Künstliche Intelligenz
Grundrechte: Verfassungsbeschwerde wegen polizeilichem Handy-Auslesen
Der Gewerkschaftler und Journalist Hendrik Torner hat am Dienstag zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das polizeiliche Auslesen und Auswerten seines Mobiltelefons erhoben. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Grundrechte auf Privatsphäre und Pressefreiheit zu stärken, die Rechtsexperten durch die aktuelle Praxis der Handy-Beschlagnahme durch Strafverfolger als massiv gefährdet erachten.
Torner ist Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bamberg. Er geriet laut der taz im September 2023 ins Visier der bayerischen Polizei, als er eine Aktion der damals als „Letzte Generation“ bezeichneten Klimaschutzgruppe in der fränkischen Stadt für die GEW-Zeitschrift „Die deutsche Schule“ dokumentieren wollte. Mit seinem Smartphone nahm Torner dafür eine Polizeimaßnahme gegen Aktivisten akustisch auf.
Die Ordnungshüter beschlagnahmten daraufhin sein Mobiltelefon mit der oft genutzten, aber zweifelhaften Begründung, er habe unbefugt das gesprochene Wort der Polizisten aufgenommen. Dabei handelt es sich um ein Vergehen, das nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden kann. Da Torner die PIN seines Geräts nicht preisgeben wollte, lasen die Ermittler das Smartphone mithilfe der Extraktionssoftware UFED der israelischen Firma Cellebrite aus. Der Gewerkschaftler erhielt sein Smartphone erst ein Jahr später zurück. Das Strafverfahren wurde eingestellt.
Polizei erstellte heimlich ein Persönlichkeitsprofil
Bei der Akteneinsicht machte Torner eine für ihn erschreckende Entdeckung: Die Polizei hatte anhand der Daten seines Handys ein detailliertes politisches Profil von ihm erstellt. Darin hieß es, er sei in der „linken Szene“ Bambergs engagiert und habe eine Abneigung gegen die Vertreter der Staatsmacht.
Torner erhob Klage beim Landgericht Bamberg gegen die Behandlung. Dieses entschied im Juni, dass die Beschlagnahme und die inhaltliche Auswertung aufgrund des fehlenden Strafantrags nach Ablauf der ersten drei Monate rechtswidrig waren. Für die Zeit davor schätzten die Richter die Maßnahme als rechtmäßig ein. Torner, seine Anwältin Gül Pinar und die GFF monieren nun, die Instanz habe sich gar nicht mit der zentralen grundrechtlichen Frage befasst, ob das Auslesen des gesamten Handys und die Erstellung eines politischen Profils auf der Basis eines bloßen strafrechtlichen Anfangsverdachts zulässig sei.
Das Bundesverfassungsgericht soll laut der Beschwerde klarstellen, dass ein so intensiver Grundrechtseingriff eine eigene klare Rechtsgrundlage mit angemessenen Schutzvorkehrungen erfordert. Sonst könne die Polizei „die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen“, gibt Davy Wang, Verfahrenskoordinator bei der GFF, zu bedenken. Das komme einer „digitalen Hausdurchsuchung“ gleich. Der Nachwuchsjournalist selbst führt ins Feld, Pressevertreter müssten sich darauf verlassen können, „dass vertrauliche Informationen auch vertraulich bleiben“. Sonst gehe die Pressefreiheit flöten.
Intime Daten sollen tabu sein
Die Befürchtung, dass Mobiltelefone bei bloßen Verdachtsmomenten beschlagnahmt und ausgewertet werden, kann die kritische Berichterstattung – insbesondere bei Demonstrationen – sowie den Quellenschutz erheblich einschränken. Aktuell stützen sich die Ermittlungsbehörden bei der Handy-Einsichtnahme auf allgemeine strafprozessuale Vorschriften. Diese enthalten weder klare Grenzen für den Datenzugriff noch für die Auswertung. Die Polizei hat damit auch Zugang zu vertraulichen und persönlichen Informationen, die möglicherweise nichts mit den Ermittlungen zu tun haben. Das berührt auch das Computer-Grundrecht, das die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen schützt.
Der Beschwerdeführer will erreichen, dass Strafverfolger nur Einblick in Daten nehmen dürfen, die für ihre Untersuchung tatsächlich relevant sind. Die Verhältnismäßigkeit sei zu wahren: Bei Bagatelldelikten oder Ordnungswidrigkeiten sollte das Auslesen von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht erlaubt sein. Ferner sei eine stärkere richterliche Kontrolle über den Umfang der Auswertung nötig.
