Künstliche Intelligenz
Nationale IT-Sicherheit: CDU-Wirtschaftsrat tagt zu „Cybernation Deutschland“
Cybernation: Das ist der Begriff, mit dem die Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Claudia Plattner seit bald zwei Jahren mehr Bewusstsein für Cybersicherheit und Digitalisierungsfragen fordert. Die Idee: Möglichst alle staatlichen und privaten Akteure, Institutionen und Ebenen sollten das Cybersicherheitsthema gemeinsam adressieren. Bei ihrem Amtsantritt, berichtete Plattner, sei es in Regierungskreisen keineswegs selbstverständlich gewesen, dass Cybersicherheit auch eine Frage nationaler Sicherheit ist.
Bei einer zweitägigen Veranstaltung mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft in Berlin macht sich der Wirtschaftsrat der CDU diese Idee nun zu eigen – ein Verein, der einigen Beobachtern als der derzeit maßgebliche Think-Tank der CDU-Wirtschaftspolitik gilt. Cybersicherheit sei keine rein technische Disziplin, sondern auch eine Standort- und Vertrauensfrage, erklärt Wirtschaftsrat-Präsidentin Astrid Hamke. Sie sieht wirtschaftliche Chancen: „Innovation in der Sicherheitstechnologie kann zu einem echten Exportschlager werden.“ Dass dabei auch Politik eine wesentliche Rolle spiele, daran ließen die Diskutanten im Waldorf Astoria-Hotel keinen Zweifel.
Cybersicherheits-Unternehmen für Politik zu klein
Denn bereits heute gibt es eine relevante Cybersicherheitsbranche in Deutschland. Oft spielt sie allerdings maximal in der mittleren Gewichtsklasse, wie Torsten Henn von Secunet beschreibt: Mit 1.100 Mitarbeitern, 400 Millionen Euro Umsatz jährlich und einem Börsenwert von etwa 1,4 Milliarden Euro sei sein Unternehmen aus politischer Sicht eben zu klein, um als industriepolitisch relevanter Player wahrgenommen zu werden.
Dass der Staat als Kunde wie als Regulierer eine maßgebliche Rolle spielt, prägte Teile der Diskussion. „Viele ambitionierte Projekte sind auch daran gescheitert, dass wir nicht rechtzeitig die Nachfragemacht generieren konnten“, berichtete Iris Plöger, die beim Bundesverband der deutschen Industrie für Digitalfragen zuständig ist. Dabei spielt auch der Staat eine Rolle, insbesondere wenn es um die Anforderung digitaler Souveränität geht.
Der CDU-Abgeordnete Henri Schmidt definierte diese kurzerhand so: Es gelte, „alles dafür zu tun, keinen Vendor Lock-In zu haben.“ Aber die 300.000 Microsoft Office-Nutzer in der Bundesverwaltung „schmeiße ich erst dann raus, wenn ich ein Äquivalent habe.“ Doch da wäre man bislang trotz aller Bemühungen wie OpenDesk nicht, so Schmidt. Bis auf Weiteres scheinen Wirtschaft wie Verwaltung also auf US-Anbieter angewiesen. Die versuchen, den Bedenken Rechnung zu tragen – mit gekapselten und mehrschichtigen Sicherheitsmechanismen oder, wie Amazon mit seiner European Cloud, gleich mit einer kompletten und infrastrukturell eigenständigen Ausgründung seiner Clouddienstleistungen.
Ambitionslevel noch nicht ausdefiniert
Wie groß die Diskrepanz zwischen dem Anspruch, eine „Cybernation“ zu werden, und der Realität derzeit noch ist, zeigt sich auch bei den staatlichen Plänen zum Thema. Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie für Betreiber kritischer Infrastrukturen ist nur eine von mehreren anstehenden wesentlichen Weichenstellungen. Die neue Bundesregierung hat vieles vor, aber ausdefiniert sind trotz Koalitionsvertrag viele der Zuständigkeitsfragen und Regulierungsvorhaben nicht.
Es müsse daher über das „Level of Ambition“ gesprochen werden, so Friederike Dahns, für Cybersicherheit zuständige Abteilungsleiterin im Bundesinnenministerium. Würde dieses definiert, habe man auch die Möglichkeit, den Finanzminister zu überzeugen. Die schwarz-rote Bundesregierung habe sich vorgenommen, „erlebbar mehr Sicherheit“ zu schaffen. Aber das Level an Bedrohung sei so hoch, wie die BMI-Abteilungsleiterin es in 25 Jahren Sicherheitspolitik noch nie erlebt habe.
