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Afrinic: Regierung von Mauritius schreitet ein


Die annullierte Vorstandswahl der afrikanischen IP-Adressvergabestelle Afrinic zieht nun eine offizielle Untersuchung der mauritischen Regierung nach sich. Auf Antrag von Premierminister Navin Ramgoolam hat Präsident Dharam Gokhool Ende vergangener Woche einen Richter des Obersten Gerichtshofs damit beauftragt, die Vorgänge bei Afrinic zu untersuchen.

Das betrifft nicht nur die nach Unregelmäßigkeiten annullierte Vorstandswahl, sondern auch ihre Vorgeschichte. Afrinic ist durch zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit dem Adresshändler Cloud Innovation und seinen Partnern seit drei Jahren ohne Vorstand, nahezu handlungsunfähig und steht unter Zwangsverwaltung.

Auslöser des Streits war der Versuch der Registry, an Cloud Innovation zugeteilte IP-Adressen wieder zurückzuziehen, nachdem das Unternehmen diese an internationale Kunden weitervermietet hatte. Seither versuchen Cloud Innovation und Partner, die Kontrolle über ihren Adresspool vor Gericht zu erstreiten.

Diese Verfahren seien nach Ansicht der Regierung „rechtlich fragwürdig“ und könnten „Ergebnis eines Missbrauchs der Gerichte“ sein, schreibt Präsident Dharambeer Gokhool in dem Einsetzungsbescheid für die Untersuchung, der heise online vorliegt. Seit November 2024 könne die Registry keine IP-Adressen für den gesamten Kontinent mehr vergeben. Das habe das Ansehen von Mauritius international beschädigt.

Richter Nicholas Oh San-Bellepeau soll die Affäre von Anfang an untersuchen und dabei mögliche strafbare Handlungen von Cloud Innovation, seinen Partnerunternehmen und auch der auf Antrag von Cloud Innovation eingesetzten Zwangsverwalter aufdecken.

Der Jurist soll sich unter damit befassen, ob die Eintragung von Cloud Innovation als Afrinic-Anteilseigner im Frühjahr rechtens war, und ob Cloud Innovation sich „irgendwelcher missbräuchlicher oder konzertierter Aktionen bedient, um Afrinic zu lähmen“.

Cloud Innovation hatte kurz nach der Vorstandswahl noch versucht, das Ergebnis anerkennen zu lassen. Inzwischen betreibt das Unternehmen die Auflösung Afrinics. Offenbar ruht der Antrag auf Zwangsliquidation der Registry angesichts der von der Regierung eingeleiteten Untersuchung.

Auch die Regierungen in anderen afrikanischen Staaten sind mittlerweile auf den Barrikaden. Unternehmen in ihren Ländern können aktuell keine neuen IP-Adressen erhalten. Nach einer Krisensitzung haben 40 Regierungen und 60 Unternehmen in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den Effekten der von Cloud Innovation beantragten Zwangsschließung von Afrinic gewarnt. Dies würde die Kontrolle Afrikas über die IP-Adressvergabe auf dem Kontinent gefährden.

Darüber wenden sich die afrikanischen Staaten und Unternehmen nun auch an Chinas Regierung, um die Gefahr für die Institution Afrinic „zu deeskalieren“. Die geopolitische Dimension des Streits war bislang allenfalls von einzelnen hinter vorgehaltener Hand angesprochen worden. Chinesische Firmen gehören zu den Nutznießern der Adressleihe und -vergabe durch Cloud Innovation und dem Partnerunternehmen Larus.

Parallel zu den diplomatischen Entwicklungen laufen Vorbereitungen für einen weiteren Versuch, der angeschlagenen Registry durch eine ordentliche Wahl doch noch einen handlungsfähigen Vorstand zu geben. In der vergangenen Woche hat Afrinic ein neues Nominierungskomitee angekündigt und dieses am Montag vorgestellt.

Statt britischer Anwälte sitzen nun fast ausschließlich Vertreter von Telekommunikations- und Digitalministerien aus den afrikanischen Mitgliedsstaaten in dem Komitee. Unter dieser Aufsicht soll die Wahl am 29. August rein elektronisch wiederholt werden.

Die Aufklärung der Wahlmanipulationen fordert seit einiger Zeit auch die ICANN. In einem Brief an den Telekommunikationsminister von Mauritius hatte die Selbstverwaltung für das Domain-Name-System und Hüterin der globalen IP-Adress-Resourcen geschrieben, dass die Annullierung eine umfängliche Untersuchung keineswegs überflüssig mache.

