Künstliche Intelligenz
Afrinic: Regierung von Mauritius schreitet ein
Die annullierte Vorstandswahl der afrikanischen IP-Adressvergabestelle Afrinic zieht nun eine offizielle Untersuchung der mauritischen Regierung nach sich. Auf Antrag von Premierminister Navin Ramgoolam hat Präsident Dharam Gokhool Ende vergangener Woche einen Richter des Obersten Gerichtshofs damit beauftragt, die Vorgänge bei Afrinic zu untersuchen.
Das betrifft nicht nur die nach Unregelmäßigkeiten annullierte Vorstandswahl, sondern auch ihre Vorgeschichte. Afrinic ist durch zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit dem Adresshändler Cloud Innovation und seinen Partnern seit drei Jahren ohne Vorstand, nahezu handlungsunfähig und steht unter Zwangsverwaltung.
Missbrauch der Gerichte?
Auslöser des Streits war der Versuch der Registry, an Cloud Innovation zugeteilte IP-Adressen wieder zurückzuziehen, nachdem das Unternehmen diese an internationale Kunden weitervermietet hatte. Seither versuchen Cloud Innovation und Partner, die Kontrolle über ihren Adresspool vor Gericht zu erstreiten.
Diese Verfahren seien nach Ansicht der Regierung „rechtlich fragwürdig“ und könnten „Ergebnis eines Missbrauchs der Gerichte“ sein, schreibt Präsident Dharambeer Gokhool in dem Einsetzungsbescheid für die Untersuchung, der heise online vorliegt. Seit November 2024 könne die Registry keine IP-Adressen für den gesamten Kontinent mehr vergeben. Das habe das Ansehen von Mauritius international beschädigt.
Richter Nicholas Oh San-Bellepeau soll die Affäre von Anfang an untersuchen und dabei mögliche strafbare Handlungen von Cloud Innovation, seinen Partnerunternehmen und auch der auf Antrag von Cloud Innovation eingesetzten Zwangsverwalter aufdecken.
Der Jurist soll sich unter damit befassen, ob die Eintragung von Cloud Innovation als Afrinic-Anteilseigner im Frühjahr rechtens war, und ob Cloud Innovation sich „irgendwelcher missbräuchlicher oder konzertierter Aktionen bedient, um Afrinic zu lähmen“.
Cloud Innovation hatte kurz nach der Vorstandswahl noch versucht, das Ergebnis anerkennen zu lassen. Inzwischen betreibt das Unternehmen die Auflösung Afrinics. Offenbar ruht der Antrag auf Zwangsliquidation der Registry angesichts der von der Regierung eingeleiteten Untersuchung.
Afrikanische Regierungen wenden sich an China
Auch die Regierungen in anderen afrikanischen Staaten sind mittlerweile auf den Barrikaden. Unternehmen in ihren Ländern können aktuell keine neuen IP-Adressen erhalten. Nach einer Krisensitzung haben 40 Regierungen und 60 Unternehmen in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den Effekten der von Cloud Innovation beantragten Zwangsschließung von Afrinic gewarnt. Dies würde die Kontrolle Afrikas über die IP-Adressvergabe auf dem Kontinent gefährden.
Darüber wenden sich die afrikanischen Staaten und Unternehmen nun auch an Chinas Regierung, um die Gefahr für die Institution Afrinic „zu deeskalieren“. Die geopolitische Dimension des Streits war bislang allenfalls von einzelnen hinter vorgehaltener Hand angesprochen worden. Chinesische Firmen gehören zu den Nutznießern der Adressleihe und -vergabe durch Cloud Innovation und dem Partnerunternehmen Larus.
Neue Wahlvorbereitungen
Parallel zu den diplomatischen Entwicklungen laufen Vorbereitungen für einen weiteren Versuch, der angeschlagenen Registry durch eine ordentliche Wahl doch noch einen handlungsfähigen Vorstand zu geben. In der vergangenen Woche hat Afrinic ein neues Nominierungskomitee angekündigt und dieses am Montag vorgestellt.
Statt britischer Anwälte sitzen nun fast ausschließlich Vertreter von Telekommunikations- und Digitalministerien aus den afrikanischen Mitgliedsstaaten in dem Komitee. Unter dieser Aufsicht soll die Wahl am 29. August rein elektronisch wiederholt werden.
ICANN fordert Ausschluss von Wahlbetrügern
Die Aufklärung der Wahlmanipulationen fordert seit einiger Zeit auch die ICANN. In einem Brief an den Telekommunikationsminister von Mauritius hatte die Selbstverwaltung für das Domain-Name-System und Hüterin der globalen IP-Adress-Resourcen geschrieben, dass die Annullierung eine umfängliche Untersuchung keineswegs überflüssig mache.
Die ICANN fordert, dass an Manipulationen beteiligte Afrinic-Mitglieder vom Nominierungsprozess und der Wahl ausgeschlossen werden. Ob sie weiter ihre IP-Adressen behalten können, solle zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. Für eine rein elektronische Wahl rät sie dringend zu soliden Absicherungsmaßnahmen.
Die ICANN behält sich überdies eine Überprüfung vor, ob die Afrinic insgesamt den ICP-2 Regeln entspricht, welche die Grundlage für die Gründung von regionalen Registries bilden. Im Antrag auf Zwangsliquidation sieht die ICANN mittlerweile den Versuch eines einzelnen Mitglieds, die Kontrolle über die Registry zu übernehmen und damit eigene kommerzielle Interessen zu befriedigen.
(vbr)