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Abschlussbericht: Regulierer entlastet Telekom beim Glasfaser-Überbau
Mit dem Verdacht, dass sie sich beim Glasfaserausbau die Rosinen herauspickt, wird die Deutsche Telekom zwar weiter leben müssen. Doch der am Mittwoch veröffentlichte Abschlussbericht, der von der Bundesnetzagentur und dem Bundesdigitalministerium eingerichteten Stelle zur Beobachtung eines potenziellen doppelten Glasfaserausbaus, fällt für den Magenta-Konzern deutlich freundlicher aus als das Zwischenfazit vor über einem Jahr.
Zu den Ergebnissen des vorläufigen Berichts aus dem Frühjahr 2024 gehörte, dass die Telekom − verglichen mit anderen doppelt ausbauenden Netzbetreibern – häufiger nur gewinnbringende Gegenden erschließt und kurzfristig auf den Vertriebsstart eines zuerst aktiven Konkurrenten reagiert. Dabei waren den Regulierungsexperten „in der Tendenz“ Muster aufgefallen, die ein teils aggressives Verhalten attestierten.
Die Prüfer setzten ihre Tätigkeiten nach dem April 2024 fort und nahmen Meldungen von Marktbeteiligten bis Anfang Juli 2025 entgegen. Dem Abschlussbericht liegen so 539 verwertbare Fälle von Doppelausbau zugrunde. Die Monitoringstelle habe daraus „ein Gesamtbild des Ausbauwettbewerbs inklusive möglicher Beeinträchtigungen generiert“, erläutert die Bundesnetzagentur. Die zusätzliche Beobachtung habe aber „zu keinen weiteren Erkenntnissen“ geführt.
Telekom-Fokus auf lukrative Kerngebiete
Das gilt laut der Regulierungsbehörde vor allem für Fälle möglicher „leerer“ Ausbauankündigungen. Die Ergebnisse seien hier auch unter Berücksichtigung der um gut ein Jahr erweiterten zeitlichen Perspektive „stabil“ geblieben: Dass ein zweitausbauendes Unternehmen sein angekündigtes Vorhaben nicht umsetzte – also zunächst nur ein Revier zu markieren und Konkurrenten abzuhalten suchte –, sei letztlich sehr selten zu beobachten gewesen. Dabei habe es keine Rolle gespielt, ob die zweite Firma „die Telekom oder einer ihrer Wettbewerber war“.
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Gemäß den eingegangenen Meldungen startete die Telekom − verglichen mit anderen doppelt ausbauenden Netzbetreibern – ihren Ausbau öfter in zeitlicher Nähe zum Vertriebsstart eines zuerst aktiven Wettbewerbers. Zudem bleibt es bei der Erkenntnis, dass die Telekom „häufiger nur lukrative Kerngebiete“ erschlossen habe. Die Bundesnetzagentur schränkt dabei ein: Die Untersuchungen der Stelle beruhten „ausschließlich auf den Angaben der sich am Monitoring beteiligenden Akteure“. Belastbare Rückschlüsse seien allein daraus nicht möglich gewesen.
In 47 Prozent der Fälle, in denen die Telekom das später hinzukommende Unternehmen war, fanden die Kontrolleure Hinweise auf eine kurzfristige Reaktion. Der Magenta-Konzern kündigte in diesen innerhalb von etwa zehn Monaten nach Vertriebsstart des Wettbewerbers eigene Vertriebs- oder Marketingaktivitäten an. Es gab aber kaum Anhaltspunkte dafür, dass die Telekom einen Ausbau ankündigte, den sie anschließend nicht weiterverfolgte oder umsetzte.
Beschlusskammer: Kein systematisches Fehlverhalten
Mehrere Fälle übergab die Monitoringstelle an die für einschlägige Fragen zuständige Beschlusskammer 3 der Regulierungsbehörde. Diese prüfte die Eingaben laut dem Bericht detailliert. In keiner der untersuchten Fallstudien, einschließlich einer zum Nachbau und mehreren zum Parallelausbau, identifizierte die Kammer hinreichende Anhaltspunkte für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens, die belastbar auf ein „systematisch wettbewerbswidriges Verhalten“ der Telekom hindeuteten.
