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Urteil: Autonomy-Betrug an HP war viel kleiner


„Nur“ knapp eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz stehen den Rechtsnachfolgern der IT-Konzerne Hewlett-Packard und Autonomy. Das hat der High Court of Justice in London am Dienstag entschieden. Die Summe ist ein Bruchteil der ursprünglich eingeklagten fünf Milliarden Dollar. Hintergrund ist die 2012 durchgeführte Übernahme der britischen Firma Autonomy durch Hewlett-Packard (inzwischen aufgeteilt in HP und HPE). HP zahlte zirka 11,7 Milliarden US-Dollar für die Firma, deren Spezialität Software zur Verarbeitung unstrukturierter Daten war. Nach der Übernahme stellte sich heraus, dass Autonomy seine Umsatz- und Renditezahlen jahrelang geschönt hatte.

Als Verantwortliche für den Betrug haben HP und HPE den ehemaligen Autonomy-CEO Michael Lynch und seinen CFO Sushovan Hussain ausgemacht. In US-Strafverfahren wurde Lynch freigesprochen, Hussain zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im britischen Schadenersatzprozess stand schon seit 2022 fest, dass beide Männer für den Schaden haften. Offen war allerdings die Höhe. HPE, HPE und zwei Autonomy-Gesellschaften forderten zunächst umgerechnet insgesamt gut fünf Milliarden US-Dollar.

Als der britische Richter wissen ließ, dass dies deutlich überhöht sei, forderten HP, HPE & Co nur noch rund vier Milliarden. Doch auch das war noch viel zu viel, wie sich jetzt zeigt. Die Bezifferung durch das Gericht hat sich aufgrund eines tragischen Vorfalls verzögert: Im Juni 2024 wurde Lynch in den USA freigesprochen. Das feierte er im August des Jahres mit Anwälten und Geschäftsfreunden auf seiner Superyacht Bayesian. In der Nacht zum 19. August 2024 zog ein unerwartet heftiges Unwetter auf, das vor Sizilien ankernde Schiff sank plötzlich. 15 der 22 Personen an Board konnten sich retten, darunter Lynchs Ehefrau, nicht aber Lynch selbst und eine seiner beiden Töchter.

Für die Kläger war das kein Grund, auf ihre Ansprüche zu verzichten. Nun muss eben der Nachlass dafür aufkommen. Doch musste erst geklärt werden, wer den Nachlass vor Gericht zu vertreten hat. Das hat gedauert. Endlich liegt die Entscheidung über die Höhe der Ansprüche vor; sie ist fast 200 Seiten lang.

Der Richter kommt zu dem Schluss, dass der Autonomy-Aktienkurs bei korrekter Buchführung etwas niedriger gewesen sei. HP hätte Autonomy trotzdem gekauft und auch einen Aufschlag auf den Börsenkurs gezahlt. Statt tatsächlich gezahlten 25,50 britischen Pfund wären es wohl nur 23 Pfund gewesen. Daraus errechnet sich ein Schaden in Höhe von rund 646 Millionen Pfund hinsichtlich jener 92,6 Prozent der Aktien, die HP nicht von Lynch und Hussain direkt gekauft hat.

Hinsichtlich jener 7,4 Prozent der Anteile, die HP 2012 direkt von Lynch und Hussain gekauft hat, wollten die Kläger deutlich höheren Schadenersatz je Aktie. Sie argumentierten, sie hätte in Kenntnis des Betruges diese Aktien nicht gekauft. Das akzeptiert der Richter nicht. HP hätte in Kenntnis der Tatsachen nicht einerseits 92,6 Prozent der Aktien dennoch gekauft, die restlichen 7,4 Prozent aber nicht. Vielmehr hätte HP den selben, niedrigeren Preis gezahlt. Daraus folgen rund 51 Millionen Pfund Schadenersatzanspruch gegen Lynchs Nachlass und knapp eine Million Pfund gegen Hussain.

