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TikTok: US-Richter untersuchen mutmaßliche Suchtmechanismen


Wie bei zahlreichen Social-Media-Diensten wird auch TikTok, und insbesondere dieser App, immer wieder vorgeworfen, sie arbeiteten mit Suchtmechanismen. Diese sollen vor allem auf junge Nutzer zugeschnitten sein. Ob das tatsächlich so ist, untersucht nun die Staatsanwaltschaft des US-Bundesstaates New Hampshire.

Dort ist am obersten Gericht des Staates eine Klage der Verbraucherschützer anhängig. Diese wollte TikTok mittels einer Eingabe ablehnen lassen. Am Freitag entschied jedoch Richter John Kissinger Jr., dass die Vorwürfe untersucht werden. Wie der Richter in seiner Entscheidung (PDF) schreibt, seien die Vorwürfe hinreichend genau, um die „angeblich schadhaften und gefährlichen Funktionen“ der App zu untersuchen.

In einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft heißt es zudem, TikTok habe „unfaire Aktionen und täuschende Praktiken“ angewandt. Auch die Darstellung des Unternehmens zum Schutz von Minderjährigen seien nicht der Wahrheit entsprechend. TikTok widerspricht dem natürlich und sagte CNBC, die Vorwürfe seien „veraltet und auf handverlesenen Behauptungen“ basierend. Wie aus anderen Klagen von US-Bundesstaaten hervorgeht, soll TikTok Gefahren der App wissentlich ignoriert haben.

Dass TikTok vor allem von jungen Menschen benutzt wird, was auch häufig behauptet wird, scheint nach Zahlen der Staatsanwaltschaft von New Hampshire zudem nicht mehr zutreffend zu sein. Nach deren Untersuchungen hat der Dienst in dem Bundesstaat 1,2 Millionen Nutzer, von denen nur ein Viertel unter 23 Jahren alt sind. Und nur 93.000 sollen zwischen 13 und 17 Jahren alt sein.

Dem Prozess in New Hampshire kommt auch große Bedeutung zu, weil nach einem Bundesgesetz die App schon im Januar 2025 an US-Betreiber hätte verkauft werden oder in den USA gesperrt werden müssen. Dafür hatte Präsident Trump aber kürzlich zum dritten Mal eine Frist verlängert, jetzt läuft sie bis zum 17. September. Unbestätigten Berichten zufolge arbeitet TikTok bereits an einer neuen Version der App speziell für die USA. Dort gelten, entsprechend dem stark ausgeprägten Föderalismus des Landes, zudem in jedem Bundesstaat anders gestaltete Regeln für den Verbraucherschutz. Das Verfahren in New Hampshire könnte für die Anforderungen an ein neues TikTok richtungsweisend sein.


(nie)



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Kreislaufwirtschaft 4.0: Wenn die Mülltonne mit dem Lkw spricht


Die Bilder gingen um die Welt: Tonnenweise Müll türmte sich in den Straßen der britischen Metropole Birmingham, nachdem die Müllabfuhr in den Streik getreten war. Der Vorfall ist ein Symptom für die Fragilität einer Branche, die für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit essenziell, aber auch personalintensiv und körperlich belastend ist. Wie das Magazin Tech Xplore berichtet, sehen die Forscher Breno Nunes und Roberto Castro Alamino von der Universität im britischen Birmingham in solchen Krisen aber auch eine Chance. Sie argumentieren, dass Technologie nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden fundamental verbessern kann.

Das Fundament dieser Entwicklung bilden das Internet der Dinge (IoT) und Künstliche Intelligenz. Statt nach starren Tourenplänen zu fahren, sammeln moderne Müllfahrzeuge nur noch dort ein, wo es wirklich nötig ist. Möglich machen das intelligente Abfallbehälter, sogenannte Smart Bins.

Diese sind mit Ultraschallsensoren ausgestattet, die permanent den Füllstand messen und ihre Daten an eine zentrale Plattform senden. Eine Software analysiert diese Informationen in Echtzeit und berechnet daraus die effizienteste Sammelroute für die Fahrzeugflotte. Das spart nicht nur enorme Mengen an Kraftstoff und reduziert Emissionen, sondern verhindert auch überquellende Mülltonnen an belebten Plätzen und unnötige Stopps vor fast leeren Behältern in ruhigen Wohngegenden.

Die technologische Entwicklung geht jedoch weit über die reine Logistik hinaus. In den USA, Kanada und Schweden sind bereits automatisierte Seitenlader-Lkw im Einsatz, die große Container ohne menschliches Eingreifen anheben und leeren können. Startups wie Cleanrobotics aus Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania entwickeln Abfallbehälter, die den Müll mithilfe von KI und Kamerasystemen bereits beim Einwurf sortieren. Das erhöht die Recyclingquoten und die Qualität der gewonnenen Rohstoffe.

Auch in den großen Sortieranlagen halten Roboter Einzug. Ausgestattet mit Bilderkennungssystemen, identifizieren sie verschiedene Materialien auf dem Förderband und trennen sie mit Greifarmen präzise voneinander. Sie können das leisten, was für Menschen auf Dauer ermüdend und fehleranfällig ist, und erkennen dabei sogar gefährliche oder problematische Abfallarten.

Die Vision einer vollständig digitalisierten Abfallwirtschaft ist jedoch mit Herausforderungen verbunden. Die Anschaffungskosten für smarte Tonnen, neue Fahrzeuge und die notwendige Software sind hoch und stellen für finanzschwache Kommunen eine erhebliche Hürde dar. Zudem sind nicht alle Technologien für jede Umgebung geeignet. Automatisierte Seitenlader-Lkw benötigen Platz zum Rangieren, der in den engen Gassen historischer europäischer Altstädte oft nicht vorhanden ist.

