Künstliche Intelligenz
Medienstaatsvertrag vs. DSA: Pflicht zu Transparenzangaben landet beim EuGH
Die umstrittenen Transparenzauflagen für große Online-Plattformen aus dem Medienstaatsvertrag (MStV) werden zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Den Haager Richter gebeten zu klären, ob die im MStV enthaltenen deutschen Transparenzregeln für große Online-Dienste mit EU-Rechtsvorgaben wie dem Digital Services Act (DSA) und der E-Commerce-Richtlinie vereinbar sind (Az. VG 32 K 222/24).
Nutzer von Online-Medienvermittlern wie sozialen Netzwerken, Suchmaschinen oder Streamingdiensten müssen laut den hiesigen gesetzlichen Transparenzvorgaben nachvollziehen können, warum ihnen bestimmte Inhalte auf Ergebnisseiten angezeigt werden. Anzugeben sind etwa die Kriterien, die über den Zugang eines Inhalts zu einem Online-Vermittler und über den Verbleib dort entscheiden. Aufklären müssen die Betreiber auch über Aspekte der Aggregation, Selektion und Präsentation von Inhalten und deren Gewichtung einschließlich Informationen über die Funktionsweise der eingesetzten Algorithmen in leicht verständlicher Sprache.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) forderte in dem Fall den Streamingdienst Spotify auf, seine Transparenzangaben zu verbessern. Diese seien unzureichend, monierten die Medienwächter. Der Streaminganbieter klagt dagegen. Er ist der Meinung, dass die deutschen Transparenzpflichten für ihn nicht gelten, weil sie gegen zwei wichtige EU-Gesetze verstoßen: den DSA und die E-Commerce-Richtlinie.
Diese Fragen wollen geklärt werden
Das Berliner Gericht hat das Verfahren mit einem jetzt bekanntgemachten Beschluss vom 10 Juli ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt: Die 32. Kammer will etwa wissen: Regelt der DSA die Transparenzpflichten für Online-Dienste bereits abschließend? Das würde bedeuten, dass nationale Vorschriften nicht mehr angewendet werden dürften.
Die Berliner Richter wollen ferner wissen, ob nationale Vorschriften wie die deutschen Transparenzregeln überhaupt auf Medienunternehmen angewendet werden, wenn diese ihren Hauptsitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben. Die E-Commerce-Richtlinie könnte hier eine Rolle spielen und die Anwendbarkeit solcher Regeln einschränken. Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts gibt es keine weiteren Rechtsmittel.
Die Landesmedienanstalten beklagten vor drei Jahren auf Basis einer Studie, dass mehrere große Online-Plattformen wie die Google-Suche oder YouTube die Transparenzvorschriften aus dem MStV unzureichend umsetzten. Demnach waren damals etwa einschlägige Hinweise zur Funktionsweise von Suchmaschinen oder Videoportalen oft nur schwer zu finden. Auch an der Verständlichkeit der Erläuterungen hapere es teils, hieß es. Die Medienwächter ließen dazu 3000 repräsentativ ausgewählte Nutzer hierzulande online befragen.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Kommentar: KI frisst Junior-Stellen – und unsere Zukunft?
Wer dieser Tage durch Stellenausschreibungen in der IT-Branche stöbert, stößt auf ein klares Muster: Senior Developer gesucht – bitte mit zehn Jahren Berufserfahrung, vertieften Kenntnissen in zahlreichen Frameworks und am besten noch Praxiserfahrung in Machine Learning. Junior Developer? Fehlanzeige!
Madeleine Domogalla arbeitet als Redakteurin in der iX-Redaktion bei heise und ist für Softwareentwicklungsthemen zuständig. Darüber hinaus betreut sie IT-Konferenzen, online und vor Ort.
Die neuesten Zahlen bestätigen den Eindruck, denn während Senior-Positionen nur leicht zurückgehen, schrumpfen Junior-Stellen im IT-Bereich dramatisch. Die Einstiegspositionen sind in Deutschland seit 2020 um mehr als die Hälfte zurückgegangen, wie das Jobportal Indeed meldet. Und das in einer Branche, die uns seit Jahren predigt, es fehle an Nachwuchs. Ironie des digitalen Zeitalters. Wir schaffen die Stellen ab, aus denen dieser Nachwuchs überhaupt erst hervorgehen kann.
Zu kurzfristig gedacht
Natürlich, künstliche Intelligenz liefert beeindruckende Produktivitätsschübe. Sie generiert Boilerplate-Code in Sekunden, schreibt automatisierte Tests, schlägt Bugfixes vor oder dokumentiert Schnittstellen nahezu selbstständig. Routineaufgaben, die meist Juniors erledigten, lassen sich so mit einem Prompt effizienter umsetzen. Aber genau an einer Stelle bleibt KI blind: Menschen ausbilden, ihnen Erfahrung vermitteln und sie zu erfahrenen Fachkräften heranwachsen lassen.
Unternehmen, die heute glauben, mit KI kurzfristig teure Einstiegspositionen kompensieren zu können, sägen an dem Ast, auf dem sie sitzen. Denn ohne Junior-Entwicklerinnen und -Entwickler von heute gibt es keine Senior Engineers von morgen – keine Softwarearchitektinnen, keine Tech-Leads, keine CTOs.
