Künstliche Intelligenz
Urteil: Autonomy-Betrug an HP war viel kleiner
„Nur“ knapp eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz stehen den Rechtsnachfolgern der IT-Konzerne Hewlett-Packard und Autonomy. Das hat der High Court of Justice in London am Dienstag entschieden. Die Summe ist ein Bruchteil der ursprünglich eingeklagten fünf Milliarden Dollar. Hintergrund ist die 2012 durchgeführte Übernahme der britischen Firma Autonomy durch Hewlett-Packard (inzwischen aufgeteilt in HP und HPE). HP zahlte zirka 11,7 Milliarden US-Dollar für die Firma, deren Spezialität Software zur Verarbeitung unstrukturierter Daten war. Nach der Übernahme stellte sich heraus, dass Autonomy seine Umsatz- und Renditezahlen jahrelang geschönt hatte.
Als Verantwortliche für den Betrug haben HP und HPE den ehemaligen Autonomy-CEO Michael Lynch und seinen CFO Sushovan Hussain ausgemacht. In US-Strafverfahren wurde Lynch freigesprochen, Hussain zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im britischen Schadenersatzprozess stand schon seit 2022 fest, dass beide Männer für den Schaden haften. Offen war allerdings die Höhe. HPE, HPE und zwei Autonomy-Gesellschaften forderten zunächst umgerechnet insgesamt gut fünf Milliarden US-Dollar.
Als der britische Richter wissen ließ, dass dies deutlich überhöht sei, forderten HP, HPE & Co nur noch rund vier Milliarden. Doch auch das war noch viel zu viel, wie sich jetzt zeigt. Die Bezifferung durch das Gericht hat sich aufgrund eines tragischen Vorfalls verzögert: Im Juni 2024 wurde Lynch in den USA freigesprochen. Das feierte er im August des Jahres mit Anwälten und Geschäftsfreunden auf seiner Superyacht Bayesian. In der Nacht zum 19. August 2024 zog ein unerwartet heftiges Unwetter auf, das vor Sizilien ankernde Schiff sank plötzlich. 15 der 22 Personen an Board konnten sich retten, darunter Lynchs Ehefrau, nicht aber Lynch selbst und eine seiner beiden Töchter.
Verzögerte Entscheidung nach Todesfall
Für die Kläger war das kein Grund, auf ihre Ansprüche zu verzichten. Nun muss eben der Nachlass dafür aufkommen. Doch musste erst geklärt werden, wer den Nachlass vor Gericht zu vertreten hat. Das hat gedauert. Endlich liegt die Entscheidung über die Höhe der Ansprüche vor; sie ist fast 200 Seiten lang.
Der Richter kommt zu dem Schluss, dass der Autonomy-Aktienkurs bei korrekter Buchführung etwas niedriger gewesen sei. HP hätte Autonomy trotzdem gekauft und auch einen Aufschlag auf den Börsenkurs gezahlt. Statt tatsächlich gezahlten 25,50 britischen Pfund wären es wohl nur 23 Pfund gewesen. Daraus errechnet sich ein Schaden in Höhe von rund 646 Millionen Pfund hinsichtlich jener 92,6 Prozent der Aktien, die HP nicht von Lynch und Hussain direkt gekauft hat.
Hinsichtlich jener 7,4 Prozent der Anteile, die HP 2012 direkt von Lynch und Hussain gekauft hat, wollten die Kläger deutlich höheren Schadenersatz je Aktie. Sie argumentierten, sie hätte in Kenntnis des Betruges diese Aktien nicht gekauft. Das akzeptiert der Richter nicht. HP hätte in Kenntnis der Tatsachen nicht einerseits 92,6 Prozent der Aktien dennoch gekauft, die restlichen 7,4 Prozent aber nicht. Vielmehr hätte HP den selben, niedrigeren Preis gezahlt. Daraus folgen rund 51 Millionen Pfund Schadenersatzanspruch gegen Lynchs Nachlass und knapp eine Million Pfund gegen Hussain.
Von 5 Milliarden bleiben 995 Millionen
Zum aktuellen Wechselkurs macht das insgesamt rund 939 Millionen US-Dollar. Dazu kommen dann noch Nebenforderungen von Autonomy-Nachfolgefirmen. Auch diese Beträge streicht das Gericht deutlich zusammen, auf insgesamt rund 56 Millionen Dollar.
Summa summarum ergibt das 995 Millionen US-Dollar. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, bleibt abzuwarten, wie viel des Geldes bei Lynchs Nachlass und Hussain zu holen ist.
