Connect with us

Künstliche Intelligenz

Grundrechte: Verfassungsbeschwerde wegen polizeilichem Handy-Auslesen


Der Gewerkschaftler und Journalist Hendrik Torner hat am Dienstag zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das polizeiliche Auslesen und Auswerten seines Mobiltelefons erhoben. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Grundrechte auf Privatsphäre und Pressefreiheit zu stärken, die Rechtsexperten durch die aktuelle Praxis der Handy-Beschlagnahme durch Strafverfolger als massiv gefährdet erachten.

Torner ist Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bamberg. Er geriet laut der taz im September 2023 ins Visier der bayerischen Polizei, als er eine Aktion der damals als „Letzte Generation“ bezeichneten Klimaschutzgruppe in der fränkischen Stadt für die GEW-Zeitschrift „Die deutsche Schule“ dokumentieren wollte. Mit seinem Smartphone nahm Torner dafür eine Polizeimaßnahme gegen Aktivisten akustisch auf.

Die Ordnungshüter beschlagnahmten daraufhin sein Mobiltelefon mit der oft genutzten, aber zweifelhaften Begründung, er habe unbefugt das gesprochene Wort der Polizisten aufgenommen. Dabei handelt es sich um ein Vergehen, das nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden kann. Da Torner die PIN seines Geräts nicht preisgeben wollte, lasen die Ermittler das Smartphone mithilfe der Extraktionssoftware UFED der israelischen Firma Cellebrite aus. Der Gewerkschaftler erhielt sein Smartphone erst ein Jahr später zurück. Das Strafverfahren wurde eingestellt.

Bei der Akteneinsicht machte Torner eine für ihn erschreckende Entdeckung: Die Polizei hatte anhand der Daten seines Handys ein detailliertes politisches Profil von ihm erstellt. Darin hieß es, er sei in der „linken Szene“ Bambergs engagiert und habe eine Abneigung gegen die Vertreter der Staatsmacht.

Torner erhob Klage beim Landgericht Bamberg gegen die Behandlung. Dieses entschied im Juni, dass die Beschlagnahme und die inhaltliche Auswertung aufgrund des fehlenden Strafantrags nach Ablauf der ersten drei Monate rechtswidrig waren. Für die Zeit davor schätzten die Richter die Maßnahme als rechtmäßig ein. Torner, seine Anwältin Gül Pinar und die GFF monieren nun, die Instanz habe sich gar nicht mit der zentralen grundrechtlichen Frage befasst, ob das Auslesen des gesamten Handys und die Erstellung eines politischen Profils auf der Basis eines bloßen strafrechtlichen Anfangsverdachts zulässig sei.

Das Bundesverfassungsgericht soll laut der Beschwerde klarstellen, dass ein so intensiver Grundrechtseingriff eine eigene klare Rechtsgrundlage mit angemessenen Schutzvorkehrungen erfordert. Sonst könne die Polizei „die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen“, gibt Davy Wang, Verfahrenskoordinator bei der GFF, zu bedenken. Das komme einer „digitalen Hausdurchsuchung“ gleich. Der Nachwuchsjournalist selbst führt ins Feld, Pressevertreter müssten sich darauf verlassen können, „dass vertrauliche Informationen auch vertraulich bleiben“. Sonst gehe die Pressefreiheit flöten.

Die Befürchtung, dass Mobiltelefone bei bloßen Verdachtsmomenten beschlagnahmt und ausgewertet werden, kann die kritische Berichterstattung – insbesondere bei Demonstrationen – sowie den Quellenschutz erheblich einschränken. Aktuell stützen sich die Ermittlungsbehörden bei der Handy-Einsichtnahme auf allgemeine strafprozessuale Vorschriften. Diese enthalten weder klare Grenzen für den Datenzugriff noch für die Auswertung. Die Polizei hat damit auch Zugang zu vertraulichen und persönlichen Informationen, die möglicherweise nichts mit den Ermittlungen zu tun haben. Das berührt auch das Computer-Grundrecht, das die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen schützt.

