Künstliche Intelligenz
Nikon fixt Firmware, Canon zieht seine zurück – Fotonews der Woche 29/2025
Wer fragt, bekommt Antwort. Und wer Nikon häufig fragt, bekommt schließlich nach zwei Wochen auch eine Antwort darauf, was denn die Warnhinweise bei aktuellen Firmware-Versionen der spiegellosen Z-Kameras wirklich bedeuten. Nämlich nicht, dass alle Kameras mit Expeed-7-Prozessor bei einem Update Fremdobjektive lahmlegen würden. Ja, das klingt noch verwirrender als die bisherigen Angaben des Unternehmens, daher ganz der Reihe nach.
Nikon: Nur die Z8 hatte den Bug
Wie Nikon Deutschland heise online sagte, gab es lediglich bei der Z8 ein Problem, wenn auf dieser ein Objektiv eines Drittherstellers montiert war, während ein Firmware-Update vorgenommen wurde. Daher gibt es seit dieser Woche die Version 3.01 für die Z8, welche dieses Problem löst. Der Warnhinweis bleibt aber dauerhaft auf der Downloadseite stehen, weil Nikon laut eigenen Angaben nicht ausschließen kann, dass es bei Updates mit Fremdobjektiven in Zukunft Fehler gibt. Das gilt auch für die anderen Expeed-7-Kameras.
Im Einzelnen sind das Nikon Zf, Z50 II, Z5 II, Z6 III und Z8. Auf den Downloadseiten für diese Kameras findet sich der Hinweis nun einheitlich, nur bei der Z9 nicht. Auch sie arbeitet mit dem Expeed-7, sodass man wohl auch sie nicht mit einem Fremdobjektiv updaten sollte. Wenn man kein Nikkor oder einen FTZ-Adapter hat, kann man die Updates laut Nikon auch ganz ohne Objektiv durchführen. Und wer nur schnell die aktuellen Versionen im Überblick sehen möchte, findet sie für alle Nikons auf dieser Seite des Herstellers. Dort hat sich aber bis auf Version 3.01 für die Z8 in dieser Woche nichts getan.
Canon zieht Firmware für R1 und R5 II zurück
Ganz anders bei Canon: Die hatten auf ihren internationalen Seiten die Firmware-Version 1.1.0 sowohl für die R1 als auch die eng verwandte R5 II veröffentlicht. Und umgehend wieder zurückgezogen. Aus maschinellen Übersetzungen eines Support-Hinweises von Canon geht nur hervor, dass es irgendein Kompatibilitätsproblem mit Speicherkarten über 2 TByte geben soll. Also dürfte das wohl kaum jemanden betroffen haben, denn die wenigen CFexpress-Karten mit 4 TByte kosten über 1000 Euro.
Einen Termin für korrigierte Firmware hat Canon noch nicht veröffentlicht. Zudem gab es Verwirrung um ein Echtheitssiegel nach CAI/C2PA – das war mit den Updates für die Profikameras auch erwartet worden. Wie Canon Petapixel sagte, ist das aber zumindest mit dem ersten großen Update für die beiden Flaggschiffe nicht geplant. Aus dem Hin und Her der letzten Wochen rund um Firmware sowohl bei Canon wie bei Nikon lässt sich immerhin eine alte Regel erneut bestätigen: Neue Firmware, für gleich welches Gerät, nur dann sofort installieren, wenn schwere Sicherheitslücken drohen. Ansonsten lohnt es sich, ein paar Wochen abzuwarten, bis eventuell andere auf Bugs gestoßen sind.