Der aktuelle Gang nach Karlsruhe reiht sich in eine Serie von Klagen der GFF ein, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen mit Fokus auf die Pressefreiheit richten. Dazu gehören bereits anhängige Verfassungsbeschwerden gegen das Abhören des Pressetelefons der „Letzten Generation“ sowie gegen die Durchsuchung des freien Senders Radio Dreyeckland.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Messenger als Parlamentsersatz: Nepal schaut gebannt auf riesigen Discord-Kanal
Nachdem eine mehrtägige Social-Media-Sperre in Nepal heftige Proteste befeuert und damit letztlich zum Rücktritt des Premierministers beigetragen hat, hat sich der Online-Messenger Discord als öffentlicher Debattenraum etabliert. Das berichtet die New York Times und erklärt, dass ein Discord-Kanal von Organisatoren der Proteste weit über 100.000 User zählt, im Fernsehen diskutiert und teilweise live übertragen wird. „Das Parlament von Nepal befindet sich auf Discord“, zitiert die Zeitung einen jungen Mann. Gleichzeitig sorgt der enorme Ansturm auf den Messenger dafür, dass die Grenzen der Technik offensichtlich werden und die Debatten teils sehr unübersichtlich ablaufen. Bei der Frage über die Zukunft des Landes konkurrieren vor allem jungen Menschen, die sich auf Discord organisieren, mit anderen Gruppen.
Discord-Kanal empfiehlt Kandidatin für Gespräche mit Armee
Den intensiven Debatten über die weitere Ausrichtung des Staats im Himalaja waren massive und auch blutige Demonstrationen Anfang der Woche vorausgegangen, die eine Reaktion auf die Sperrung von 26 Internetdiensten waren. Die Regierung hat die Sperrung dann aufgehoben, konnte die Demonstrierenden damit aber nicht beruhigen. Aufgebrachte setzten später unter anderem das Parlament und Regierungsgebäude sowie Wohnsitze von Ministern und anderen Politikern in Brand. Zudem wurden zahlreiche Hotels, Büro- und Privathäuser Ziele von Angriffen. Auch kam es zu Plünderungen. Ministerpräsident Khadga Prasad Sharma Oli war am Dienstag zurückgetreten. Bei der „Demonstration der Generation Z“ war auch die verbreitete Korruption und die Vetternwirtschaft kritisiert worden.
Organisiert wurden die Proteste laut der New York Times unter anderem von einer zivilgesellschaftlichen Organisation namens Hami Nepal. Diese sieht sich als Vertretung jener Menschen, die nach 1995 geboren wurden – also der Generation Z. Mit dem Discord-Kanal wollte sie den Unzufriedenen demnach eine Möglichkeit geben, sich an den Debatten über die weitere Entwicklung zu beteiligen. Diskutiert hätten die User dort zum Beispiel, welche Person der einflussreichen Armee als nächster Premierminister oder Premierministerin vorgeschlagen werden sollte. Nachdem sich dort ein Konsens für Sushila Karki, der ehemaligen Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs, herausgebildet hatte, habe sie sich tatsächlich mit dem Präsidenten und dem Armeechef getroffen.
Die Verantwortlichen des Discord-Kanals mussten sich dem Bericht zufolge entscheiden, inwieweit sie eine freie Debatte ermöglichen und wann sie eine Entscheidung auf einen Namen voranbringen. Andernfalls habe die Gefahr bestanden, dass andere die Kontrolle über die weitere Entwicklung übernehmen. Die Benutzung von Discord in diesem Rahmen wirke in diesem Ausmaß „ziemlich beispiellos“, zitiert die New York Times noch einen Experten vom Think Tank Carnegie Endowment for International Peace. Gleichzeitig zeige die Entwicklung einmal mehr, dass soziale Netzwerke sehr gut dabei helfen können, Menschen für Proteste zu mobilisieren. Bei der Schaffung einer langfristig stabilen politischen Struktur seien sie aber bisher weniger effektiv gewesen.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Bundesdigitalministerium will über IT-Ausgaben des Bundes mitentscheiden
Der Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) gibt sich kampfeslustig, wenn es um die im Koalitionsvertrag angelegte Mitentscheidungsbefugnis seines Hauses für wesentliche IT-Ausgaben des Bundes geht. „Wir müssen dieses Thema weniger durch eine Macht- als durch eine inhaltliche Brille diskutieren“, ruft Wildberger im Interview mit heise online auf. Allgemein verfügbare Lösungen müssten Priorität vor Lösungen haben, die nur für einzelne Ministerien, Bundesländer oder Einheiten nutzbar wären. Dies sei nicht nur aufgrund des Spardrucks der öffentlichen Kassen sinnvoll.