Die ICANN fordert, dass an Manipulationen beteiligte Afrinic-Mitglieder vom Nominierungsprozess und der Wahl ausgeschlossen werden. Ob sie weiter ihre IP-Adressen behalten können, solle zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. Für eine rein elektronische Wahl rät sie dringend zu soliden Absicherungsmaßnahmen.

Die ICANN behält sich überdies eine Überprüfung vor, ob die Afrinic insgesamt den ICP-2 Regeln entspricht, welche die Grundlage für die Gründung von regionalen Registries bilden. Im Antrag auf Zwangsliquidation sieht die ICANN mittlerweile den Versuch eines einzelnen Mitglieds, die Kontrolle über die Registry zu übernehmen und damit eigene kommerzielle Interessen zu befriedigen.


(vbr)



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Media Markt und Saturn wird mehrheitlich nach China verkauft


Die Handelsketten Media Markt und Saturn werden bald dem chinesischen Konzern JD.com gehören. Die deutsche Familie Kellerhals behält allerdings eine Sperrminorität von rund 25,4 Prozent an Ceconomy, der Muttergesellschaft Media-Saturns. Das teilt Ceconomy zur Stunde mit. Entsprechende Verkaufsverhandlungen mit JD.com hat Ceconomy vor einigen Tagen bestätigt.

Das chinesische Angebot lautet auf 4,60 Euro in bar je Aktie. Das liegt 43 Prozent über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate (3M VWAP) und um 23 Prozent über dem Schlusskurs vom 23. Juli, bevor Gerüchte über den bevorstehenden Verkauf zu einem Kursanstieg geführt haben. Im Rahmen der Verhandlungen haben die bisherigen Großaktionäre Haniel, Beisheim, Freenet und Convergenta bereits verbindliche Zusagen für rund 32 Prozent des Aktienkapitals unterzeichnet.

Zudem werden Vorstand, Aufsichtsrat und die Familie Kellerhals allen anderen Aktionären empfehlen, das Angebot JD.coms anzunehmen. Eine Mindestannahmeschwelle gibt es nicht. Das bedeutet, dass JD.com jedenfalls die 32 Prozent kauft, wahrscheinlich aber eine deutliche Mehrheit der Aktien. Denn für die Aktionäre ist kein anderer Bieter in Sicht, von dem sie einen höheren Preis lukrieren könnten.

Der aktuelle Ceconomy-Vorstand soll nach der Übernahme im Amt bleiben. Für drei Jahre verspricht JD.com keine betriebsbedingten Kündigungen oder Standortschließungen zu veranlassen. Ebenso lange sollen auch die Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und die bestehende Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat nicht angetastet werden und keine Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvereinbarungen aufoktroyiert werden.

Laut Mitteilung plant der zukünftige Mehrheitseigentümer keine wesentlichen Änderungen an der Unternehmensstruktur und möchte die Markenwelt der Handelsgruppe für mindestens fünf Jahre lassen, wie sie ist. Ceconomy betreibt in Europa 1030 Geschäfte der Marken Media Markt, Media World und Saturn. Außerdem gehört die Deutsche Technikberatung zur börsennotierten Unternehmensgruppe.

Saturn geht auf den 1961 in Köln eröffneten Saturn-Hansa-Markt zurück, Media Markt auf einen 1979 in München eröffneten MediaMarkt. Es folgten mehrere Eigentümerwechsel, in der heutigen Form besteht der Konzern seit 2017, seit Ende 2020 gehört Media-Saturn vollständig zu Ceconomy. Von 2010 bis 2013 betrieb Media Markt auch einige Filialen in der Volksrepublik China. Von einem Wiedereinstieg dort ist bislang keine Rede.


(ds)



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USA vs. Apple: iPhone-Konzern warnt vor juristisch erzwungenem Redesign


Apple hat alle Wettbewerbsvorwürfe der US-Regierung zurückgewiesen: Die Kartellklage des US-Justizministeriums bestehe aus „unbelegten Behauptungen“ und sei ein „Frontalangriff auf Apples gesamtes Geschäftsmodell“, moniert der Konzern in seiner Antwort auf die Vorwürfe.

Die Klage schaffe einen „gefährlichen Präzedenzfall“ für staatliche Eingriffe in Technik und versuche, ein Redesign auf dem Gerichtsweg zu erzwingen, argumentiert Apple in seiner jüngsten Eingabe (United States of America vs. Apple, United States District Court For The District Of New Jersey, Aktenzeichen 2:24-cv-04055). Apple sei weder ein Monopolist noch werde durch Produktentscheidungen der Wettbewerb unrechtmäßig behindert.