Chancen erkennen und nutzen
Was bedeutet das für junge Menschen? Der Einstieg wird härter, aber nicht unmöglich. Wer sich früh mit KI-gestützter Entwicklung auseinandersetzt, kann sich von anderen abheben. Unternehmen müssen lernen, mit KI nicht nur Effizienz, sondern auch Lernräume zu schaffen. Denn wer heute keine Nachwuchskräfte einbindet, hat morgen keine Fachkräfte mehr.
Die Zukunft der Entwicklung liegt nicht nur im effizienteren Programmieren, sondern in der Fähigkeit, Strategien zu entwerfen, Systeme zu gestalten und eben diese KIs zu steuern – Aufgaben, die man weder im Alleingang noch ohne Erfahrung bewältigen kann.
Wenn der IT-Arbeitsmarkt hierzulande also nicht zur Sackgasse werden soll, brauchen wir dringend ein Umdenken: weniger Angst davor, dass KI Arbeit schneller erledigt, mehr Mut zu Investitionen in junge Talente. Denn die größte Umwälzung, die uns drohen kann, ist nicht die KI. Es ist das Fehlen der Menschen, die lernen müssen, mit ihr zu arbeiten.
(mdo)
Künstliche Intelligenz
Drei Tage Anwesenheit: Microsoft beordert Angestellte zurück ins Büro
Angestellte von Microsoft müssen wieder mindestens drei Tage pro Woche ins Büro, los geht’s ab Februar für alle, die in und um Redmond bei Seattle nicht mehr als 50 Meilen (80 Kilometer) von einem Standort entfernt wohnen. Das hat Amy Coleman, die Personalleiterin des US-Konzerns, jetzt in einem Memo an die Belegschaft angekündigt. Die Anwesenheitspflicht an der Mehrzahl der Wochentage soll dann in zwei weiteren Schritten erst auf die restlichen Standorte in den USA und später auf jene im Rest der Welt ausgeweitet werden, schreibt Coleman. Das US-Magazin The Verge zitiert anonyme Microsoft-Beschäftigte mit der Einschätzung, dass der Schritt auch zum Ziel haben dürfte, die Belegschaft zu reduzieren. „Es geht nicht um Personalabbau“, versichert die Managerin dagegen.
Rückkehrpflicht gegen den Trend
Die Personalchefin begründet den Schritt mit den „eindeutigen Daten“, wenn Menschen vor Ort zusammenarbeiten, dann seien sie erfolgreicher. Sie wären motivierter, leistungsfähiger und erzielten bessere Ergebnisse. Bei der Entwicklung der KI-Produkte, „die diese Ära definieren“, bräuchte Microsoft die Energie und Dynamik, die entstehe, „wenn kluge Menschen Seite an Seite arbeiten und zusammen Probleme lösen“. Gleichzeitig solle die Flexibilität, die man bei Microsoft wertschätze, nicht aufgegeben werden. Die Betroffenen erhalten demnach jetzt eine personalisierte E-Mail, Ausnahmeregelungen können danach beantragt werden.
Mit dem Schritt verabschiedet sich auch Microsoft jetzt weitgehend von Regelungen, die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt worden waren. Andere US-Konzerne sind bei der Pflicht zur Rückkehr ins Büro schon deutlich weiter, Amazon etwa hat schon für Anfang des Jahres alle Angestellten ins Büro zurückbeordert. Als Hindernis hat sich dabei erwiesen, dass es überhaupt nicht genug Arbeitsplätze für die Beschäftigten gegeben hat. In Deutschland bleibt die Zahl der Angestellten im Homeoffice dagegen stabil, besonders in der IT-Branche arbeiten viele zumindest teilweise von zu Hause. „Prominente Beispiele einzelner Unternehmen, die ihre Beschäftigten zurück ins Büro holen, bleiben Einzelfälle“, hieß es zuletzt vom Wirtschaftsinstitut ifo.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Bit-Rauschen, der Prozessor-Podcast: Nvidias Super-Netzwerktechnik
Den Prozessor-Podcast von c’t gibt es jeden zweiten Mittwoch …
Nvidia jagt von einem Umsatzrekord zum nächsten und ist das wertvollste Unternehmen der Welt. Das liegt vor allem an den starken KI-Beschleunigern, die den aktuellen KI-Hype befeuern.
Doch KI-Chips alleine machen noch kein optimales KI-Rechenzentrum – sonst würden Konkurrenten wie AMD oder Cerebras viel mehr davon verkaufen. Es braucht noch mehr Zutaten, etwa die etablierte Programmierschnittstelle CUDA.
Weniger im Rampenlicht steht eine weitere wichtige Komponente: die Vernetzungstechnik NVLink. Nvidia hat sie geschickt fortentwickelt und tief in die KI-Beschleuniger integriert. Mit InfinityFabric und offenen Ansätzen wie Ultra Ethernet und Ultra Accelerator Link (UAL) wollen die Konkurrenten aufholen.
Was NVLink so besonders macht, erklärt c’t-Redakteur Carsten Spille in Folge 2025/19 von „Bit-Rauschen: Der Prozessor-Podcast von c’t“.
Podcast Bit-Rauschen, Folge 2025/19 :
Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum Bit-Rauschen. Rückmeldungen gerne per E-Mail an bit-rauschen@ct.de.
Alle Folgen unseres Podcasts sowie die c’t-Kolumne Bit-Rauschen finden Sie unter www.ct.de/Bit-Rauschen
(ciw)
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