Das Verfahren heißt Autonomy Corporation Limited and others v Lynch and Sushovan Hussain und ist an der Chancery Division des High Court für England und Wales in London unter dem Az. HC-2015-001324 anhängig, neutral citation [2025] EWHC 1877 (Ch). Hussains Verurteilung im Verfahren USA v Sushovan Tareque Hussain, US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien, Az. 16-cr-00462, ist 2020 vom Berufungsgericht für den 9. US-Bundesgerichtsbezirk bestätigt worden, Az. 19-10168. Lynchs Freispruch erfolgte im Verfahren USA v Michael Richard Lynch, US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien, Az. 18-cr-00577.
(ds)
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MacBook-Trackpad: Genau genug, um eine Waage zu sein
Apples in MacBook Pro und MacBook Air verbautes Trackpad hat eine überraschende Zusatzfunktion: Die verbaute Sensorik lässt sich auch als Waage nutzen. Eine entsprechende App namens TrackWeight hat der Entwickler Krish Shah auf GitHub veröffentlicht. Die Genauigkeit liegt dabei im Grammbereich, teilweise auch noch darunter. Allerdings muss zur Abfrage auf eine private API zugegriffen werden.
Solid-State-Technik samt Sensorik
Die Trackpads in MacBooks setzen schon seit Jahren auf Solid-State-Technik: Die performanten Cursor-Steuergeräte sind mechanisch unbeweglich und erfassen Bewegung wie auch Druck mittels integrierter Sensoren. Klicks werden wiederum mittels Vibrationsmotor (Tapic Engine) simuliert – in der Praxis fühlt sich das sehr natürlich an. Lustigerweise liefert das System bereits Gramm-Angaben: Der ausgeübte Druck wird intern entsprechend vermittelt.
Shah verwendet zum Zugriff auf die Daten die Bibliothek OpenMultitouchSupport des Entwicklers Takuto Nakamura. Dieser macht alle notwendigen Daten zugänglich, die Apple offiziell nicht ausgibt. Gänzlich bequem ist die Messung eines Gewichts allerdings nicht: Das Trackpad kann den Wert nur ermitteln, wenn ein Finger (oder ein anderes Objekt mit elektrischer Kapazität) aufgelegt ist.
Finger muss aufliegen, da sonst nicht gelesen wird
Das heißt, dass man diesen sehr sanft (quasi schwebend) auflegen muss. Hinzu kommt, dass man das zu wiegende Objekt so platzieren muss, dass es den Fingerkontakt nicht stört. Schließlich kann man Metallobjekte nicht problemlos wiegen, da diese als Fingerberührung erkannt werden können – Shah empfiehlt, hier ein Stück Papier oder ein leichtes Tuch dazwischen zu platzieren.
Shah hat für TrackWeight verschiedene Kalibrierungsprozesse vorgenommen, die für ein genaues Messergebnis sorgen sollen – solange obige Einschränkungen beachtet werden. Ob man ein MacBook nun aber wirklich als Küchenwaagenersatz nutzen will, muss jeder User für sich entscheiden. Die App, die explizit nur für „Experimental- und Bildungszwecke“ gedacht ist, zeigt aber, was mit modernen Sensoren alles möglich ist. Schade ist nur, dass es Zugriff auf private APIs braucht. OpenMultitouchSupport liefert viele spannende Infos rund ums Trackpad.
(bsc)
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Nerd-Haushalt: Das c’t-Sonderheft zum Thema Smart Home
Mittlerweile gibt es viele sogenannte „smarte“ Haushaltshelfer, die nicht mit leeren Werbeversprechen daherkommen, sondern nützliche Zusatzfunktionen bieten. Smarte Saugroboter, Kochhilfen, Kaffeeautomaten oder Türschlösser bieten einige Vorteile. Der eine oder andere Nutzen entsteht jedoch erst, wenn man die Geräte kombiniert verwendet. Das ist jedoch nicht so einfach, denn damit ein „Smart Home“ funktioniert, muss vor allem der Nutzer „smart“ sein.
Thermomix, Türschlösser und mehr
In diesem c’t-Sonderheft werden Kochhilfen, Türschlösser, Saugroboter und vieles mehr vorgestellt. Mehrere Artikel helfen Ihnen bei der Wahl eines Smart-Home-Systems, etwa von Homematic IP, Shelly oder Home Assistant, und informieren über Matter. Außerdem erhalten Sie Bastelvorschläge für eine Überwachungskamera mit Raspi sowie zu MQTT.
