Künstliche Intelligenz
Urteil: Regierung darf ihre Facebook-Fanseite betreiben
Das Bundespresseamt darf für die Bundesregierung eine Facebook-Seite betreiben und muss dabei nicht selbst dafür Sorge tragen, dass Besucher der Seite der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag entschieden und damit den Klagen von Meta und dem Bundespresseamt stattgegeben (Az. 13 K 1419/23).
In dem Verfahren ging es um eine Grundsatzfrage des Datenschutzrechts: Inwieweit sind Betreiber einer Facebook-Fanpage mit dafür verantwortlich, eine informierte Einwilligung der Nutzer zur Verarbeitung ihrer Daten sicherzustellen? Im Februar 2023 hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber dem Bundespresseamt (BPA) den Betrieb der Fanpage untersagt, auch um diese Grundsatzfragen endlich gerichtlich klären zu lassen.
Ist die Bundesregierung verantwortlich?
Kelber vertrat die Ansicht, dass BPA sei als Betreiber der Seite verantwortlich und müsse nachweisen können, dass Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Weil es das nicht könne, erfolge der Betrieb der Facebook-Seite ohne Rechtsgrundlage und müsse eingestellt werden.
Das BPA hingegen sieht die Verantwortung für die Datenverarbeitung alleine bei Facebook und betrieb die Facebook-Seite weiter. Das Amt, das die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung organisiert, hatte gegen das Verbot schließlich Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Nach einer mehrstündigen Verhandlung am vergangenen Donnerstag hatten die Richter beim Verwaltungsgericht Köln noch etwas Diskussionbedarf. Doch nun steht fest: Die Bundesregierung hat das Gerichtsverfahren gegen die Bundesdatenschutzbeauftragte in erster Instanz gewonnen und darf die Facebook-Fanpage der Bundesregierung weiterbetreiben. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
In der jetzt ergangenen Entscheidung folgen die Richter der Sichtweise der Bundesregierung, dass der Betrieb der Fanpage alleine noch keine Verantwortlichkeit für beim Aufruf gesetzte Cookies auslösen würde, wenn der Cookie-Banner des Betreibers datenschutzrechtlich unzureichend sei.
Keine separate Einwilligung nötig
Meta und das Bundespresseamt seien nicht dazu verpflichtet, eine separate Einwilligung – etwa mit einem zweiten Cookie-Banner – einzuholen, so das Gericht in seiner Mitteilung. Sie seien auch nicht gemeinsam für die beanstandeten Datenverarbeitungen verantwortlich, sondern ausschließlich der Betreiberkonzern. Den Text der Entscheidung selbst hat das Gericht noch nicht veröffentlicht, dies soll laut einer Sprecherin in den kommenden Tagen erfolgen.
Bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz wird das Urteil derzeit analysiert. „Wir begrüßen die zügige Entscheidung des VG Köln und die Zulassung der Berufung“, erklärte ein Sprecher der BfDI. „Ich werde mir die Urteilsbegründung sehr gründlich ansehen und entscheiden, ob ich die Sache der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, zur Entscheidung vorlege“, sagte die aktuelle Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider.
Regierungssprecher Stefan Kornelius, in dieser Funktion als Staatssekretär auch Leiter des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, sieht die Haltung der Regierung und seines Amtsvorgängers durch das Urteil aus Köln bestätigt. Die Bundesregierung müsse der Mediennutzung der Menschen entsprechend Informationsangebote unterbreiten können. Als Einverständnis mit möglicherweise rechtswidrigen Betreiberpraktiken will Kornelius eine Präsenz der Bundesregierung in Form einer Facebook-Fanpage nicht verstanden wissen. „Auf Sozialen Medien aktiv zu sein, bedeutet überdies nicht, sich mit allen Einzelheiten der Geschäfts- und Datenschutzpraxis der jeweiligen Unternehmen einverstanden zu erklären“, so der von Friedrich Merz im Mai ernannte Regierungssprecher. „Im Gegenteil: Wir setzen uns als Bundespresseamt für eine möglichst datenschutzfreundliche Ausgestaltung der Sozialen Medien ein.“
Update
22.07.2025,
18:25
Uhr
Stellungnahme des Regierungssprechers ergänzt.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
FAQ zu Windows 10 als VM unter Linux
Künstliche Intelligenz
Kompakt und schnell: Fujifilm hat die APS-C-Systemkamera X-T30 III vorgestellt
Die Fujifilm X-T30 III ist eine kompakte leichte Kamera, ideal für unterwegs und auch für Anfänger geeignet.