Der Beschwerdeführer will erreichen, dass Strafverfolger nur Einblick in Daten nehmen dürfen, die für ihre Untersuchung tatsächlich relevant sind. Die Verhältnismäßigkeit sei zu wahren: Bei Bagatelldelikten oder Ordnungswidrigkeiten sollte das Auslesen von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht erlaubt sein. Ferner sei eine stärkere richterliche Kontrolle über den Umfang der Auswertung nötig.

Der aktuelle Gang nach Karlsruhe reiht sich in eine Serie von Klagen der GFF ein, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen mit Fokus auf die Pressefreiheit richten. Dazu gehören bereits anhängige Verfassungsbeschwerden gegen das Abhören des Pressetelefons der „Letzten Generation“ sowie gegen die Durchsuchung des freien Senders Radio Dreyeckland.


(afl)



Source link

Weiterlesen
Kommentar schreiben

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Künstliche Intelligenz

BGH-Entscheidung: Cheat-Tools sind keine Urheberrechtsverletzung


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision von Sony im Rechtsstreit gegen zwei Hersteller von Cheat-Tools abgewiesen. Die beiden für PSP-Spiele entwickelten Cheat-Tools verletzen nach Ansicht des BGH nicht das Urheberrecht von Entwickler Sony, weil sie den Quellcode nicht verändern (Az. I ZR 157/21).

Sony hatte die Klage schon 2012 eingereicht, seitdem ging sie durch zahlreiche Instanzen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Cheat-Tools Sonys Urheberrecht nicht verletzen. Dagegen ging Sony in Revision. Vor seiner eigenen Entscheidung hatte sich der BGH für eine Einschätzung an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt.

In seinem Urteil vom 31. Juli entspricht der BGH nun der Einordnung des Europäischen Gerichtshofs, der in derartigen Tools ebenfalls keine Urheberrechtsverletzung sieht.

Sowohl das deutsche Urheberrechtsgesetz (Paragraf 69c Nr. 2) als auch die EU-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen legen fest, dass „die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms“ gegen das Urheberrecht des Entwicklers verstößt. Eine solche Umarbeitung findet durch die von Sony beklagten Cheat-Tools nach Ansicht von EuGH und BGH aber nicht statt.

„Zu den urheberrechtlich geschützten Ausdrucksformen eines Computerprogramms zählen der Quellcode und der Objektcode, da sie die Vervielfältigung oder spätere Entstehung dieses Programms ermöglichen“, schreibt der BGH in einer Mitteilung. Die Cheat-Tools der Beklagten verändern allerdings nicht den Quellcode, sondern nur die Daten, die in den Arbeitsspeicher abgelegt werden. Damit veränderten diese Tools nur den Ablauf des Programms und nicht die Programmdaten an sich. Ein Eingriff in das Urheberrecht des Spieleherstellers liege daher nicht vor.

Bei der Klage ging es konkret um die Tools „Action Replay PSP“ und „Tilt FX“. Sie wurden auf Zusatzmodulen vertrieben, die in die mobile Sony-Konsole PSP gesteckt werden. Über eigene Menüs können sie von den Entwicklern nicht vorgesehene Cheat-Befehle in Videospielen aktivieren. Die Software läuft dabei parallel zum eigentlichen Spiel.

Im Spiel „Motorstorm Arctic Edge“, das in Sonys Klage prominent beschrieben wird, konnte man so etwa alle Fahrer freischalten oder einen üblicherweise eingeschränkten Turbo dauerhaft nutzen. Sony sah durch die Cheat-Tools sein Urheberrecht als Publisher des Spiels verletzt: „Dass die Regeln für alle die gleichen sind, ist wichtig, um den Spielspaß, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aufrechtzuerhalten“, argumentierte das japanische Spieleunternehmen vor Gericht.

