipauftragsfertiger. Nvidia etwa ist das weltweit wertvollste Unternehmen mit rund vier Billionen Dollar. AMD kommt auf rund 233 Milliarden Dollar.

„Wir müssen demütig sein“, soll Lip-Bu Tan gesagt und Mitarbeiter ermahnt haben, Kunden zuzuhören und auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Die Firmenwende stelle einen Marathon dar.

Nvidia hält der Intel-Chef bei Beschleunigern zum Training von KI-Algorithmen für „zu stark“. „Was das Training angeht, denke ich, dass es für uns zu spät ist“, sagte er demnach. Bis heute macht Intel kaum Umsatz mit KI-Chips. Der eigene GPU-Beschleuniger Ponte Vecchio floppte und die Chips der übernommen Firma Habana Labs (Gaudi-Baureihe) fristen ein Nischendasein.

Intel will sich jetzt offenbar auf KI-Nutzung in Desktop-PCs, Notebooks und Edge-Servern fokussieren. Dazu sind die integrierten KI-Einheiten (Neural Processing Units, NPUs) in Prozessoren wichtig.


(mma)



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Europas erster HPC-ARM-Prozessor landet bei TSMC


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Lange hat’s gedauert, jetzt scheint es in großen Schritten bei SiPearls erstem Prozessor Rhea1 voranzugehen: Die Firma berichtet, dass sie vor Wochen ihr CPU-Design an den Chipauftragsfertiger TSMC nach Taiwan geschickt hat – der sogenannte Tape-out-Prozess. TSMC erstellt jetzt Belichtungsmasken und produziert daraufhin die ersten Prozessoren zum Testen. SiPearl ist die wichtigste Firma aus der European Processor Initiative (EPI) zur Entwicklung von CPUs für europäische Firmen und Forschungseinrichtungen.

Anfang 2026 will SiPearl Muster an Partner verschicken. Der größte Abnehmer ist das deutsche Jülich Supercomputing Centre (JSC), das mehr als 2600 Rhea1-Prozessoren in gut 1300 Server-Nodes einbauen will. Sie kommen in ein zusätzliches CPU-Modul des Supercomputers Jupiter. Das komplette fertige System schafft mehr als eine Trillion FP64-Rechenoperationen pro Sekunde (ein Exaflops), allerdings machen die Rhea1-CPUs nur einen winzigen Anteil davon aus: mit gut 5 Petaflops rechnet das JSC, also fünf Billionen Rechenoperationen pro Sekunde beziehungsweise 0,005 Exaflops.

Mit der Bemusterung Anfang 2026 ist SiPearl reichlich spät dran: Ursprünglich sollte Rhea1 schon 2021 verfügbar sein und Europas Abhängigkeit von US-amerikanischer Hardware senken. Zwischenzeitlich gab es offenbar mehrere Anpassungen am Design mit Abwägungen zwischen 64 und 80 CPU-Kernen.

Final sind es jetzt 80 ARM-Standardkerne vom Typ Neoverse V1, gepaart mit 64 GByte HBM2e-Stapelspeicher plus bis zu 512 GByte DDR5-RAM pro Prozessor. SiPearl soll den Fertigungsprozess N6 aus TSMCs 7-Nanometer-Klasse verwenden – eine leicht verbesserte 7-nm-Version.

Damit gilt Rhea1 schon zum Start als veraltet, weshalb das Interesse derzeit gering ist. Sowohl die Fertigungstechnik als auch der Neoverse V1 stammen noch aus dem Jahr 2020. AMD und Intel verkaufen bereits Prozessoren mit mehr CPU-Kernen, die jeweils schneller sind. SiPearls Fokus dürfte auf Rhea-2 mit Chiplet-Aufbau liegen.

Für die weitere Entwicklung hat die Firma jüngst ihre sogenannte Serie-A-Finanzierung abgeschlossen. Insgesamt 130 Millionen Euro bekommt SiPearl von Investoren zugesichert. Dazu zählen ARM, Atos, Cathay Venture, die Europäische Investitionsbank, der Europäische Innovations-Rat, der französische Staat (French Tech Souveraineté) und ein Bankenkonsortium unter Führung der Caisse d’Epargne Rhône-Alpes.

Cathay Venture stammt aus Taiwan und ist damit SiPearls erster nicht europäischer Investor. SiPearl will laut eigenen Aussagen die Beziehungen nach Taiwan verbessern, um die Prozessorentwicklung voranzutreiben.

SiPearl beschäftigt derzeit 200 Mitarbeiter in Frankreich, Spanien und Italien.


(mma)



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Hikmicro B10S im Test: Handliche Wärmebildkamera für 360 Euro überzeugt


Robustes Design, klares Display und IP54: Die Hikmicro B10S ist eine kompakte Wärmebildkamera für den flexiblen Einsatz im Innen- und Außenbereich.

Die Hikmicro B10S ist eine handliche Wärmebildkamera, die sich durch ihre kompakte Bauweise und ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis hervorhebt. Ob zur Inspektion von elektrischen Anlagen, zur Lecksuche in Gebäuden oder zur Überprüfung von Heizsystemen – die B10S soll dabei helfen, Wärmequellen sichtbar zu machen und potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen. Die Kamera verspricht dabei eine einfache Bedienung und praktische Zusatzfunktionen, die den Arbeitsalltag erleichtern sollen.