Kompakte Sony zum stolzen Preis
Die hat man hoffentlich bei Sonys neuer Kompaktkamera RX1R III vorerst nicht zu befürchten – für 4900 Euro darf man das immerhin erwarten. Ein Blick auf das Gerät und der Preis machen klar: hier handelt es sich um eine weitere Vertreterin der „Edelkompakten“, die seit Jahren im Trend liegen. 61 Megapixel, festes Zeiss-Objektiv mit 35 Millimetern Brennweite folgen den Vorgaben dieser Klasse. Den großen Sensor kann man mit festen Stufen auch bis äquivalent 50 oder 70 Millimeter „beschneiden“, um von solchen Brennweiten gewohnte Bildwinkel zu erhalten, alias Step-Crop. Alles Weitere zur neuen Nobel-Sony verrät unsere ausführliche Meldung.
Vier gegen Einen
Wer im Sommer, vielleicht auch im Urlaub, noch weniger Kamera mit sich herumtragen will, greift gleich zum Smartphone. Dabei hat maßgeblich Apple die Fototechnik im Telefon immer weiter vorangetrieben. Und deshalb gibt es auch immer mehr iPhone-Apps, die Sonderfunktionen wie echte Raw-Dateien oder die Nutzung von Front- und Hauptkamera für eine kombinierte Aufnahme erlauben. Für den Blick über den Tellerrand empfiehlt sich daher unser Long Read zum Wochenende „Vier Kamera-Apps für iPhone gegen Apples Kamera“. Denn die Drittanbieter-Apps müssen immer mit dem „Kamera“ genannten Programm von Apple selbst konkurrieren, das stetig verbessert wird.
In eine kurze Sommerpause verabschiedet sich damit auch unsere Kolumne. Wir sind am 9. August wieder für Sie da.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Apples Dienstechef: Deshalb wurde TV+ entplusst
Hinter Apples eher verwirrenden Umbenennung des Videostreamingdienstes in Apple TV steckt keine tiefere Strategie. Das räumt der mächtige Dienstechef des Konzerns, Eddy Cue, in einem Podcast-Interview ein. In der jüngsten „The Town“-Ausgabe, einer Show, die Apple-Music-Konkurrent Spotify bezahlt und die sich um die wirtschaftlichen Aspekte Hollywoods dreht, sagte der Manager, man habe „einfach so“ entschieden, aus Apple TV+ schlicht Apple TV zu machen.
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Bei Apple ließen alle das Plus weg
Intern hätten „alle“ Apple TV+ bereits nur Apple TV genannt. „Und dann haben wir gesagt, angesichts der Position, in der wir heute sind: Es ist eine prima Zeit, das jetzt zu tun.“ Cue glaubt zudem nicht, dass es zu Verwechslungen mit dem Hardware-Produkt Apple TV kommen wird. „Unsere Hardware heißt Apple TV 4K für Ihren Fernseher. Ich denke, das ist gut so und die App heißt Apple TV.“ Apple TV werde sie auch in Third-Party-Geräten – etwa Fernsehern und Streamingboxen – genannt, „also denke ich nicht, dass das überhaupt ein Problem ist“.
Dass die Apple-TV-App allerdings nicht nur Zugriff auf Apples eigenen Streamingdienst gibt, sondern auch andere Angebote von Dritten umfasst, erwähnte Cue nicht. Doch seiner Ansicht nach handelt Apple nun konsistent. Man habe das „+“ bisher verwendet, weil auch andere kostenpflichtige Dienste wie iCloud+ und News+ im Angebot sind. „Aber bei denen haben wir einen kostenlosen Dienst und dann eine Bezahlversion.“
Apple TV allgemein etabliert
Cue geht auch davon aus, dass die Identität von Apple TV als Streamingdienst nun allgemein etabliert ist. Auch Kunden lassen seiner Ansicht nach das Plus weg. Nun muss allerdings noch Apple selbst tätig werden: Auf der Website wurde noch nicht an allen Stellen angepasst.