Als ein Beispiel nennt Wildberger KIPITZ, die KI-Plattform des IT-Dienstleistungszentrum des Bundes: Sowohl auf Bundesebene als auch mit den Ländern müsse er derzeit diskutieren – denn diese wollten jeweils eigene KI-Plattformen nutzen, schildert Wildberger. „Wenn das Feedback ist, die Plattform KIPITZ ist noch nicht performant genug und ist nicht nutzerfreundlich, dann ist das unsere Verpflichtung, das sicherzustellen“, sagt der Bundesdigitalminister im Gespräch mit heise online. Wenn die Qualität jedoch stimme, wäre die Auslastung des Vorhandenen sinnvoller, als parallel neue Plattformen aufzubauen.
Er wolle bei Fällen wie diesem in die Sachdiskussion gehen. Wenn es Anforderungen gebe, die vorhandene Lösungen bisher nicht bieten würden, wäre es sinnvoll, diese zu ergänzen.
Das gesamte Gespräch mit dem Minister ist als Podcast bei c’t-Uplink verfügbar.
(nen)
Künstliche Intelligenz
c’t-Webinar: Sicher online bezahlen | heise online
Kriminelle setzen beim digitalen Zahlungsverkehr so gut wie immer auf gezielte Täuschung, anstatt mit hohem Aufwand und geringen Erfolgsaussichten technische Sicherungen zu durchbrechen. Sie manipulieren ihre Opfer beispielsweise so geschickt, dass diese selbst das Geld überweisen.
Ein Vorfall beim Zahlungsdienst PayPal Ende August hat gezeigt, wie flexibel Angreifer mittlerweile sein können: Wegen einer Panne im Sicherheitssystem konnten Kriminelle massenhaft Lastschriften einreichen. Zwar sprangen fast immer die Betrugsprüfungssysteme der Banken an, bei denen die Betroffenen ihre hinterlegten Girokonten führen. Das schützte aber nicht vor Trittbrettfahrern, die Kapital aus der Situation schlagen wollten: So warnten unter anderem die Sparkassen ihre Kunden vor betrügerischen Anrufen, bei denen Täter sich als Sparkassen-Mitarbeiter ausgaben, um an PINs, TANs oder Passwörter zu gelangen. Der Vorfall macht zugleich deutlich, dass es jeden treffen kann – auch erfahrene Nutzer.
Erste Hilfe im Ernstfall
Darüber hinaus zeigt der Referent, wie Sie mit geringem Aufwand das eigene Sicherheitsniveau effektiv erhöhen können. Sie erkennen zuverlässiger betrügerische Onlineshops, Kleinanzeigen und Marktplätze. Nach der Veranstaltung verstehen Sie die Denkweise sowie Methoden der Täter und haben einen Erste-Hilfe-Kasten parat, um im Notfall schnell zu reagieren.
Sicherheit erhöhen
Das Webinar richtet sich an Verbraucher, die ihren eigenen Schutz und den ihres Umfeldes im digitalen Zahlungsverkehr aktiv verbessern möchten. Alte Hasen können ihr Wissen auffrischen, Menschen mit geringen Digitalkenntnissen ihr Wissen erweitern. Erste Erfahrungen im Online-Banking und mit digitalen Zahlungsdiensten sind hilfreich, aber kein Muss. Mit Internet und Smartphone sollten Sie sich im Grundsatz allerdings auskennen..
Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie einen aktuellen Webbrowser. Die Veranstaltung findet am 21. Oktober 2025 von 15:00 bis 17:30 Uhr online statt. Frühbucher sparen zehn Prozent und zahlen 59,00 Euro. Im Ticketpreis enthalten sind die Teilnahme am Live-Webinar, der Zugang zur Aufzeichnung für mindestens ein Jahr, die Vortragsfolien sowie eine persönliche Teilnahmebescheinigung. Weitere Informationen sowie Details zur Anmeldung erhalten Interessierte auf der Webseite der heise academy.
(abr)
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