In einem Fall gab es Hinweise auf eine gezielte Reaktion des Konzerns durch das Vorziehen der eigenen Endkundenvermarktung und die Erweckung des Eindrucks eines zeitnahen Ausbaustarts. Allerdings hat die Telekom diese kritische Endkundeninformation zwischenzeitlich korrigiert, sodass keine gegenwärtige Beeinträchtigung mehr vorliegt.
Auch der Deutschen Telekom stehe es grundsätzlich zu, im Rahmen des durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) ausdrücklich gewünschten Infrastrukturwettbewerbs auf Entwicklungen im Wettbewerb zu reagieren, hebt die Kammer hervor. Der Ausbau der Telekom sei „nicht per se bedenklich“. Vielmehr „sind vielfältige Ausbauaktivitäten – auch von einem marktmächtigen Unternehmen – grundsätzlich erwünscht“.
Telekom freut sich, Konkurrenten sind enttäuscht
„Infrastrukturwettbewerb kann in Gebieten, in denen nur ein Ausbau eines einzigen Glasfasernetzes wirtschaftlich ist, zu ineffizienten Marktergebnissen führen“, zieht die Bundesnetzagentur als Fazit. Für stärkere Markteingriffe sehe sie aber aktuell keine Grundlage. Der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus Müller, kündigte zugleich an, die Monitoringstelle nun zu schließen. Das Amt gehe „konkret vorgetragenen Wettbewerbsproblemen bei Doppelausbau aber auch in Zukunft nach“. Für weitere Prüfungen bedürfte es dann „eines schlüssigen Vortrags aus der Branche, hinreichend belegt durch Tatsachen“.
„Jetzt ist es amtlich“, feiert die Telekom das Ergebnis. Die Vorwürfe einiger Wettbewerber zum angeblichen „strategischen Überbau“ hätten der Überprüfung nicht standgehalten. Wolfgang Kopf, Regulierungschef des Bonner Konzerns, will die von Konkurrenten losgetretene, grob fahrlässige „Schein-Debatte“ daher beendet wissen: „Jetzt sollten wir uns auf die wichtigen Themen des Glasfaserausbaus konzentrieren: Das sind schnellere Genehmigungsverfahren“ und das Erschließen von Wohnungen.
Die Wettbewerberverbände Breko und VATM monieren indes, die Bundesnetzagentur habe nicht die richtigen Schlussfolgerungen aus ihrer Erkenntnis klarer Auffälligkeiten im Ausbauverhalten der Telekom gezogen. Die Behörde müsse ihrer Verantwortung gerecht werden, besonders kritische Fälle unter die Lupe nehmen und notwendige Informationen anfordern. Dass der Regulierer selbst nicht längst ein formelles Auskunftsersuchen gegenüber der Telekom gestellt habe, sei „angesichts des weiterhin akuten Problems unverständlich“. Eine Verpflichtung der Telekom zur vertraulichen Hinterlegung seiner Ausbauplanung wäre ein wichtiger Schritt. Das Digitalministerium müsse zudem dringend faire Rahmenbedingungen schaffen, damit eine schnelle Digitalisierung mit einer leistungsfähigen Infrastruktur gelingen könne.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Transportabler 1,5-MW-Minireaktor soll US-Stützpunkte mit Strom versorgen
Das US-amerikanische Unternehmen BWX Technologies (BWXT) arbeitet derzeit an einem Demonstrator seines Pele-Minireaktors für den Einsatz an Standorten der US-Streitkräfte. Der kleine Reaktor lässt sich in vier 6 m langen Containern transportieren und soll bis zu 1,5 MW leisten können.
Entwickelt wird der Pele-Reaktor im Auftrag für das Strategic Capabilities Office des Pentagon. Der kleine, transportable Atomreaktor ist dafür gedacht, die Stromversorgung an Militärstützpunkten und abgelegenen Standorten auch im Krisenfall sicherzustellen. Er könnte aber auch dazu verwendet werden, etwa einsame Forschungsstationen oder Gebiete nach Naturkatastrophen mit Strom zu versorgen.
