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Künstliche Intelligenz

Digitalisierung & KI: Bundesrat will mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte


Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, im Zuge einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes „die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates zum Umgang mit Beschäftigtendaten verlässlich zu gestalten“. Dies gelte vor allem mit Blick auf den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sowie softwarebasierter Systeme. Auch rund um die Einführung und die Gestaltung der Rahmenbedingungen zeit- und ortsungebundener Arbeit wie Homeoffice oder Gleitzeit sei es wichtig, den Betriebsrat stärker einzubeziehen, um verlässliche organisationsinterne Datenschutzvorschriften zu erarbeiten.

Die entsprechende Entschließung zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung brachten Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland in die Kammer ein und fanden dafür am Freitag eine Mehrheit. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Hamburg geurteilt: Wenn Unternehmen KI-Systeme wie ChatGPT oder Gemini einführen wollen, müssen sie nicht in jedem Fall den Betriebsrat einbeziehen. Laut dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 greifen die Rechte der Beschäftigtenvertretung bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung und von Abläufen im Unternehmen aber etwa, wenn dort algorithmische Entscheidungssysteme etwa zur Personalauswahl und -bewertung eingesetzt werden sollen.

Zudem soll die Bundesregierung zu prüfen, wie es Beschäftigten auch bei modernen Arbeitsmodellen ermöglicht oder erleichtert werden könne, einen örtlich erreichbaren Betriebsrat zu gründen. Der Bundesrat verweist dabei vor allem auf die Plattformökonomie. Damit würden Dienstleistungen zunehmend digital vermittelt. In solchen Konstellationen fänden Arbeitsprozesse oft nicht mehr innerhalb einer Betriebsstätte statt, sondern würden ebenfalls nur noch digital gesteuert. Diese Entwicklung dürfe aber nicht dazu führen, „dass die für Plattformbetreiber tätigen Beschäftigten keinen örtlich erreichbaren Betriebsrat gründen können“.

In mehreren aktuellen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen wird Mitarbeitern, die in einem mithilfe einer App abgegrenzten Liefergebiet tätig sind, laut dem Beschluss überwiegend versagt, einen Betriebsrat für diese Gegend zu wählen. Der Gesetzgeber müsse daher den Betriebsbegriff anpassen. Gerade in der Gründungsphase einschlägiger Gremien wollen die Länder diese besser vor Behinderungen und Beeinträchtigungen ihrer Arbeit („Union-Busting“) geschützt sehen. Arbeitgeber hätten zwischen 2020 und 2022 in 21,2 Prozent der Fälle erstmalige Betriebsratswahlen und Neugründungen behindert oder dies zumindest versucht.

Generell würdigt der Bundesrat die betriebliche Mitbestimmung als tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft und Ausdruck gelebter Demokratie. Solche Instanzen seien ein Grundpfeiler guter Arbeit. Die Arbeitswelt habe sich in den vergangenen Jahren durch die fortschreitende Digitalisierung jedoch so verändert, dass Betriebsräte nach der bestehenden Rechtslage nicht mehr effektiv an allen wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen beteiligt würden. So sei etwa schon der Begriff des Arbeitnehmers zu überarbeiten. Oft sei es kaum noch möglich, Angestellte von Selbstständigen zu unterscheiden. Nicht zuletzt müssten Sitzungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen auch für Betriebsräte zugelassen werden.


(mack)



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Künstliche Intelligenz

Tanzlehrerin aus der VR-Brille: Wenn Mixed Reality plötzlich Sinn ergibt


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Mixed Reality steht nach wie vor im Verdacht, ein Gimmick zu sein. Zwar zeigen die meisten Spiele dieser Art die reale Umgebung, nutzen diese jedoch kaum sinnvoll. Anstelle einer echten Verschmelzung von Spiel und Wirklichkeit dominieren altbekannte Effekte. Ein Beispiel sind die zahlreichen Spiele, in denen Zombies, Soldaten oder Monster durch Wände in die eigene Wohnung einbrechen.

Damit mehr kreative Ideen entstehen, hat Meta ein Förderprogramm aufgelegt, das gezielt sogenannte „Lifestyle-Apps“ unterstützt. Gemeint sind Anwendungen mit Alltagsbezug und praktischem Nutzen, die VR-Nutzer motivieren sollen, neue Fähigkeiten zu erlernen. Dance Guru ist eine der Apps, die sich für das Förderprogramm qualifiziert haben, nachdem sie vergangenes Jahr bereits den ersten Platz bei Metas Mixed-Reality-Hackathon gewonnen hatte.

Wir haben eine frühe Alpha-Version des Spiels, das auch für Pico-Headsets in Entwicklung ist, mit Meta Quest 3 ausprobiert.

