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Künstliche Intelligenz

Windows Server Update Services: Vier moderne Alternativen vorgestellt


Mit der Veröffentlichung von Windows Server 2025 hat Microsoft die in das Betriebssystem integrierte Updatelösung Windows Server Update Services (WSUS) als veraltet eingestuft und bekannt gegeben, keine Neuerungen oder Verbesserungen mehr einzubauen. Die Einstufung eines Microsoft-Produkts als „deprecated“ läuft meist auf die komplette Einstellung hinaus.

Bislang lässt sich WSUS in Windows Server 2025 weiterhin nutzen. Auch die Bereitstellung von Updates für Windows 11 24H2 und Windows Server 2025 ist noch möglich. Allerdings ist WSUS bereits seit Jahren auf dem nahezu gleichen Stand. Hinzu kommt der doch nicht unbeträchtliche Verwaltungsaufwand für ein derart betagtes Produkt. Die Abkündigung war daher zu erwarten.

  • Mit Windows Server 2025 stuft Microsoft seinen betagten Update-Dienst WSUS als veraltet ein, noch lässt er sich aber nutzen.
  • Administratoren sollten jetzt einen Nachfolger suchen, denn WSUS könnte bereits mit einem der nächsten Windows-Updates nicht mehr klarkommen.
  • Microsoft bietet mit Intune und Azure Update Manager leistungsfähige moderne Nachfolger, zwingt Kunden damit aber in seine Cloud.
  • Zahlreiche kommerzielle Angebote unterscheiden sich teils deutlich bei Funktionen und Kosten; das Open-Source-Tool opsi ist eine weitere Alternative.

Wahrscheinlich wird WSUS mit dem Nachfolger von Windows Server 2025 oder im Laufe der Produktentwicklung von Windows Server 2025 unbrauchbar werden. Wenn Microsoft etwa neue Vorgehensweisen bei der Installation von Updates in seine Produkte integriert, kann es schnell passieren, dass WSUS damit nicht mehr zurechtkommt. Daher ist es sinnvoll, sich bereits jetzt über Alternativen zum Bereitstellen von Updates zu informieren und das Verfahren im Firmennetzwerk umzustellen. Der Artikel stellt Microsofts eigenen Ansatz und mehrere Alternativen vor.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Windows Server Update Services: Vier moderne Alternativen vorgestellt“.
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Neue iPhones werden am 9. September vorgestellt


„Awe dropping“, zu Deutsch etwa „Ehrfurcht einflößend“, überschreibt Apple seine nächste iPhone-Veranstaltung. Sie wird laut Einladung, die am Dienstagabend an Pressevertreter ging, am 9. September 2025 (Dienstag, um 10 Uhr Westküstenzeit, also 19 Uhr MEZ, beginnen. Auch auf seiner eigenen Website bewirbt Apple die Veranstaltung bereits groß, darunter in deutscher Sprache. Es wird sich, wie in den letzten Jahren üblich, um eine Online-Veranstaltung handeln, die live gestreamt wird. Ausgewählte Medien werden sicherlich nach Cupertino eingeladen.

Mindestens vorstellen dürfte Apple seine vier neuen iPhone-Modelle der Baureihe 17. Neben einem neuen Standardmodell mit verbessertem Innenleben werden zwei iPhone-17-Profimodelle (Pro und Pro Max) mit optimierter und umgebauter Kamera erwartet, zudem ein neuer Smartphone-Formfaktor, der womöglich auf den Namen iPhone 17 Air hört. Dabei soll es sich um das bislang dünnste iPhone aller Zeiten handeln, es geht in Richtung Galaxy S25 Edge von Samsung. Zudem sind neue Apple-Hüllen („TechWoven“) geplant, im Inneren der Geräte läuft der etwas schnellere A19-Chip.

Außerdem erwarten wir bis zu drei neue Apple-Watch-Modelle. Die Ultra soll nach zwei Jahren ohne große Veränderung neue Sensoren und Funkmöglichkeiten bekommen, die Series 11 mindestens beschleunigt werden. Blutdruckmessungen gelten als möglich, wenn auch nur in Form von Abweichungen von Standardwerten. Eine neue Einsteiger-Apple-Watch könnte ebenfalls kommen, wohl mit Kunststoffgehäuse.

