Künstliche Intelligenz
Schadenersatz für Datenschutzskandal? Zuckerberg vor Gericht
Mark Zuckerberg und zehn weitere Prominente müssen sich jetzt vor einem Gericht des US-Staates Delaware verantworten. Die Beklagten waren Topmanager oder Verwaltungsräte Facebooks zu der Zeit, als die Firma Cambridge Analytica Daten von Facebook-Nutzern erntete und versilberte, beispielsweise durch Unterstützung der ersten erfolgreichen Wahlkampagne Donald Trumps. Kläger sind Aktionäre des Facebook-Konzerns Meta Platforms. Sie sagen, die Beklagten seien dafür verantwortlich, dass Facebook relevante Datenschutzverpflichtungen ignoriert hat, was dem Konzern finanziellen Schaden zugefügt habe.
Dafür sollen die Beklagten geradestehen und insgesamt acht Milliarden US-Dollar Schadenersatz zahlen – nicht an die klagenden Aktionäre direkt, sondern an den geschädigten Konzern Facebook (heute Meta Platforms). Dieser ist nach dem Recht Delawares eingerichtet und am Gerichtsprozess nicht direkt beteiligt. Beklagt sind neben Meta-CEO Zuckerberg noch Ex-COO Sheryl Sandberg, Peggy Alford, Marc Andreessen, Erskine Bowles, Kenneth Chenault, Susan Desmond-Hellmann, Reed Hastings, Kostantinos Papamiltiadis, Peter Thiel und Jeffrey Zients.
Die verfahrensbegründende Klage wurde 2018 erhoben, doch es gab viel zu klären. Beispiel: Da mehrere Klagen zusammengefasst wurden, musste einer der Klägergruppen die Führungsrolle zugesprochen werden. Zudem wurden Sanktionen über Sheryl Sandberg für das gezielte Vernichten von Beweisen verhängt.
Am Mittwoch hat die Gerichtssaalphase am Delaware Court of Chancery begonnen. Im Zuge dessen werden Aussagen unter anderem von Zuckerberg, Sandberg, Andreessen, Thiel und Netflix-Mitgründer Hastings erwartet.
Wer ist das Opfer?
Der im Jahr 2018 bekannt gewordene Datenmissbrauch durch Cambridge Analytica gehört zu den größten Skandalen in der Geschichte Facebooks. Das inzwischen insolvente britische Unternehmen Cambridge Analytica war auf regelwidrige Weise an Daten von 87 Millionen Facebook-Nutzern gelangt: Es hatte eine „Umfrage“-App unter dem Namen thisisyourdigitallife (TYDL) veröffentlicht, an der einige Facebook-Nutzer teilnahmen. Doch dank der damaligen Privatsphäre-Einstellungen des Datenkonzerns bekam Cambridge Analytica auch Zugang zu Informationen deren Facebook-Freunde. Diese Daten wurden in der Folge für manipulative Polit-Kampagnen missbraucht.
Als das bekannt wurde, geriet Facebook massiv unter Kritik und gelobte Besserung beim Datenschutz. Es folgten verschiedene Verfahren; in den USA musste Facebook fünf Milliarden US-Dollar Strafe an die Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) zahlen, die höchste Strafe in der Geschichte der Behörde. Eine Sammelklage in dem Land mündete in eine Vergleichszahlung Metas von 725 Millionen Dollar. Vergleichsweise bescheidene 90 Millionen Dollar Strafe kassierte die Börsenaufsicht SEC. In Großbritannien fasste der Konzern die mickrige Höchststrafe von einer halben Millionen Pfund aus, in Italien setzte es 1,1 Millionen Euro.
Die Beklagten wollen den Schaden nicht ersetzen und sehen sich selbst als Opfer Cambridge Analyticas. Dass die FTC die Strafe verhängen konnte, liegt übrigens daran, dass sich Facebook schon früher Vergehen gegen den laschen US-Datenschutz geleistet hat. 2012 einigte sich der Datenkonzern mit der FTC auf bestimmte Auflagen, die er dann aber nicht einhielt. Erst das ermöglichte die Milliardenstrafe.