Zum aktuellen Wechselkurs macht das insgesamt rund 939 Millionen US-Dollar. Dazu kommen dann noch Nebenforderungen von Autonomy-Nachfolgefirmen. Auch diese Beträge streicht das Gericht deutlich zusammen, auf insgesamt rund 56 Millionen Dollar.

Summa summarum ergibt das 995 Millionen US-Dollar. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, bleibt abzuwarten, wie viel des Geldes bei Lynchs Nachlass und Hussain zu holen ist.

Das Verfahren heißt Autonomy Corporation Limited and others v Lynch and Sushovan Hussain und ist an der Chancery Division des High Court für England und Wales in London unter dem Az. HC-2015-001324 anhängig, neutral citation [2025] EWHC 1877 (Ch). Hussains Verurteilung im Verfahren USA v Sushovan Tareque Hussain, US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien, Az. 16-cr-00462, ist 2020 vom Berufungsgericht für den 9. US-Bundesgerichtsbezirk bestätigt worden, Az. 19-10168. Lynchs Freispruch erfolgte im Verfahren USA v Michael Richard Lynch, US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien, Az. 18-cr-00577.


(ds)



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AM5-Einstieg: Neue günstigste Ryzen-9000-CPU erscheint bald


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AMDs AM5-Plattform erhält bald Zuwachs: In China listet die Firma schon das neue Einstiegsmodell Ryzen 5 9500F. Einer Präsentation zufolge soll die weltweite Vorstellung am 18. September folgen. Entsprechende Folien zeigt die chinesische Webseite Benchlife, die schon häufig korrekte Vorabinformationen veröffentlichte.

Der Ryzen 5 9500F beerbt den Ryzen 5 7500F (ab 125,91 €) und dürfte AMDs Prozessorangebot im Preisbereich von 150 Euro erweitern, vielleicht auch darunter.

Der Ryzen 5 9500F hat wie der bereits erhältliche Ryzen 5 9600 (ab 201,59 €) sechs Zen-5-Kerne mit Simultaneous Multithreading (SMT), also 12 Threads. AMD verringert die maximale CPU-Taktfrequenz leicht um 200 MHz. Der maximale Boost-Takt liegt jetzt bei glatten 5,0 GHz. Wegen der besseren Verfügbarkeit ist der noch schnellere Ryzen 5 9600X (ab 192,98 €) derzeit allerdings etwas günstiger als die normale 9600-Variante – das X-Modell kommt auf bis zu 5,4 GHz. In Spielen kann sich das Minus von 400 MHz beziehungsweise gut sieben Prozent etwas auf die Bildrate auswirken.

Gravierender könnte für manche Nutzer die fehlende GPU sein – alle PCs mit F-Modell benötigen zwingend eine eigenständige Grafikkarte für die Bildausgabe. Damit eignet sich der Ryzen 5 9500F nicht für Spieler, die ein Backup für die Bildausgabe wollen, oder für Büro-PCs.

Wie schon im Falle des Ryzen 5 7500F scheint China wieder eine Extrawurst zu bekommen. Hierzulande soll es anders als in Fernost keine einzeln erhältliche Boxed-Version des Ryzen 5 9500F mit Herstellergarantie geben.

AMD sieht den Prozessor hier offenbar primär für Komplett-PCs vor. Deutsche Einzelhändler bekommen das Modell erneut ausschließlich als Tray-Version: Kunden erhalten keine offizielle AMD-Verpackung und bekommen ausschließlich über die Gewährleistung Support vom Händler.

Intels günstigster aktueller Desktop-Prozessor ist der Core Ultra 5 225F aus der Generation Arrow Lake. Neben sechs Performance-Kernen hat das Modell vier Effizienzkerne. Im Gegenzug beherrschen aktuelle Intel-CPUs kein Hyper-Threading mehr.


(mma)



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Nvidias RTX 5090 und RTX Pro 6000 verursachen Bug bei Virtualisierung


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Die GPUs GeForce RTX 5090 und RTX Pro 6000 aus Nvidias aktueller Blackwell-Generation führen bei Virtualisierungen offenbar zu einem Bug, der sogar einen Neustart des Host-Systems benötigt, damit diese wieder korrekt vom System erkannt werden. Konkret bleiben die GPUs hängen, wenn die virtuellen Maschinen resettet werden.