Klein und transportabel
Pele ist so klein, dass er in vier etwa 6 m lange Container passt und ihnen transportiert werden kann. Er soll mit TRISO-Brennstoff betrieben werden, einem hochgradig schwach angereicherten Uranbrennstoff (High-assay low-enriched Uranium – HALEU), der zwischen 5 Prozent und 20 Prozent mit Uran-235 angereichert ist. Der Brennstoff soll besonders hohen Temperaturen standhalten und lediglich „ein geringes Risiko für die Umwelt“ bergen, heißt es in einer Mitteilung von BWXT. Der Minireaktor soll dann mit einer einzigen Füllung etwa drei Jahre lang Strom liefern können.
Das Pele-Projekt werde zusammen mit dem Spezialisten für missionskritische Energiesysteme Rolls-Royce Liberty Works umgesetzt.
Das US-Verteidigungsministerium hatte die Entwicklung und den Bau eines Minireaktors für eine transportable Energiequelle im Megawatt-Bereich bereits 2016 mit einer Studie angestoßen. Aus der Notwendigkeit heraus, militärische Stützpunkte mit selbst hergestelltem Strom versorgen zu können, erteilte das Pentagon 2022 den Auftrag an BWXT, einen funktionierenden Prototyp als Demonstrator zu entwickeln und zu bauen. Angestrebt ist, dass der Pele-Demonstrator 2028 in Betrieb geht.
BWXT ist aber nicht das einzige Unternehmen, das einen Minireaktor entwickelt. Radiant Nuclear, ein von dem Ex-SpaceX-Ingenieur Doug Bernauer gegründetes Unternehmen, will ebenfalls einen transportablen Reaktor bauen. Bernauer arbeitete für SpaceX an Techniken zur Energieversorgung zukünftiger Mars-Kolonien.
(olb)
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Windows 11 auf Intel-Macs: So upgraden Sie von Windows 10
Manchmal muss Windows tatsächlich sein. Denn bestimmte Software läuft mangels macOS-Umsetzung nur unter dem Betriebssystem von Microsoft. Wer noch einen Intel-Mac im Einsatz hat, kann über Boot Camp Windows als zweites Betriebssystem installieren, beim Neustart auswählen und so mit der vollen Geschwindigkeit nutzen. Windows 11 auf Macs unterstützt offiziell allerdings weder Apple noch Microsoft. Das ist ärgerlich, denn Microsoft hat bereits wiederholt angekündigt, in Zukunft keine Updates mehr für Windows 10 zur Verfügung zu stellen.
- Windows 10 erhält bald keine Sicherheitsupdates mehr.
- Eine bestehende Boot-Camp-Installation lässt sich mit Umwegen aktualisieren.
- Die Freeware Rufus erstellt einen USB-Stick für die Neuinstallation.
- Apple-Treiber lassen sich über das Tool Brigadier herunterladen.
Offiziell sollte eigentlich am 14. Oktober 2025 mit dem Support für Windows 10 Schluss sein. Zwar ist der Konzern etwas zurückgerudert und stellt sowohl für zahlende Firmenkunden als auch für Privatkunden über ein Programm für Extended Security Updates (ESU) noch Sicherheitsaktualisierungen in Aussicht. Kunden müssen aber dafür einen ESU-Wizard nutzen, der ab Juli dieses Jahres verfügbar sein soll. Außerdem gilt der ESU-Zeitraum, Stand heute, nur bis 13. Oktober 2026.
Vorbei am TPM
Offiziell funktioniert Windows 11 auch auf Intel-Macs nicht mehr, weil diesen ein sogenanntes „Trusted Platform Module 2.0“, kurz TPM (siehe „TPM, T2 und Secure Enclave“), fehlt. Mit ein paar Tricks kann man die Prüfung umgehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Windows 11 auf Intel-Macs: So upgraden Sie von Windows 10“.
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Flugreisen mit mehr Flüssigkeit: EU erlaubt neue Gepäckregeln
Für Flugreisende galten bislang strenge Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Nun ist in der EU der Weg für ein Ende der Flüssigkeitsmengen-Begrenzung bei Flugreisen frei. Die Europäische Union hat Scanner zugelassen, die flüssige Sprengstoffe zuverlässig erkennen können und größere Flaschen im Handgepäck theoretisch erlauben, wie eine Sprecherin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur sagte. Alles Weitere sei nun Sache der Flughäfen.