Beweise vernichtet
Für Aufsehen sorgte, dass Sheryl Sandberg im Vorfeld bei der Vernichtung relevanter Beweise erwischt worden ist. Sie hat für geschäftliche Aufgaben nicht nur ihr Firmenemail-Konto genutzt, sondern auch ihr privates Gmail-Konto. Nach Verfahrenseröffnung und der gezielten Anweisung, alle Beweise zu sichern, hat Sandberg dennoch gezielt E-Mails in ihrem Gmail-Konto gelöscht, die für den Prozess relevant gewesen wären.
Vergleichbares hat sich Zients zu Schulden kommen lassen. Die Kläger beantragten daher Sanktionen gegen beide. Bei Zients konnten sie zwar zeigen, dass möglicherweise relevante E-Mails gelöscht wurden, aber nicht, dass diese E-Mails tatsächlich im Verfahren als Beweis gedient hätten. Daher sanktionierte Richterin Kathaleen St. Jude McCormick den Mann nicht.
Anders bei Sandberg: Die Frau musste bestimmte Anwalts- und Gerichtskosten ersetzen, und trägt im laufenden Prozess eine höhere Beweislast für Fakten, auf die sie sich zur Verteidigung berufen möchte. Zusätzlich könnte sich die Beweisvernichtung im Kreuzverhör sowie bei etwaigen Anträgen auf (Teil-)Urteile durch ein abgekürztes Verfahren abträglich auswirken.
Das Verfahren heißt In Re Facebook Derivative Legislation und trägt das Az. 2018-0307-JTL. Das Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Metas neue VR-Prototypen loten die Grenzen der Technik aus
Forscher von Meta Reality Labs Research haben im Vorfeld der Computergrafik-Konferenz SIGGRAPH angekündigt, drei neue Headset-Prototypen vorzustellen und erste Details zu den Geräten veröffentlicht.
Die ersten beiden Prototypen bieten ein horizontales Sichtfeld von rund 180 Grad. Das ist ein deutlicher Sprung im Vergleich zu handelsüblichen VR-Brillen wie Apple Vision Pro und Meta Quest 3, die ein Sichtfeld von 100 beziehungsweise 110 Grad erreichen.
Ein Blick durch Metas Wide-FOV-Prototyp offenbart deutlich mehr von der realen Umgebung als Quest 3.
(Bild: Meta Reality Labs Research)
Bemerkenswert ist, dass Meta das weite Sichtfeld in einem relativ kompakten Gehäuse realisiert, vergleichbar mit den oben genannten Headsets. Andere VR-Systeme mit ähnlich weitem Sichtfeld sind in der Regel deutlich voluminöser und für industrielle und simulationsbezogene Anwendungen ausgelegt.
Der erste dieser beiden Prototypen ist ausschließlich für Virtual Reality ausgelegt, während der zweite Passthrough unterstützt und sich damit für Mixed-Reality-Anwendungen eignet. Zum Einsatz kommen spezielle Kameras mit 80 Megapixeln bei 60 Bildern pro Sekunde. Zum Vergleich: Meta Quest 3 nutzt Kameras mit 4 Megapixeln für das Passthrough, bei Apple Vision Pro sind es rund 6,5 Megapixel. Metas MR-Prototyp dürfte damit auch in Sachen Passthrough-Schärfe neue Maßstäbe setzen.
Beide Headsets verwenden ein spezielles optisches System mit stark gekrümmten Polarisatoren, um das weite Sichtfeld bei gleichzeitig kompakter Bauweise zu ermöglichen.
Dritter Prototyp mit extrem hoher Pixeldichte
Metas dritter Headset-Prototyp, von dem bislang kein Bildmaterial vorliegt, verschiebt die Grenzen in Sachen Pixeldichte.