Eher nicht im September dürften neue iPads erscheinen – hier werden für dieses Jahr unter anderem ein iPad 12, ein iPad Pro M5 und mini-Modelle erwartet, von denen interne Prozessorleaks aufgetaucht sind. Bei den Macs wird erst für kommendes Jahr mit Pro-Modellen gerechnet, es gibt aber Hoffnung auf ein neues Einsteiger-MacBook noch 2025.

Schließlich könnte es eine neue Variante der Vision Pro geben. Alle diese Modelle dürfte Apple eher im Oktober zeigen. Wahrscheinlicher für „Awe dropping“: Neue AirPods. Was immer Apple auch vorstellt: Mac & i und heise online berichten wie immer mit einem Liveticker.


(bsc)



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Youtube-Videos heimlich mit KI verschlimmbessert


Youtube hat veröffentlichte Videos verfälscht, ohne das offenzulegen oder deren Urheber oder Uploader zu informieren. Seit Monaten hat die Google-Tochter fremde Videos mit generativer Künstlicher Intelligenz nachbearbeitet, was kleine, aber auffallende Veränderungen ausgelöst hat, wie merkwürdige Frisuren, falsche Hauttöne oder verzerrte Körperteile.

Darauf macht die British Broadcasting Corporation (BBC) aufmerksam. Erst nach dem Nutzer sich in Onlinepostings und Youtube-Videos beschwert hatten, gab Youtube-Sprachrohr Rene Ritchie die Manipulationen vergangene Woche zu: „Wir führen ein Experiment an ausgewählten Youtube-Kurzvideos durch“, sagte er in einem Onlinepost. Die KI soll demnach Unschärfen und Bildrauschen reduzieren, „vergleichbar mit dem, was ein modernes Smartphone bei Videoaufnahmen macht“.

Doch führt die KI bisweilen eigentümlich Regie. Und Uploader können sich Youtubes KI-Eingriffe in ihre Videos offenbar nicht verbitten.

Im Herbst 2023 hat Youtube die Einführung der Pflicht zu Offenlegung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte angekündigt. „Creator:innen müssen in Zukunft offenlegen, wenn sie manipulierte oder synthetische Inhalte erstellt haben, die realistisch wirken“, hieß es damals im Youtube-Blog. „Das schließt die Nutzung von KI-Tools ein.“

Allerdings könnten damit lediglich größere Manipulationen gemeint gewesen sein: „Das kann z.B. ein KI-generiertes Video sein, in dem ein Ereignis realistisch dargestellt wird, das aber nie stattgefunden hat. Oder Inhalte, die eine Person zeigen, die etwas sagt oder tut, das sie nicht tatsächlich gesagt oder getan hat.“ Die Verschlimmbesserung von Haarpracht oder Schminke ist ein kleineres Kaliber; für die dargestellte Person kann das dennoch peinlich oder sogar geschäftsschädigend sein, etwa wenn ein Urheber Wert auf Authentizität legt.

Andererseits sprach der Blogbeitrag ausdrücklich von „Nutzung von KI-Tools.“ Genau auslegen lässt sich die heute geltende Vorschrift nicht. Heise online hat die exakten Vorgaben im Dschungel der Youtube-Bedingungen für echt wirkende KI-Erzeugnisse nicht aufstöbern können.


(ds)



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Digitale Identität: Deutsche Behörden überwachen die Verwendung nicht


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die deutsche Bundesregierung ist bemüht, Bedenken rund um Datenschutz und Nachverfolgbarkeit bei der geplanten E-Brieftasche auf Basis des Rechtsakts für eine europäische digitale Identität (EUid) auszuräumen. Die in Deutschland vorgesehene Wallet für die EUDI (European Digital Identity) werde ausschließlich direkte Kommunikation zwischen der entsprechenden App und der empfangenden Prüfstelle nutzen, schreibt das federführende Digitalministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage im Bundestag.

Dieser Ansatz ermögliche sichere, lokale und nutzergesteuerte Übertragung personenbezogener Daten, betont die Regierung. Zentrale Server würden etwa bei der Vor-Ort-Präsentation mobiler Führerscheine oder Fahrzeugdokumente nicht beteiligt. Gleiches gelte für den Einsatz der Wallet als Fahrkarte für den Personnennahverkehr (ÖPNV) sowie Nachweise etwa für Zeugnisse, berufliche Abschlüsse, Bankvollmachten oder Kreditkarten.