Des Weiteren erfahren Sie, was der neue Thermomix TM7 und der Bosch Cookit leisten können, wie ein Kaffeevollautomat von der App-Steuerung profitiert und wie ein smarter Grill mit Temperatur- und Gasstandkontrolle Sie unterstützen kann. Apps können Ihnen dabei helfen, Ihr individuelles Kochbuch aus verschiedenen Quellen zusammenzustellen – von Omas handgeschriebenen Rezepten über Kochbücher bis hin zu Internetquellen. Neben der automatischen Türöffnung können Sie mit smarten Schlössern auch temporäre Codes für Haushaltshilfen vergeben und das Problem verlorener Schlüssel lösen.

Staubsauger, Mähroboter und Luftentfeuchter
Luftentfeuchter sollen Schimmel vorbeugen, während automatische Pflanzensensoren Gießmuffel mit schwarzem Daumen unterstützen können. Weitere Artikel werfen einen Blick auf Staubsaugerroboter aller Klassen, die beispielsweise über einen Wasseranschluss oder eine Türschwellenautomatik verfügen. Das Sonderheft informiert auch über Rasenmähroboter mit und ohne Begrenzungsdraht.
Wer mehrere solcher Geräte samt Sensoren und weiterer Helferlein miteinander arbeiten lassen möchte, kommt kaum um ein komplexeres Smart-Home-System herum. Ein gesonderter Artikel hilft bei der Entscheidung zwischen den Systemen von Bosch, Homematic IP und Shelly. Ein weiterer Artikel führt in das mächtige Home Assistant ein. Zudem geben wir Ihnen Tipps zu KNX und Zigbee2MQTT an die Hand und diskutieren, welche Verbesserungen der viel erwartete Verbindungsstandard Matter mit sich bringt.
Das Sonderheft inspiriert Sie schließlich auch noch zum Basteln. Bauen Sie beispielsweise eine Taupunktlüftungsanlage oder eine Überwachungskamera mit einem Raspberry Pi. Oder lassen Sie MQTT, Node-Red, Influx und Grafana in Kombination arbeiten.
Jetzt bestellen
Das Sonderheft „c’t Nerd-Haushalt“ gibt es sowohl auf Papier als auch in digitaler Form. Wer die Print-Ausgabe für 14,90 Euro bis einschließlich 26.07.2025 im Heise Shop bestellt, zahlt keine Versandkosten. Hier erhalten Sie die digitale Ausgabe ab sofort für 12,99 Euro im heise Shop als PDF.
Ebenfalls im heise Shop finden Sie das gedruckte Heft und die digitale Ausgabe als Bundle. Sie erhalten das Heft und PDF für 19,90 € statt 32,90 Euro. Das Superbundle besteht dieses Mal aus dem Heft, dem PDF und dem Buch „Ihr Smart Home mit Home Assistant“ vom mitp Verlag für insgesamt 41,90 € statt 54,89 €.
(jow)
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Microsoft Exchange: Bug verursacht „[EXTERN]“ im Mail-Betreff
Wer Microsofts Exchange-Server für den Mail-Verkehr nutzt, etwa innerhalb des Microsoft-365-Pakets, bekommt derzeit womöglich fehlerhafte Betreffzeilen angezeigt. Seit Mitternacht beginnen zahlreiche Mails mit dem Betreff „[EXTERN]“ – selbst bei Mails, die von Arbeitskollegen innerhalb derselben Firma kommen.
Auf Reddit kursiert ein Zitat des Microsoft-Supports aus dem Admin-Nachrichtencenter: „Wir untersuchen derzeit eine kürzlich vorgenommene Code-Änderung an der Funktion ‚Set-ExternalInOutlook‘, von der wir vermuten, dass sie dafür verantwortlich ist. Um dies zu bestätigen, sammeln wir Inhaltsspuren der betroffenen E-Mail-Nachrichten, um den Code zu identifizieren, der dazu führt, dass die Betreffzeilen unerwartet ‚[EXTERN]‘ enthalten.“
Unabhängig von Einstellungen und Mail-Client
Der Bug tritt auch dann auf, wenn die Extern-Kennzeichnung komplett deaktiviert ist. Da sie Microsofts Exchange betrifft, erscheint sie auch unabhängig vom eingesetzten Mail-Client, etwa Outlook oder Thunderbird.
Die Fehlerbehebung sollte für Microsoft recht trivial sein. Nutzer selbst können augenscheinlich derzeit nichts dagegen unternehmen.
Zumindest in manchen Firmen scheint der Fehler schon wieder behoben zu sein.
(mma)
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