Pixeldichte wird in PPD („Pixels per Degree“) gemessen, also der Anzahl an Bildpunkten, die auf einem einzigen Grad des horizontalen Sichtfelds dargestellt werden. In der VR-Branche gilt ein PPD-Wert von 60 als Schwelle zur „Retina-Auflösung“, also dem Punkt, an dem das menschliche Auge keine einzelnen Pixel mehr wahrnimmt. Tatsächlich ist das Sehvermögen des Menschen aber deutlich leistungsfähiger: Unter optimalen Bedingungen lassen sich Unterschiede bis zu 120 PPD erkennen.
Handelsübliche Geräte wie die Meta Quest 3 und die Apple Vision Pro liegen mit 25 bzw. 34 PPD noch deutlich unterhalb der Retina-Auflösung. Metas neuer Prototyp erreicht hingegen 90 PPD, ein neuer Spitzenwert, auch wenn bislang unklar ist, wie groß sein Sichtfeld ausfällt. Ein früherer Prototyp mit Namen Butterscotch erreichte 55 PPD bei einem Sichtfeld, das halb so groß ist wie das der Quest 2. Im kommerziellen Bereich bieten Varjos Industrie-Headsets der XR-4-Serie eine vergleichbare Pixeldichte von 51 PPD.
VR-Headsets mit extrem weitem Sichtfeld sind meist voluminös gebaut, zulasten des Tragekomforts und der sozialen Akzeptanz.
(Bild: Pimax)
Das Display des dritten Prototyps zeichnet sich zudem durch eine hohe Leuchtstärke von 1.400 Nits aus, etwa vierzehnmal so viel wie bei der Meta Quest 3 und der Apple Vision Pro.
Mehr Einzelheiten wird es voraussichtlich auf der SIGGRAPH 2025 geben, wo Reality Labs Research die Geräte präsentieren und ausstellen wird. So heißt es zumindest in den veröffentlichten Abstracts Wide Field-of-View Mixed Reality und Hyperrealistic VR.
Kommerzielle Produkte dieser Art sollte man allerdings nicht erwarten, jedenfalls nicht so bald. Meta bezeichnet solche Prototypen als „Zeitmaschinen“, die zeigen sollen, wie sich bestimmte technische Eigenschaften im maximalen Ausbau auf das Nutzererlebnis auswirken. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen anschließend in die weitere Forschung und Entwicklung, ohne dass unmittelbar Produkte daraus entstehen.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Materieller Schaden nach Angriff auf Polizei-Server weiter unklar
Die Cyberattacke auf einen Server für Polizei-Diensthandys wird im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern weiterhin lebhaft diskutiert. Die Oppositionsparteien CDU und AfD erneuerten in Schwerin ihre Forderungen nach konsequenter Aufklärung der Hintergründe. Damit die IT der Polizei künftig besser geschützt ist, fordern sie technische Konsequenzen. Allerdings fanden weder der Maßnahmenkatalog der CDU noch die Forderung der AfD nach Einsetzung eines Sonderermittlers eine Mehrheit im Parlament.
Innenminister Christian Pegel (SPD) räumte erneut ein, dass Defizite im internen Meldesystem den Erfolg des Hackerangriffs begünstigt hatten. Warnhinweise zu Lücken in der Betreibersoftware des Servers für die Polizei-Handys seien mit deutlicher Verzögerung bei den zuständigen Stellen im Land angekommen. Gegenmaßnahmen seien so zu spät erfolgt. „Wir werden, und das ist unstreitig, in der Landespolizei künftig durch weitergehende organisatorische Absicherungen sicherstellen müssen, dass solche Warnmeldungen die zuständigen Beteiligten sicher erreichen“, sagte Pegel.