Dass die Apple-TV-Hardware nun umbenannt wird – aktuell wird auf neue Modelle des Streamingkästchens gewartet – ist laut Cues Aussagen unwahrscheinlich, der Konzern dürfte nun aber das „4K“ stärker herausstellen. Interessanterweise lässt das die Kundschaft normalerweise weg, spricht bei der Multimediabox schlicht von „Apple TV“. Und genau das ist ja nun der Streamingdienst. Die Verwirrung dürfte also durchaus noch etwas weitergehen. Das ist für Apple allerdings nicht völlig unnormal: Ein zentrales Beispiel wäre eine Benennung wie die des MacBook Pro M4 Pro.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Mikroelektronik-Strategie: Deutschland strebt nach Chip-Dominanz
Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich eine neue Strategie zur Mikroelektronik gegeben. Nach dem Debakel um die gescheiterte Intel-Ansiedlung in Magdeburg und die Umverteilung eingeplanter Chipmilliarden in andere Bereiche will die Bundesregierung Deutschlands Rolle als Chipstandort verbessern.
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Das Bundeskabinett verabschiedete daher eine Mikroelektronik-Strategie, die nach den großen, aber zum Großteil unerfüllt gebliebenen Plänen der Ampel vergleichsweise klein wirkt und sich auf Schlüsselbereiche konzentriert. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sagte: „Wir wollen Deutschland zum europäischen Zentrum für Chipdesign machen und gezielt den Transfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft stärken.“ Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sieht als Ziel, „dass Deutschland nicht nur Anwender, sondern auch Entwickler und Hersteller bleibt“.
Transfer soll beschleunigt werden
Als Maßnahmen sieht die Strategie vor allem eine Stärkung der Chipdesign-Tätigkeiten vor, außerdem soll der Transfer aus der Halbleiter- und Mikroelektronikforschung hin zur Fertigung beschleunigt werden. So sollen etwa Pilotproduktionslinien für Quanten-Chips aufgebaut werden. Neben einer besseren Fachkräftegewinnung und anderen altbekannten Zielbeschreibungen hat die Bundesregierung vor allem die Finanzierungsseite der kapitalintensiven Branche im Blick: Hier sollen Vereinfachungen stattfinden, um etwa private Kapitalgeber zu Investitionen zu bewegen. Kleine Unternehmen sollen einfacher staatlich gestützte Finanzierungen in Anspruch nehmen können.
Passend dazu veröffentlichte der Branchenverband Bitkom eine Umfrage, laut der 92 Prozent der Unternehmen die Gefahr einer Eskalation zwischen der Volksrepublik China und Taiwans mit Sorgen sehen würden. Taiwan spielt eine wesentliche Rolle im globalen Chip-Ökosystem. Die Ausdifferenzierung der Chipmärkte sieht die Bundesregierung dabei als Chance. Der Bedarf solle möglichst aus EU-Produktion gedeckt werden, heißt es in dem Papier: „Einen entscheidenden Beitrag leisten Maßnahmen, die sich auf Schlüsselpositionen in der globalen Halbleiterwertschöpfung (vom Chipdesign bis zur Fertigung) konzentrieren und Abhängigkeiten in wichtigen Sektoren (Automobil, Kommunikation, Digitalisierung, Medizintechnik, KI, Verteidigung) verringern.“
Deutschland gehört dabei zu den EU-Staaten, die zuletzt öffentlich Abstand vom bisherigen und von Fachleuten von vornherein als unrealistisch eingeschätzten EU-Ziel „20 Prozent Marktanteil 2030“ genommen haben, wie es im European Chips Act hinterlegt war. Das zentrale rechtliche Förderinstrument für die Förderung von Chipfabriken und Halbleiter-Ökosystem soll 2026 überarbeitet werden – die Mikroelektronikstrategie der Bundesregierung nimmt hier die Prioritäten Berlins vorweg.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
DLR-Studie analysiert 118 Drohnenstörfälle an Flughäfen
Nichts geht mehr: Flugzeuge werden umgeleitet, Flüge werden gestrichen, Warteschlangen an den Terminals. Wird ein unbemanntes Fluggerät (Unmanned Aerial Vehicle) in der Nähe eines Flugplatzes gesichtet, wird im schlimmsten Fall der Flugverkehr unterbrochen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat die Auswirkung solcher Drohnenflüge an deutschen Flughäfen untersucht.