Anstatt dann in einen fehlerfreien Zustand zurückzukehren, reagiert die GPU nicht. Als Fehlermeldung gibt der Kernel zurück: „not ready 65535ms after FLR; giving up“. Ein Function-Level Reset (FLR) setzt per PCI-Express angebundene Geräte wie eine Grafikkarte zurück. Dies ist normalerweise ein Standardvorgang, wenn Passthrough-Geräte neu zugewiesen werden. Es fällt auf, dass die Karte auch für lspci unlesbar wird: „unknown header type 7f“.

Den Bug hat der GPU-Cloudanbieter CloudRift entdeckt, der ihn gleich auf mehreren Blackwell-Systemen reproduzieren konnte. Für Hinweise, die zur Ursache oder Lösung des Problems führen, bietet CloudRift mittlerweile eine Belohnung von bis zu 1000 US-Dollar an.

Auch Privatanwender von RTX-5090-Grafikkarten konnten den Bug beobachten. So mehren sich die Einträge im Proxmox-Subreddit und der Level1Techs-Community. Interessanterweise sind keine Fehler bei Grafikkarten aus der Vorgängergeneration wie der GeForce RTX 4090 bekannt. Das lässt darauf schließen, dass dieser Bug auf die Blackwell-Familie beschränkt ist. Nvidia selbst hat sich zu dem Fehler bisher nicht geäußert.


(gho)



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Starlink kauft Mobilfunkfrequenzen: Direct-to-Cell ohne Partner möglich


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SpaceX hat am Montag den Erwerb von EchoStar-Mobilfunkfrequenzen in den Blöcken AWS-4 und AWS-H für 17 Milliarden US-Dollar bekannt gegeben. Das Paket besteht aus bis zu 8,5 Milliarden Dollar in bar und ebenso viel in SpaceX-Aktien. Zusätzlich übernimmt der Raumfahrtkonzern rund 2 Milliarden Dollar an Zinszahlungen für EchoStar-Schulden bis November 2027.

Für den Satelliteninternet-Dienst Starlink bedeutet der Kauf, dass er künftig Direct-to-Cell-Dienste unabhängig von Mobilfunkprovidern anbieten kann, über die sich etwa Smartphones direkt mit den Satelliten verbinden können. Bislang war das Unternehmen auf Partnerschaften mit Unternehmen wie T-Mobile angewiesen. Das erklärte Ziel: die weltweite Eliminierung von Mobilfunk-Funklöchern. Mit dem Einkauf der Frequenzen bietet sich Starlink jetzt die Möglichkeit, sich nicht nur als Ergänzung zu vorhandenen Mobilfunkangeboten zu positionieren, sondern eigene an den Markt zu bringen. Ferner vereinbarten EchoStar und SpaceX eine Zusammenarbeit, die EchoStar-Kunden Versorgung über Starlinks Direct-to-cell-Dienste gewährt.

AWS-4 steht für Advanced Wireless Services-4 und umfasst die Frequenzbänder 2000–2020 MHz und 2180–2200 MHz (auch als 2-GHz-Band bezeichnet). H-Block, auch AWS-2 genannt, steht für die Frequenzen 1915–1920 MHz und 1995–2000 MHz.

Für EchoStar kommt der Deal zur rechten Zeit. Die US-Telekommunikationsaufsicht FCC hatte dem Unternehmen vorgeworfen, seine Spektrum-Bestände nicht ausreichend für den 5G-Ausbau zu nutzen. Sogar US-Präsident Donald Trump hatte Druck auf eine Einigung ausgeübt. Der Verkauf folgt auf einen bereits im August abgeschlossenen Deal, bei dem EchoStar andere Spektrum-Lizenzen für 23 Milliarden Dollar an AT&T veräußert hatte.

Beide Transaktionen sollen die laufenden FCC-Untersuchungen beenden, teilten die Unternehmen mit. Der Abschluss der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt regulatorischer Genehmigungen.


(mki)



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