Auch die Sorge um Arbeitsplätze ist ein relevanter Faktor. Während die Automatisierung gefährliche und monotone Tätigkeiten reduziert, erfordert sie gleichzeitig eine Qualifizierungsoffensive. Die Mitarbeitenden von morgen steuern keine Müllwagen mehr, sondern überwachen als Flottenmanager oder Datenanalysten die Logistikplattformen. Dieser Wandel muss aktiv gestaltet und begleitet werden, um die Belegschaft mitzunehmen.

Letztlich ist die Digitalisierung der Abfallwirtschaft, wie sie etwa im Magazin digital-chiefs.de beschrieben wird, mehr als nur ein Optimierungsprojekt. Sie ist ein konkreter und für die Bürgerinnen und Bürger sichtbarer Baustein der Smart City. Die gesammelten Daten über Abfallmengen und -arten ermöglichen eine weitsichtige Stadtplanung und unterstützen den Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft.

Andere Ansätze, wie pneumatische Müllsaug-Systeme, bei denen Abfall unterirdisch zu Sammelpunkten transportiert wird, werden bereits in Stadtteilen wie Wembley in London und in über 30 Ländern weltweit eingesetzt. Sie zeigen, dass der technologische Werkzeugkasten vielfältig ist. Die intelligente Abfallwirtschaft ist keine ferne Zukunftsvision mehr, sondern eine reale Strategie für sauberere, effizientere und nachhaltigere Städte.

Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.


(jle)



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Volkswagen und Saic: Gemeinsames Werk wird geschlossen


Volkswagen und der chinesische Autohersteller Saic schließen das gemeinsames Werk in der chinesischen Großstadt Nanjing. Die Produktionsstätte in der ostchinesischen Provinz habe die Fertigung beendet, wie aus einem Statement von Volkswagen hervorgeht. Der Konzern beschleunige den Umbau auf elektrische Fahrzeuge, und für diese Strategie werde das Produktionsnetzwerk optimiert, hieß es. Die endgültige Schließung soll im zweiten Halbjahr schrittweise erfolgen und die verbleibende Produktion in das benachbarte Werk Yizheng verlagert werden. Es handele sich um die erste vollständige Schließung eines VW-Werks in China, berichtet das Handelsblatt.

Überlegungen, das Werk in Nanjing zu schließen, gab es bei Volkswagen schon länger. Die Produktionsstätte eignete sich wegen ihrer Lage im Stadtzentrum und der damit verbundenen Einschränkung etwa für eine Erweiterung nicht, um sie für die Elektromobilität umzurüsten, wie es aus Unternehmenskreisen hieß. 2008 hatte das Gemeinschaftsunternehmen Shanghai Volkswagen die Fabrik in Nanjing in Betrieb genommen. 2011 erreichte das Werk nach Firmenangaben eine jährliche Produktionskapazität von 300.000 Fahrzeugen. Zuletzt wurden dort der VW Passat und der Skoda Superb produziert.

VW steht in China, auch wegen des aggressiven Preiskampfes auf dem E-Auto-Markt, unter Druck. Der Konzern versucht deshalb mit Verbrennermodellen zu punkten. In der Volksrepublik, dem größten Automarkt der Welt, verlor Volkswagen auf Konzernebene im ersten Halbjahr zwar um 2,3 Prozent auf 1,31 Millionen Auslieferungen. Der Trend ist dort allerdings positiv, denn im zweiten Quartal konnte der Konzern dort ein Plus von 2,8 Prozent erreichen.

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(mfz)



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Bahnticket nur digital: Pflichtangabe von E-Mail oder Handynummer rechtswidrig


Die Deutsche Bahn muss ihre Tickets auch weiterhin auf Papier anbieten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Staatsunternehmen untersagt, Sparpreis- oder Supersparpreis-Tickets davon abhängig zu machen, dass die Kunden eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer nennen (Az.: 6 UKI 14/24). Diese Angaben hatte die Bahn vom Oktober 2023 bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 selbst dann verlangt, wenn Kunden am Schalter eine Fahrkarte kaufen wollten. Das elektronische Ticket wurde dann an die entsprechende Adresse versendet.

Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erfolgreich geklagt. Die Verbraucher hätten hier keine „echte oder freie Wahl“ gehabt, hat nun der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt rechtskräftig entschieden. Das Ticket selbst diene lediglich dem Nachweis der Bezahlung des Beförderungsvertrags. Dafür könnten Privatpersonen nicht gezwungen werden, ihre Daten preiszugeben.

Die Bahn hat nach eigenen Angaben den Prozess nach Kundenbeschwerden bereits vor dem Urteil geändert. Am Schalter können die Kunden nun auch ohne die Datenfreigabe einen Ausdruck ihrer Fahrkarte erhalten. Schon zuvor konnten die Karten am Schalter ausgedruckt werden, waren aber nur nach Angabe der Daten überhaupt erhältlich.

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Eine Unternehmenssprecherin erklärt dazu: „Auch wenn es nur sehr wenige Menschen gibt, die keine Mail-Adresse haben, möchten wir diesen weiterhin die Möglichkeit geben, Sparpreis-Tickets zu buchen.“ Man empfehle aber weiterhin die Angabe einer Mail-Adresse, um die Kunden informieren zu können, zum Beispiel bei Gleiswechseln oder Verspätungen. An Automaten sind die Sparpreise weiterhin nicht erhältlich.

Die VZBV-Vorständin Ramona Pop bezeichnet das Urteil als Erfolg für den Verbraucherschutz. Sie sagt: „Ein Zwang zur Preisgabe von Daten beim Fahrkartenkauf – das geht gar nicht. Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden. Die Bahn muss auch analoge einfache Ticketangebote zur Verfügung stellen.“


(afl)



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