Künstliche Intelligenz
Hochgeschwindigkeitszüge: Poröser Puffer reduziert Tunnelknall
Um komfortablere Fahrten mit Hochgeschwindigkeitszügen zu ermöglichen und die Umwelt akustisch zu entlasten, haben chinesische Forscher eine Möglichkeit gefunden, die niederfrequenten Schockwellen zu reduzieren, die entstehen, wenn etwa ein Magnetschwebezug mit einer Geschwindigkeit von 600 km/h aus einem Tunnel herausfährt. Das berichtet der „Guardian“ am Donnerstag. Demnach soll ein poröser, etwa 100 m langer Puffer am Tunneleingang den Tunnelknall deutlich vermindern können.
Fährt ein Hochgeschwindigkeitszug in einen engen Raum, wie etwa einen Tunnel, dann wird die Luft von ihm wie in einem Kolben komprimiert. Die vor dem Zug hergeschobene Luft entfaltet sich am Tunnleausgang und es kommt zum Tunnelknall, der sich wie ein kleiner Donnerschlag anhört. Dabei gilt: Je höher die Geschwindigkeit der Bahn, desto eher kommt es zu einer Schockwelle.
Bei besonders hohen Geschwindigkeiten von 600 km/h reichen bereits kurze Tunnel von etwa 2 km Länge aus, um einen Tunnelknall zu provozieren. Durchschnittliche Hochgeschwindigkeitszüge mit einer Geschwindigkeit von etwa 350 km/h benötigen bereits einen längeren Tunnel, um beim Tunnelaustritt einen Knall zu erzeugen.
Die chinesischen Ingenieure begegnen diesem Problem, indem sie einen leichtgewichtigen, porösen Puffer am Tunneleingang anbringen und eine Schicht des Materials zusätzlich an den Tunnelwänden des ersten Abschnittes auf 100 m Länge auftragen. Die vor dem Zug hergeschobene Luft kann so entweichen, noch bevor der Zug den Tunnelausgang erreicht. Das Prinzip gleicht dabei dem von Schalldämpfern bei Schusswaffen. Dabei wird der Mündungsknall durch den Einsatz getrennter Kammern reduziert, die die Gase der Treibladung des Projektils abbremsen.
Deutliche Minderung des Tunnelknalls
Die Wissenschaftler stellten fest, dass der Tunnelpuffer eine große Wirkung entfalten kann. Um bis zu 96 Prozent können die Druckschwankungen reduziert werden, sodass Tunnelaustritte leiser ausfallen und zu weniger akustischer Belastung der Umwelt führen. Die Kosten sollen gering sein, das Anbringen und Auftragen des porösen Materials sei nur mit wenig zusätzlicher Arbeit verbunden.
Diese Technik soll auf den Prototypen der chinesischen Magnetschwebebahn der China Railway Rolling Stock Corporation angewendet werden. Die Bahn könne im Dauerbetrieb 600 km/h schnell fahren und damit auf Kurz- und Langstrecken mit Inlandsflügen konkurrieren und zu einer ökologischen Entlastung beitragen. Auf einer Beispielstrecke zwischen Peking und Shanghai könnten die CO₂-Emissionen so um das Siebenfache geringer ausfallen. Der Zug könnte die Strecke in 2,5 Stunden überwinden, genauso lange wie die Flugzeit dauert.
Noch gibt es jedoch keine solche Strecke. Eine offizielle Genehmigung der Zentralregierung in Peking für den Bau steht noch aus. Die Provinzregierungen drängen aber auf die Errichtung einer solchen Pilotstrecke.
Die Technik zur Reduzierung des Tunnelknalls könnte allerdings auch auf „langsamere“ Bahnen angewendet werden, die um die 350 km/h fahren können. Es ist denkbar, dass die Technik auch in anderen Ländern mit Hochgeschwindigkeitszügen eingeführt wird. Darunter fällt beispielsweise Japan. Auf der Strecke zwischen Tokio und Osaka soll eine Magnetschwebebahn mit Tempo 505 km/h fahren und damit eine derzeit 2,5 Stunden lange Fahrt auf 67 Minuten im Inlandsverkehr reduzieren. Die Strecke soll jedoch erst ab 2027 gebaut werden.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verlinkt heißt nicht immer vereinbart
Verträge sind einzuhalten, das ist ein uralter zivilrechtlicher Grundsatz. Leider kann das Drumherum kompliziert sein. So mussten Zivilgerichte sich schon oft damit befassen, ob vermeintliche Abmachungen tatsächlich zu einem vereinbarten Vertrag gehören oder nicht. Manche Bestimmungen, um die sich nachvertraglicher Ärger dreht, sind Bestandteil von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie können bei Käufen etwa Angaben zu Garantien und manch anderes betreffen. Geht es beispielsweise um Mobilfunk- oder Hostingverträge, gehören auch wichtige Details wie Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen dazu. AGB sind § 305 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zufolge keine individuell ausgehandelten Vertragsklauseln, sondern Bedingungen, die eine Vertragspartei für Verträge mit einer Vielzahl von Partnern vorformuliert hat.