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Für die Studie hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) dem DLR Daten zu den Störfällen im vergangenen Jahr bereitgestellt. Danach wurden dem LBA 118 Störfälle gemeldet. Darunter seien neun, bei denen der Flugverkehr unterbrochen wurde, teilte das DLR mit. Der wirtschaftliche Schaden für diese neun Fälle lag demnach bei rund einer halben Million Euro.
Im Schnitt dauerten die Vollsperrungen 32 Minuten. Nach einer Drohnensichtung wurde der Flugverkehr jedoch für mehr als eine Stunde unterbrochen. Wegen der engen Taktung der Flüge kam es dabei zu einer Vielzahl von Verspätungen und entsprechenden Folgeeffekten im Streckennetz. In 56 Fällen kam es zu kleineren Beeinträchtigungen. Dazu gehörte etwa die Sperrung einzelner Pisten, die wiederum eine Änderung der Betriebsrichtung nach sich ziehen konnte.
Wirtschaftlicher Schaden für Fluggesellschaften
Leidtragende der Vorfälle waren die Fluggesellschaften, denen durch die Sperrungen wirtschaftliche Schäden entstanden: In zwei Fällen mussten Flugzeuge nach mehreren Warteschleifen über dem Zielflughafen auf einem Ausweichflughafen landen.
Diese Betriebsstörungen verursachten zusätzliche Kosten, etwa durch erhöhten Treibstoffverbrauch wegen längerer Flugzeiten, zusätzliche Landegebühren und Aufwendungen für Passagierverpflegung nach EU-Vorgaben. Schließlich seien Personal und Fluggerät höheren Belastungen ausgesetzt gewesen. Flugausfälle gab es aufgrund der Drohnenvorfälle nicht. Deshalb verzeichneten die Flughäfen auch keine nachweisbaren wirtschaftlichen Schäden.
„Auch wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen der 2024 dokumentierten Fälle in Deutschland insgesamt begrenzt blieben, zeigen die DLR-Analysen, dass bereits vergleichsweise kurze Betriebseinschränkungen durch die starke Vernetzung des Luftverkehrssystems umfangreiche Folgewirkungen im Luftverkehr, operative Mehraufwände und wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen können“, sagte Florian Linke, kommissarischer Direktor des DLR-Instituts für Luftverkehr. „Dies gilt insbesondere bei Sperrungen ab etwa einer Stunde, da bei solchen die Pufferkapazitäten des Lufttransportsystems aufgebraucht sind, was zu einem sprunghaften Ansteigen der Kosten führen kann.“
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Drohnen verursachen Flughafensperrungen
Anfang Oktober fielen in München nach einer Drohnensichtung zahlreiche Flüge aus, 3000 Passagiere waren davon betroffen. In Dänemark und Norwegen gab es im September mehrere Drohnenvorfälle, die teilweise zu Flughafenschließungen führten. Der bedeutsamste Vorfall ereignete sich im Dezember 2018, als der Flughafen London-Gatwick 33 Stunden gesperrt blieb. Der Schaden betrug etwa 100 Millionen Euro.
Die Drohnenvorfälle verursachten jedoch nicht nur wirtschaftliche Schäden, sagte DLR-Chefin Anke Kaysser-Pyzalla. „Zudem bleiben Fragen der Sicherheit eine zentrale Herausforderung, die zusätzliche Investitionen erfordern.“
Ein Schluss, den das DLR aus der Studie zieht, ist die Notwendigkeit, Drohnensichtungen an Flughäfen genauer zu dokumentieren. Derzeit würden sie „im deutschen Luftraum mit uneinheitlicher Datenqualität“ erfasst. Durch eine präzisere Dokumentation ließen sich sich operative Folgen, wirtschaftliche Auswirkungen und Risiken frühzeitig erkennen. „Daraus resultierend können geeignete Maßnahmen abgeleitet werden“, sagte Kaysser-Pyzalla.
(wpl)
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