Zumindest in Deutschland dürfte das Ende der 100-Milliliter-Behälter-Regel aber noch etwas auf sich warten lassen, obwohl entsprechende Scanner längst vorhanden sind. Grund ist, dass es weiter auch alte Geräte gibt und Reisende bislang nicht vorab darüber informiert werden können, an welchem Scanner sie die Sicherheitskontrolle durchlaufen werden. Zudem fehlt an manchen neuen Geräten die richtige Software.
Damit wird dort vorerst weiter gelten, dass Fluggäste Flüssigkeiten nur in Behältern mit einem Volumen von bis zu 100 Millilitern mitnehmen dürfen – und diese in einem wiederverschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvolumen von bis zu einem Liter verpackt sein müssen.
Mehrere deutsche Flughäfen haben neue Scanner
Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt stehen nach Angaben einer Sprecherin bereits an 40 der knapp 190 Kontrollspuren die neuartigen Scanner. 40 weitere Geräte sind fest bestellt. Doch vorläufig wird sich für die Passagiere nichts ändern. Die Sprecherin verweist darauf, dass man vorher nicht wissen könne, mit welcher Technik das Handgepäck des jeweiligen Fluggastes geprüft werde. Wann der gesamte Flughafen mit der neuen Technik ausgestattet ist, stehe nicht fest.
Auch in München müssen sich die Passagiere gedulden. Die notwendigen Scanner sind zwar bereits in größerer Zahl am Flughafen München vorhanden, allerdings muss noch die Software der Geräte angepasst werden, wie ein Sprecher der Regierung von Oberbayern mitteilt. Aus Rücksicht auf das hohe Fluggastaufkommen während der bayerischen Sommerferien werden die Anpassungen jedoch auf einen bislang unbekannten Zeitpunkt verschoben. Die Beschränkung von 100 Millilitern bleibt so auch hier erst einmal bestehen. An den Kontrollspuren mit der alten herkömmlichen Technik gilt sie ohnehin weiter.
Neue Scanner sind Computertomografen
Nach Angaben der EU-Kommission werden derzeit bereits etwa 700 Geräte mit der jetzt zugelassenen Technik auf Flughäfen in 21 Ländern der Europäischen Union eingesetzt oder installiert. Die Geräte des britischen Herstellers Smiths Detection durchleuchten das Handgepäck mit der aus der Medizin bekannten Technik der Computertomografie (CT).
Statt weniger unscharfer Aufsichtsbilder liefern sie ohne Tempoverlust Hunderte Aufnahmen des Gepäckstücks, was am Kontrollschirm dreidimensionale Ansichten und die schichtweise Durchleuchtung des Gepäckinhalts ermöglicht. Auch feste und flüssige Sprengstoffe können von den Geräten erkannt werden.
Die Flüssigkeitsbeschränkungen im Luftverkehr waren 2006 eingeführt worden, nachdem bekannt geworden war, dass Terroristen an Bord eines Flugzeugs aus mehreren Flüssigkeiten Sprengstoff herstellen könnten.
Umstellung ist aufwendig
Die bundesweite, vollständige Umstellung aller Kontrollspuren in der Luftfahrt sei aufwendig, teilte eine Sprecherin des Flughafenverbands ADV mit. Sie verursache nicht nur hohe Anschaffungskosten, sondern erfordere auch umfangreiche bauliche Anpassungen an den Kontrollstellen, etwa weil die Geräte größer sind. Eine Finanzierung der Kontrollgeräte könnte – je nach Zuständigkeit für die Durchführung der Kontrollen – durch die Flughafenbetreiber selbst, das Bundesinnenministerium oder die Luftsicherheitsbehörden der Länder erfolgen.
Bisherige Zweifel an der Technik
CT-Scanner sind grundsätzlich bereits seit Jahren im Einsatz. Unmittelbar nach ihrer Einführung wurden an den entsprechenden Spuren teilweise auch größere Flüssigkeitsbehälter akzeptiert. Eine offizielle Empfehlung gab es aber nicht. Im vergangenen Sommer tauchten dann aber Zweifel an der Zuverlässigkeit der Gepäckscanner auf und die EU ordnete weitere Überprüfungen an.
(olb)
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