(Bild: Fujifilm)
Fujifilm hat die dritte Generation der X-T30-Serie angekündigt. Diese soll Einsteiger in die Fotografie sowie solche Fotografen ansprechen, die ein leichtes Gerät für unterwegs oder ihre Alltagsfotografie suchen. Die X-T30 III behält den 26-Megapixel-Sensor „X-Trans CMOS 4“ im APS-C-Format, den auch die Vorgängerin X-T30 II von 2021 schon besaß. Neu ist aber der Bildprozessor „X-Prozessor 5“, den andere Fujifilm-Modelle wie die X-T5 nutzen. Dieser Prozessor soll laut Hersteller für eine doppelt so schnelle Bildverarbeitung sorgen, was primär bei Serienbildaufnahmen und der Verarbeitung von hochauflösenden Bildern und Videos Vorteile bringt. Dabei möchte Fujifilm die Energieeffizienz der Kamera deutlich gesteigert haben, sodass der Akku nun bis zu 425 Aufnahmen nach CIPA-Standard schaffen soll.
Weiterlesen nach der Anzeige
Beim Autofokus in der X-T30 III setzt Fujifilm jetzt ebenfalls auf mit Künstlicher Intelligenz trainierte Bilderkennung. Neben Gesichtern und Augen werden inzwischen auch Tiere, Vögel, Fahrzeuge und sogar Insekten verfolgt. Der Autofokus soll zudem schneller und präziser als beim Vorgängermodell arbeiten.
Gehäuse und Bedienung
Das Display lässt sich fujitypisch nach oben und nach unten klappen, allerdings nicht zur Seite schwenken.
(Bild: Fujifilm)
Die Abmessungen und das Gewicht der X-T30 III bleiben im Vergleich zur X-T30 II unverändert. Mit 378 Gramm (einschließlich Akku und Speicherkarte) und den Maßen 118 × 83 × 47 Millimetern ist sie weiterhin eine handliche und leichte Kamera, die sich auch in einer größeren Jackentasche verstauen lässt oder für die unterwegs auch mit Wechselobjektiv eine kleine Fototasche ausreicht. Sie ist in den drei Farben Schwarz, Silber und Anthrazit erhältlich.
Weiterlesen nach der Anzeige
Auch das rückwärtige, klappbare Display der X-T30 III bleibt das gleiche, mit einer Auflösung von 1,62 Millionen Pixel (900 × 600 Bildpunkte). Den OLED-Sucher gab es schon bei der ersten Generation der X-T30, er bietet weiterhin nur 2,36 Millionen Pixel (1024 × 768 Bildpunkte) und sitzt mittig über dem Objektiv. Darüber ist ein kleiner Blitz eingebaut. Wie bei vielen beliebten Fujifilm-Kameras sitzt auf der linken Schulter ein Filmsimulationsrad.
Über dem mittig angebrachten Sucher befindet sich ein kleiner Blitz.
(Bild: Fujifilm)
Bildstabilisierung und Videofunktionen
Die Bildstabilisierung erfolgt wie gehabt digital und ist in erster Linie für Videoaufnahmen gedacht. Hier soll die X-T30 III Aufnahmen bis zu 6,2K bei 30 Bildern pro Sekunde liefern, in Full-HD bis zu 240 Bildern pro Sekunde.
c’t Fotografie Zoom In abonnieren
Ihr Newsletter mit exklusiven Foto-Tipps, spannenden News, Profi-Einblicken und Inspirationen – jeden Samstag neu.
E-Mail-Adresse
Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Weitwinkel-Zoom FUJINON XC13-33mm F3.5-6.3 OIS
Gleichzeitig mit der X-T30 III stellt Fujifilm das neue FUJINON XC13-33mm F3.5-6.3 OIS vor. Das kleine Zoomobjektiv wiegt nur 125 Gramm und misst im eingefahrenen Zustand gerade einmal 3,8 Zentimeter, dafür reduziert ein Einziehmechanismus die Baulänge, wenn es nicht genutzt wird. Es soll das kleinste und leichteste Zoomobjektiv für X-Serie-Kameras sein.
Das Objektiv deckt Brennweiten von 13 bis 33 Millimetern ab, was 20 bis 50 Millimetern an Vollformatkameras entspricht. Die optische Konstruktion umfasst zehn Elemente in neun Gruppen. Vier asphärische Linsen und drei ED-Glaselemente sollen Abbildungsfehler minimieren. Es verfügt über neun Blendenlamellen und besitzt ein 49-Millimeter-Filtergewinde.
Das neue Weitwinkelzoom ist im Set mit der X-T30 III für 1100 Euro erhältlich.
(Bild: Fujifilm)
Der Autofokus stellt laut Hersteller in 0,025 Sekunden scharf. Ein integrierter Bildstabilisator soll bis zu vier Blendenstufen ausgleichen. Das Objektiv fokussiert ab 20 Zentimetern Entfernung und erreicht eine maximale Vergrößerung von 0,25x.