Sonys Klage ging 2012 zuerst beim Hamburger Landgericht ein, das Sony in erster Instanz recht gab (310 O 199/10). Auch der Vertrieb der Tools würde demnach eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Das Hamburger Oberlandesgericht kam bei seinem Berufungsverfahren zu einem anderen Schluss und wies die Klage von Sony ab (5 U 23/12). Nachdem Sony dagegen Revision eingelegt hatte, landete der Fall beim Bundesgerichtshof.

In den USA hat im vergangenen Jahr eine Jury entschieden, dass Cheats das Copyright von Spieleherstellern verletzen können. Sony-Tochter Bungie hatte 2021 Klage gegen das Unternehmen Phoenix Digital eingereicht, dessen Webseite Aimjunkies unter anderem Tools anbietet, mit denen sich Spieler in „Destiny 2“ einen Vorteil verschaffen können. Jury-Mitglieder entschieden, dass Phoenix Digital Sony 63.000 US-Dollar Schadensersatz zahlen muss.


(dahe)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Ein Laser aus Pfauenfedern | heise online


Dass Pfauenfedern im Licht aufregend schimmern, ist vielen bekannt. Doch dass die Federn nach einer gezielten Anregung Laserlicht ausstrahlen, ist eine Neuheit. Ein Team um Forscher der Florida Polytechnic University demonstrierte, dass winzige, reflektierende Strukturen im Auge von Pfauenfedern Licht zu einem Laserstrahl bündeln können. Die Ergebnisse erschienen im Fachmagazin Scientific Reports.

Grundbaustein für einen Laser ist ein sogenanntes optisch aktives Medium, also ein Material, dessen Atome oder Moleküle durch Licht in einen energetisch höheren Zustand angeregt werden können. Bei sogenannten Farbstofflasern sind das meist fluoreszierende Farbstoffe.

Das aktive Medium wird mithilfe einer geeigneten Lichtquelle angeregt: Die Elektronen wechseln dabei gezielt von einem energiearmen in einen energiereicheren Zustand. Ziel ist die sogenannte Besetzungsinversion – ein Zustand, in dem sich mehr Elektronen auf dem höheren Energieniveau befinden als auf dem niedrigeren.

Kehren die Teilchen in ihren energetisch günstigeren Zustand zurück, geben sie die überschüssige Energie in Form von Photonen ab. Diese regen weitere Teilchen dazu an, ebenfalls Photonen auszusenden. Ein Resonator verstärkt diesen Prozess und bündelt die entstehende Lichtlawine zu einem fokussierten Laserstrahl.

In einem herkömmlichen Laser besteht der Resonator aus gezielt angeordneten Spiegeln. In der Natur können jedoch auch mikroskopische Strukturen einen ähnlichen Effekt hervorrufen. Das ist der Fall in Pfauenfedern. Schillernde Farbtöne werden hier nicht mithilfe von Pigmenten erzeugt, sondern entstehen aufgrund geordneter Mikrostrukturen im Innern der Feder, die das Licht auf bestimmte Weise reflektieren. So entstehen leuchtende Blau- und Grüntöne.


Pfa

Pfa

Nur männliche Pfauen tragen ein schillerndes Federkleid. Die Federn bekommen ihre Farbe durch Interferenz des Lichts in mikroskopisch kleinen Kammern.

(Bild: Pixabay / Desertrose7)

Das Forschungsteam färbte die Federn mehrfach mit dem Farbstoff Rhodamin 6G ein – einem bekannten Lasermedium für Farbstofflaser – und regte sie anschließend mit einem Festkörperlaser an.

Die Forscher konnten beobachten, dass verschiedenfarbige Regionen der Feder Laserstrahlung in zwei Wellenlängen emittieren und so einen gelb-grünlichen Laserstrahl erzeugen. Dieser war zwar nicht mit bloßem Auge erkennbar, konnte aber mit Messgeräten detektiert werden.

Obwohl die verschiedenen Stellen der Feder in unterschiedlichen Farben schillerten und sich daher vermutlich in ihrer Mikrostruktur unterschieden, strahlten sie Laserlicht der gleichen Wellenlänge aus. „Die Ergebnisse deuten auf eine kritische Struktur im Inneren der Federn hin, die über verschiedene Farbregionen des Augenflecks fortbesteht“, schreiben die Autoren in der Studie. Das seien vermutlich nicht dieselben Strukturen, die für die schillernden Farben im Pfauenauge verantwortlich sind.