Doch wie hoch genau, das weiß niemand so richtig. Denn bislang gibt es kein vollständiges, zentrales Cyber-Lagebild, wie Behörden- und Unternehmensvertreter bei der Veranstaltung bestätigten. Das liege nicht nur am Recht, sondern auch an bestimmten Behördenkulturen, konstatierte BND-Vizepräsident Dag Baehr mit einer Herr der Ringe-Referenz: „Wir neigen dazu – ‚Mein Schatz!‘ – wie Gollum auf unserem Wissen zu sitzen.“ Zumindest hieran wollen Ministerien wie nachgeordnete Behörden gerne etwas ändern.
Auch die Detektionsmechanismen sollen weiter gestärkt werden, so Friederike Dahns. Doch das Ziel sei größer: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich für ein „Cybershield“ ausgesprochen. Die dafür zuständige Dahns erläuterte, dass dies eine „automatisierte Angriffsabwehr“ werden solle, bei der mit aktivem Scanning in den Netzen Angriffsmuster erst erkannt und dann auch abgewehrt werden sollten. Wie genau das auch jenseits der Behördeninfrastrukturen aussehen soll, verrieten die Beteiligten nicht. Aus Teilnehmerkreisen war hingegen zu erfahren: Man eruiere, die vom Bund verwendeten Techniken und Dienste künftig auch Dritten zur Verfügung zu stellen.
Doch bis zu solcherlei automatischer Landesverteidigung dürften noch einige Tage vergehen. Dass die neuen Cyberfähigkeitspläne zugleich aber auch die Cybernation gefährden könnten, betonte Norbert Pohlmann, Vorsitzender von Teletrust und IT-Sicherheitsprofessor. Er forderte von der Bundesregierung, dass beim Ziel stärkerer Sicherheit auf keinen Fall IT-Sicherheitsmechanismen kompromittiert werden dürften – etwa durch das Schwächen von Verschlüsselung.
Wildwuchswarnungen
Im Hintergrund vieler Pläne steht angesichts der für den Cybersicherheits-Bereich getroffenen Schuldenbremsausnahme allerdings die Frage, ob der bisherige Wildwuchs an IT-Zuständigkeiten über Ressorts und Behörden hinweg sich weiter zu beschleunigen droht. Seit Jahren gibt es Kritik, etwa vom Bundesrechnungshof: wenig Wirkung für zu hohe Aussagen. „Wir tun immer wieder das gleiche – und erwarten andere Ergebnisse“, mahnte etwa Sven Herpig von der NGO Interface: Planstellen und Millionen würden ausgelobt, und das Ergebnis sei: Die Bedrohungslage bleibe hoch.
Die Tagung des Wirtschaftsrates brachte eine Vielzahl Akteure zusammen – wie Lösungen aussehen könnten, will der CDU-nahe Verein in den kommenden Monaten in einem Papier niederschreiben, für das in vertraulichem Rahmen bei der Tagung weiterdiskutiert wird.
(cku)
Künstliche Intelligenz
Nach Einmalzahlung: Hunderttausende inaktive BundID-Konten sind gelöscht
Rückschlag für das Bemühen der Bundesregierung, die Digitalisierung der Verwaltung und das E-Government mithilfe der BundID voranzutreiben: Die Zahl der Nutzer der staatlichen Zugangskennung und dem damit verknüpften Online-Konto für Bürger hat sich seit Ende 2024 um mehrere hunderttausend verringert. Dies teilte das Bundesdigitalministerium der Nachrichtenagentur AFP mit. Als Grund nannte es demnach die routinemäßige Deaktivierung von Accounts, die über längere Zeit nicht in Gebrauch waren.
Laut Angaben des Ministeriums gab es am 11. August 2025 noch etwa 4,86 Millionen aktive BundID-Konten. Ende 2024 lag diese Zahl noch bei knapp 5,3 Millionen, im März 2025 sogar bei knapp 6 Millionen. Der größte Rutsch nach unten bei den Registrierungen ereignete sich laut dem Dashboard Digitale Verwaltung im April 2025.
