Künstliche Intelligenz
Urteil: Regierung darf ihre Facebook-Fanseite betreiben
Das Bundespresseamt darf für die Bundesregierung eine Facebook-Seite betreiben und muss dabei nicht selbst dafür Sorge tragen, dass Besucher der Seite der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag entschieden und damit den Klagen von Meta und dem Bundespresseamt stattgegeben (Az. 13 K 1419/23).
In dem Verfahren ging es um eine Grundsatzfrage des Datenschutzrechts: Inwieweit sind Betreiber einer Facebook-Fanpage mit dafür verantwortlich, eine informierte Einwilligung der Nutzer zur Verarbeitung ihrer Daten sicherzustellen? Im Februar 2023 hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber dem Bundespresseamt (BPA) den Betrieb der Fanpage untersagt, auch um diese Grundsatzfragen endlich gerichtlich klären zu lassen.
Ist die Bundesregierung verantwortlich?
Kelber vertrat die Ansicht, dass BPA sei als Betreiber der Seite verantwortlich und müsse nachweisen können, dass Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Weil es das nicht könne, erfolge der Betrieb der Facebook-Seite ohne Rechtsgrundlage und müsse eingestellt werden.
Das BPA hingegen sieht die Verantwortung für die Datenverarbeitung alleine bei Facebook und betrieb die Facebook-Seite weiter. Das Amt, das die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung organisiert, hatte gegen das Verbot schließlich Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Nach einer mehrstündigen Verhandlung am vergangenen Donnerstag hatten die Richter beim Verwaltungsgericht Köln noch etwas Diskussionbedarf. Doch nun steht fest: Die Bundesregierung hat das Gerichtsverfahren gegen die Bundesdatenschutzbeauftragte in erster Instanz gewonnen und darf die Facebook-Fanpage der Bundesregierung weiterbetreiben. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
In der jetzt ergangenen Entscheidung folgen die Richter der Sichtweise der Bundesregierung, dass der Betrieb der Fanpage alleine noch keine Verantwortlichkeit für beim Aufruf gesetzte Cookies auslösen würde, wenn der Cookie-Banner des Betreibers datenschutzrechtlich unzureichend sei.
Keine separate Einwilligung nötig
Meta und das Bundespresseamt seien nicht dazu verpflichtet, eine separate Einwilligung – etwa mit einem zweiten Cookie-Banner – einzuholen, so das Gericht in seiner Mitteilung. Sie seien auch nicht gemeinsam für die beanstandeten Datenverarbeitungen verantwortlich, sondern ausschließlich der Betreiberkonzern. Den Text der Entscheidung selbst hat das Gericht noch nicht veröffentlicht, dies soll laut einer Sprecherin in den kommenden Tagen erfolgen.
Bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz wird das Urteil derzeit analysiert. „Wir begrüßen die zügige Entscheidung des VG Köln und die Zulassung der Berufung“, erklärte ein Sprecher der BfDI. „Ich werde mir die Urteilsbegründung sehr gründlich ansehen und entscheiden, ob ich die Sache der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, zur Entscheidung vorlege“, sagte die aktuelle Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider.
Regierungssprecher Stefan Kornelius, in dieser Funktion als Staatssekretär auch Leiter des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, sieht die Haltung der Regierung und seines Amtsvorgängers durch das Urteil aus Köln bestätigt. Die Bundesregierung müsse der Mediennutzung der Menschen entsprechend Informationsangebote unterbreiten können. Als Einverständnis mit möglicherweise rechtswidrigen Betreiberpraktiken will Kornelius eine Präsenz der Bundesregierung in Form einer Facebook-Fanpage nicht verstanden wissen. „Auf Sozialen Medien aktiv zu sein, bedeutet überdies nicht, sich mit allen Einzelheiten der Geschäfts- und Datenschutzpraxis der jeweiligen Unternehmen einverstanden zu erklären“, so der von Friedrich Merz im Mai ernannte Regierungssprecher. „Im Gegenteil: Wir setzen uns als Bundespresseamt für eine möglichst datenschutzfreundliche Ausgestaltung der Sozialen Medien ein.“
Update
22.07.2025,
18:25
Uhr
Stellungnahme des Regierungssprechers ergänzt.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Kommentar zum Jugendschutz: There is no app for that!
Alle Eltern wissen es: Kaum etwas reizt jugendliche Kreativität mehr, als ein Verbot auszusprechen. Der Süßigkeitenschrank ist abgeschlossen? Kein Problem, auf YouTube weisen hunderte Lockpicking-Tutorials den Weg. Die Porno-Website hat eine Ü-18-Prüfung vorgeschaltet? Na, es gibt doch VPN-Anbieter, die ihren Service anonym und gegen Barzahlung freischalten. Meistens allerdings bekommen die Eltern zu spät oder nie etwas von diesem Einfallsreichtum mit, denn natürlich behalten Kinder es lieber für sich, wenn sie gegen Regeln verstoßen.