Wie die Makrostrukturen genau aussehen, die als Laserresonator agieren, konnte das Team nicht identifizieren. Somit fehlt bislang eine schlüssige Erklärung für den beobachteten Effekt. Nathan Dawson, Mitautor der Studie, schlug gegenüber Science vor, dass Proteinkörnchen oder ähnliche kleine Strukturen im Inneren der Federn als Laserhohlraum fungieren könnten.

Matjaž Humar, Biophotonik-Forscher an der Universität Ljubljana, sagte ebenfalls in Science, das Experiment sei „ein faszinierendes und elegantes Beispiel dafür, wie komplexe biologische Strukturen die Erzeugung von kohärentem Licht unterstützen können.“

Dawson und sein Kollege glauben, dass ihre Arbeit eines Tages zur Entwicklung von biokompatiblen Lasern führen könnte, die sicher in den menschlichen Körper für Sensor-, Bildgebungs- und Therapiezwecke eingebaut werden könnten.


(spa)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Software für Testmanagement in der Marktübersicht


Der Markt für Testmanagementtools ist eng verknüpft mit der Entwicklung moderner Softwareprojekte. Ob klassische Software- oder cloudnative Applikationsentwicklung: Die Anforderungen an Tests und Qualitätssicherung werden immer komplexer. Damit wächst auch der Anspruch an die Werkzeuge, die diese Prozesse unterstützen sollen. Applikationen sind dabei oft schlankere, nutzerorientierte Lösungen, die sich beispielsweise mobil oder webbasiert betreiben lassen. Für das Testmanagement spielt diese begriffliche Unterscheidung allerdings zunächst nur eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist die Frage, wie systematisch und umfassend getestet wird. Moderne Testmanagementlösungen setzen hier an und helfen, strukturierte Prozesse über verschiedene Entwicklungsansätze hinweg sicherzustellen.

Denn die Auswahl der passenden Teststrategie, der eingesetzten Tools und der nötigen Testtiefe richtet sich letztlich danach, wie komplex ein System ist und welche Anforderungen es erfüllen muss. Wer dabei ungenau arbeitet oder falsche Annahmen trifft, übersieht leicht kritische Aspekte in der Qualitätssicherung, sei es durch unzureichende Abdeckung, mangelnde Automatisierung oder fehlende Nachvollziehbarkeit.

  • Testmanagementwerkzeuge planen, steuern und dokumentieren Tests. Dabei ist Sicherheit zunehmend ein zu berücksichtigender Faktor.
  • Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Tools nicht nur funktionale, sondern auch nicht funktionale und sicherheitsrelevante Tests einbinden.
  • Anbieter, deren Testmanagementtools über Planungs- und Dokumentationsfunktionen hinausgehen und Entwicklung, Test, Compliance und Sicherheit vereinen, sind im Vorteil.


Waldemar Klassen

Waldemar Klassen

Waldemar Klassen ist Analyst bei der techconsult GmbH, einem Unternehmen der Heise Group, und beschäftigt sich mit den Themenfeldern IoT, Big Data, digitale Nachhaltigkeit (CSR/ESG) und SAP S/4HANA.

Weitere Faktoren treiben die Teststrategie und den Markt für Testmanagementtools voran: strengere regulatorische Sicherheitsanforderungen bei DevOps und DevSecOps, die weiter zunehmende Etablierung von Cloud-Technologien sowie der Einsatz dynamischer Containerumgebungen und KI. Alles zusammen führt einerseits zu einer wachsenden Anzahl von Anbietern auf dem Markt, andererseits etablieren sich gleichzeitig funktionale und spezialisierte Standards, die auf spezifische Entwicklungsszenarien und Umgebungen zugeschnitten sind.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Software für Testmanagement in der Marktübersicht“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Beliebt