Insbesondere geht die Exekutive so auf Vorwürfe ein, die Bürgerrechtsorganisationen wie die American Civil Liberties Union (ACLU), das Center for Democracy and Technology (CDT), die Electronic Frontier Foundation (EFF), das Electronic Privacy Information Center (EPIC) sowie Epicenter.works jüngst erhoben haben. Sie befürchten, dass ausstellende Behörden prinzipiell in der Lage sein könnten, die Nutzung der digitalen Identität nachzuverfolgen. Eine solche „Phone-Home-Funktion“ müsse ausgeschlossen werden, um Nutzer nicht gläsern zu machen. Mitunterzeichner wie die eID-Expertin Kaliya Young monieren, dass der Standard ISO mDL/mDOC 18013-5, der eine solche Serverabrufoption quasi vorinstalliere, in der Referenzarchitektur für die EUDI-Wallet vorgeschrieben und auch in Nordamerika weit verbreitet sei.

Der erwähnte ISO-Standard definiere verschiedene Modi zur Übertragung von Daten aus mobilen Führerscheinen (mDL), hält das Digitalministerium dagegen. Er umfasse nicht nur serverbasierte Abrufe, die in Deutschland keine Rolle spielen sollen. Die deutsche Blaupause zur Umsetzung der EUDI-Wallet sehe vor, dass der Austausch von Nachweisen ausschließlich direkt zwischen der digitalen Brieftasche des Nutzers und der empfangenden Stelle erfolge. Der jeweilige Aussteller der Nachweise sei in diesen Übertragungsvorgang nicht eingebunden und erhalte keine Informationen über deren Verwendung. Eine Rückmeldung („Phone-Home“) finde somit nicht statt.

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Die deutsche Wallet werde so konzipiert, dass signierte Daten verwendet werden, versichert die Regierung. Dadurch sei die ausstellende Behörde nicht in den Ausweisprozess involviert. Dieses Prinzip der Datensouveränität und Zweckbindung werde durch eine gezielte technische Architektur, offene Standards und umfassende datenschutzrechtliche Vorgaben gewährleistet. So wird sichergestellt, dass die Bewegungen und Aktivitäten der Nutzer weder jetzt noch in Zukunft von der ausstellenden Stelle nachverfolgt oder offengelegt werden könnten. Die Umsetzung basiere auf einer dezentralen Architektur; personenbezogene Daten blieben ausschließlich auf dem Endgerät der Nutzer gespeichert. Der Zugriff darauf erfolge zudem nur mit ausdrücklicher Zustimmung der User.

Zudem beteuert die Exekutive, dass die Nutzung der digitalen Identität freiwillig und kostenfrei bleibe – auch langfristig. Die Bürger sollten trotz der Debatte über eine „Digital only“-Strategie die Möglichkeit haben, Behördengänge persönlich zu erledigen oder den physischen Personalausweis zu nutzen. Die Klausel aus der EU-Verordnung, wonach Personen, die die EUDI-Wallet nicht verwenden wollen, keine Benachteiligungen erfahren dürfen, gelte uneingeschränkt.

Die Aussage von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU), dass die E-Brieftasche auch für „Treueprogramme“ im Einzelhandel eingesetzt werden könnte, bezieht sich laut dem Bescheid auf optionale Zusatzfunktionen. Diese seien freiwillig und beeinträchtigten den Zugang zu öffentlichen Diensten nicht. Ein wesentlicher Vorteil der Wallet sei der verbesserte Datenschutz im Vergleich zu bestehenden Lösungen.

Mit Blick auf Länder wie Pakistan hebt die Regierung hervor: Eine Sperre des Online-Ausweises sei in Deutschland ausschließlich bei Diebstahl oder Verlust auf Veranlassung des Inhabers möglich, nicht jedoch aus politischen Erwägungen. Über „Phone-Home-Ansätze“ in den schon etwas älteren digitalen Identitätssystemen von Indien, Singapur und Estland habe sie keine konkreten Erkenntnisse.


(afl)



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