„Der Rückgang der Anzahl der Nutzerkonten erklärt sich durch die automatische Löschung von inaktiven Konten im ersten Quartal 2025“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der AFP: Weiter führte er aus, dass „aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen Nutzerkonten nach 24 Monaten Inaktivität gelöscht werden müssen“.
Energiepreispauschale als BundID-Booster
Ein wesentlicher Grund für das Minus dürften Accounts sein, die Schüler und Studierende 2023 erstellten. Die BundID war damals erforderlich, um die 200 Euro Einmalzahlung als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise zu erhalten. Nach Erhalt der Pauschale war das E-Government-Konto für viele der Antragsteller offenbar nicht mehr attraktiv.
Die Zahl der BundID-Konten steige seit Mai 2025 aber wieder leicht an, hieß es weiter. Der monatliche Zuwachs liege derzeit bei durchschnittlich 154.000 Accounts. Zudem hätten sich die monatlichen BundID-Logins seit 2024 verdoppelt und seien im Mittel von einer auf zwei Millionen gestiegen. Eine genaue Aussage darüber, welche Online-Verwaltungsdienstleistungen die Bürger am meisten nutzen, konnte das Ressort derzeit nicht treffen. Die aktuellen Erhebungen gäben dies nicht her.
DeutschlandID soll folgen
Bürger, die ein Nutzerkonto bei der BundID angelegt haben, können sich bei Onlinediensten zu angeschlossenen Verwaltungsleistungen digital gegenüber Behörden identifizieren. Erstmals stellte das Bundesinnenministerium die BundID 2019 bereit. Seit dem Regierungswechsel ist das Digitalministerium federführend dafür zuständig. Momentan sollen knapp 1800 Onlinedienste, Plattformen und Portale an die Lösung angebunden sein. Das Bundeskonto und die mit dem Personalausweis verknüpfte elektronische Identität (eID) führten jahrelang ein Nischendasein. Praktische Anwendungen gab es anfangs nur wenige. Voriges Jahr hatten 22 Prozent der Bevölkerung die Funktion schon einmal genutzt.
Vor allem die an die BundID und die eID gebundene Einmalzahlung sowie der Kulturpass haben den Online-Ausweis und das Nutzerkonto bekannter gemacht. Mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG) soll ein einheitliches digitales Bürgerkonto auf Basis der BundID geschaffen und diese in DeutschlandID umbenannt werden. Eine Sicherheitslücke in einer kommunalen Webseite öffnete jüngst aber auch ein Datenleck bei der BundID. Mit der Kennung lassen sich etwa Anträge auf Elterngeld oder BAföG stellen, der Wohnsitz an- und ummelden oder die Autozulassung bewerkstelligen. Seit einem guten Jahr können Bürger die BundID auch für die E-Services der Bundesagentur für Arbeit verwenden.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Studie: Podcasts werden meist nebenbei gehört
Egal, ob unterwegs oder Zuhause: Podcasts gehören für viele zum Alltag hinzu, das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Etwa die Hälfte (49 Prozent) aller Befragten hört gelegentlich Podcasts. Die Verteilung ist bei allen Altersklassen bis 65 Jahre gegeben. Bei den Befragten ab 65 Jahren nimmt der Anteil leicht ab (44 Prozent). Im Schnitt hören die Befragten für etwa zwei Stunden pro Woche Podcasts. Nur wenige hören drei bis fünf Stunden pro Woche (14 Prozent) und nur ein kleiner Teil schafft es diese Zeit noch zu überbieten (4 Prozent).
Im Auto und beim Aufräumen – ohne Beschäftigung nur selten
Viele Menschen schalten Podcasts einfach mal nebenbei ein. So hört fast die Hälfte (44 Prozent) beim Autofahren Podcasts – in Bussen und Bahnen jedoch knapp weniger als ein Drittel (30 Prozent). Auch beim Haushalt entscheidet sich etwa ein Drittel (36 Prozent) dazu, eine Folge zu hören. Wenn jedoch aktiv aufgepasst werden muss, verzichten viele auf die Nebenbeschäftigung. Während der Arbeit, der Schule oder der Uni hören nur wenige Podcasts (13 Prozent) – und bei der Gartenarbeit sogar nur in den seltensten Fällen (ein Prozent). Rein zur Entspannung, ohne eine andere Beschäftigung, schaltet nur etwa jeder Dritte (29 Prozent) einen Podcast ein.