Das US-Justizministerium hat Apple im vergangenen Jahr verklagt: Der Konzern habe ein illegales Monopol im Smartphone-Markt – speziell im „Performance-Smartphone-Markt“ – errichtet, so der Vorwurf. Diese Marktdefinition hat Apple nun als Fantasiekonstrukt bezeichnet, eine Unterscheidung zwischen Smartphones und Performance-Smartphones entspreche nicht der „wirtschaftlichen Realität“, Apple bewege sich in einem „ultrakompetitiven Markt“.

Die vom Justizministerium aufgeführten Beispiele für wettbewerbsfeindliches Verhalten hat Apple samt und sonders zurückgewiesen. Weder unterdrücke das Unternehmen sogenannte „Super-Apps“, die viele Funktionen bündeln, noch verhindere Apple ein plattformübergreifendes Messaging.

Auch andere Vorwürfe in Hinblick auf Cloud-Gaming und die Bindung der NFC-Schnittstelle an Apple Pay weist Apple zurück. In diesen Punkten hat der Konzern inzwischen bereits Änderungen umgesetzt, allerdings erst auf Druck von Regulierern, unter anderem in der EU.

Das Gesetz über digitale Märkte „Digital Markets Act“ hat Apple bereits zu einer weitreichenden Öffnung gezwungen. Auch in den USA muss Apple Apps inzwischen erlauben, auf eigene Kaufmöglichkeiten zu verweisen – und darf dafür auch keine Provision mehr veranschlagen. Hier wie dort kämpft der Konzern weiter beharrlich gegen diese gesetzlichen oder gerichtlichen Vorgaben.


(lbe)



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KI-Zwang in Whatsapp alarmiert italienische Wettbewerbsbehörde


Italien untersucht mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsrecht durch Meta Platforms. Anlass ist, dass Meta seinen KI-Dienst ungefragt in Whatsapp eingebaut hat. Und Whatsapp hält eine dominante Position im Markt für persönliche Kommunikationsdienste. Grundsätzlich ist es im Wettbewerbsrecht verpönt, Macht auf einem Markt als Hebel für Vorteile in einem anderen Markt auszunutzen.

Am Dienstag haben Ermittler der Wettbewerbsbehörde AGCM und der Finanzpolizei eine Hausdurchsuchung bei Facebook Italy, der italienischen Niederlassung Meta Platforms‘, durchgeführt. „Dadurch, dass Meta Platforms Meta AI mit Whatsapp kombiniert, sieht es so aus, als sei Meta in der Lage, seine Kundenbasis in den aufkeimenden (KI-)Markt zu leiten, nicht durch Leistung im Wettbewerb, sondern durch Aufzwingen zweier unterschiedlicher Dienste, was womöglich Mitbewerbern schadet“, schreibt die AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) in einer Pressemitteilung.

Eine der zu klärenden Fragen wird sein, ob die in Whatsapp verankerte Meta AI wirklich ein von Whatsapp unterschiedlicher Dienst ist, wie es die AGCM sieht, oder ob die KI lediglich ein neuer Teil der Funktionen Whatsapps selbst ist. Laut Behörde besteht die Gefahr, dass die Whatsapp-Nutzer von Metas AI abhängig werden, nicht zuletzt, weil die von der Meta-KI gesammelten Daten mit der Zeit zu nützlicheren und relevanteren Antworten führen sollen. Daher untersucht die italienische Behörde, in enger Abstimmung mit der Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Union, ob Meta Platforms seine dominante Marktposition missbraucht und Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verletzt hat. heise online hat Meta zu einer Stellungnahme eingeladen.

Im Whatsapp-Interface prangt seit März ein bläulicher Kreis. Wer (auch irrtümlich) darauf tappt, ruft die Meta AI auf. Im Suchbereich der App ist die Meta AI ebenfalls verankert. Interaktionen sind nicht verschlüsselt und werden von Meta gespeichert und ausgewertet.

Entfernen lässt sich die KI-Schaltfläche nicht. Dies lässt vermuten, dass die zuständigen Meta-Mitarbeiter hohem Erfolgsdruck ausgesetzt sind, und ihr Erfolg an Nutzungsraten des KI-Dienstes gemessen wird. Die Statistik unterscheidet nicht zwischen bewusster Nutzung und unabsichtlichen Aufrufen, im Englischen als fat-fingering bekannt. Ein ständig prominent eingeblendetes Bedienelement führt zwangsläufig zu mehr unbeabsichtigter Interaktion und damit statistisch höheren Nutzungsraten.


(ds)



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