Fazit: Evolution statt Revolution
Mit der X-T30 III knüpft Fujifilm an das Konzept der X-T30 II an, hebt sie aber durch Neuerungen bei Prozessor und Autofokus auf einen Stand, der am Markt wieder attraktiv ist. Gehäuse, Display und Sucher bleiben unverändert. Die Kamera ist ab November 2025 für 950 Euro erhältlich. Im Vergleich zur X-T30 II ist sie so 50 Euro teurer und vor allem für Fotografen interessant, die einen präziseren Autofokus suchen. Im Set mit dem FUJINON XC13-33mmF3.5-6.3 OIS kostet sie 1100 Euro und ist ab Dezember 2025 im Handel. Einzeln ist das neue Zoomobjektiv ab Januar 2026 für 380 Euro erhältlich.
(cbr)
Künstliche Intelligenz
SpaceX deaktiviert Starlink-Antennen bei mutmaßlichen Scam-Zentren in Myanmar
Das Raumfahrtunternehmen SpaceX hat nach eigener Aussage mehr als 2500 Starlink-Antennen in der Umgebung von Scam-Zentren in Myanmar außer Betrieb genommen. Das hat Lauren Dreyer auf dem Kurznachrichtendienst X publik gemacht, sie ist für den Geschäftsbetrieb bei Starlink verantwortlich. Die Managerin spricht von einem der „seltenen Fälle“, in denen man bei SpaceX einen Verstoß gegen Gesetze festgestellt habe, weshalb man „die angemessene Maßnahme“ ergriffen habe. Der Schritt wurde laut NBC News jetzt kurz nach einer größeren Operation des Militärs von Myanmar publik, bei der dutzende Starlink-Terminals sichergestellt und fast 2200 Menschen festgenommen worden seien.
Weiterlesen nach der Anzeige
In Myanmar hat Anfang 2021 die Armee geputscht und die demokratisch gewählte De-facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi entmachtet. Anfangs versprochene Neuwahlen wurden nie abgehalten, das Land versinkt seitdem immer mehr in Chaos und Gewalt. Das herrschende Militär versucht jeden Widerstand zu unterdrücken, aber im ganzen Land kämpfen verschiedene Rebellengruppen teils äußerst erfolgreich gegen die Machthaber. Unter diesen Verhältnissen haben kriminelle Organisationen in einigen Gebieten großangelegte Betrugsoperationen etabliert, in denen Zehn- oder womöglich gar Hunderttausende gezwungen werden, Menschen in aller Welt über das Internet zu kontaktieren und ihnen mit unterschiedlichen Maschen Geld abzunehmen.
Erst nach massivem internationalem Druck haben die verschiedenen Kriegsparteien in dem Land begonnen, teils gemeinsam gegen die kriminellen Banden vorzugehen, schreibt NBC News weiter. Bei großangelegten Operationen wurden Anfang des Jahres tausende Menschen befreit, wie die Tagesschau damals berichtet hat. Der Aktion von SpaceX sind dem US-Bericht zufolge jetzt Hinweise vorausgegangen, dass die Kriminellen für die Scams in großem Umfang auf das Satelliteninternet Starlink zurückgreifen. Fotos zeigen Hausdächer mit dutzenden der dafür nötigen Antennen. Ob die Maßnahme die Kriminellen nun massiv stört, muss sich erst noch zeigen.
SpaceX von Elon Musk baut Starlink seit 2019 auf, fast 9000 aktive Satelliten liefern inzwischen auf allen Kontinenten schnelle Internetverbindungen. Künftig sollen 30.000 Satelliten angeblich vor allem Regionen anbinden, bei denen konventionelle Technik nicht wirtschaftlich ist. Doch die vergleichsweise schnellen und von klassischen Kabelnetzen unabhängig benutzbaren Satelliteninternetverbindungen werden immer wieder auch von Kriminellen benutzt. Vor einem Jahr hat die indische Polizei in der Nähe von abgelegenen Inseln geschmuggelte Drogen im Wert von mehreren Milliarden US-Dollar sichergestellt und von SpaceX Informationen zu ebenfalls sichergestellter Starlink-Technik gefordert, die von den Kriminellen benutzt wurde.
(mho)
-
UX/UI & Webdesignvor 2 Monaten
Der ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 2 Monaten
Adobe Firefly Boards › PAGE online
-
Social Mediavor 2 Monaten
Relatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Entwicklung & Codevor 2 Monaten
Posit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 2 Monaten
EventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Monat
Fake It Untlil You Make It? Trifft diese Kampagne den Nerv der Zeit? › PAGE online
-
UX/UI & Webdesignvor 5 Tagen
Illustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Social Mediavor 1 Monat
Schluss mit FOMO im Social Media Marketing – Welche Trends und Features sind für Social Media Manager*innen wirklich relevant?