Häufig stehen AGB nicht direkt im Vertragstext, sondern liegen als eigenständige Dokumente vor. Um sie wirksam in einen Vertrag einzubinden, müssen beide Vertragspartner einverstanden sein – das lässt sich auf unterschiedliche Weise dokumentieren, unter anderem durch Anklicken einer Checkbox in einem Bestelldokument. Auf jeden Fall muss ein AGB-Verwender seinem Partner vor beziehungsweise bei Vertragsschluss die Möglichkeit geben, die Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2, 3 BGB).
- Wenn Anbieter ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträge einbinden wollen, müssen sie ihren Vertragspartnern Gelegenheit geben, diese Bestimmungen auf zumutbare Weise zur Kenntnis zu nehmen.
- Normalerweise gilt es als zumutbar, wenn ein Bestelldokument mit einem gesonderten AGB-Dokument im Web verlinkt ist; auch ein QR-Code kann als Link für diesen Zweck tauglich sein.
- Medienbrüche im Ablauf und andere für Kunden unzumutbare Hürden können verhindern, dass AGB wirksam in Verträge eingebunden werden.
Er braucht nicht technisch sicherzustellen, dass der Partner die AGB auch tatsächlich gelesen hat. Der Weg einer möglichen Kenntnisnahme muss für den Vertragspartner aber zumutbar sein. Bei Ladengeschäften ist es vielfach üblich, dass die AGB vor Ort aushängen. Welche anderen zumutbaren Möglichkeiten es genau gibt, die insbesondere für Onlinekunden als zumutbar gelten dürfen, hat der Gesetzgeber nicht definiert.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verlinkt heißt nicht immer vereinbart“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
OLG: Störerhaftung bleibt zulässig – Google muss Phishing-Anzeigen stoppen
Die im deutschen Recht verankerte Störerhaftung ist mit dem Digital Services Act (DSA) der EU vereinbar. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einer Sitzung am 2. September in einem in einem Eilverfahren zwischen der Stuttgarter Firma Skinport und Google Irland entschieden (Az.: I-20 U 16/25). In dem heise online vorliegenden Protokoll des öffentlichen Termins weist der zuständige 20. Zivilsenat darauf hin, dass nach seiner Auffassung Artikel 6 DSA „die bisherige aufgrund der Vorgängervorschriften in der E-Commerce-Richtlinie praktizierte Störerhaftung weiter“ zulasse.
Das OLG bestätigt damit die vom Landgericht in erster Instanz im Januar erlassene einstweilige Verfügung gegen Google. Der Internetriese muss demnach als Betreiber von Google Ads von Dritten geschaltete Anzeigen überprüfen, um unzulässige, gemeldete Phishing-Versuche auch künftig zu unterbinden. Zugleich hat der Betreiber des Werbedienstes zu verhindern, dass Betrüger „kerngleiche“ – also ähnlich gestrickte – Anzeigen über ihn schalten können. Denn in solchen Fällen haftet Google als Störer nach dem DSA.
Hauptsacheverfahren zeichnet sich ab
Der Online-Marktplatz für sogenannte Skins wie Waffen mit unterschiedlichen Texturen für Counter Strike 2 ist damit auch in zweiter Instanz erfolgreich gegen unzulässige Phishing-Werbeanzeigen über Google Ads vorgegangen. Bei der umstrittenen, mit Skinport gekennzeichneter Reklame führte die Ziel-URL zu einer Nachbildung der Webseite des Store-Betreibers. Dadurch sollen Zahlungs- und Logindaten von Steam-Accounts abgegriffen worden sein.