Die Studie ist nach Angabe von Bitkom Research, das sie durchgeführt hat, repräsentativ. Dafür wurden von Ende Mai bis Anfang Juni 2025 insgesamt 1209 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt. 595 von diesen nutzten Podcasts.
Unter dem folgenden Link finden sich im Übrigen alle Podcasts von heise medien.
(nie)
Künstliche Intelligenz
KI-Wettbewerb und App-Store-Rankings: X und xAI verklagen Apple und OpenAI
Das KI-Startup xAI und die Online-Plattform X haben am Montag vor einem US-Bundesgericht in Texas Klage gegen die US-Konzerne Apple und OpenAI eingereicht. Die von dem Milliardär Elon Musk gegründeten Unternehmen werfen den beiden Konkurrenten monopolistische Praktiken vor. Sie hätten sich illegal verschworen, um den Wettbewerb bei künstlicher Intelligenz (KI) zu behindern. Apple und OpenAI haben „Märkte abgeschottet, um ihre Monopole aufrechtzuerhalten und Innovatoren wie X und xAI am Wettbewerb zu hindern“, heißt es in der Klageschrift.
In der Klage vor dem Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den nördlichen Bezirk von Texas in Fort Worth (AZ. 4:25-CV-00914-P) beschuldigen X und xAI Apples App Store, konkurrierende Chatbots und „Super“-Apps, darunter Grok und X, zu benachteiligen. Apple hat eine Partnerschaft mit OpenAI geschlossen, um eine Schnittstelle zu ChatGPT in seine Betriebssysteme für iPhones, iPads und Macs zu integrieren. „Ohne den Exklusivvertrag mit OpenAI hätte Apple keinen Grund, die X-App und die Grok-App nicht in seinem App Store zu präsentieren“, heißt es in der Klageschrift. Musks Unternehmen behaupten, dass iPhone-Nutzer keinen Grund hätten, KI-Apps von Drittanbietern herunterzuladen, weil das Unternehmen seine Nutzerinnen und Nutzer zwingt, ChatGPT als Standard-Chatbot-App zu verwenden. Auch verschaffe die ChatGPT-Integration des iPhones OpenAI Zugang zu „potenziell Milliarden von Benutzeranfragen, die von Hunderten von Millionen von iPhones stammen“, was einen unfairen Vorteil darstelle. X und xAI fordern Schadensersatz in Höhe von mehreren Milliarden US-Dollar.
Klage könnte KI-Markt in Kartellverfahren definieren
„Diese jüngste Klage steht im Einklang mit Herrn Musks andauernden Belästigungen“, erklärte ein OpenAI-Sprecher in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Anfang dieses Monats hatte Musk bereits mit „unmittelbaren rechtlichen Schritten“ durch seine KI-Firma xAI gedroht. Bereits damals behauptete er in einem Post auf seiner Plattform X, Apple mache es unmöglich, dass andere KI-Firmen außer OpenAI bzw. ChatGPT die Nummer 1 in den App-Store-Charts erreichen könnten. Das sei ein „eindeutiger Verstoß gegen das Kartellrecht“.
Die von X und xAI angestrengte Klage könnte den Gerichten in den Vereinigten Staaten nach Einschätzung von Reuters zum ersten Mal die Gelegenheit geben, zu beurteilen, ob es einen definierten Markt für KI gibt und was dieser umfasst. Bei kartellrechtlichen Streitigkeiten sei dies eine Schwellenfrage.
Darüber hinaus verklagt Musk OpenAI und dessen CEO Sam Altman separat vor einem Bundesgericht in Kalifornien, um die Umwandlung des Unternehmens von einem gemeinnützigen in ein gewinnorientiertes Unternehmen zu verhindern. Im März wies das zuständige Gericht den dazugehörigen Eilantrag jedoch ab. Es seien keine ausreichenden Gründe vorgelegt worden, um sofort zu entscheiden, so das Gericht. Musk hat OpenAI zusammen mit Altman im Jahr 2015 als gemeinnütziges Unternehmen gegründet, zog sich nach Streitigkeiten um die Ausrichtung und vor allem um die Führungsstrukturen 2018 aber aus dem Unternehmen zurück. Eine Klage gegen Apple dagegen hatte Musk bislang nicht angestrengt. Beim letzten öffentlichen Streit glättete ein persönliches Gespräch mit Apple-Chef Tim Cook die Wogen.
(akn)
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