Server nicht mehr nutzbar
Nach seinen Angaben arbeitet eine Task Force aus Computerspezialisten des Landeskriminalamtes (LKA) weiterhin daran, Wege, Umfang und Auswirkungen des vermutlich von China aus erfolgten Hackerangriffs zu ermitteln. Der infiltrierte Server werde ersetzt, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass dort dauerhaft Schadsoftware installiert wurde, die einen illegalen Datenabfluss ermöglicht.
Unklar sei auch noch, ob tatsächlich Daten abgegriffen wurden, sagte Pegel. Immerhin sei sicher, dass keine sensiblen Ermittlungsakten nach außen gelangten, da diese auf besonders gesicherten, separaten Servern lägen. Zurzeit werde weiter untersucht, welche Auswirkungen der Hackerangriff auf die Polizei-Handys hatte, die aktuell nicht verwendet werden. Falls die rund 4000 Smartphones aus Sicherheitsgründen ersetzt werden müssen, ginge der Schaden in die Millionen. Für den neuen Server ist laut Pegel ein „niedriger sechsstelliger Betrag“ erforderlich.
Kritik von der Opposition
Die CDU-Abgeordnete Ann Christin von Allwörden warf der Landesregierung vor, unzureichend auf Hinweise zu „Defiziten in der IT-Sicherheitsarchitektur“ reagiert zu haben. Schwachstellen seien offenkundig nicht beseitigt worden. Allwörden forderte, die IT-Sicherheitsorgane im Land sowohl personell als auch technisch angemessen auszustatten. Zudem müsse das Frühwarnsystem zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen verbessert werden.
Jens-Holger Schneider von der AfD äußerte Zweifel daran, dass LKA-Mitarbeiter als Unterstellte des Innenministeriums völlig unabhängig an der Aufklärung möglicher Fehler arbeiten könnten. Um alle Defizite aufzudecken und das Vertrauen in die IT-Sicherheit bei der Polizei wieder herzustellen, sei ein unabhängiger externer Sonderermittler nötig.
Anfang Juni hatte das Innenministerium über den Hackerangriff berichtet – über den Server, der die Polizei-Handys, die sogenannten mPol-Geräte, vernetzt. Mit den Handys können Streifenbeamte laut Ministerium telefonieren, Mails empfangen und verschicken, online Fahrzeughalter abfragen und Ausweispapiere prüfen. Zudem war auch die private Nutzung erlaubt. Ob das auch künftig so sein wird, werde geprüft, sagte Pegel.
(dwi)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: OWASP® Top 10 – Sicherheitsrisiken für Webanwendungen verstehen
Über die häufigsten Sicherheitslücken in Webanwendungen informiert das Open Web Application Security Project (OWASP®) in seinen Top Ten Web Application Security Risks.
Im iX-Workshop OWASP Top 10®: Kritische Sicherheitsrisiken für Webanwendungen verstehen erklärt und demonstriert Björn Kaidel die Schwachstellen aus der Top-10-Rangliste und ihre Auswirkungen. Sie lernen dabei nicht nur die Risiken kennen, sondern erfahren auch, wie Sie Schwachstellen in der eigenen IT aufspüren und beheben können, um sich so bestmöglich gegen Cyberattacken und Datendiebstahl zu schützen.
September 16.09. – 17.09.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 12:30 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 18. Aug. 2025 |
November 25.11. – 26.11.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 12:30 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 27. Okt. 2025 |
Sicherheitsexperte Björn Kaidel arbeitet bei der secuvera GmbH in den Bereichen Penetrationstests und Prüfstelle, wo er unter anderem eine Sicherheitsmethodik für einen internationalen Großkunden mitentwickelt und Produktprüfungen durchgeführt hat.
Der Workshop schult und sensibilisiert Entwickelnde, Product Owner, Scrum Master, Sicherheitsverantwortliche, Architekten und Administrierende für gängige Schwachstellen und empfohlene Gegenmaßnahmen.
(ilk)
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