Holger Bleich schreibt seit 1999 für c’t und heise online. Den Schwerpunkt bilden Technik-Themen wie Internet-Protokolle und Webhosting. Aus seinem Studium hat sich der diplomierte Politikwissenschaftler sein Interesse für juristische und kulturelle Aspekte der Netznutzung sowie für Netzpolitik erhalten.
Nur eines ist für den Jugendschutz noch schädlicher als gar kein Verbot, nämlich ein löchrig umgesetztes Verbot. Seit langen Jahren lautet die Antwort der Politik auf jugendgefährdende Inhalte im Netz dennoch: Keine Sorge, liebe Eltern, wir kümmern uns mit technischen Lösungen um dieses gesellschaftliche Problem. Ganz nach dem Motto der Apple-Reklame aus den 10er Jahren: „There’s An App For That!“ Gerade lässt sich wieder ein wahres Feuerwerk an symbolpolitischen Forderungen beobachten, deren Kern sich auf Apples Claim reduzieren lässt.
Dabei hat noch keine Jugendschutzbarriere für Onlinedienste wirklich funktioniert. Die gesetzlich verordneten Altersschranken für Porno-Websites in Frankreich und Großbritannien belegen allenfalls, wie leicht sie sich mit etwas Einfallsreichtum umgehen lassen. Davon unbeeindruckt behauptet die EU-Kommission nun, mit ihrer App zur Altersverifikation im Web allen Mitgliedsstaaten die eine tolle Lösung anbieten zu können. Social-Media-Verbote für Kinder können kommen, denn: „There’s an app for that“.
Viele Eltern werden es praktisch finden, sie müssen sich nicht mehr um das kümmern, was die Schutzbefohlenen mit ihrem Smartphone den ganzen Tag so treiben. Bis sie selbst ständig auf Barrieren im Web treffen und die App zücken müssen. Denn was viele nicht bedenken: Jugendschutz am Einlass heißt Ausweiskontrolle für alle! Spätestens dann könnten die Erwachsenen von den Smartphonefertigkeiten ihrer Kinder profitieren, um nämlich von ihnen zu lernen, wie man diese nervigen Jugendschutz-Banner umgehen kann.
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(hob)
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So testen Sie Ihren Browser auf Datenschutz
Browser sind treue Wegbegleiter: Hat man sich einmal an einen gewöhnt, nutzt man ihn nicht selten viele Jahre. Aber wie treu ist der Browser, wenn es darum geht, das Surfverhalten, die persönlichen Interessen und sonstige Daten vor neugierigen Trackingfirmen und anderen Datenkraken zu verbergen?
Manche Browserhersteller wie Brave machen hierzu vollmundige Versprechen, andere wie Google halten sich vornehm zurück. Doch wie gut Ihre Daten wirklich geschützt sind, erfahren Sie nur, wenn Sie selbst nachforschen. Das ist weniger aufwendig, als es zunächst klingen mag.
Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob Ihr aktueller Schutz ausreicht oder ob Sie ihn verbessern möchten – etwa, indem Sie Ihren Browser durch Einstellungen und Erweiterungen auf Datenschutz trimmen oder ob Sie gleich zu einer Alternative wechseln, die schon im Auslieferungszustand gute Dienste leistet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „So testen Sie Ihren Browser auf Datenschutz“.
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c’t-Webinar: E-Auto im Check: Technik, Laden, Umweltbilanz
Immer mehr Menschen überlegen, ob sie beim nächsten Autokauf auf einen Stromer umsteigen oder doch besser bei einem klassischen Antrieb bleiben. Andere haben sich innerlich schon entschieden, möchten aber letzte Zweifel ausräumen.
Im Webinar geben die c’t-Redakteure Stefan Porteck und Sven Hansen Orientierung: Sie erklären Stärken und Schwächen der verschiedenen Konzepte, räumen mit Mythen auf und helfen dabei, Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Technische Grundlagen und Praxiswissen
Wer bislang keine Erfahrung mit Elektroautos hat, findet damit im Webinar Antworten auf typische Fragen: Komme ich zuverlässig ans Ziel? Genügt die Reichweite auch im Winter? Wie lade ich zu Hause sicher und effizient? Wie hoch ist die Brandgefahr? Neben Technik und Praxis fließt auch die Umweltbilanz in die Betrachtung ein.
Ausblick und Anmeldung
Am Ende richten die Redakteure den Blick in die Zukunft: Sie diskutieren neue Batteriegenerationen, Chancen von Wasserstoff und E-Fuels sowie die Entwicklung der Ladeinfrastruktur.
Das Webinar richtet sich an alle, die über den Umstieg auf ein Elektroauto nachdenken oder Alternativen zum Verbrenner prüfen. Vorkenntnisse sind nicht nötig – entscheidend ist die Bereitschaft, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.
- Datum: 09. Oktober 2025
- Uhrzeit: 15:00 bis 17:00 Uhr
- Preis: 59,00 Euro (Frühbucherpreis bis zum 11. September, danach 69,00 Euro)
- Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen aktuellen Browser. Alle weiteren Informationen sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite von heise academy.
(abr)
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