Tanzen braucht Platz, selbst in der Mixed Reality. Nach dem Spielstart legt man zunächst eine Tanzfläche fest, indem man ein quadratisches Gitternetz über den Wohnzimmerboden zieht und dessen Position bestätigt. In unserem Test betrug die Fläche rund 2,5 mal 2,5 Meter.

Anschließend tritt die Tanzlehrerin durch ein Portal mitten in den Raum und fordert einen auf, ihre Hände zu ergreifen. Ist der erste Kontakt hergestellt, beginnt der Unterricht mit den Grundschritten des Paartanzes Cha-Cha-Cha.

Der virtuelle Tanzkurs orientiert sich am bewährten Ablauf des klassischen Tanzunterrichts: Die Tanzlehrerin macht die Schritte vor, während man selbst ihren Bewegungen folgt. Hier zeigt sich bereits ein klarer Vorteil der Mixed Reality: Die Schrittabfolgen werden im Takt der Musik auf den Boden projiziert, sodass man beim Tanzen Schritt für Schritt in die virtuellen Fußstapfen treten kann. Gelingt das, leuchten und klingen diese effektvoll auf: ein kleines, aber motivierendes Belohnungssystem, das an klassische Rhythmusspiele erinnert. Mit dem Unterschied, dass der Boden zur Spielfläche und die eigenen Füße zum Controller werden.

Im weiteren Verlauf erscheint ein Tanzpaar im Raum und zeigt die Ausführung im Duo samt Armhaltung und Körperspannung. Die erste von mehreren Cha-Cha-Cha-Lektionen endet schließlich damit, dass man das Gelernte mit der Tanzlehrerin wiederholt. Hier stößt die App an ihre Grenzen, da die Partnerin letztlich nur aus Luft besteht.

Bei unserem Test sind uns auch einige andere Schwächen aufgefallen: Die Gestenerkennung funktionierte beim Greifen der Hände nicht immer zuverlässig und auch die eigenen Schritte wurden gelegentlich nicht korrekt erfasst. Angesichts des frühen Entwicklungsstadiums ist das jedoch nicht überraschend.

Meta Quest bietet von Haus aus kein echtes Fuß-Tracking. Wie uns Studiogründer und CEO David Huang im Gespräch verriet, wird die Bewegung der Füße lediglich aus der Kopfposition abgeleitet. Bei Pico-Headsets dürfte das Tracking der Füße deshalb deutlich präziser funktionieren. Vorausgesetzt, man trägt die separat erhältlichen Pico Motion Tracker an den Füßen, die Dance Guru zum Start unterstützt.

Trotz dieser Einschränkungen zeigt Dance Guru bereits viel Potenzial. Der virtuelle Tanzkurs profitiert von der Räumlichkeit des Mediums und der Präsenz der virtuellen Tanzpartnerin. Die Mixed-Reality-Einblendungen der Schrittabfolge ergänzen den klassischen Unterricht zudem sinnvoll.

Müssen Tanzlehrer aus Fleisch und Blut nun um ihren Job fürchten? Keineswegs. Mixed-Reality-Headsets wie die Meta Quest verfügen nur über ein sehr begrenztes Verständnis der Körperhaltung und können Fehlhaltungen oder rhythmische Abweichungen nicht so gut erkennen und korrigieren wie ein menschlicher Tanzlehrer. Zudem lebt der Paartanz vom Körperkontakt und der Interaktion mit einem echten Partner: eine haptische und menschliche Komponente, die VR-Brillen nicht simulieren können. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie gut sich in der Rolle der Dame tanzen lässt, zumal der immaterielle Tanzpartner kaum in der Lage ist, aktiv zu führen.

Auch wenn es für ein abschließendes Urteil noch zu früh ist: Für Einsteiger, die erste Schritte zu Hause üben möchten, oder für Schüchterne, die sich mit einem virtuellen Tanzpartner wohler fühlen, könnte Dance Guru eine interessante Alternative zum klassischen Tanzkurs werden.

Wir behalten die App im Auge, die Ende 2025 für Meta Quest und Pico-Headsets im Early Access erscheint. Bis dahin soll auch ein Walzer-Kurs hinzukommen. Weitere Tanzstile sind für die Zeit danach vorgesehen.


(tobe)



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Drohnenflüge über Bundeswehr-Areal: Polizei ermittelt Piloten


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Nach Drohnenflügen über Sicherheitsbereiche der Bundeswehr hat die Polizei in Wilhelmshaven in fünf Fällen die Piloten aufspüren können. Die Befürchtung, dass hinter den Überflügen Spionagetätigkeiten anderer Staaten wie Russland stecken könnten, hat sich dabei laut verschiedenen Medienberichten nicht bewahrheitet. Für die Drohnenpiloten wird der kurze Ausflug allerdings ein Nachspiel haben. Gegen sie wird wegen des Verstoßes gegen die Luftverkehrsordnung sowie des Verdachts der Ausspähung sicherheitsrelevanter Bereiche ermittelt.