Design & Lieferumfang

Die Hikmicro B10S präsentiert sich im klassischen Handheld-Design mit ergonomischem Griff, der eine komfortable Handhabung ermöglicht – vergleichbar mit einem Handscanner im Supermarkt. Mit einem Gewicht von rund 380 g liegt sie gut in der Hand und ist auch für längere Einsätze geeignet. Das 3,2 Zoll große Farb-LCD liefert eine klare Darstellung der Wärmebilder. Dank Schutzklasse IP54 ist die Kamera gegen Staub und Spritzwasser geschützt – ideal für den Einsatz im Außenbereich.

Zum Lieferumfang gehören neben der Kamera ein USB-C-Kabel mit USB-A-Adapter zum Laden, ein Befestigungsband sowie eine Kurzanleitung. Ein Netzteil ist hingegen nicht enthalten, was für manche Nutzer unpraktisch sein könnte.

Funktionen & Bedienung

Die B10S verfügt über mehrere Bildmodi wie Thermal, Fusion, PIP (Bild-in-Bild) und visuell, die eine flexible Analyse ermöglichen. Die Kamera bietet eine Bildwiederholrate von 25 Hz, was für eine ausreichend flüssige Darstellung sorgt.

Die Bedienung erfolgt über ein einfaches Menüsystem mit Tastensteuerung. Nach einer kurzen Eingewöhnungszeit lassen sich die Funktionen gut erschließen und sicher bedienen. Etwas gewöhnungsbedürftig ist, dass Eingaben im Menü mit der Power-Taste bestätigt werden müssen. Für Fotoaufnahmen steht eine separate Taste auf der Rückseite zur Verfügung, die sich wie ein Handscanner komfortabel bedienen lässt.

Die Kamera speichert die aufgenommenen Bilder intern. Laut Hersteller ist Platz für bis zu 35.000 Aufnahmen vorhanden. Auf Bluetooth oder WLAN muss man allerdings verzichten – eine App-Anbindung gibt es nicht, und die Übertragung der Bilder auf den Computer erfolgt ausschließlich per Kabel.

Bildqualität & Kamera

Die B10S ist mit einem 256 x 192-Pixel-IR-Detektor ausgestattet, was für die meisten Anwendungen im Heimwerkbereich ausreichend ist. Die Wärmebildkamera erlaubt eine Temperaturmessung im Bereich von -20 °C bis 550 °C mit einer Genauigkeit von ±2 °C oder ±2 %. Der NETD-Wert (Noise Equivalent Temperature Difference) liegt unter 40 mK, was eine gute Sensitivität bedeutet. Er erkennt daher schon kleine Schwankungen und kann diese sichtbar machen.

Das kleine LCD ist mit 640 × 480 Pixeln aufgelöst und lässt ausreichend Details erkennen. Grundsätzlich sind auch mittels integrierter Kamera normale Fotoaufnahmen (zwei Megapixel) möglich, aber diese sind nur bedingt zu verwerten.

Die Kamera bietet auch eine visuelle Alarmfunktion bei Überschreitung bestimmter Temperaturgrenzen, was die Sicherheit erhöht. Auch ein akustisches Signal ist als Warnung möglich. Auf dem Display werden zudem die höchsten und niedrigsten gemessenen Temperaturen angezeigt, während der wärmste Punkt mit einem Punkt markiert wird.

Anwendung

Die Hikmicro B10S eignet sich für eine Vielzahl von Einsatzbereichen. Im Handwerk hilft sie, Wärmeverluste schnell aufzuspüren – etwa an Fenstern, Türen oder Leitungen. Auch im Hausbau und in der Haustechnik ist sie ein nützliches Werkzeug zur Inspektion von Heizungsanlagen, Dämmungen und Rohrleitungen.

Techniker und Elektroniker profitieren von präzisen Temperaturmessungen zur Fehlerdiagnose an elektronischen Bauteilen. Nicht zuletzt ist die B10S auch für Hobbyanwender interessant, die ihre Umgebung oder Fahrzeuge auf Wärmequellen und undichte Stellen überprüfen möchten.

Technische Daten

Display-Auflösung 640 x 480 Pixel
IR-Auflösung 256 x 192 Pixel
Thermische Empfindlichkeit < 0,04 °C
Genauigkeit Max (±2 °C, ±2 %), für Umgebungstemperatur 15 °C bis 35 °C und Objekttemperatur über 0 °C
NETD-Wert 40 mK
Visuelle Kamera 2 Megapixel
Bildfrequenz 25 Hz
Schutzart IP54

Preis

Mit einer unverbindlichen Preisempfehlung von rund 400 Euro positioniert sich die Hikmicro B10S im mittleren Preissegment für Wärmebildkameras. Aktuell ist sie zum Prime Day bereits für etwa 360 Euro erhältlich. Im Vergleich zu etablierten Marken bietet das Modell vergleichbare Funktionen zu einem deutlich günstigeren Preis. Damit eignet sich die B10S besonders für Anwender, die eine preiswerte Thermografie-Lösung suchen, ohne auf zentrale Ausstattungsmerkmale verzichten zu wollen.

Fazit

Die Hikmicro B10S erweist sich im Test als gelungene Wärmebildkamera mit einem ordentlichen Funktionsumfang für ihre Preisklasse. Sie punktet mit guter Bildqualität, robuster Verarbeitung und praxisnahen Extras wie einer Makro-Funktion. Für Heimwerker, Techniker und kleine Handwerksbetriebe, die eine zuverlässige und preisgünstige Thermografie-Lösung suchen, ist die B10S eine empfehlenswerte Option.



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