Die OLG-Kammer stellte auch klar, dass es in dem Streit um die einstweilige Verfügung nicht möglich sei, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzubinden und um eine Grundsatzklärung zur Auslegung von Artikel 6 DSA zu bitten. Das wäre gegebenenfalls in einem etwaigen Hauptsacheverfahren nachzuholen. Aktuell sei die Rechtsfrage aber „jedenfalls hinreichend sicher im Sinne des Landgerichts zu beantworten“. Google nahm die Berufung gegen die Entscheidung der niederen Instanz daraufhin zurück. Zum Hauptsacheverfahren und einer damit eröffneten EuGH-Vorlage dürfte es aber kommen.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Open-Source-Umstellung: Schleswig-Holsteins Digitalminister räumt Probleme ein
Schleswig-Holsteins Digitalminister Dirk Schrödter (CDU) hat in einem Brief an alle Landesmitarbeiter Fehler bei der laufenden Migration auf Open-Source-Software eingeräumt. Er entschuldigt sich darin laut dem NDR für die anstrengenden Wochen und die entstandenen Probleme. Schrödter sah in der Vergangenheit die Verantwortung auch bei den Mitarbeitern und betonte, dass man „Fahrradfahren nicht vom Zuschauen lernt“.
Mit dem Schreiben schlägt der Minister dem Bericht zufolge einen deutlich versöhnlicheren Ton an. Er dankte demnach den Verwaltungsangestellten, da ohne deren Unterstützung die Software-Umstellung nicht möglich sei. Schrödters bisherige Kommunikation war von Justiz, Strafverfolgung und der Opposition stark kritisiert worden. Unter anderem warf ihm der FDP-Politiker Bernd Buchholz einen „Führungsstil aus dem letzten Jahrhundert“ vor.
In dem Brief teilt Schrödter ferner mit, dass der landeseigene IT-Dienstleister Dataport jetzt mit einem größeren Team an der Lösung der Probleme arbeite. Bis dato seien bereits 35.000 von insgesamt 44.000 Mail-Postfächern erfolgreich auf Open-Xchange und Thunderbird migriert worden.
Abhängigkeit von Monopolen
Zuvor hatte es Klagen aus der Belegschaft gegeben. Richter monierten, dass sie zeitweise nicht auf ihre E-Mails zugreifen konnten. Das sei besonders kritisch, da es in ihrem Alltag oft um eilige Vorgänge wie Haftanträge und Hausdurchsuchungen gehe. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach bereits Mitte August von einem „Chaos“ im Innenministerium. Aus Polizeikreisen war zu hören, dass geplante Umstellungen kurzfristig abgesagt oder verschoben worden seien.
Obwohl die Opposition die Software-Wende grundsätzlich befürwortet, kritisiert sie ein schlechtes Management des Prozesses. Auch die Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen mahnt zur Vorsicht. Sie empfiehlt, das Tempo zu drosseln und sich stärker mit anderen Bundesländern abzustimmen, anstatt als Vorreiter allein voranzupreschen. Zugleich betont die Kontrolleurin aber: „Monopole sind immer schwierig.“ Damit liefere sich die Verwaltung einem Anbieter wie Microsoft aus. Der Cloud Act ermögliche es US-Behörden zudem prinzipiell, auf Nutzerdaten von US-Unternehmen zuzugreifen, auch wenn sie auf Servern im Ausland lägen.
Windows soll von den Desktops
Trotz der Probleme plant Digitalminister Schrödter, bis Ende September fast alle Mail-Accounts umgestellt zu haben. Langfristig soll auch das Betriebssystem Windows auf allen Rechnern durch Open-Source-Alternativen wie +1.Linux ersetzt werden. Schrödter selbst nutzt bereits ein solches System mit freier Software.
In München konnte Microsoft nach 14 Jahren Auszeit 2017 wieder „fensterln“. Mit der Mehrheit der damaligen rot-schwarzen Koalition beschloss der Stadtrat damals, bis 2020 wieder auf Windows umzustellen und den Ausflug in die Linux-Welt mit dem einstigen Open-Source-Prestigeprojekt LiMuxzu beenden. Mit ein Grund war die Unzufriedenheit von Mitarbeitern mit dem Wechsel. Die aktuelle grün-rote Koalition hat sich freier Software mit einem 5-Punkte-Programm wieder angenähert.
(mki)
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Monat
Der ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 3 Wochen
Adobe Firefly Boards › PAGE online
-
Social Mediavor 1 Monat
Relatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Entwicklung & Codevor 1 Monat
Posit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 3 Wochen
EventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Woche
Fake It Untlil You Make It? Trifft diese Kampagne den Nerv der Zeit? › PAGE online
-
Digital Business & Startupsvor 3 Monaten
10.000 Euro Tickets? Kann man machen – aber nur mit diesem Trick
-
Digital Business & Startupsvor 3 Monaten
80 % günstiger dank KI – Startup vereinfacht Klinikstudien: Pitchdeck hier