Bereits im März war es zu verschiedenen Sichtungen von Drohnenüberflügen in Norddeutschland gekommen. Betroffen waren kritische Infrastrukturen und militärische Anlagen in ganz Deutschland, darunter auch der Marinestützpunkt in Wilhelmshaven und der Fliegerhorst in Nordholz. Die jetzt aufgeklärten Fälle betreffen das Marinearsenal in Wilhelmshaven, wo Schiffe repariert und aufgerüstet werden. Es liegt anders als der Stützpunkt, der im Außenbereich der Stadt liegt, in Innenstadtnähe und ist teilweise von Wohnbebauung umgeben.

Die jetzt identifizierten zivilen Drohnenpiloten seien überwiegend „ohne erkennbaren professionellen Hintergrund“ unterwegs gewesen. Hinweise auf „eine direkte nachrichtendienstliche oder militärische Verbindung“ liegen laut der Polizei nicht vor.

Bereits Mitte Mai hatte die Polizei in der Stadt einen 20-Jährigen als Drohnenpiloten festgestellt, der mit seiner DJI-Drohne über einen militärischen Sicherheitsbereich flog. Der junge Mann gab an, Probeflüge vorzunehmen, um später im Bereich Filmproduktion tätig zu werden. Mit seinem Flug verstieß er laut Polizei gegen § 109g StGB (Verbotene Bildaufnahmen) sowie § 62 LuftVG (Verbotene Nutzung des Luftraums).

Die Polizei weist darauf hin, dass Drohnenpiloten in der Pflicht sind, sich über die gültigen Vorschriften vorab zu informieren. Der Flug über sensible Bereiche wie Bundeswehrliegenschaften, Industrieanlagen oder Menschenansammlungen könne sogar eine Straftat darstellen. In diesem Zusammenhang weisen die Behörden auf eine interaktive Karte des Bundesministeriums für Verkehr hin, auf der aktuelle und dauerhaft gültige Flugbeschränkungen gelten.


(mki)



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Grüne: Wald nicht mehr für Solaranlagen opfern


In Sachsens Wäldern sollen nach dem Willen der Grünen keine weiteren Solaranlagen mehr entstehen. Der Freistaat solle die Umwandlung von Waldflächen für Photovoltaik-Anlagen unterbinden und sich stattdessen für Wiederaufforstung und Waldmehrung einsetzen, fordern die Grünen in einem Antrag für den Landtag.

Die steigende Zahl an Photovoltaik-Anlagen sei zwar ein gutes Zeichen für die Energiewende, betonte der Abgeordnete Thomas Löser, die Rodung der Wälder sei aber der falsche Weg. „So zerstören wir das Vertrauen der Menschen in die Energiewende. Denn es ist nicht erklärbar, warum der für Menschen und Tiere so wertvolle Wald direkt einer PV-Anlage weichen muss, obwohl dafür zahlreiche sinnvollere Stellen zur Verfügung stehen.“ Als Beispiel nannte er Dächer oder schon versiegelte Flächen wie Industriebrachen und Parkplätze – nachzulesen im Antrag „Waldumwandlungen für Photovoltaik ausschließen“.

„Wir Bündnisgrüne wollen dieser Entwicklung ein Ende setzen und fordern die sächsische Staatsregierung zum Handeln auf. Im Rahmen ihrer Weisungsbefugnis kann sie die unteren Baubehörden dazu anhalten, keine Genehmigungen für die Umwandlung von Waldflächen für PV-Anlagen mehr zu erteilen“, so Löser.“ Der Erhalt und die Mehrung unseres sächsischen Waldes dient einer unserer wichtigsten Lebensgrundlagen.

Gerade mit Blick auf die zunehmenden Herausforderungen des Klimawandels kommt dem Wald mit seiner kühlenden Wirkung, als Wasserspeicher und CO₂-Senke, eine besondere Rolle zu“, betonte Wolfram Günther, der in der vergangenen Legislatur als Minister auch für den Forst zuständig war.

Die „Sächsische Zeitung“ hatte unlängst mit Verweis auf eine Kleine Anfrage im Parlament berichtet, dass 20 PV-Freiflächenanlagen in den sächsischen Wäldern geplant und teilweise bereits realisiert worden seien – auf einer Gesamtfläche von rund 153,6 Hektar. Ein Großteil der Anträge befinde sich noch in der Genehmigungsphase, hieß es.


(mack)



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